Neubau der Albschleuse: Außerplanmäßige Umsetzung von Auszahlungen und Einzahlungen

Vorlage: 23893
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 39

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Albschleuse
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 205 26 öffentlich Dez. 6 Neubau der Albschleuse Außerplanmäßige Umsetzung von Auszahlungen und Einzahlungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss, Projektvor- stellung 26.06.2009 2 Zustimmung Hauptausschuss, Projekt- vorstellung 14.07.2009 15 Zustimmung Hauptausschuss 08.12.2009 22 Gemeinderat 15.12.2009 26 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt nach der Vorberatung im Hauptausschuss die Finanzierung und außerplanmäßige Umsetzung der Haushaltsmittel zur Erneuerung der Albschleuse. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.600.000 € 950.0000 (Förderung nach EFF und Kon- junkturprogramm II) 7.665011 Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Mit dem Neubau der Albschleuse muss zur Sicherung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm des Landes vor dem 30.06.2010 begonnen werden. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Veranlassung Die Alb quert unmittelbar vor ihrer Mündung in den Rhein beim Karlsruher Ölhafen den Rheinhochwasserdamm XXVII. Bei Rheinhochwasser wird das Bauwerk geschlossen. Die Alb - nach Zufluss des gereinigten Abwassers aus dem Klärwerk Karlsruhe - wird dann über das so genannte Albwehr (Balkenwehr) in den Albkanal Richtung Eggenstein-Leopoldshafen abgeschlagen. Diese Wasserableitung findet darüber hinaus schon bei leicht erhöhten Al- babflüssen statt. Grund dafür ist die mangelnde hydraulische Leistungsfähigkeit der beste- henden Albschleuse. Zwei Fischsterben von 1966 und 1974 in Eggenstein sowie die Nähr- stoffproblematik im Kleinen Bodensee werden diesem Zustand zugeschrieben. Die Alb zählt zu den Gewässern aus dem Wanderfisch-Wiedereinbürgerungsprogramm der Landesverwaltung. Die Albschleuse ist das Eingangstor zur Alb. Im Zuge von Fischzählun- gen im Bereich der Albschleuse nach Einbau einer Reuse wurde festgestellt, dass die Alb- schleuse aufgrund der dort extrem hohen Fließgeschwindigkeiten ein Fischwanderhindernis darstellt. Wegen dieser „Schlüsselbarriere“ Albschleuse können die im Oberlauf bereits er- zielten Verbesserungen ihre Wirkung nicht voll entfalten. Ohne die Beseitigung dieses Fischaufstiegshindernisses bliebe die Alb den Wanderfischen weitgehend versperrt. 2. Geplante Maßnahme und Wirkungen Die neue Albschleuse wird auf folgende Planungsziele ausgerichtet:  Hydraulische Erweiterung von bisher 18 cbm/s auf 60 cbm/s zur sicheren Ableitung des Alb- und Klärwerkwassers bei minimierter Überschreitungshäufigkeit der Wehrkante des Albwehrs und somit Reduzierung der Belastung der Eggensteiner Gewässer.  Beseitigung des Wanderfischhindernisses durch geringere fischverträgliche Strömungs- geschwindigkeiten im Bereich der Schleuse, Herstellung der ökologischen Durchgän- gigkeit. Zum Erreichen der oben genannten Ziele wird ein Neubau der Albschleuse mit tieferer Sohl- lage und größerer Bauwerksbreite notwendig. Die neuen Hauptabmessungen sind: - Breite: 8 m, - Länge: 14,0 m, - lichte Höhe: 4,10 m - max. Fließgeschwindigkeit bei Mittelwasser der Alb ca. 1,0 m/s. Bei geöffneter Albschleuse kann das Albwasser an statistisch 295 Tagen im Jahr ohne Überfall am Balkenwehr ungehindert in den Rhein abfließen. Nur bei geschlossener Alb- schleuse wegen Hochwasser des Rheins wird das Wasser der Alb wie bisher über den Alb- kanal abfließen. In diesem Fall sind jedoch wegen des insgesamt hohen Abflussniveaus hohe Verdünnungseffekte zu erwarten. Im Vorfeld wurde vom Institut für Umweltstudien IUS Weibel & Ness eine Vorprüfung nach dem UVP Gesetz und eine FHH Erheblichkeitsanalyse in enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte eine Stellungnahme zum Artenschutz. Die Prüfung ergab, dass keine nennenswerten nega- tiven Beeinträchtigungen