Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket

Vorlage: 23891
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 35

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Lärmaktionsplan
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 203 24 öffentlich Dez. 6 Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 30.04.2008 8 Kenntnisnahme Planungsausschuss/AUG 09.09.2008 1 Zustimmung und Auftrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2008 6 Mündlicher Bericht, Kenntnisnahme Planungsausschuss 19.02.2009 2 Kenntnisnahme und Zustimmung zur Priorisierung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 20.02.2009 3 Kenntnisnahme und Zustimmung zur Priorisierung Gemeinderat 10.03.2009 8 Kenntnisnahme und Zustimmung zur Priorisierung Auslegungsbeschluss Planungsausschuss 21.10.2009 1 Kenntnisnahme Gemeinderat 15.12.2009 24 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat  nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung und den vorgeschlagenen Empfehlungen (Anlage 2)  wird um Zustimmung zur vorgeschlagenen Priorisierung und zum weiteren Vorgehen gebeten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme siehe LAP 3.4 Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Hot Spot Kategorie A: - Kategorie B: ca. 4,3 Mio. € Kategorie C: ca. 720.000 € Verbesserungsbedürftige Situationen Kategorie A: - Kategorie C: ca. 2,9 Mio. € Kategorie D: max. 720.000 € (SSP) Kosten f. Be-, Entschilderung ca. 3,6 Mio. € ca. 720.000 € Kosten f. Be-, Entschilderung ca. 2.9 Mio. € Schallschutzfensterprogramm Rasengleispfl.ca. 8 td. €/Jahr B:Gleise 59 td.€ p.a. (20 Jahre) B:Str. 117 td. € p.a. (50 Jahre) C:Tangente 30 td. € p.a. (50 Jahre) C: 126 td. € p.a. (50 Jahre) Haushaltsmittel stehen nur teilweise zur Verfügung. Finanzposition: Für die Kategorie D stehen Haushaltsmittel im Rahmen des städtischen Schallschutzfensterprogr. (1.620.52.20.03) in Höhe von 150.000 €/Jahr zur Verfügung. Finanzhilfen sind angekündigt. Details sind noch offen. Für Kategorie B stehen für den Lärmschutz B10/Südtangente im Bereich Hardtschule (7.664012) 800.000 € in 2010 und 200.000 € VE vorbehaltlich Genehmigung zur Verfügung. Für das Sanierungsgebiet Mühlburg ist eine Aufstockung des Förderrahmens beantragt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt 2008 LAP-Entwurf Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan-Entwurf, 1. Maßnahmenpaket am 10.03.2009 beraten, der Maßnahmenpriorisierung zugestimmt und die Auslegung beschlossen. Die im Rahmen der Auslegung eingebrachten Stellungnahmen Privater und Träger öffentlicher Be- lange sind im Lärmaktionsplan eingearbeitet. Aufgrund der am 10.03.2009 noch nicht ergangenen Entscheidung zuständiger Verkehrsbehörden zu den beabsichtigten Tempolimits und Verkehrsbeschränkungen wurden diese zunächst ausgeklam- mert. Zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme des Regierungspräsidiums mit Schreiben vom 06.10.2009 vor. Nach eingehender Prüfung stimmt das Regierungspräsidium Verkehrsbeschränkungen aus Lärm- schutzgründen nur für drei Straßenbereiche zu: Tempolimits/Verkehrsbeschränkungen als Lärmschutzmaßnahme Straße/Straßenabschnitt Maßnahme BuS/Vorprüfergebnis RP/Zu- stimmung ? 1. Kriegsstraße, zwischen Wein- brennerplatz und Kühler Krug 30 km/h nachts positiv ja 2. Kriegsstraße, zwischen Höhe Kreuzstraße und Hirschstraße 50 km/h statt 70 km/h negativ - 3. Reinhold-Frank-Straße, zwischen Kriegsstraße und Mühlburger Tor 30 km/h nachts positiv nein 4. BAB A5, A8 100 km/h statt 120 km/h zuständig RP nein 5. B10 (Umwidmung in K9659) im Bereich Untermühlsiedlung/ Bahnhof Durlach 80 km/h statt freie Strecke * positiv ja 6. B3 Ortsdurchfahrt Durlach zwi- schen Marstall- und Grötzinger Straße 30 km/h nachts positiv ja 7. K9654 Rittnertstraße 30 km/h nachts negativ - 8. L623 Grünwettersbach, Ortskern 30 km/h nachts positiv nein 9. L623 Palmbach, Ortskern 30 km/h nachts negativ - 10. Stupferich, Ortskern 30 km/h nachts positiv nein 11. B36, südlich Heidenstückersied- lung (auf 400 m Länge) 70 km/h statt freie Strecke zwischenzeitlich auf 100 km/h begrenzt - 12. B10 Mühlburg-Knielingen 80 km/h statt 100 km/h positiv für den Bereich Hardtschule bis ein- schließlich Honsellbrücke nein 13. Verbindungsstück Fettweis-, Daxlander Straße Lkw-Nacht-Fahrverbot positiv nein * seit 15.09.2009 100 km/h Ergänzende Erläuterungen Damit finden zunächst alle übrigen Verkehrsbeschränkungen keine Aufnahme im 1. Maß- nahmenpaket. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sind die nicht berücksichtigten verkehrsrechtlichen Maßnahmen einer vertieften Prüfung zu unterziehen. 1. Maßnahmenpaket - Priorisierung A: Kostengünstige Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Tempolimit B: Kostenintensive Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Belagsaustausch, Lärmschutzwand C: Kostenintensive Maßnahme mit begrenztem Nutzen, z. B. Lärmschutzergänzungen D: ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Fenster Vorgeschlagen wird, die Kategorien A und D kurzfristig und die Kategorien B und C mittel- fristig bis langfristig unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Zur Kategorie A zählen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nachdem die Prüfung durch zu- ständige Verkehrsbehörden abgeschlossen ist, können diese Maßnahmen kurzfristig umge- setzt werden. Unter die Kategorie D (Schallschutzfenster) fallen Straßen und Straßenabschnitte, die be- reits im städtischen Schallschutzfensterprogramm ausgewiesen sind zuzüglich einigen Stra- ßen, die erheblichen Schienenverkehrslärmbelastungen unterliegen, z. B. Schillerstraße, Karl-Wilhelm-Straße. Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie B (Zeithorizont < 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ k Straße/Straba Westl. Kriegsstraße Belagsaustausch 400.000 m Südtangente Hardtschule Abschirmung 900.000 m B36 Hardtschule/Hardtstraße Abschirmung 300.000 m Südtangente Staudinger-, Volzstraße Abschirmung 1,5 Mio. m Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Abschirmung 375.000 m Straba Lameystraße Rasengleis 90.000 m Straba Eckenerstraße Rasengleis 196.000 m Straba Durlacher Allee Rasengleis 252.000 L Straba Herrenalber Straße Rasengleis 280.000 k: kurzfristig m: mittelfristig L: langfristig Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ L Südtangente Kühler Krug/ Bannwaldallee Abschirmung 720.000 L: langfristig Ergänzende Erläuterungen Verbesserungsbedürftige Situationen/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ m Honsell-, Starck- straße Mühlburg Abschirmung 300.000 m Südtangente Maxauer Straße Abschirmung 600.000 m L605 Bulach-Süd Abschirmung 675.000 L L605 Louisianaring Abschirmung 580.000 L B3 Durlach Aue Abschirmung 280.000 L B3 Werrabronner Str. Abschirmung 250.000 L B36 Rheinstrandsiedlung Wall/BPL 280.000 m: mittelfristig L: langfristig Weiteres Vorgehen:  Publikation LAP/Broschüre, Flyer, Internet  Überarbeitung der Förderrichtlinien/Städt. Schallschutzfensterprogramm  Umsetzung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat  nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung und den vorge- schlagenen Empfehlungen (Anlage 2)  wird um Zustimmung zur vorgeschlagenen Priorisierung und zum weiteren Vorgehen gebeten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009

  • Lärmaktionsplan_Broschüre
    Extrahierter Text

    Aspekte der Stadtplanung Nr. 27 · November 2009 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lärmaktionsplan 1. Maßnahmenpaket Lärmaktionsplan 1. Maßnahmenpaket Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiter: Dr.-Ing. Harald Ringler Bereich Generalplanung und Stadtsanierung Leiterin: Heike Dederer Mitarbeit: Bürgerservice und Sicherheit BUZO-Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet (zeitweise) Gartenbauamt Liegenschaftsamt Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz Verkehrsbetriebe Karlsruhe Wirtschaftsförderung Zentraler Juristischer Dienst Seite 2 von 35 Erläuterungsbericht 1. Städtisches Schallschutzprogramm und sonstige Programme 1.1 Umgesetzte und in Planung befindliche aktive Schallschutzmaßnahmen an Straßen 1.2 Umgesetzte aktive Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken (DB) 1.3 Vorhandene aktive Schallschutzmaßnahmen - Plan - 2. Ergebnisse Lärmkartierung 2007: Betroffenen-Analyse 2.1 Straßenverkehr 2.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) 2.3 Schienenverkehr (DB) - auswertbare Kartierung noch offen - 2.4 Hot-Spot-Analysen 2.5 Auswertung der Hot Spots / Straßenverkehr - Plan - 2.6 Auswertung der Hot Spots / Schienenverkehr (Straßenbahnen) - Plan - 3. Lärmaktionsplanung 2009 3.1 Nutzen der Lärmminderungsmaßnahmen 3.2 Minderungspotenziale Straßenverkehr Schienenverkehr (Straßenbahnen) 3.3 Ruhige Gebiete 3.4 Umsetzbarkeit Priorisierung 3.5 Ausblick 3.6 Monitoring 4. Maßnahmenlisten 4.1 Straßenverkehr (Hot Spots) 4.1.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 4.2 Straßenverkehr (verbesserungsbedürftige Situationen) 4.2.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen (Verbesserungsbedürftige Situationen) 4.3 Maßnahmen Straße - Übersichtsplan - 4.4 Schienenverkehr / Straßenbahnen (Hot Spots) 4.4.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 4.5 Maßnahmen Schiene (Straßenbahnen) - Übersichtsplan - 4.6 Passiver Schallschutz (Hot Spots) 4.6.1 Straßenverkehr 4.6.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) Anhang: Sonstige Lärmquellen Seite 3 von 35 1. Städtisches Schallschutzprogramm und sonstige Programme Das Stadtplanungsamt hat erstmals im Jahre 1976 die Lärmsituation in der Stadt Karlsruhe durch örtliche Schallpegelmessungen systematisch erfasst. Auf dieser Grundlage wurde eine erste Lärmkarte für den Straßenverkehr erstellt und daraus Maßnahmen entwickelt. Zwischenzeitlich ist das gesamte Repertoire an aktiven und passiven Schutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung bzw. der Lärmvorsorge angewandt worden. Zu nennen sind Umfahrungen (Hagsfeld, Neureut, Bulach, Wolfartsweier), Lärm- schutzwände, -schutzwälle, Straßenbelagsaustausche, Geschwindigkeitsbeschrän- kungen, Straßenrückbau, verkehrsberuhigte Bereiche etc. bis hin zum Schallschutz- fensterprogramm. Zwischenzeitlich sind hier Fördermittel für den Einbau von Schall- schutzfenstern / schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Höhe von ca. 5 Mio. € aufgebracht worden. Die Ausweisung/Priorisierung der förderfähigen Straßenbereiche orientierte sich an der Belastungsstärke und der Lärmsensibilität. Damit möglichst erst gar keine Lärmprobleme auftreten, wurde zwischenzeitlich der Belang „Lärm“ nicht nur administrativ geregelt, sondern frühzeitig verstärkt berücksich- tigt, im Rahmen der Lärmvorsorge in der vorbereitenden Bauleitplanung und Verkehrs- planung bis hin zur Bebauungs- und Projektplanung. Im Rahmen von Planfeststellungen und dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes entlang von Schienenstrecken wurden aktive und ergänzend passive Schallschutz- maßnahmen realisiert. 