Musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten

Vorlage: 23881
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 29

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Musikalische Frühförderung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 198 19 öffentlich Dez. 3 Musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 13.11.2009 3 einstimmig Hauptausschuss 08.12.2009 14 Gemeinderat 15.12.2009 19 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Verwaltungsrat hat das Badische KONServatorium beauftragt zur weiteren Planung ein Einstiegskonzept für die Musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten zu erstellen. Der Gemeinderat und der Hauptausschuss nimmt von der Beauftragung Kenntnis, lehnt jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt eine Umsetzung ab. . Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 430.500 Euro - nachrichtlich 280.500 Euro - nachrichtlich Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Badisches KONServatorium - Ausgangslage Das Badische KONServatorium steht als öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe allen Kindern und Jugendlichen sowie in besonderen Fällen auch Erwachsenen zur musikalischen Ausbildung offen. Es gliedert sich in die Fachbereiche Elementare Musikerziehung, Instru- mental- und Vokalpädagogik und Orientierungsstufe. Im Bereich der Elementaren Musikerziehung, Musikalischen Grundausbildung, arbeitet das Badische KONServatorium bereits seit Jahrzehnten eng mit den allgemeinbildenden Schu- len der Stadt Karlsruhe zusammen. In der Musikalischen Früherziehung (4-6jährige Kinder) sowie den Kursen Rhythmik und Musikmäuse (3jährige Kinder) wurde in den vergangenen zehn Jahren zudem verstärkt eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten im Stadtge- biet Karlsruhe aufgebaut. Derzeit bietet das KONS in zehn Kindergärten im Stadtgebiet Kurse der musikalischen Frühförderung an. Der Unterricht wird in den Kindergärten vor Ort durchgeführt, die Eltern entrichten eine Gebühr an das KONS, dem KONS wiederum wird die Überlassung der Räume in Rechnung gestellt. Die Kinder verlassen für die Dauer der Musikalischen Frühför- derung ihre normale Kindergartengruppe und werden gesondert unterrichtet, da in den meis- ten Fällen nicht alle Kinder einer Kindergartengruppe zu diesem gebührenpflichtigen Unter- richt angemeldet werden. Weitere Nachfrage und Interesse von Elternseite ist vorhanden, kann aber häufig aus raum- und organisationstechnischen Gründen in den Kindergärten und Kinderbetreuungseinrich- tungen vor Ort nicht befriedigt werden. Die Wahrnehmung der Kurse in den zentralen Räum- lichkeiten des KONS ist wiederum zahlreichen interessierten Eltern aus organisations- und fahrtechnischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. November 2007 führt das KONS derzeit fünf Pilotprojekte in drei Kindergärten durch (siehe Evaluationsbericht vom Mai 2009). Die Kurse sind für Kinder des jeweiligen Jahrgangs verpflichtend. Die Angebote werden in allen drei Kindertagesstätten mit Begeisterung angenommen. Andere Kindertagesstätten sind ebenfalls interessiert. Es sollte den Kindertagesstätten jedoch freigestellt werden, ob von dem Angebot der musikalischen Frühförderung Gebrauch gemacht wird, d.h. es war der Wunsch der Träger, von einer verpflichtenden Einführung einer musikalischen Frühförde- rung in den Kindertagesstätten abzusehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das KONS ist grundsätzlich offen, das Angebot der Elementaren Musikerziehung noch in- tensiver als bisher in Zusammenarbeit mit den Kindergärten und Kinderbetreuungseinrich- tungen anzubieten. Dazu notwendige Personalstellen müssten am KONS geschaffen wer- den. Eine Entscheidung für eine musikalische Frühförderung von Kindern ab einem Alter von ca. 3 Jahren an aufwärts in den Kindertagesstätten bedingt auch, dass 45 jährlich laufende Kurse im KONS und in den derzeitigen Kindertagesstätten unter diese Förderung fallen. Kurse für jüngere Kinder bleiben nach wie vor für die Eltern der Kinder gebührenpflichtig. Zur Umsetzung wäre denkbar zunächst einen Betrag von 215.000 Euro (65 Kurse à 10 Teil- nehmer x 27,50 Euro/Monat x 12 Monate), in den Folgeschuljahren dann von 280.500 Euro (85 Kurse à 10 Teilnehmer x 27,50 Euro/Monat x 12 Monate) jährlich pro Schuljahr für die Durchführung der musikalischen Frühförderung mit dem Badischen KONServatorium an Kindertagesstätten in Karlsruhe zur Verfügung zu stellen und die notwendigen Mittel dafür in den Haushalt einzustellen. Der Betrag steigt in den Folgejahren jeweils um den Betrag der Gebührenanpassungen am Badischen KONServatorium. (Da die Kurse zweijährig laufen, sind im ersten Jahr die Kosten für rund 20 zusätzliche Kurse und ab dem zweiten Jahr dann für insgesamt rund 40 zusätzliche Kurse angesetzt worden.) Die Kindertagesstätten stellen die Unterrichtsräume mietfrei zur Verfügung. Am Badischen KONServatorium wären im Fachbereich I - Grundstufe - zwei zusätzliche Vollzeitstellen E 09 neu zu schaffen, um die Unterrichtserteilung zu gewährleisten. Durch die Stellenschaffung kann der Personalkostenansatz in 2010 geringfügig überschritten werden. Zusätzlich wären für die instrumentale Grundausstattung der Kindertagesstätten einmalig rund 150.000 Euro - aufgeteilt auf zwei Jahre - im Finanzhaushalt zu veranschlagen. Insgesamt könnten damit jährlich bis zu 40 einstündige (60 Minuten) Kurse zusätzlich zu den bereits bestehenden 45 Kursen durchgeführt werden. Rund 43 Kindertagesstätten (alle Kurse laufen in der Regel über zwei Jahre = 85 Kursstun- den) und rund 850 Kinder können auf diese Weise in den Genuss der zweijährig durchzufüh- renden musikalischen Frühförderung gelangen. Die Kindertagesstätten richten ihre Anfragen jährlich bis Ende Mai an das Badische KON- Servatorium, welches bei mehr Bewerbungen als Mittel zur Verfügung stehen in Absprache mit der Sozial- und Jugendbehörde darüber entscheidet, welche Kindertagesstätte zum Zug kommen soll. Der Unterricht wird pro Kurs in der Regel über zwei Jahre erteilt und soll vor- nehmlich den Kindern zugute kommen, die zwei bis drei Jahre vor der Einschulung stehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei Einführung dieses Angebots in der oben beschriebenen Form um eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe handelt, die aus Sicht der Verwaltung angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe 2010 – 2012 kritisch zu sehen ist. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Verwaltungsrat hat das Badische KONServatorium beauftragt zur weiteren Planung ein Einstiegskonzept für die Musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten zu erstellen. Der Gemeinderat und der Hauptausschuss nimmt von der Beauftragung Kenntnis, lehnt jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt eine Umsetzung ab. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009