durch das Projekt entstehen. Die planrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde wurde am 13. November 2009 erteilt und liegt vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Änderung des Zeitablaufs Das Projekt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Renaturierung der Alb und sollte frühestens für den Doppelhaushalt 2011/12 angemeldet werden. Allerdings hat das Regie- rungspräsidium Karlsruhe den Neubau der Albschleuse in das Konjunkturprogramm des Landes aufnehmen lassen. Dies fordert aber den Baubeginn vor dem 30.06.2010. Der Bau soll daher im Jahr 2010 erfolgen Gleichzeitig ist es aus hydrologischer Sicht sinnvoll die davon abhängige Maßnahme „Rena- turierung der Alb im Bereich der Raffinerien“ erst im Anschluss an den Bau der Albschleuse durchzuführen. 4. Träger des Vorhabens Träger des Vorhabens sind das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Bauwerks und die Stadt Karlsruhe in ihrer Zuständigkeit für Gewässer II. Ordnung und Betreiber des Klärwerks. Bau und Betrieb der Anlage werden über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Darin wird auch eine Übernahme des Bauwerks in städtische Baulast aufgenommen. Daher ist die Finanzierung im Haushalt der Stadt Karlsruhe vorzunehmen. 5. Kosten Die Kosten für alle dargestellten Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf 1.600.000 €. Sie wurden im gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahren bereits bestätigt und setzen sich lt. Kostenberechnung (Stand 2.2009) wie folgt zusammen: Kosten Bauleistungen nach Kostenberechnung 1.264.000 € Ingenieurverträge, Gutachten 150.000 € Bauverwaltungskosten TBA 64.000 € Unvorhergesehenes 122.000 € Gesamt: 1.600.000 € Davon Auszahlungen für Investitionen (Kostenart 78720000) 1.536.000 € und aktivierte Eigenleistungen (Kostenart 37110000) 64.000 €. Das Konzept zur Verbesserung der Voraussetzungen für den Wiederaufbau eines Lachsbe- standes in der Alb wurde am 10.11.2009 durch das MLR zur Durchführung freigegeben. Auf Grund dieser Voraussetzung wird das Projekt mit Mitteln der EU aus der Fischerei (EFF) gefördert; die Förderquote beträgt 50 % aus dem Nettobetrag der Bau- und Ingenieurleis- tungen. Bei diesem Projekt sind dies ca. 650.000 €. Die Fördermittelzusage wurde vorab bestätigt. Außerdem stehen dem RP bereits 300.000 € aus dem Konjunkturprogramm für den Bau der Albschleuse zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 6. Angaben über die Finanzierung Der Gesamtaufwand in Höhe von 1.600.000 € wird im Jahr 2010 kassenwirksam. Bei der Maßnahme „Renaturierung der Alb“ steht im Haushalt 2009/2010 eine Nettofinanzie- rung (Auszahlungen abzüglich Einzahlungen) von 0,5 Mio. € zur Verfügung. Durch die För- derung nach EFF (650.000 €) und über das Konjunkturprogramm (300.000 €) ist allerdings eine Nettofinanzierung von 650.000 € erforderlich. Der Differenzbetrag wird im Jahr 2010 bei Projekt 7.740002 eingespart. Insgesamt stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: 7.665004 Naturnahe Umgestaltung von Wasserläufen (Alb/Raffinerien) 2009 Kostenart 78720000 (Auszahlungen) - 300.000 € 2010 Kostenart 78720000 (Auszahlungen) - 636.000 € 2010 Kostenart 37110000 (akt. Eigenleistungen) - 64.000 € 2009 Kostenart 68110000 (Einzahlungen) - 150.000 € 2010 Kostenart 68110000 (Einzahlungen) - 350.000 € 7.740002 Abwasserbeseitigung, Netzsanierungen 2010 Kostenart 78720000 (Auszahlungen) - 150.000 € Neues Projekt 7.665011 Neubau der Albschleuse 2010 Kostenart 78720000 (Auszahlungen) + 1.536.000 € 2010 Kostenart 37110000 (akt. Eigenleistungen) + 64.000 € 2010 Kostenart 68110000 (Einzahlungen) + 950.000 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt nach der Vorberatung im Hauptausschuss die Finanzierung und Umsetzung der Haushaltsmittel zur Erneuerung der Albschleuse. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009

  • Abschleuse-Anlage1-GP31 2a1
    Extrahierter Text

  • Albschleuse-Anlage2-GP33 2b1
    Extrahierter Text