1.1 Umgesetzte und in Planung befindliche aktive Schallschutzmaßnahmen an Stra- ßen BAB A8: Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus wurden abschirmende Schall- schutzmaßnahmen in den Bereichen Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich realisiert. Außerhalb der Gefällstrecke ergänzt ein Flüsterasphaltbelag den Schallschutz. BAB A5: Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus wurde der vorhandene Lärm- schutzwall im Bereich Märchenring durch Aufsetzen einer Lärmschutz- wand auf insgesamt 11 m über Fahrbahn optimiert und durch Wall- Wand-Kombinationen nach Osten und Westen verlängert. Die vorhan- dene Wand im Bereich Killisfeld blieb unverändert, wurde aber nach Norden bis zur Durlacher Allee (Chaos-Wand) weitergeführt. B10: • Transparente und massive Lärmschutzwand im Bereich der Stadt- einfahrt/Knielingen • Lärmschutzwall zugunsten der Kleingartenanlage Litzelau • Lärmschutzwand Hardtschule • Lärmschutzwände im Bereich der Stadteinfahrten Grötzingen • Untertunnelung/Grötzingen Südtangen- te: • Lärmschutzwall entlang der Günther-Klotz-Anlage • Optimierung des Lärmschutzes am Bulacher Kreuz • Einhausung/Unterführung der Bahn zwischen Bulach und Weiher- feld • Lärmschutzwand Untermühlsiedlung • Lärmschutzwall im Bereich Oberwald Seite 4 von 35 L605 • Lärmschutzwall, -wand zwischen Pfalzbahnüberführung, Bulacher Kreuz • Optimierung/Erhöhung des Lärmschutzes nördlich Pfalzbahnüber- führung (Fertigstellung 2009) • Lärmschutzwall Brauer-, Ecke Ebertstraße • Lärmschutzwall Sportanlage FSSV/Kentuckyallee • Lärmschutzwand nördlich Am Wald und Kirchfeldsiedlung • Lärmschutzwall im Bereich Leopoldshafener Straße B36 • Lärmschutzwälle, beidseitig im Bereich der Stadteinfahrt/Rhein- strandsiedlung und Heidenstückersiedlung • Geplant: Wallverlängerung im Bereich Heidenstückersiedlung Rich- tung Rheinstetten • Lärmschutzwand im Bereich Seydlitzstraße • Steilwall zwischen Siemensallee und Landauer Straße • Lärmschutzwall nördlich Landauer Straße • im Bau: Lärmschutzwallverlängerung bis Anschluss Sudetenstraße • Lärmschutzwall, -wand im Bereich Neureut • Lärmschutzwall, Am Junkertschritt L560 • Lärmschutzwälle, beidseitig im Bereich Waldstadt/Hagsfeld Elfmorgen- bruchstraße • Lärmschutzwall Kleingartenanlage Kriegsstra- ße-Ost • Lärmschutzwall Ostauepark Fiducia- straße • Lärmschutzwälle im Bereich Durlach-Aue B3 • Lärmschutzwall im Bereich Zündhütle • Lärmschutzwand, -wall im Bereich Hofäcker • Steilwall im Bereich Bebauungsplan Im Jäger 1.2 Umgesetzte aktive Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken (DB) Grötzingen • Lärmschutzwand im Bereich Wiesenäckerweg Hagsfeld • Lärmschutzwall, -wand im Bereich Geroldsäcker, Reitschulschlag Durlach • Lärmschutzwand im Bereich Pforzheimer Straße, Hauptbahnstraße, Dornwaldsiedlung Weiherfeld • Lärmschutzwand im Bereich Donaustraße Seite 5 von 35 1.3 Vorhandene aktive Schallschutzmaßnahmen Seite 6 von 35 2. Ergebnisse Lärmkartierung 2007: Betroffenen-Analyse Die Ermittlung der Belastungszahlen erfolgte nach den Vorgaben der EU-Umgebungs- lärmrichtlinie sowie der 34. BlmSchV i. V. m. der ‚Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastungszahlen durch Umgebungslärm VBEB‘ vom 10. Mai 2006, BAnz. 2006 Nr. 154a. Danach sollen im Rahmen der Lärmkartierung folgende Betroffenheitsanalysen durch- geführt werden: • Ermittlung der Flächenanteile von lärmbelasteten Gebieten in bestimmten Pegelbe- reichen auf Grundlage der flächenhaften Rasterberechnungen • Ermittlung der Anzahl der Wohnungen sowie der Schul- und Krankenhausgebäude in diesen lärmbelasteten Gebieten auf Grundlage der flächenhaften Rasterberech- nungen • Ermittlung der Anzahl der Betroffenen in den Gebäuden in bestimmten Pegelberei- chen auf Grundlage der Einzelpunktberechnungen Dabei ist zu beachten, dass der Ermittlung der Anzahl von Wohnungen und Betroffe- nen unterschiedliche Berechnungs- und Auswertungsmethoden zugrunde liegen. Da- her sind die Ergebnisse dieses Untersuchungsschritts nicht direkt miteinander ver- gleichbar. 2.1 Straßenverkehr Angaben der Lärmkartierung 2007 über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonenbänder, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude. Darstellung nach § 4 Abs. 4 bis 6 der 34. BlmSchV Kennwerte Anzahl der Menschen in den Pegelbe- reichen Fläche der lärm- belasteten Gebiete Anzahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude in lärmbelaste- ten Gebieten Fläche (km²) Einwoh- nerzahl Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L DEN Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L N Schwel- lenwerte (dB(A)) Fläche (km/²) Schwel- lenwerte (dB(A)) Anzahl der Woh- nungen L DEN Anzahl der Schul- gebäude L DEN Anzahl der Kranken hausge- bäude L DEN (-) 173,49 300.134 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 > 75 54600 28200 18300 12800 3200 0 50-55 55-60 60-65 65-70 > 70 > 75 22100 15000 4000 100 0 0 > 55 >65 > 75 69,39 26,08 5,42 > 55 >65 > 75 36800 9500 400 67 5 0 7 0 0 Seite 7 von 35 2.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) Angaben Lärmkartierung 2007 über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonenbänder, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude. Darstellung nach § 4 Abs. 4 bis 6 der 34. BlmSchV Kennwerte Anzahl der Menschen in den Pegelbe- reichen Fläche der lärm- belasteten Gebie- te Anzahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude in lärmbelaste- ten Gebieten Fläche (km²) Einwoh- nerzahl Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L DEN Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L N Schwel- lenwerte (dB(A)) Fläche (km/²) Schwel- lenwerte (dB(A)) Anzahl der Woh- nungen L DEN Anzahl der Schul- gebäude L DEN Anzahl der Kranken hausge- bäude L DEN (-) 173,49 300.134 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 > 75 15900 9800 7000 5300 4200 900 50-55 55-60 60-65 65-70 > 70 > 75 8300 6200 4400 2000 300 0 > 55 >65 > 75 10,22 3,37 0,45 > 55 >65 > 75 14600 5200 900 26 1 0 5 0 0 2.3 Schienenverkehr DB - auswertbare Kartierung noch offen - Für die Kartierung des Schienenverkehrslärms an Eisenbahnstrecken ist das Eisen- bahnbundesamt, Bonn, zuständig. In der ersten Stufe wurden Strecken kartiert, die ei- ne Jahresbelastung von mehr als 60.000 Züge/Jahr aufwiesen. Da sich die Bahnstre- cken innerhalb der Stadtgrenzen aufteilen, war das Belastungskriterium pro Strecke nicht erfüllt, weshalb erste Kartierungen an der Stadtgrenze endeten. Seit Ende Okto- ber 2008 liegt eine im Internet veröffentlichte Kartierung auch für das Stadtgebiet Karlsruhe vor, die aber noch nicht auswertbar ist. Laut Informationen des EBA hat das Bundesverkehrsministerium beschlossen, in jedem Bundesland eine zentrale Kontakt- stelle einzurichten, die den Kommunen auswertbare Lärmkartierungen zur Verfügung stellt. 2.4 Hot-Spot-Analysen Hot-Spot-Analysen heben Lärmbrennpunkte optisch hervor und dienen der Priorisie- rung von Maßnahmen. Dabei müssen definierte Schwellenwerte überschritten sein und gleichzeitig hohe Betroffenheiten auftreten. Als Schwellen-, Auslösewerte werden die vom Umweltministerium Baden-Württemberg empfohlenen Lärmpegel von 70 dB(A) (Lärmindex L DEN ) und/oder 60 dB(A) (Lärmindex L N ) zugrundegelegt. Nächstes Ziel der Lärmminderungsplanung ist, diese relativ hohen Schwellen-, Auslö- sewerte um weitere 5 dB(A) abzusenken. In der Folge resultieren daraus mehr Hot- Spots und höhere finanzielle Aufwände, was im Rahmen der Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes in fünf Jahren darzustellen ist. Bei der Hot-Spot-Analyse wird die Einwohnerdichte über den Schwellen-, Auslösewer- ten ermittelt. Als Bezugsfläche dient ein Kreis mit dem Radius von 100 m. Bereiche mit punktuellen Überschreitungen von Schwellenwerten sind in der Hot-Spot-Analyse nicht explizit dargestellt. Nachfolgend sind die Hot Spot-Bereiche im Stadtgebiet (Lärmindex L N > 60 dB(A) und gleichzeitig hohe Betroffenheit) für den Straßenverkehr und den Schienenverkehr (Straßenbahnen) in Plänen dargestellt. Seite 8 von 35 2.5 Auswertung Hot Spots/Straßenverkehr -Plan- Seite 9 von 35 2.6 Auswertung Hot Spots/Schienenverkehr (Straßenbahnen) - Plan- Seite 10 von 35 3. Lärmaktionsplanung 2009 3.1 Nutzen der Lärmminderungsmaßnahmen Pegelminderungen durch Lärmminderungsmaßnahmen haben gesundheitliche und wirtschaftliche Nutzen zur Folge. Verschiedene Studien zu Lärmwirkungen haben laut Umweltbundesamt ergeben, dass bei hohen Belastungen durch Straßenverkehr Risikoerhöhungen für Herz- Kreislauferkrankungen auftreten. Außerdem haben hohe Lärmeinwirkungen psychi- sche Beeinträchtigungen wie Stressreaktionen und Schlafstörungen zur Folge. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen können durch die vorgeschlagenen Lärmminde- rungsmaßnahmen vermindert werden. Der wirtschaftliche Nutzen von Lärmminderungsmaßnahmen macht sich neben gerin- geren Gesundheitskosten besonders in höheren Immobilienwerten und höheren Miet- zahlungen bemerkbar. Dies hat wiederum positive Effekte auf die Steuereinnahmen der Kommunen. Nach den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung lässt sich aus Kos- ten-Nutzen-Untersuchungen zu Aktionsplanungen nach der EU-Umgebungs- lärmrichtlinie vorsichtig ableiten, dass bei einer mittleren Monatsmiete von 350 Euro pro Person ein mittlerer Mietverlust von 20 Euro je dB, welches den Tag-Pegel von 50 dB(A) überschreitet, je Einwohner und Jahr entsteht. Daraus ist ein Steuervorteil von mietebezogenen Steuern von 2 Euro je dB über 50 dB(A), je Einwohner und Jahr ab- leitbar. Dieser Ansatz wurde in der nachfolgenden Tabelle zur Ermittlung des wirt- schaftlichen Nutzen pro Jahr herangezogen. Für passive Schallschutzmaßnahmen kann auf diese Weise kein Nutzen ermittelt wer- den, da sich die Ermittlung des Steuervorteils auf die Außenlärmpegel außen vor dem Fenster bezieht. In der Realität sind jedoch auch durch passive Schallschutzmaßnah- men höhere Mieteinkünfte und somit ein Steuervorteil zu erwarten. 