Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für den Teilhaushalt 7200)
| Vorlage: | 23890 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 202 23 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt 2008 (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2009 16 Gemeinderat 15.12.2009 23 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgegli- chen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kostenüber- (+) bzw. –unterdeckungen (-): 2005 - 1.057,00 € 2006 - 59.011,00 € 2007 - 71.141,00 € 2008 + 115.299,00 € Maßgebend für die Ermittlung der o. g. Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterde- ckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Ge- bührenkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochenmärkte, Jahrmärkte und Christkindlesmarkt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt bestehende Unterdeckung aus 2006 von 38.918,00 € soll mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2008 von 111.987,00 € verrechnet werden. Der restliche Teilbetrag der Überdeckung aus 2008 von 73.069,00 € soll bis spätestens 2013 ausgeglichen werden. 2. Im Bereich Wochenmärkte soll die Unterdeckung 2006 von 18.955 € bis zum Jahr 2011 und die Unterdeckung aus 2007 von 71.141 € bis zum Jahr 2012 ver- rechnet werden. Dieses Ziel soll durch die zum 01.07.2008 beschlossene und sich in 2009 voll auswirkende Erhöhung der Wochenmarktgebühren erreicht wer- den. 3. Im Bereich Jahrmärkte/Christkindlesmarkt soll die Überdeckung 2008 von 3.312 € mit der Unterdeckung 2005 von 1.057 € und der Unterdeckung 2006 von 1.138 € teilweise ausgeglichen werden. Die restliche Überdeckung 2008 von 1.117 € soll spätestens bis zum Jahr 2013 verrechnet werden. 4. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2010. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 wie folgt dar: 2005 0,00 € 2006 - 18.955,00 € 2007 - 71.141,00 € 2008 + 74.186,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberde- ckungen aus den Jahren 2005 bis 2008 bei den Märkten zu. Die derzeit gültigen Gebüh- rensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2010. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009
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