Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe" - Anhörung der Träger öffentlicher Belange
| Vorlage: | 23883 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 200 21 öffentlich Dez. 5 Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ - Anhörung der Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 23.11.2009 2 einstimmig zugestimmt Ortschaftsrat Neureut 24.11.2009 1 einstimmig zugestimmt Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit/Naturschutzbeirat 04.12.2009 1 einstimmig zugestimmt Gemeinderat 15.12.2009 21 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Gebietsabgrenzung und dem Entwurf der Schutzgebiets- verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich unter nachfolgenden Maßgaben zu. Er empfiehlt, im Zuge der Feinabgrenzung die ehemalige Parkplatzfläche am West- ende der New-York-Straße im Nordosten des Gebiets vollständig aus der Schutzge- bietskulisse zu entlassen. Der ehemalige Parkplatz soll stattdessen, analog zu den südlich angrenzenden Flä- chen, welche außerhalb des Naturschutzgebiets als Puffer zur angedachten Bebau- ung dienen, im Rahmen der Stadtplanung gezielt als Grünfläche ausgewiesen und entwickelt werden. Den naturschutzfachlichen Belangen soll dabei in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 24.11.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Vorbemerkung Am 26.09.2006 hat der Gemeinderat beschlossen, auch diejenigen Flächen des „Alten Flug- platzes“ mit zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) zu empfehlen, für die nach frühe- rer Beschlusslage (Beschluss Gemeinderat vom 18.05.2004 und Nachbarschaftsverband vom 12.07.2004) eine Bebauungsoption vorbehalten war. Zugleich wurde die Verwaltung ersucht, eine zügige Ausweisung des Naturschutzgebiets beim Regierungspräsidium zu erbitten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, als für den Erlass der Naturschutzgebietsverordnung zuständige Höhere Naturschutzbehörde, hatte der Stadt einen ersten Vorentwurf für das Naturschutzgebiet vorgestellt. Dabei wurde dem grundsätzlichen Anliegen, den Alten Flug- platz unter Naturschutz zu stellen, zugleich aber die Bebauungsstrukturen entlang der Erz- bergerstraße zu einem städtebaulich vernünftigen Abschluss zu bringen und eine maßvolle, ökologisch vertretbare Innennachverdichtung zu ermöglichen, Rechnung getragen. Der Gemeinderat hat am 19.05.2009, nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Ge- sundheit und im Naturschutzbeirat am 24.04.2009, die vorgestellten Planungen befürwortet. Anschließend erfolgte auf Verwaltungsebene ein Austausch zu Detailfragen des Verord- nungstextes und zur Feinabgrenzung. In diesem Zusammenhang wird informativ darauf hingewiesen, dass die Liegenschaftsver- waltung des Landes im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im westlichen Bereich des Alten Flugplatzes eine „ökologisch vertretbare“ Bebauung favorisiert, die aber vom Regierungspräsidium als zuständige höhere Naturschutzbehörde als „fachlich und rechtlich nicht darstellbar“ eingestuft wird. Im Hinblick auf diese Position des Regierungsprä- sidiums und die eindeutige Beschlusslage des Gemeinderats hat das Bürgermeisteramt mitt- lerweile gegenüber der Liegenschaftsverwaltung des Landes die Beschlusslage des Karls- ruher Gemeinderats bekräftigt. Vor diesem Hintergrund der Beschlusslage des Gemeinde- rats und dem eindeutigen Votum des Regierungspräsidiums schlägt das Bürgermeisteramt vor, die bisherige Beschlusslage mit u. g. Maßgaben beizubehalten (vgl. II.1 und II.2) II. Anhörung der Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 15.09.2009 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe das Schutzgebiets- verfahren mit der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 74 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg förmlich eröffnet. Die Stadt Karlsruhe hat nun Gele- genheit, sich im Verfahren auf Grundlage des Entwurfs der Schutzgebietsverordnung (Anla- ge 1), des Entwurfs der Gebietsabgrenzung (Anlage 2) und der fachlichen Würdigung des Gebiets (Anlage 3) zu äußern. 1. Änderungen der Schutzgebietsabgrenzung im aktuellen Entwurf Im Vergleich zur im Gemeinderat am 19.05.2009 vorgestellten und beratenen Fassung weist die aktuell geplante Grenzziehung der höheren Naturschutzbehörde Abweichungen in mar- ginalen Randbereichen auf. Maßgeblich hierfür war der Umstand, dass bei der näheren De- tailbetrachtung keine entsprechende naturschutzfachliche Wertigkeit für eine Einbeziehung in das Schutzgebiet festgestellt wurde. Bestehende stadtplanerische Konzepte sehen für einen Großteil der Flächen eine planerische Festlegung als Grünfläche vor. Es sind dies zwei Teilflächen (Anlage 4, Abb. 1, bezeichnet mit Ziffer 1), die derzeit weder als geschütztes Biotop nach §-32-Biotop noch als „städtische Biotopfläche“ erfasst sind. Die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Flächen sind bereits teilweise befestigt und werden von angrenzenden Schulen genutzt. Dabei soll es bleiben. Diese Überlegungen haben durch das Schreiben des Stadtplanungsamts vom 23.07.2009 in die Vorabstimmungen Eingang gefunden und wurden vom Regierungspräsidium einver- nehmlich übernommen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dieser gegenüber der Voranhörung geänderten Planung zuzustimmen. 