3.2 Minderungspotenziale Der Lärmaktionsplan bezieht sich auf Maßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr. Straßenverkehr Aktive Schallschutzmaßnahmen Wirksamkeit besonders in den unteren Geschosslagen. Eine Pegelminderung ist dann zu erwarten, wenn die Sichtverbindung zwischen Straße und Immissionsort unterbro- chen ist. Geschwindigkeitsreduzierung Pegelminderung ist abhängig vom Lkw-Anteil: Reduzierung von 70 auf 50 km/h bzw. 50 auf 30 km/h: Pegelminderung jeweils 2 bis 3 dB(A). Geschwindigkeitsreduzierungen sind auch hinsichtlich subjektiver Belästigung positiv zu bewerten. Bevor zuständige Verkehrsbehörden straßenverkehrsrechtliche Maß- nahmen anordnen, sind die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu erfüllen, d. h. Überschreitung von Immissionsrichtwerten und Lärmminderung von mindestens 2,1 dB(A). Wird der Verkehrsweg vom ÖPNV mitgenutzt, sind auch die Auswirkungen auf Fahr- pläne zu beachten. Seite 11 von 35 Verstetigung Verkehrsfluss Minderung durch Mittelungspegel gering. Minderung durch Reduzieren der belästigenden Pegelspitzen bei Anfahren, Bremsen. Straßenraumgestaltung Wirksamkeit besonders bei Abstandsvergrößerungen von Straße zum Immissionsort im Nahbereich. Fahrbahnoberfläche Durch Einbau zweilagiger offenporiger Asphalte werden Pegelminderungen von bis zu 8 dB(A) erreicht. Allerdings erfordert der Einbau einen grundhaften Neuaufbau, weil sich die Entwässerungssituation grundlegend verändert. Innerorts sind meist seitliche Entwässerungsrinnen nicht möglich. Auch reichen durch niedrigere Fahrgeschwindig- keiten die Sogwirkungen nicht aus, die Poren dauerhaft vor Verschmutzung offen zu halten. Der Austausch von Betonbelägen bringt 2 dB(A), der Austausch von Pflaster 3 dB(A) und mehr Pegelminderung. Fahrbahnqualität Instandsetzung von schadhaften Straßenoberflächen bringen spürbare Verbesserun- gen. Das TBA erstellt regelmäßig einen Straßenzustandsbericht. Passive Schallschutzmaßnahmen Grundsätzlich sind oben beschriebene Maßnahmen den passiven Maßnahmen vorzu- ziehen. In besonders lärmbelasteten Bereichen, in denen o. g. Maßnahmen nicht mög- lich sind, sollten passive Maßnahmen durch Einbau von Schallschutzfenstern und Ein- bau von schallgedämmten Lüftern vorgesehen werden. Das zurzeit laufende Schall- schutzfensterprogramm der Stadt Karlsruhe mit einem jährlichen Budget von 150.000 € ist zu aktualisieren. Schienenverkehr (Straßenbahnen) Aktive Schallschutzmaßnahmen Wirksamkeit besonders in den unteren Geschosslagen möglich. Eine Pegelminderung ist dann zu erwarten, wenn die Sichtverbindung zwischen Straße und Immissionsort unterbrochen ist. Möglichkeit von gleisnahen Niedrigschallschutzwänden mit geringer Höhe. Gestaltung Fahrbahnoberbau Der Einbau eines Rasengleises anstatt einer festen Fahrbahn führt zu Pegelminderun- gen von bis zu 7 dB(A). Maßnahmen Fahrweg Durch akustisch optimiertes Schienenschleifen können glatte Schienenflächen erhalten bleiben. Im langzeitlichen Mittel kann dadurch eine Pegelminderung von 3 bis 4 dB(A) erzielt werden. Schienenschmiereinrichtungen zur Beseitigung oder Minderung von Quietschgeräuschen in Kurven sind weitere Möglichkeiten. Maßnahmen Fahrzeuge Reduzierung der Schallemissionen durch Einsatz von lärmarmen Fahrzeugen (z. B. Niederflurfahrzeuge; bringen Pegelminderungen von 2 dB(A)). Durch Radabsorber werden Schwingungen des Rades gedämpft, Pegelminderungen von 1 bis 3 dB(A) sind erreichbar. Seite 12 von 35 Geschwindigkeitsreduzierung Pegelminderungen bei Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h: 3 dB(A), bei Reduzierung von 50 auf 30 km/h: 4 dB(A). Durch Geschwindigkeitsreduzierungen werden Pegelspitzen bei der Vorbeifahrt von Bahnen reduziert, weshalb diese Maßnahmen im sensibleren Nachtzeitraum positiv zu bewerten sind. Passive Schallschutzmaßnahmen Vom Grundsatz her sind oben beschriebene Maßnahmen den passiven Maßnahmen vorzuziehen. In besonders lärmbelasteten Bereichen, in denen o. g. Maßnahmen nicht möglich sind, sollten passive Maßnahmen durch Einbau von Schallschutzfenstern und Einbau von schallgedämmten Lüftern vorgesehen werden. Das zurzeit laufende Schallschutzfensterprogramm der Stadt Karlsruhe, mit einem jährlichen Budget von 150.000 €, gilt bislang nur für hochbelastete Straßen. Es ist analog um die hochbelas- teten Schienenstrecken (Straßenbahnen) fortzuschreiben. 3.3 Ruhige Gebiete Ziel des Lärmaktionsplanes ist auch, nach § 47 d Abs. 2 BlmSchG, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete insbesondere Reine Wohnge- biete, Krankenhäuser und Schulen als auch unbebaute Gebiete, die der Erholung die- nen, in Betracht. Die Vorgabe, ruhige Gebiete vor Lärm zu schützen, zielt darauf ab, nicht etwa durch Verkehrsverlagerung von hoch belasteten Gebieten neue Lärmproblembereiche zu schaffen. Das erste Maßnahmenpaket wird diesem Ziel durchgängig gerecht, nicht zuletzt, da es sich nahezu ausschließlich um aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen handelt. Tempolimits sind grundsätzlich geeignet, ruhige Gebiete zu begründen und zu erhal- ten, wenn gewährleistet ist, dass Schleich- oder Auswegverkehre in Ersatzquartiere unterbleiben. Ein Großteil der Straßenabschnitte, die beispielsweise für Tempo 30 km/h vorgeschlagen sind, liegt in 30 km/h-Zonen eingebettet, so dass Fahrzeitverkür- zungen über Schleichwege nicht zu befürchten sind. Dies ist u. a. eine wesentliche Voraussetzung, die von den zuständigen Verkehrsbe- hörden selbständig vor Genehmigung von Tempolimits geprüft wird. Zu schaffen und zu erhalten sind Stadtruheoasen wie Park-, Sport- und Friedhofanla- gen aber auch größere Landschaftsräume, die Erholung für unser Gehör bieten und die noch eine Wahrnehmung „nichttechnischer Geräusche“ ermöglichen. Zur Vermeidung flächenhafter Verlärmungen und damit Erhaltung oder Schaffung von ruhigen Gebieten eignen sich Bündelungen von Lärmquellen (siehe Umfahrung Wol- fartsweier). Durch Bündelung wird eine oft deutliche Lärmminderung einerseits und nicht relevante Zusatzbelastung andererseits, erreicht. Vorteilhaft ist damit auch, dass konzentrierte effektive Abschirmungen ermöglicht werden. Die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ und hierfür erforderliche vorsorgende oder sanie- rende Maßnahmen wird konzeptionell in einem zweiten Maßnahmenpaket folgen. Seite 13 von 35 Schulen und Krankenhäuser Schulen und Krankenhäuser unterliegen aufgrund ihrer Zweckbestimmung eines besonderen Schutzes. Während bei Schulen die Tagesbelastung relevant ist, steht bei Krankenhäusern die Nachtbelastung im Fokus der Betrachtung. Inwieweit Schüler und Lehrer bzw. Patienten und Personal durch Schallimmissionen tatsächlich belastet sind, ist zunächst durch die angestellten Lärmuntersuchungen nicht bestimmbar. Zum einen ist die gebäudeinterne Organisation von ruhebedürftigen Räumen oder Nebenräumen/Flure nicht bekannt und zum andern wurde die Vorbelas- tung bei der Neumaßnahme bereits berücksichtigt, z.B. Friedrich-List-Schule. Ergebnisse der Gebäudebelastungen Schulen, Tagesbelastung (L DEN ) Hardtschule > 80 dB(A) Ausbildungszentrum für das Baugewerbe > 75 dB(A) Heinrich-Hübsch-Schule > 70 dB(A) Schillerschule > 70 dB(A) Friedrich-List-Schule > 70 dB(A) Helmholtz-Gymnasium > 70 dB(A) Krankenhäuser, Nachtbelastung (L N ) Sämtliche Krankenhäuser unterliegen Nachtbelastungen von weniger als 60 dB(A). Die Hardtschule ist bereits als Hot Spot aufgenommen. Das ABZ Baugewerbe würde entlastet werden durch ein Tempolimit auf der Südtangente. Für alle anderen Gebäude kommen für schutzwürdige Räume Schallschutzmaßnahmen - sofern nicht schon vor- handen - in Betracht. 3.4 Umsetzbarkeit Der Lärmaktionsplan ist ein Planwerk, das je nach Art der Maßnahme ohne Vorlaufzeit umgesetzt werden kann oder aufgrund einzuhaltender Verfahren erst zu einem späte- ren Zeitpunkt zur Realisierung kommen kann. Aufwändigere bauliche oder in Zusam- menhang mit verkehrsplanerischen Strategien verzahnte Maßnahmen sind mittel- oder langfristig angelegt. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind unter kurzfristigen Maßnahmen einzuordnen, die schnell und praktisch kostenneutral lärmmindernd wirken. Allerdings sind Zustän- digkeiten zu beachten, die bei Tempolimits nicht allein bei der Stadt Karlsruhe liegen. Die zuständigen Verkehrsbehörden prüfen eigenständig Voraussetzungen, die vor An- ordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen erfüllt sein müssen, z. B. • Immissionsrichtwertüberschreitungen • in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Tempolimit erreichbare Lärmminderung • Auswirkungen auf Verkehrsbeeinträchtigungen/-verlagerungen etc. Für die folgenden Straßen/Straßenabschnitte wurden die erforderlichen richtlinienkon- formen schalltechnischen Nachweise von den zuständigen Behörden geprüft. Seite 14 von 35 1. Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug (30 km/h nachts) 2. Kriegsstraße zwischen Höhe Kreuzstraße und Hirschstraße (50 km/h statt 70 km/h) 3. Reinhold-Frank-Straße zwischen Kriegsstraße und Mühlburger Tor (30 km/h nachts) 4. BAB A5, A8 (100 km/h statt 120 km/h) 5. B10 (Umwidmung in K9659) im Bereich Untermühlsiedlung/Bahnhof Durlach (80 km/h statt freie Strecke Richtung Grötzingen) * 6. B3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstall- und Grötzinger Straße (30 km/h nachts) 7. K9654 Rittnertstraße (30 km/h nachts) Anm.: Immissionsgrenzwerte sind nicht überschritten 8. L623 Grünwettersbach, Ortskern (30 km/h nachts) 9. L623 Palmbach, Ortskern (30 km/h nachts) 10. Stupferich, Ortskern (30 km/h nachts) 11. B36, südlich Heidenstücker-Siedlung (70 km/h statt freie Strecke auf 400 m) Anm.: zwischenzeitlich wurde die freie Strecke aufgehoben und auf 100 km/h beschränkt 12. B10/Südtangente zwischen Mühlburg und Knielingen (80 km/h statt 100 km/h) * seit 15.09.2009 100 km/h statt freie Strecke Das Regierungspräsidium - zuständige Verkehrsbehörde - hat Tempolimits als Lärm- schutzmaßnahme für folgende Straßen/Straßenabschnitte genehmigt: 1. Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug (30 km/h nachts) 2. B10 (Umwidmung in K9659) im Bereich Untermühlsiedlung/Bahnhof Durlach (80 km/h statt 100 km/h Richtung Grötzingen) 3. B3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstall- und Grötzinger Straße (30 km/h nachts) Seite 15 von 35 Priorisierung Um die Umsetzung der Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu priorisieren, werden folgende Kategorien definiert: A: Kostengünstige Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Verkehrsverbot, Tempolimit B: Kostenintensive Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Belagsaustausch, Lärmschutzwand C: Kostenintensive Maßnahme mit begrenztem Nutzen, z. B. Lärmschutzergänzungen D: ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Fenster Vorgeschlagen wird, die Kategorien A und D kurzfristig und die Kategorien B und C mittel- fristig bis langfristig unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Zur Kategorie A zählen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nachdem die Prüfung durch zu- ständige Verkehrsbehörden abgeschlossen ist, können diese Maßnahmen kurzfristig umge- setzt werden. Unter die Kategorie D (Schallschutzfenster) fallen Straßen und Straßenabschnitte, die be- reits im städtischen Schallschutzfensterprogramm ausgewiesen sind, zuzüglich einigen Straßen, die erheblichen Schienenverkehrslärmbelastungen unterliegen, z. B. Schillerstraße, Karl-Wilhelm-Straße. Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie B (Zeithorizont < 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ k Straße/Straba Westl. Kriegsstraße Belagsaustausch 400.000 m Südtangente Hardtschule Abschirmung 900.000 m B36 Hardtschu- le/Hardtstraße Abschirmung 300.000 m Südtangente Staudinger-, Volzstraße Abschirmung 1,5 Mio. m Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Abschirmung 375.000 m Straba Lameystraße Rasengleis 90.000 m Straba Eckenerstraße Rasengleis 196.000 m Straba Durlacher Allee Rasengleis 252.000 L Straba Herrenalber Straße Rasengleis 280.000 k: kurzfristig m: mittelfristig L: langfristig Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ L Südtangente Kühler Krug/ Bannwaldallee Abschirmung 720.000 L: langfristig Seite 16 von 35 Verbesserungsbedürftige Situationen/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ m Honsell-, Starckstraße Mühlburg Abschirmung 300.000 m Südtangente Maxauer Straße Abschirmung 600.000 m L605 Bulach-Süd Abschirmung 675.000 L L605 Louisianaring Abschirmung 580.000 L B3 Durlach Aue Abschirmung 280.000 L B3 Werrabronner Str. Abschirmung 250.000 L B36 Rheinstrandsiedlung Wall/BPL 280.000 m: mittelfristig L: langfristig Seite 17 von 35 3.5 Ausblick Eine erfolgreiche Lärmschutzkonzeption steht auf mehreren Standbeinen. Mit Hilfe der Lärmsanierung lassen sich meist nur Lärmschwerpunkte entschärfen. Erforder- lich ist das Zusammenspiel mehrerer Planungsebenen. Mit der Regionalplanung, Bauleit- und Verkehrsplanung werden bereits Weichen gestellt. Hier gilt es, schon frühzeitig Lärmauswirkungen zu berücksichtigen. Konzentrationen einerseits, kurze Wege in verträglichen Gemengelagen anderer- seits, Schutzabstände, verkehrsberuhigte Bereiche, zweck- oder lärmoptimierte Ge- bäude etc. sind nur einige Beispiele der Bauleitplanung, die im Rahmen des vorsor- genden Lärmschutzes zur Verfügung stehen und zur Anwendung kommen. Emissionsseitig wurde schon viel erreicht - kann aber noch deutlich verbessert wer- den. Z. B. im Fahrzeugbau durch Motorkapselung, leisere Bereifung oder leisere Bremssysteme an Schienenfahrzeugen. Die Deutsche Bahn möchte allein durch Austausch von Bremssystemen und Maßnahmen an Fahrwegen bis 2020 die Schall- emissionen halbieren (-10 dB(A)). Die systematische Ermittlung der Lärmquellen und der Betroffenen nach einheitlichen Kriterien sowie die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist als Chance zu verstehen, Defizite und Erfolge transparent zu machen. Eine gute Chance, um dem Lärmakti- onsplan auch eine langfristige Perspektive zu geben, bietet die enge Verzahnung mit dem in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan. Die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ und hierfür erforderliche vorsorgende oder sanie- rende Maßnahmen wird konzeptionell in einem zweiten Maßnahmenpaket folgen. 3.6 Monitoring Die Lärmkartierung der einzelnen Emissionsquellen beruht auf Berechnungen. Eben- so sind die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen in jedem Einzelfall bereits im Vorfeld hinsichtlich ihrer konkreten Minderungswirkung berechnet worden. Im Rahmen des Monitorings wird die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen in jährli- chen Abständen überprüft, dokumentiert und in den Ausschüssen vorgestellt. Orientierende Lärmmessungen werden nur in besonderen Einzelfällen durchgeführt, wenn dies aufgrund der Sachlage geboten scheint. 4. Maßnahmenlisten Die vorgeschlagenen Maßnahmen (erstes Maßnahmenpaket) des Lärmaktionspla- nes sind nach der Lärmquellenart in Straßenverkehr und Schienenverkehr (Straßen- bahnen) separat aufgelistet. Für den Straßenverkehr wurde eine zusätzliche Liste erstellt, die Bereiche aufzeigt, die nicht zur Kategorie der Hot Spots zählen aber aufgrund ihrer Belastung als „ver- besserungsbedürftige Situationen“ deklariert wurden. Dargestellt sind die Anzahl der betroffenen Personen, die Pegelminderungen, die Anzahl der entlasteten Personen, die Kosten, die geschätzten Nutzen und eine Kate- gorisierung. Als zusätzliche Information sind auch in den Listen der Quellengruppen Straßenver- kehr die Betroffenen im Lärmpegelbereich zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) nachts ausgewiesen. Seite 18 von 35 4.1 Straßenverkehr (Hot Spots) Seite 19 von 35 Seite 20 von 35 Seite 21 von 35 4.1.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 1. Rheinhafenstraße zwischen Pfalz- und Agathenstraße Der Straßenquerschnitt von jeweils zwei Richtungsfahrstreifen wurde neu aufgeteilt: anstelle der äußeren Fahrstreifen befinden sich jetzt Radwege, so- dass die MIV-Lärmquellen von der Bebauung abgerückt sind. Maßnahme: Ergänzender passiver Schallschutz am Gebäude. 2. Eckenerstraße In Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie zur Rheinstrandsied- lung und Rheinstetten legte die Stadt Karlsruhe ein besonderes Schallschutz- fensterprogramm für die Anlieger der Eckenerstraße auf. Trotz Geschwindig- keitsbeschränkung (überwacht) auf 50 km/h treten noch hohe Lärmbelastun- gen auf. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 3.-4. Hardtschule, Hardtstraße/Südtangente und Vogesenbrücke Schule und Wohngebäude sind trotz Lärmschutzwand Mehrfachbelastungen ausgesetzt: Südtangente und Michelinstraße, Straßenbahn und Deutsche Bahn. Maßnahme: Lärmschutzwand in B10-Straßenmitte zuzüglich lärmarmer Fahr- bahnbelag Lärmschutzwand im Geländerbereich der Vogesenbrücke oder am Fahrbahn- rand. Noch zu prüfen: Statik. Anm.: Die Maßnahme ist im Rahmen „Soziale Stadt Programm“ mit max. 60 % förderfähig. 5. Durmersheimer Straße zwischen Blohn- und Christian-Schneider-Straße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 6. Lameystraße Hohe Verkehrsbelastung und beidseitig geschlossene mehrgeschossige Be- bauung bestimmen die akustischen Verhältnisse. Die Bebauungsform hat den Vorteil, dass im rückwärtigen Bereich ruhige Verhältnisse vorherrschen. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude und kurzfristig Rasengleis, um die Absorptionsflächen im Verkehrsraum zu erhöhen. 7. Neureuter Straße, südlich Siemensallee Die Neureuter Straße (B36) ist hier vierstreifig ausgebaut. Die östlichen Anlie- ger (Seydlitzstraße) sind abgeschirmt durch eine 3,5 m hohe Lärmschutz- wand. Die Erschließung der westlichen Gebäude erfolgt über eine zusätzliche Anliegerfahrbahn. Daher und aus Gründen des Straßenquerschnitts ist aktiver Schallschutz nicht effizient. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 22 von 35 8. Südtangente/Staudingerstraße Platz- und geometrische Gründe sprechen für eine Lärmabschirmung entlang der Südtangente. Es werden zwei Maßnahmenpakete vorgeschlagen: a) Maßnahme 1: Lärmschutzwände im Anschlussbereich Entenfang von jeweils 4 m Höhe b) Maßnahme 2: Optimierung des höhenmäßig auslaufenden Lärm- schutzwalls entlang der Südtangente durch Aufsetzen einer 3 m hohen Lärmschutzwand. 9. Südtangente/Kühler Krug Trotz Tieflage der Südtangente summieren sich die Schallbeiträge am Knoten Kühler Krug. Wohnungen und Arbeitsplätze sind hoch belastet. Ein in der Bannwaldallee/Zeppelinstraße ansässiges Unternehmen stellt Mitfinanzierung von Lärmschutzmaßnahmen in Aussicht. Maßnahme: 3 m hohe Lärmschutzwand entlang der Bannwaldallee. 10. Kriegsstraße, westlich Weinbrennerplatz Im engsten Straßenquerschnitt der Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug verkehrt zusätzlich zum Straßenverkehr die Straßenbahnlinie 5. Aufgrund beidseitig geschlossener mehrgeschossiger Bebauung erhöht sich die Lärmbelastung innerhalb des Straßenraumes infolge von Mehrfachre- flexionen. Die südliche Richtungsfahrbahn ist teilweise noch mit Pflasterung ausgeführt, was zudem lärmerhöhend wirkt. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung/Stelcon-Platten durch Asphalt und zusätz- lich ein Tempolimit von 30 km/h nachts. 11. Karlstraße, nördlich Vorholzstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude, langfristig Rasengleis in Teilbereichen zur Vergrößerung von Absorptionsflächen im Verkehrsraum (nach Fertigstellung Kombilösung). Im Rahmen des VEP werden die Auswir- kungen von MIV-Verdrängung/Parkierung überprüft. 12. Rüppurrer Straße/Teilbereich Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude 13. Kapellenstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 14. Waldhornstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude 15. Durlacher Allee/Knoten Tullastraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude, mittelfristig Rasengleis zur Vergrößerung von Absorptionsflächen. 16.-16a. Killisfeld/BAB A5 Trotz vorhandener Lärmschutzwand ist Killisfeld tags und nachts hoch be- lastet. Insbesondere bei vorherrschenden Südwestwinden zeigt sich, dass er- hebliche Schallbeiträge vom Überführungsbauwerk der K9652 einwirken. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regierungs- Seite 23 von 35 präsidium. Laut RP wird die Maßnahme in eine Projektliste des Bundes auf- genommen. Maßnahme: Vorhandene Lärmschutzwand auf 6 m erhöhen und nach Süden verlängern. 17. Untermühlsiedlung/BAB A5 Die Untermühlsiedlung ist von drei Seiten umgeben von Straßenverkehr. Während die B10 (Umwidmung in K9659) im Osten und die Durlacher Allee im Teilbereich durch eine Lärmschutzwand ausgestattet ist, emittiert die BAB A5 im Westen bei freier Schallausbreitung. Dieser Autobahnabschnitt wurde im Zuge des sechsspurigen Ausbaus im Gegensatz zum Autobahnabschnitt Karlsruhe-Rüppurr nicht mit Abschirmungen nachgerüstet. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regie- rungspräsidium. Laut RP wird die Maßnahme in eine Projektliste des Bundes aufgenommen. Maßnahme: Lärmschutzwand, -wall von 6 m Höhe 18. Dornwaldsiedlung/B10 (Umwidmung in K9659) Die hochliegende K9659 emittiert ungehindert und belastet die nördliche Dornwaldsieldung. Aufgrund der Hochlage sind abschirmende Maßnahmen von Vorteil. Maßnahme: Lärmschutzwand. 19. Killisfeldstraße, östlich Lissenstraße/Ernst-Friedrich-Straße Langfristig rückt die Killisfeldstraße nach BPL von der Wohnbebauung weiter ab. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 20. Pfinzstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 21. Grötzingen B3 Der vorhandene, teilweise privat aufgeschüttete Lärmschutzwall verläuft in nördlicher Richtung mit abnehmender Höhe. Grundsätzlich ist die Abschir- mung so weit optimierbar, dass zumindest die Erdgeschossebene entlastet wird. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regie- rungspräsidium. Laut RP wird die Maßnahme in eine Projektliste des Bundes aufgenommen. Maßnahme: Aktiven Lärmschutz optimieren, ergänzend passiver Schallschutz am Gebäude. 22. Schulen und Krankenhäuser allgemein Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Schulen und Krankenhäuser einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Die Hardtschule ist be- reits als Hot Spot in der Maßnahmenliste aufgenommen. Für alle übrigen Schulen und Krankenhäuser wird bei Überschreitung der Auslöswerte von 70 dB(A) (L DEN ) bzw. 60 dB(A) (L N ) passiver Schallschutz am Gebäude vorge- schlagen. Seite 24 von 35 4.2 Straßenverkehr (Verbesserungsbedürftige Situationen) Seite 25 von 35 4.2.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen VS1 Rheinstrandsiedlung/Brunnenäckerweg/B36 Entlang der B36 besteht im Ein-Ausfahrtsbereich noch eine Abschirmlücke. Maßnahme: Lärmschutzwall als Lückenschluss entsprechend Bebauungs- plan. VS2 Honsell-, Starckstraße Die Wohnbebauung der Rheinstraße nördlich Lameyplatz ist allseitig umge- ben von hochbelasteten Straßen, sodass ruhigere Gebäuderückseiten nicht vorhanden sind. Maßnahme: Lärmschutzwand entlang der Starckstraße und Honsellstraße. Anm.: Die Maßnahme ist im Rahmen „Soziale Stadt Programm“ mit max. 60 % förderfähig. VS3 Maxauer Straße/Südtangente Die Schallemissionen der Südtangente erreichen teilweise unabgeschirmt die Maxauer Straße. Maßnahme: Schließung der Schalllücke entlang der Südtangente zwischen Kleingartenanlage Litzelau und Bahndamm Richtung Mühlburger Bahnhof. VS4 Bulach-Süd/L605 Hohe Schwerverkehrsanteile zur Tages- und insbesondere zur Nachtzeit sind ursächlich für Beschwerden von Beschäftigten aber auch von Wohnenden in den Gewerbegebieten westlich und östlich der L605. Maßnahme: Lärmschutzwand Richtung Süden, langfristig beidseitig. VS5 Louisianaring/L605 Maßnahme: Lärmschutzwand (in Zusammenhang mit NT-Ausbau) VS6 Durlach-Aue/Säuterich/B3 Maßnahme: In Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Verlängerung des Lärmschutzwalles und Schließung der Schalllücke. VS7 Grötzingen/B3, Werrabronner Straße Die Wohngebäude der Werrabronner Straße sind nur durch einen ca. 2 m ho- hen Lärmschutzwall gegenüber der B3 abgeschirmt. Maßnahme: Wallerhöhung und Schalllückenschließung im Bereich des Kno- tens Bruchwaldstraße. Seite 26 von 35 4.3 Maßnahmen Straße - Übersichtsplan Seite 27 von 35 4.4 Schienenverkehr/Straßenbahnen (Hot Spots) Seite 28 von 35 Seite 29 von 35 4.4.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen Durch akustisch optimiertes Schienenschleifen können glatte Schienenflächen erhal- ten bleiben. Diese Maßnahme wird im gesamten Streckennetz von der VBK Karlsru- he bereits regelmäßig durchgeführt und soll beibehalten werden. Durch diese Maß- nahmen kann von Pegelminderungen von 3 dB ausgegangen werden. Die darüber hinaus gehend geplanten Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben: 1. Lameystraße (Mühlburg) Der eigene Bahnkörper befindet sich in Straßenmitte, die Gleise liegen im offe- nen Schotterbett. Ein Rasengleis reduziert Rollgeräusche und erhöht die Absorptionsfläche im Ver- kehrsraum (Straße/Schiene). Maßnahme: Rasengleis Ende 2009 in Zusammenhang mit Gleisbauarbeiten, passiver Schallschutz am Gebäude. 2. Eckenerstraße Mittelfristig Rasengleis anstatt offenes Schotterbett von Entenfang/Michelinstraße bis zur Rheinhafenstraße. 3. Kaiserstraße Feste Fahrbahn und hohe Taktfrequenz sind ursächlich für die Lärmbelastung. Maßnahme: Kombilösung. 4. Karlstraße, zwischen Kaiserstraße und Kriegsstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 5. Karlstraße/Südweststadt, nördlicher Teilbereich Feste Fahrbahn und Fahrgeschwindigkeit begründen die Lärmbelastung. Maßnahme: Rasengleis nach Fertigstellung der Kombilösung. Überprüfung des Straßenquerschnitts im Rahmen des VEP, passiver Schallschutz am Gebäude. 6. Karlstraße/Südweststadt, südlicher Teilbereich Feste Fahrbahn und Fahrgeschwindigkeit begründen die Lärmbelastung. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung durch Asphalt, teilweise Rasengleis. Überprü- fung des Straßenquerschnitts im Rahmen des VEP, passiver Schallschutz am Gebäude. 7. Rüppurrer Straße, Teilstücke Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 8. Gymnasiumstraße (Durlach), Kurvenbereiche Maßnahme: Pflege der Gleisoberflächenvergütung, passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 30 von 35 9. Kaiserplatz, Kurvenbereich Maßnahme: Gleispflege, passiver Schallschutz. 10. Kaiserallee, Rheinstraße Maßnahme: Da die Gleisanlage aktuell erneuert wurde, verbleibt vorerst nur pas- siver Schallschutz. 11. Blücherstraße Maßnahme: Da die Gleisanlage aktuell erneuert wurde, verbleibt vorerst nur pas- siver Schallschutz. 12. Ebertstraße/Bahnhofplatz/Bahnhofstraße Maßnahme: In Zusammenhang mit dem Bahnhofplatzumbau wird die Gleisanla- ge nach dem Stand der Technik erneuert, teilweise Rasengleis 13. Karl-Wilhelm-Straße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 14. Durlacher Allee Der eigene Bahnkörper befindet sich in Straßenmitte, die Gleise liegen im offe- nen Schotterbett. Maßnahme: mittelfristig Rasengleis, passiver Schallschutz am Gebäude. 15. Herrenalber Straße Die Gleisanlage verläuft parallel und abgesetzt zur Herrenalber Straße im offenen Schotterbett. Fahrgeschwindigkeit (70 km/h) und teilweise Radien sind ursächlich für die Lärmbelastung. Maßnahme: langfristig Rasengleis, passiver Schallschutz am Gebäude. 16. Pfinztalstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 17. Schillerstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 18. Gartenstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 19. Kriegsstraße (Weststadt) Die Gleise liegen auf den beiden Richtungsfahrbahnen des Straßenverkehrs. Der Gleisoberbau auf der nördlichen Fahrbahn ist mittels Stelcon-Platten und auf der südlichen Fahrbahn in Pflasterung ausgeführt, was zu erhöhten Reifenrollgeräu- schen führt. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung/Stelcon-Platten durch Asphalt, passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 31 von 35 20. Schulen und Krankenhäuser im Stadtgebiet Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Schulen und Krankenhäuser ei- ner gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Die Hardtschule ist bereits als Hot Spot in der Maßnahmenliste aufgenommen. Für alle übrigen Schulen und Krankenhäuser wird bei Überschreitung der Auslösewerte von 70 dB(A) (L DEN ) bzw. 60 dB(A) (L N ) als Maßnahme passiver Schallschutz am Gebäude vorge- schlagen. Seite 32 von 35 4.5 Maßnahmen Schiene/Straßenbahnen - Übersichtsplan Seite 33 von 35 4.6 Passiver Schallschutz (Hot Spots) Unter passivem Schallschutz sind Maßnahmen zu verstehen, die am Immissi- onsort, also am Einwirkungsort ergriffen werden. Sie sind insbesondere dort sinnvoll, wo alle anderen Maßnahmen ausscheiden, z. B. in oberen Etagen mehrgeschossiger Gebäude. Im Allgemeinen sind die schalldämmenden Ei- genschaften der Umfassungsbauteile eines Gebäudes ausreichend. Schwachstellen sind Fenster und Rollladenkästen. Richtig dimensionierte und dicht schließende Schallschutzfenster sowie schallgedämmte Rollladenkästen ermöglichen auch an hoch belasteten Straßen und Schienenwegen ein unge- störtes Wohnen. 4.6.1 Straßenverkehr Bereiche mit ausschließlich passiven Schallschutzmaßnahmen • Durlacher Allee/Knoten Tullastraße • Durmersheimer Straße (zw. Blohnstraße und Christian-Schneider-Straße) • Eckener Straße • Grünwettersbach, L623 • Karlstraße, nördlich Vorholzstraße • Kapellenstraße • Killisfeldstraße, östlich Lissenstraße/Ernst-Friedrich-Straße • Kriegsstraße, östlich Weinbrennerplatz • Lameystraße • Neureuter Straße, südlich Siemensallee • Palmbach, L623 • Pfinzstraße • Reinhold-Frank-Straße • Rheinhafenstraße zw. Pfalz- und Agathenstraße • Rüppurrer Straße/Teilbereiche • Stupferich, Ortskern • Verschiedene Schulen (Heinrich-Hübsch-Schule, Schillerschule, Friedrich- List-Schule) • Waldhornstraße Bereiche mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen • Dornwaldsiedlung, B10 (K9659) • Durlach, B3 • Grötzingen, B3 • Hardtstraße, Südtangente • Hardtstraße/Vogesenbrücke, Südtangente • Kriegsstraße, westlich Weinbrennerplatz • Killisfeld, BAB A5 • Kühler Krug, Südtangente • Untermühlsiedlung, BAB A5 • Untermühlsiedlung, B10 • Verschiedene Schulen (Hardtschule, ABZ/Baugewerbe) Seite 34 von 35 4.6.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) Bereiche mit ausschließlich passiven Schallschutzmaßnahmen • Blücherstraße (einzelne Gebäude) • Gartenstraße • Kaiserstraße • Kaiserallee • Karl-Wilhelm-Straße • Pfinztalstraße • Schillerstraße • Verschiedene Schulen (Helmholtz-Gymnasium) Bereiche mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen • Durlacher Allee • Ebertstraße/Bahnhofplatz • Eckener Straße (einzelne Gebäude) • Gymnasiumstraße • Herrenalber Straße • Kaiserplatz • Kriegsstraße (einzelne Gebäude) • Lameystraße • Rüppurrer Straße • Verschiedene Schulen (Friedrich-List-Schule) Seite 35 von 35 Anhang Sonstige Lärmquellen Gewerbelärm, Fluglärm oder sonstige Lärmquellen. Gewerbelärm, Fluglärm oder sonstige Lärmarten, z. B. während Veranstaltungen, sind nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans Karlsruhe: Gewerbelärm: Im Zuge der Lärmkartierung wurden für das Stadtgebiet Karlsruhe gemäß „Vierunddreißigs- te Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung) – 34. BImSchV“ vom 6. März 2006 neben Straßen- und Schienenwegen sog. IVU-Betriebe und das Hafengebiet Karlsruhe untersucht. Die Untersuchungen beruhten auf Grundlage von vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen und Messberichten zu den Anlagen. Es konnten keine schalltechnischen Konflikte festgestellt werden. Für Ge- räuscheinwirkungen dieser und weiterer gewerblicher Anlagen sind die Anforderungen der „Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni- sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“ vom 26. August 1998 maßgeblich. Sie sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Anlagen nachzuweisen. Im Beschwerde- fall können einer Anlage auch nachträglich Anordnungen zum Schallschutz auferlegt wer- den. