Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für den Teilhaushalt 7000)

Vorlage: 23889
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 33

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Verrechnungsbeschluss Abfallgebühren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 201 22 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für die Ab- fallwirtschaft (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für den Teil- haushalt 7000) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2009 15 Gemeinderat 15.12.2009 22 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunter- deckung aus den Jahren 2005 bis 2007 bei der Abfallwirtschaft zu. Die mit Gemeinderatsbe- schluss vom 16.12.2008 festgesetzten Gebührensätze für 2009 gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2010. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraumes ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre aus- zugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft (Teilhaushalt 7000) bestehen aus Vorjahren fol- gende Kostenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-) in Mio €: 2005: +4.473.243,00 2006: +2.255.750,00 2007: -4.865.940,40 Maßgebend für die Ermittlung der o.g. Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren. Die o. g. Ergebnisse wurden u. a. durch folgende Faktoren beeinflusst:  Einbeziehung der Kosten für „Thermoselect“ bis zum Jahr 2005 in die seinerzeitigen Gebührenkalkulationen, die wegen Nichtinbetriebnahme der Anlage nicht zahlungswirksam wurden,  Schadensersatzleistungen durch EnBW  Beginn der Anlieferungen des Restmülls zur Müllverbrennungsanlage Mannheim ab Juni 2005 und die dadurch anfallenden Kosten. Die aus dem Jahr 2005 noch offene Kostenüberdeckung von rd. 4,5 Mio € muss aufgrund des Ausgleichszeitraums von 5 Jahren spätestens im Jahr 2010 ausgeglichen werden. Die Kostenüberdeckung aus 2006 ist spätestens 2011 auszugleichen. Die Kostenunterdeckung aus 2007 kann bis 2012 ausgeglichen werden. Aus Gründen der Gebührenkontinuität schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die Überdeckung aus 2005 von rd. 4,5 Mio € wird mit der Unterdeckung aus 2007 von rd. 4,9 Mio € verrechnet. Die saldiert verbleibende Unterdeckung von 0,4 Mio € wird mit der Überdeckung aus 2006 von rd. 2,3 Mio € verrechnet. 2. Die verbleibende Überdeckung von rd. 1,9 Mio € muss spätestens im Rahmen der erforderlichen Gebühren(-neu)kalkulation für das Jahr 2011 berücksichtigt werden. 3. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2008 festgesetzten Gebührensätze für 2009 gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2010. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich bei der Abfallwirtschaft wie folgt dar: 2005: 0,0 2006: +1.863.052,60 2007: 0,0 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunter- deckung aus den Jahren 2005 bis 2007 bei der Abfallwirtschaft zu. Die mit Gemeinderatsbe- schluss vom 16.12.2008 festgesetzten Gebührensätze für 2009 gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2010. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009