2. Vorschlag der Verwaltung zur Herausnahme der Parkplatzfläche Westende New- York-Straße Über die genannte bereits im Entwurf berücksichtigte Abweichung hinaus schlägt die Ver- waltung eine weitere Grenzkorrektur vor. Am Westende der New-York-Straße wird ein befestigter Parkplatz eines zwischenzeitlich abgerissenen Bowlingcenters (Anlage 4, Abb. 1, bezeichnet mit Ziffer 2) durch die bisherige Grenzziehung durchschnitten. Die Schutzgebietsabgrenzung orientiert sich in diesem Be- reich an der bestehenden Grundstücksgrenze, während der den Alten Flugplatz umgebende Zaun am Westrand des Parkplatzes verläuft und diesen damit ausnimmt. Dieser Bereich ist ebenfalls Bestandteil stadtplanerischer Konzeptionen. Grundlage hierfür bildet der am 29.11.2001 durch den Planungsausschuss beschlossene „Rahmenplan Quartier C“ für die Entwicklung des Areals im Nordosten des Alten Flugplatzes (Anlage 5a). Aufgrund des Ablaufs von Nutzungsgenehmigungen für Gewerbebetriebe in dem Quartier, war am 11.06.2004 zur Bestandssicherung ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- plan „New-York-, New-Jersey- und Delawarestraße“ durch den Planungsausschuss erfolgt, wobei sich die Abgrenzung an den vorhandenen Grundstücksgrenzen der bebauten Berei- che orientierte und nicht an der Grenze des Rahmenplans, welche dem Verlauf des Zaunes um den Alten Flugplatz folgte (Anlage 5 b). Hintergrund hierfür war, dass der Aufstellungs- beschluss vorrangig der Planungssicherung für den bereits bebauten Bereich diente, weil dadurch die rechtliche Grundlage für den gleichzeitigen Erlass einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) sowie für die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) geschaffen werden konnte. Als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung sollte jedoch nach wie vor der beschlossenen Rahmenplan dienen, aus dem vom Stadtplanungsamt zuletzt im Jahr 2005 eine Variante für einen Bebauungsplan-Vorentwurf abgeleitet wurde (Anlage 5 c). Hinsicht- lich des geplanten Geltungsbereichs weicht dieser von dem des Aufstellungsbeschlusses aus folgendem Grund ab: Wie bei dem 2001 beschlossenen Rahmenplan, wird weiterhin der Verlauf des Zaunes als westliche Grenze des Geltungsbereichs zugrunde gelegt, weil dadurch eine zweckmäßig begrenzte Grünfläche als notwendiger „Übergangsstreifen“ zum FFH-Gebiet bzw. zum Naturschutzgebiet festgesetzt werden kann. Eine Nutzung als Bau- land ist in diesem „Übergangsstreifen“ nicht vorgesehen. Somit überschneidet sich der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans mit der ge- planten Schutzgebietsabgrenzung an der Nordwestecke um ca. 2.800 m². Die aktuelle Lini- enführung der Schutzgebietsgrenze folgt in diesem Bereich nach Ansicht der Verwaltung nicht der Systematik der südlich anschließenden am Zaun orientierten Abgrenzung. Gemäß der aktuellen Grenzziehung läge somit der westliche Teil des Parkplatzes im Geltungsbe- reich des Naturschutzgebiets, der östliche in seiner Beschaffenheit gleichartige Teil hinge- gen nicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ein Rückbau und eine Entsiegelung der Parkplatzfläche, die derzeit bereits mit Ruderalvege- tation bewachsen ist, bietet zwar durchaus ein hohes naturschutzfachliches Potential für die Zukunft. Dies erfordert jedoch nicht unbedingt die Miteinbeziehung in das Naturschutzgebiet. Stattdessen könnte die Fläche im Sinne des o. g. Rahmenkonzeptes Bestandteil der geplan- ten Grünfläche und somit Abrundung der Pufferzone zwischen einer - nach Maßgabe einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zulässigen - baulichen Entwicklung und dem Naturschutzgebiet darstellen. Unter der Voraussetzung einer möglichst naturnahen Ausgestaltung dieser Flä- che wäre eine durchgängige breite Pufferfläche gewährleistet, deren positive Auswirkungen auf die Natur höher zu bewerten wären, als die bloße Einbeziehung des Parkplatzes, die eine gesamtheitliche Entwicklung des Grünstreifens erschweren würde. Als Ziel soll eine Übergangsfläche entwickelt werden, welche sowohl den städtebaulichen Interessen dient, als auch in besonderem Maße die naturschutzfachlichen Belange im Hinblick auf das dann angrenzende Naturschutzgebiet berücksichtigt. Das Regierungspräsidium hat in einer ersten Einschätzung signalisiert diese Auffassung mitzutragen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, beim Regierungspräsidium im vorgenannten Sinne die Herausnahme des Parkplatzes zu erbitten. III. Sonstiges In den Vorabstimmungen zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der Stadt Karlsru- he und den Grundstückseigentümern wurde vereinbart, dass in den Bereichen, in denen die Schutzgebietsgrenze aus fachlichen Kriterien nicht einer Grundstücksgrenze folgt, Grund- stücksteilungen und entsprechende Anpassung der grundbuchmäßigen Grenzen an die de- finitive Schutzgebietsgrenze erfolgen sollen, um auf diese Weise Rechtsklarheit und eine höhere Praktikabilität zu erreichen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt der Gebietsabgrenzung und dem Entwurf der Schutzgebiets- verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich unter nachfolgenden Maßgaben zu: 2. Er empfiehlt, im Zuge der Feinabgrenzung die ehemalige Parkplatzfläche am Westende der New-York-Straße im Nordosten des Gebiets aus der Schutzgebietskulisse zu ent- lassen. 3. Der ehemalige Parkplatz soll stattdessen, analog zu den südlich angrenzenden Flä- chen, welche außerhalb des Naturschutzgebiets als Puffer zur angedachten Bebauung dienen, im Rahmen der Stadtplanung gezielt als Grünfläche ausgewiesen und entwi- ckelt werden. Den naturschutzfachlichen Belangen soll dabei in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Dezember 2009