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Geräuscheinwirkungen durch gewerbliche Anlagen auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu untersuchen. Fluglärm: Für das Stadtgebiet Karlsruhe war es aufgrund der Entfernung zum nächstgelegenen Flug- platz für zivilen Luftverkehr (Baden-Airport) nicht erforderlich, die Geräuscheinwirkungen durch Fluglärm im Rahmen der Lärmkartierung 2007 zu erfassen. Bezüglich der Fluglärm- immissionen ist das nationale Regelwerk („Fluglärmgesetz - Gesetz zum Schutz gegen Flug- lärm vom 9. November 2007) maßgeblich. Dementsprechend wurden keine Untersuchungen zum Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung erforderlich. Sonstige Lärmarten: Während geräuschintensiver Veranstaltungen im Stadtgebiet Karlsruhe werden vom Umwelt- und Arbeitsschutz Geräuschmessungen durchgeführt. Geräuscheinwirkungen durch sonstige Geräte wie Rasenmäher oder Laubbläser sind bun- deseinheitlich geregelt und werden im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht behandelt. »Aspekte der Stadtplanung« - Titel........................................................................Nr.: Einführung in die Bauleitplanung, 10/2004........................................................................................................................................................ 1 Sanierungsgebiet City-West, Anhang zur Grobanalyse Innenstadt West,1/2005........................................................................................... 2 Sanierungsgebiet Mühlburg, 1/2005.................................................................................................................................................................. 3 Mit Recht. BauKulturhauptstadt, Karlsruhe 2010, 2/2005..................................................................................................................................4 Materialien zum Verkehr in Karlsruhe, Motorisierter Individualverkehr (MIV), 4/2005................................................................................. 5 Konkurrierendes Entwurfsverfahren »Zentrum Grünwinkel«, Dokumentation, 4/2005................................................................................ 6 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2004, 7/2005.........................................................................................................................7 Lärmschutzanlagen am Bulacher Kreuz, Realisierungswettbewerb nach GRW 1995, Dokumentation, 8/2005.............................................8 Sanierungsgebiet »City-West« nach dem LSP, Erhebungen und Befragungen (VU nach §141 BauGB), 8/2005.............................................9 „Zukunftsfähige Stadtsanierung in Baden-Württemberg“, Sanierungsgebiet Weststadt-Karlsruhe, 8/2005..............................................10 Fußgängerunterführung Kriegsstraße im Zuge der Hirschstraße, Dokumentation, 12/2005........................................................................11 Nordtangente und Zweite Rheinbrücke, Grundlagedaten/Sachstandsbericht, 10/2005................................................................................12 Ein Gestaltungsbeirat für Karlsruhe? Expertengespräch am 13. Oktober 2005, 1/2006................................................................................13 Sanierungsgebiet „Alter Schlachthof“, Grobanalyse, 7/2006..........................................................................................................................14 Park - and - Ride, Bestandserhebung/Konze pt , 7/2006....................................................................................................................................15 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt 2005, 7/2006...........................................................................................................................................16 Sanierungsgebiet Mühlburg, Programm Soziale Stadt (SSP), Vorbereitende Untersuchung, 7/2006..........................................................17 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2006, 10/2007.....................................................................................................................18 Mehrfachbeauftragung Neuordnung Walther-Rathenau-Platz, Dokumentation, 11/2007............................................................................19 Leitprojekt Lichtplan, Karlsruhe Masterplan 2015 / Stadtbild / Städtebau, 4/2008.......................................................................................20 Fußgängerbrücke über die B 36, Mehrfachbeauftragung / Dokumentation, 10/2007...................................................................................21 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2007, 9/2008.......................................................................................................................22 Informationsfahrt des Planungsausschusses nach Nordrhein-Westfalen - 5. bis 7. Okt. 2006, 10/2006.......................................................23 Kai West und seine Freunde erforschen den Großstadt-Dschungel / Ein Jugendmedienprojekt im Sanierungsgebiet KA-Innenstadt-West. 11/2008.....24 Gestaltungsbeirat / Ein Zwischenbericht, 2007–2008, 11/2008........................................................................................................................25 Sanierungsgebiet Rintheim / Grobanalyse, 4/2009............................................................................................................................................26 S...........................................................................................................................................................................................................................29 Lärmaktionsplan 1. Maßnahmenpaket Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leiter:Dr.-Ing. Harald Ringler Bereich:Generalplanung und Stadtsanierung Leiterin:Heike Dederer Redaktion:Armin Kaiser Bearbeitung:Gutrun Bentele, Büro Kurz und Fischer Armin Kaiser Brigitte Stummer Martina Hoffmann Nadine Priesnitz November 2009 Anlage 2 Lärmaktionsplan Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d BlmSchG Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfs-Offenlage • Öffentlichkeit • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe/Entwurfsoffenlage - Stellungnahmen im Rahmen der Öffe ntlichkeitsbeteiligung (Behörden und sonsti ge Träger öffentlicher Belange) - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 1 Straßenbahnen/Albtalbahnhof Bürger 13.03.09 Vermisst werden geeignete Maßnahmen, um das Kurven-Quietschen zu vermeiden. Zur Abhilfe der beklagten Kurven-Quietsch-Geräusche ist der Einbau einer Wasserschmier-anlage (Herbst 2009) vorgesehen. E: Kenntnisnahme 2 B 10/Maxauer Straße Bürger 02.04.09 Die Eingruppierung der betroffenen Straßen in Knielingen in „verbesserungsbedürftige Situati-on“ ist im LAP-Entwurf gegenüber dem LAP-Vorentwurf unverändert geblieben. Gefordert wird eine Eingruppierung als „Hot Spot“ und geschwindikgeitsbeschränkende Maßnahmen: 80 km/h für Pkws 60 km/h für Lkws Eine Eingruppierung zum Hot-Spot ist aufgrund von Belastung und Betroffenenzahl nicht gege-ben. Die zuständige Verkehrsbehörde hat Ge-schwindigkeitsbeschränkungen als Lärm-schutzmaßnahme nicht zugestimmt. E: Kenntnisnahme. 3 B 10, Lameystraße/Lameyplatz Bürger 03.04.09 Die rückwärtige Gebäudeseite eines Hochhau-ses sei keineswegs ruhig - vielmehr belastet die B10, sodass Schallschutzfenster eingebaut wer-den müssen. Es ist zutreffend, dass höhere Stockwerke nicht mehr von den vorhandenen Schallschutzmaß-nahmen abgeschirmt werden können. Ob hier noch übliche, dem Stand der Technik und des Wärmeschutzes entsprechende Fenster ausreichen oder besondere Schallschutzfenster erforderlich sind, ist im Einzelfall zu prüfen. E: Kenntnisnahme 4 Straßenbahnen/Albtalbahnhof Bürger 13.03. 09 Vermisst werden geeignete Maßnahmen, um das Kurven-Quietschen zu vermeiden. Zur Abhilfe der beklagten Kurven-Quietsch-Geräusche ist der Einbau einer Wasserschmier-anlage (Herbst 2009) vorgesehen. E: Kenntnisnahme 5 B 3, Badener Stra- ße/Ortsdurchfahrt Durlach Bürger 11.04.09 Die Ortsdurchfahrt ist eine große Belastung für die Anwohner. Angefragt wird, ob eine Untertunnelung wie in Grötzingen vorgenommen werden könnte. Verkehrsmenge und -zusammensetzung der B 10/Grötzingen sind nicht vergleichbar mit der Ortsdurchfahrt B 3/Durl ach. Aus akustischer Sicht ist eine Untertunnelung zwar die optimalste aber auch die teuerste Maßnahme. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 6 Daxlander Straße/Fettweisstraße, Industrielärm/Vorderstraße Bürger 20.04.09 Durch Straßen- und Industrielärm, insbesondere nachts, fühlen sich die Anwohner gestresst. Hinzu kommen Zugverkehre, Pfeifsignale und Freizeitverkehre zu den Sportstätten/Freibad Rappenwörth. Beantragt werden Lärmmessun-gen und Messungen der Staubbelastung. Orientierende Schallpegelmessungen am Sied-lungsrand/Vorderstraße ergaben Belastungswer-te von ca. 57 dB(A) tags. Zur Verbesserung der Nachtruhe ist beabsich-tigt, die Querspange zwischen Daxlander Straße und Fettweisstraße für den Schwerverkehr Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) nachts zu sperren. Der schlechte Fahrbahnbelag der Fettweisstra-ße, der insbesondere Lkw-Aufbauten zum „Klap-pern“ anregt, wird Zug um Zug erneuert. Gewerbliche Schallimmissionen werden im Rahmen des Immissions schutzrechtes über- wacht; Staubbelastungen im Rahmen des Luft-reinhalte-, Aktionsplanes. E: Kenntnisnahme 7 Daxlander Straße/Fettweisstraße, Industrielärm/Vorderstraße Bürger 20.04.09 Durch Straßen- und Industrielärm, insbesondere nachts, sind die Anwohner belastet. Vorgeschlagen wird eine Lärmschutzwand zwi-schen Daxlander Straße und Vorderstraße, ins-besondere in Zusammenhang mit dem Bau des Kohlekraftwerkes. Orientierende Schallpegelmessungen am Sied-lungsrand/Vorderstraße ergaben Belastungswer-te von ca. 57 dB(A) tags. Zur Verbesserung der Nachtruhe ist beabsich-tigt, die Querspange zwischen Daxlander Straße und Fettweisstraße für den Schwerverkehr nachts zu sperren. Der schlechte Fahrbahnbelag der Fettweisstra-ße, der insbesondere Lkw-Aufbauten zum „Klap-pern“ anregt, wird Zug um Zug erneuert. Gewerbliche Schallimmissionen werden im Rahmen des Immissions schutzrechtes über- wacht; Staubbelastungen im Rahmen des Luft-reinhalte-, Aktionsplanes. E: Kenntnisnahme 8 Bürger 22.04.09 Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie und Empfehlungen des UBA wird eine Absenkung der Auslösewerte auf 65/55 dB(A) bereits für die 1. Stufe beantragt. Beantragt wird eine Textpassage zu streichen, wonach Schienenstrecken in der 1. Stufe erst ab einer Belastung von mehr als 60.000 Züge/Jahr zu kartieren seien Mit Bezug auf eine Rechtsstreitsache zu Tempo-limits wird u.a. ein Tempolimit auf der A5 und A8 Eine weitere Absenkung der Auslösewerte um 5 dB(A) wird im Zusammenhang mit der LAP-Fortschreibung geprüft. E: Der Anregung wird nicht gefolgt E: Aufnahme Die zuständige Verkehrsbehörde hat Geschwin-digkeitsbeschränkungen als Lärmschutzmaß- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) von 100 km/h tags und 80 km/h nachts gefor-dert. Beantragt wird eine veränderte Kategorisierung ohne Zeithorizonte in kleiner bzw. größer 10 Jahre. Es wird befürchtet, dass die zurzeit eingestellten Haushaltsmittel für Schallschutzfenster nicht ausreichen. Damit und vor dem Hintergrund einer Refinanzierung durch erhöhte Gewerbe-steuereinnahmen wird beantragt, den Haus-haltsansatz in Höhe von 150.000 Euro/jährlich deutlich zu erhöhen. Beantragt wird, dass ein Bemühen der Stadt Karlsruhe um die bevorzugte Beschaffung lärm-emissionsärmerer Fahrzeuge - auch innerhalb städtischer Gesellschaften - in den LAP aufge-nommen wird. Beantragt wird neben anderen Gebieten den „südlichen Wildpark“ als ruhiges Gebiet auszu-weisen. Beantragt werden noch folgende Einzelmaß-nahmen: • Herrenalber Straße: Tempo 50 und Rückbau um eine Fahrspur, sofern der Verkehrsver-such positiv ausfällt • Ölgleis Bulach: Priorität bei Lärmminde- rungsmaßnahmen • Güterumschlagbahnhof: Priorität bei Lärm- minderungsmaßnahmen nahme nicht zugestimmt. E: Kenntnisnahme Die Kategorisierung in „kleiner bzw. größer 10 Jahre“ hat der Gemeinderat so gebilligt. E: Der Anregung wird nicht gefolgt Die Förderrichtlinien bzw. die Förderhöchstgren-zen des z. Zt. noch laufenden Schall-schutzprogrammes werden überarbeitet. Ob das eingestellte Budget ausrei cht, bleibt abzuwarten. E: Kenntnisnahme Stadt und städtische Gesellschaften sind nicht nur bemüht, sondern praktizieren bereits bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen oder Gerä-ten besonders auf Emissionswerte zu achten. E: Der Anregung wird nicht gefolgt Die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ wird Be-standteil des 2. Maßnahmenpaktes. E: Kenntnisnahme Die Ergebnisse des laufenden Verkehrsversu-ches bleiben abzuwarten, bevor weitergehende Maßnahmen bewertet werden. E: Kenntnisnahme Die Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartie- rung/Lärmaktionsplanung DB 9 B 36/Eckenerstraße Bürger 24.04.09 Zur Lä rmminderung des Schienenverkehrslärms durch Straßenbahnen wird vorgetragen: Der besondere Bahnkörper erlaubt rein rechtlich eine Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h. Tatsäch- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) • Höchstgeschwindigkeit 50 km/h nachts • Einsatz von ruhigen Niederflurfahrzeugen • Rasengleis Zur Lärmminderung des Straßenverkehrslärms wird vortragen: • Nachtfahrverbot für Lkw • Straßenbelag durch lärmarmen Belag aus- tauschen/Gullydeckel laut • Tempolimits nachts 30 km/h analog der B10/Pfinztal • Lkw Mautstation einrichten • Straßenquerschnitt durch Buchten einengen lich fahren die Bahnen zwischen den Haltestel-len mit ca. 50 km/h. Bereits heute verkehre n auf der S 2 anteilig Niederflurfahrzeuge. Die „großen Stadtbahnwa-gen“ werden sukzessive durch neue (leisere) Fahrzeuge ersetzt. Der besondere Bahnkör per ist als „offenes Schotterbett“ ausgeführt. Mittelfristig ist Rasen-gleis beabsichtigt. Widmung und Ausbauquerschnitt der B 36 er-lauben auch im Vergleich mit anderen Bundes-straßen und im Hinblick auf Ausweichstrecken kein Nachtfahrverbot für Lkws. Laut Straßenzustandsbericht befindet sich der Straßenbelag in einem Zustand, der z. Zt. nicht der Erneuerung bedarf. Bei Erneuerung wird der Einbau leiser Beläge geprüft. Das TBA überprüft den Gullydeckel und beseitigt ggf. störende Geräusche. Verkehrsaufkommen, der vierstreifige Straßen-querschnitt der B 36 und die Bauflucht sind nicht mit der B 10/Pfinztal vergleichbar. Ein Tempoli-mit von 30 km/h nachts ist nicht darstellbar. Durch die Einführung einer Lkw-Maut würde sich - einer Einschätzung von Verfolgungszählungen zufolge - nur eine geringfügige Verlagerung einstellen. Anordnungen hierzu liegen außerhalb städtischer Zuständigkeit. Die B 36/Eckenerstraße ist auf 50 km/h be-schränkt. Durch Verflüssigung, Verstetigung des Verkehrs wird erreicht, dass unnötige, störende Geräusche durch Brems- und Ausfahrvorgänge unterbleiben. Dies würde im Fall von einzubrin- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) genden Buchten/Einengungen konterkariert. E: Kenntnisnahme 10 BAB A 5/Rüppurr, Märchenviertel Bürger 26.04.09 Die Isophonlin ien der Lärmkart ierung zeigen, dass die Abschirmhöhen des Lärmschutzes entlang der A5 nicht durchgängig 11 m aufwei-sen, sondern mit geringerer Höhe von ca. 4 m bzw. keine Abschirmung in Richtung Autobahn-dreieck vorhanden wären. Gefordert wird eine Aktualisierung der Ist-Belastung. In Betracht kommen solle eine Erhöhung des vorhandenen Lärmschutzes und ein Tempolimit von 100 km/h. Die Lärmkartierung berücksichtigt real vorhan-dene Abschirmhöhen. Diese sind differenziert hinterlegt mit Höhen von - 7 m innerhalb des Anschlussohres - 11 m im Bereich Heinrich-Heine-Ring - 7 m/5 m bis Hedwigshofbrücke - 3 m bis Autobahndreieck E: Der Anregung wird nicht gefolgt 11 BAB 5 /Rüppurr, Märchenviertel Bürger 27.04.09 Rüppurr ist trotz der 11 m hohen Abschirmung hoch belastet. Verantwortlich sind noch offene Schnittstellen im Bereich Anschluss Rüppurr und Autobahndreieck. Die Simulationsberechnungen müssen überprüft werden. Flüsterasphalt und ein Tempolimit auf max. 80-100 km/h kann zu einer erheblichen und schnel-len Lärmminderung beitragen. Die Lärmkartierung berücksichtigt real vorhan-dene Abschirmhöhen. Diese sind differenziert hinterlegt mit Höhen von - 7 m innerhalb des Anschlussohres - 11 m im Bereich Heinrich-Heine-Ring - 7 m/5 m bis Hedwigshofbrücke - 3 m bis Autobahndreieck Die zuständige Verkehrsbehörde hat Geschwin-digkeitsbeschränkungen als Lärmschutzmaß-nahme nicht zugestimmt. E: Der Anregung wird nicht gefolgt 12 Bürger 29.04.09 Durch häufige Südwestwinde ist die Heiden- stückersiedlung erheblichen Lärmbelastungen - ausgehend von der B36 - ausgesetzt. Ein im LAP als „vorhandene aktive Schallschutzmaß-nahme“ an der B36 ist nicht zutreffend. Forde-rung: • Errichtung eines Lärmschutzwalles wie im LAP dargestellt • Einbau eines zweischichtigen offenporigen Asphaltbelages • Einführung einer Lkw-Maut auf der B36 zwi- Aufgrund von Abstand und vorhandener Ab-schirmung der B 36 kann eine erhebliche Lärm-belastung der Heidenstückersiedlung nicht nachvollzogen werden. Es trifft zu, dass der nach Bebauungsplan „Friedhof und Kleingarten-anlage südlich der Heidenstückersiedlung“ vor-gesehene Lärmschutzwall im Rahmen der Lärmkartierung als Bestand aufgenommen wur-de. Dieser Wall begründet sich maßgeblich mit dem Erfordernis, die Kleingartenanlage und den Friedhof von Straßenverkehrslärm der B 36 zu Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Pulverhausstraße/Grünwinkel L 650/Oberreut Südtangente u.a. schen Rastatt und Karlsruhe Die Ausschilderung zur Neuen Messe für Ver-kehrsteilnehmer aus der Innenstadt und Süd-tangente erfolgt entgegen der öffentlichen städ-tischen Zusage über die Pulverhausstraße. Sie ist zu ändern, und über die L605, B3 und K3581 zu führen. Die „Grüne Welle“ der Pulverhausstraße greift nur, wenn anstatt der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h mit 60 km/h gefahren wird. Zum Schutz von Oberreut/Bernhard-Lichenberg-Straße ist ein Lärmschutz entlang der L605 not-wendig. Als lärmmindernde Maßnahmen sollten Südtan-gente und andere Schnellstraßen mittels Flüs-terasphaltbelägen ausgestattet werden, analog schützen. Die Heidenstücke rsiedlung partizipiert hiervon anteilig. Da die vorgesehenen Nutzun-gen z. Zt. keine Priorität haben, gilt dies auch für den Lärmschutzwall als Erschließungsmaßnah-me. Zweischichtige offenporige Asphaltbeläge sind in der Erprobung und noch nicht offiziell zugelas-sen. Durch die Einführung einer Lkw-Maut würde sich - einer Einschätzung von Verfolgungszählungen zufolge - nur eine geringfügige Verlagerung einstellen. Anordnungen hierzu liegen außerhalb städti-scher Zuständigkeit. Für Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt wird die Ausschilderung an der L 605 - wie ge-wünscht - geändert. Untergeordnete Hinweis-schilder im Bereich der Pulverhausstraße blei-ben erhalten. E: Aufnahme Die „Grüne Welle“ der Pulverhausstraße ist auf 50 km/h optimiert. Programmeingriffe durch die Straßenbahnbevor-rechtigung können zu Störungen der „Grünen Welle“ führen. Im Zuge der LAP-Fortschreibung ist die Absen-kung der Auslösewerte zu prüfen. Damit erge-ben sich neue Prioritäten und ggf. auch zum Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen Bürger LAP Emittent / Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) ÖPNV, allgemein Nordtangente Ost/Hagsfeld der BAB ́s. Vermisst wird ein Kapitel zur Verbesserung des ÖPNV. Die im Zuge der Umsetzung der Kombi-lösung vorgesehenen neuen Stadtbahnlinien und längerfristig geplante Straßenbahntrassen, z.B. in der Pulverhausstraße, sollten dargestellt werden. Verbesserungen der Taktzeiten und der Umstei-gebeziehungen sind in Absprache mit den Ver-kehrsbetrieben zu konkretisieren und sollten Teil des LAP werden. Nicht verstanden wird, dass die seit 1994 ge-plante und baureife Nordtangente Ost zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-Neu-Straße nicht als Maßnahme zur Entlastung von Hagsfeld im LAP aufgenommen ist. Schutz von Oberreut Handlungsbedarf. Die Entwicklung lärmarmer Fahrbahnbeläge, der Kosten und Standzeiten werden aufmerksam verfolgt. Hier sind enorme Neuerungen zu er-warten. Im Fall anstehender Belagssanierungen wird deren Eignung verstärkt geprüft. Der ÖPNV genießt in Karlsruhe einen hohen Stellenwert. Optimierungen an Linie und Um-steigebeziehungen werden im Nahverkehrsplan, Nahverkehrsentwicklungsplan vertieft. Der angesprochene Nordtangenten-Bauabschnitt entlastet Hagsfeld. Aufgrund der zeitlich nicht absehbaren Realisierung ist dieser Abschnitt nicht als Maßnahme im Rahmen des LAP aufgenommen. E: Kenntnisnahme 13 Rheinhafen-Aktivitäten/Daxlanden Bürger 04.05.09 Frühmorgentliche Aktivitäten - ab ca. 04:30 Uhr - am Rheinhafen, die zu Schlafstörungen und Stress führen, werden beklagt. Geeignete Maß-nahmen werden erbeten. Orientierende Schallpegelmessungen am Sied-lungsrand/Vorderstraße ergaben Belastungswer-te von ca. 57 dB(A) tags. Zur Verbesserung der Nachtruhe ist beabsich-tigt, die Querspange zwischen Daxlander Straße und Fettweisstraße für den Schwerverkehr nachts zu sperren. Der schlechte Fahrbahnbelag der Fettweisstra-ße, der insbesondere Lkw-Aufbauten zum „Klap-pern“ anregt, wird Zug um Zug erneuert. Gewerblicher Lärm wird im Rahmen des Immis-sionsschutzes überwacht. E: Kenntnisnahme Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe/Entwurfsoffenlage - Stellungnahmen im Rahmen der Öffe ntlichkeitsbeteiligung (Behörden und sonsti ge Träger öffentlicher Belange) - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent / Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 1 Allgemein RVMO 16.03.09 LAP wird begrüßt. E: Kenntnisnahme 2 Allgemein Pol.Präs. 15.04.09 Auf die frühere Stellungnahme vom 15.10.08/frühzeitige Beteiligung wird hingewie-sen. Bevor über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen entschieden werden kann, sind die erforderlichen Nachweise zu erbringen und zu prüfen. Über das Ergebnis ist zu informieren. Die erforderlichen Nachweise sind erbracht. Das RP hat die Nachweise inzwischen überprüft und einzelnen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zugestimmt. E: Kenntnisnahme. 3 Allgemein B 3/Grötzingen A 5/Untermühlsiedlung RP, Abt. 4 20.04.09 Auf die frühere Stellungnahme vom 15.01.09 wird verwiesen. Erbeten werden tabellarische Berechnungsergebnisse für repräsentative Im-missionsorte in Hot-Spot-Bereichen. Die geplante Lärmschutzwand kann im Bereich des Knotenpunktes B 3/Bruchwaldstraße nicht durchgängig sein, da einzelne Gebäude über die B 3 erschlossen sind. Auch sind Gebäude vor-handen, die nach dem 01.04.74 erbaut wurden, sodass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen finanziert werden können. Die am nächsten gelegenen Gebäude wurden nach dem 01.04.74 erbaut, sodass für diese Gebäude keine aktiven Schallschutzmaßnah-men finanziert werden können. Welche Lärm-schutzmaßnahmen waren nach BPL festge-setzt? Sollten aktive Schallschutzmaßnahmen dennoch notwendig werden, so ist die Zufahrt zur Autobahnmeisterei aufrecht zu erhalten. Die gewünschten Detailnachweise sowie Einzel-berechnungen an repräsentativen Immissionsor-ten wurden nachgereicht. Die Länge der geplanten Lärmschutzwand wur-de an örtliche Gegebenheit angepasst. Sie en-det an der vorhandenen Garagenzeile. Nahezu alle Wohngebäude wurden vor 1974 errichtet. Fünf Wohngebäude (Alte Karlsruher Straße 36-38a) wurden 1991 nach BPL Nr. 614/Nutzungs-artfestsetzung errichtet. Dieser einfache Bebau-ungsplan beinhaltet weder das Maß der bauli-chen Nutzung noch Festsetzungen, die über die Nutzungsart hinausgehen. Die Untermühlsiedlung ist aufgrund ihrer Auto-bahnnähe hoch belastet und als einzige Karls-ruher Wohnsiedlung nicht abgeschirmt. Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus - bei dem Lärm-schutzmaßnahmen für Rüppurr und Killisfeld/ Dornwaldsiedlung errichtet bzw. aufgestockt wurden, konnte die Untermühlsiedlung nicht berücksichtigt werden, weil der Ausbau an der Anschlussstelle Karlsruhe-Durlach endete bzw. der sechsspurige Ausbau der nördlichen BAB A Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent / Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) BAB A 5/A 8 A 5/Killisfeld Flüsterasphalte können nur dann in Betracht kommen, wenn bestehende oder geplante Lärmschutzeinrichtungen nicht ausreichen, um die Lärmsanierungsgrenzwerte einhalten zu können. Aber auch dann sind zunächst passive Schallschutzmaßnahmen auf Wirkung und Kos-ten zu prüfen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen kommen lärmmindernde Beläge nur bzw. dann in Frage, wenn der vorhandene Belag abgängig ist. Im vorgesehenen Bereich handelt es sich um relativ neue Fahrbahnbeläge. Keine Anmerkung zur Optimierung der vorhan-denen Lärmschutzwand bzw. zur Verlängerung Richtung Süden, d.h. Aufnahme in eine landes-weite Priorisierungsliste. 5 schon fertig gestellt war. Die beabsichtigte aktive Lärmschutzmaßnahme entlang der A 5 ist nur qualitativer Art. Erschlie-ßungen sind in der Detailplanung zu berücksich-tigen und sicherzustellen. E: Kenntnisnahme 4 Allgemein IHK 21.04.09 Auf die Stellungnahme vom 09.10.08 wird ver- wiesen, d.h. mit Tempo 30 nachts in der westli-chen Kriegsstraße wird eine starke Beeinträchti-gung des Wirtschaftsverkehrs gesehen. Ausrei-chend ist ein Belagsaustausch. Außerdem ste-hen auf Straßen, die dem überörtlichen Verkehr gewidmet sind, Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Regel entgegen. Der LAP ist mit dem VEP rückzukoppeln. Dadurch könnten teure Lärm-schutzmaßnahmen unnötig werden. Belagsaustausch und Tempolimit begründen eine deutliche Lärmminderung. Die Prüfung des Tempolimits durch das RP ist inzwischen abge-schlossen. Dem beabsichtigten Tempolimit wur-de zugestimmt. Der LAP wird in enger Verzahnung mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) erstellt. E: Kenntnisnahme. 5 Schienenverkehr/Allgemein DB Netz AG 21.04.09 Auf das Lärmsanierungsprogramm des Bundes wird hingewiesen. Über die in Karlsruhe bereits abgeschlossenen Maßnahmen hinaus werden E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartie- rung/Lärmaktionsplanung DB Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent / Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) noch weitere Abschnitte geprüft z.B. • Weinweg, Krautgarten • Grötzingen • Bei dem Elfmorgenbruch Die DB beabsichtigt bundesweit, den Schienen-verkehrslärm ausgehend vom Jahr 2000 bis 2020 zu halbieren. Die Maßnahmen hierzu rei-chen von Umrüstung der Güterwagenflotte bis zu innovativen technischen Minderungen. 6 ADAC 24.04.09 Tempolimits, z.B. von 50 km/h auf 30 km/h füh- ren zu Pegelminderungen, die kleiner als 3 dB(A) sind und damit unterhalb der Wahrnehm-barkeitsgrenze bleiben. Daher und aus Gründen unkontrollierter unerwünschter Verkehrsverlage-rungen werden Tempolimits kritisch gesehen. Vorrangig sollten Beläge ausgetauscht, z.B. westliche Kriegsstraße oder lärmabsorbierende Verkleidungen angebracht werden, z.B. Stütz-wände der Kriegsstraße. Bei hohen Belastungen sind alle Maßnahmen sinnvoll, die Entlastungen bringen, insbesondere Maßnahmenkombinationen, z. B. aus Be-lagsaustausch und Tempolimit. Vor dem Hinter-grund der „Kombi-Lösung “ scheiden lärmabsor- bierende Auskleidungen aus. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 7 Gesund- heitsamt 28.04.09 Trotz erheblicher Abweichung von zu Grunde gelegten Auslösewerten mit gesundheitlich be-gründeten Zielwerten wird mit dem LAP ein we-sentlicher Schritt in Richtung gesundheitsver-trägliches Umfeld gegangen. Mit der Neuaufstel-lung des LAP sollen die aktuell sehr hohen Schwellenwerte, wie vorgesehen, abgesenkt werden. Eine weitere Absenkung der Auslösewerte, z. B. um 5 dB(A), wird in Zusammenhang mit der LAP-Fortschreibung geprüft. E: Kenntnisnahme 8 Allgemein BUND 30.04.09 Der ausführlich gestaltete LAP wird begrüßt. Angeregt wird • Anschaffung lärmarmer Busse • Verstärkte Berücksichtigung und Schutz ruhiger Gebiete • Maßnahmen aufzunehmen, die den motori- sierten Verkehr mindern • Noch stärkere Förderung des Radverkehrs und Aufhebung von Fahrverboten für Fahr- Bei Neuanschaffungen von Bussen wird bereits jetzt darauf geachtet, lärmarme Fahrzeuge, die dem Stand der Technik entsprechen, zu erwer-ben. Bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung werden die Lärmauswirkungen im Rahmen der Lärmvorsorge beachtet. Der Schutz ruhiger Ge-biete wird vertieft in der LAP-Fortschreibung behandelt. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Daten/PlanA/Vorlagen/102009/Kai-Anlage2_Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent / Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) räder mit Elektromotoren auf Waldwegen. Das 1. Maßnahmenpaket konzentriert sich zu- nächst darauf, Lärmbrennpunkte darzustellen und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Gesamtkomplex „Lärmvermeidung“, beginnend beim Radverkehr über die Nutzungsmischung bis zum ÖPNV, ist so breit gefächert, dass eine Vertiefung im Rahmen des LAP/1. Maßnahmen-paket zu weit führen und den jeweiligen Mög-lichkeiten nicht gerecht würde. Konkretisiert werden die M öglichkeiten z. B. im Nahverkehrsplan, Nahverkehrsentwicklungs-plan, Verkehrsentwicklungsplan oder der Fahr-radkonzeption. Das teilweise noch eingesetzte Fahrverbots-zeichen für Zweiräder mit Hilfsmotor bezieht sich auf Fahrräder mit Verbrennungsmotor. Ein-schränkungen für Fahrräder mit Elektromotor sind damit nicht verbunden. E: Kenntnisnahme. 9 RP, Abt. 6 08.05.09 Auf die Stellungnahme vom 20.10.08 zur StV- Richtlinie wird verwiesen. Festgestellt wird, dass die beabsichtigten Te mpolimits auf den BAB ́s (von 120 auf 100 km/h) und der B 10 im Bereich Untermühlsiedlung nicht die geforderten Pegel-minderungen von 2,1 dB(A) bringen und somit die Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien-StV verfehlt werden. Sollte die Straßenverk ehrsbehörde der Stadt Karlsruhe Geschwindigkeits- oder Verkehrsbe-schränkungen auf Grund der Lärmschutz-Richtlinien-StV für erforderlich halten, so werden die Nachweise/Akten zur fachlichen Überprüfung erbeten. Die erforderlichen Nachweise sind erbracht. Nach inzwischen abgeschlossener Prüfung der Nachweise hat die zuständige Verkehrsbehörde Tempolimits auf den BAB’s als Lärmschutzmaß-nahme abgelehnt. Dem beabsichtigten Tempolimit im Bereich Un-termühlsiedlung wurde zugestimmt. E: Kenntnisnahme.