Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Waldseilpark Turmberg", Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 23877 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 195 16 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Aussschuss für öffentliche Einrichtungen 08.11.2007 6 zugestimmt Planungsausschuss 27.11.2007 6 zugestimmt Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 09.10.2008 1 a zugestimmt Gemeinderat 23.06.2009 5 Genehmigung Gemeinderat 15.12.2009 16 Antrag an den Gemeinderat Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) - Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 6. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Einnahmen aus Ver- pachtung Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 09.12.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Der Vorhabenträger stellte im August 2008 den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes für das Vorhaben „Waldseilpark Turmberg“ in Karlsruhe-Durlach. Der „Waldseilpark“ soll auf den städt. Waldgrundstücken Flst.-Nr. 55319 und 51418 an der Jean-Ritzert-Straße zwischen Schützenhaus und Sportschule Schöneck in unmittelbarer Nähe zu dem bereits vorhandenen Waldspielplatz entstehen. Mit dem geplanten „Waldseil- park“ sollen die auf dem Turmberg bereits vorhandenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrich- tungen ergänzt, aufgewertet und abgerundet werden. Der „Waldseilpark“ beansprucht eine Gesamtfläche von ca. 4,6 ha. Die reine Parcours-Fläche beträgt ca. 1,0 ha, weitere 3,2 ha werden als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt, 0,2 ha entfallen auf den in den Geltungsbereich einzubeziehenden bestehenden Waldparkplatz. Der Vorhabenträger beabsichtigt, mit sechs bis acht Mitarbeitern mit einem erlebnispädago- gischen Ansatz insbesondere Schulkinder, soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendli- chenbetreuung sowie Vereine, auch die Sportschule Schöneck, anzusprechen und den Gäs- ten, ohne besondere Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung, ein alternatives Angebot für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren – anzubieten. Für Menschen mit Behinderungen soll ein speziell abgestimmtes Programm innerhalb des regulären Parcours angeboten werden. Zielgruppen sind Einzelgäste sowohl aus Karlsruhe als auch der Region sowie Gruppen (Schulen, Vereine, Sportgruppen, Firmen). Um für die- ses Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Das Vorhaben wurde dem Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen, dem Ortschaftsrat Durlach und dem Planungsaus- schuss im November 2007 vorgestellt, dort fand das Vorhaben grundsätzliche Zustimmung. Am 09.10.2008 stimmten der Naturschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit der Einleitung des Verfahrens zu. Nach der Antragstellung im August 2008 wurde vom 11.02. bis 13.03.2009 eine erste Be- hördenbeteiligung aufgrund der Planfassung vom 29.01.2009 durchgeführt. Vom 14.04. bis 15.05.2009 fand aufgrund der ergänzten Planfassung vom 16.03.2009 die zweite Behör- denbeteiligung statt. In der Zeit vom 04.05. bis 15.05.2009 erfolgte im Rahmen der Bürger- beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nach Darlegung des Vorhabens im Amtsblatt eine Ein- sichtnahme und Erörterung beim Stadtplanungsamt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen mit An- regungen ein. Diese waren Gegenstand der Vorlage für den Einleitungs- und Auslegungs- beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2009. Auf das dort niedergelegte Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird verwiesen. Während der Einsichtnahme- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 und Erörterungsmöglichkeit beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Bürgerbeteiligung wur- den zunächst keine Anregungen vorgetragen. Der Gemeinderat fasste den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss am 23.06.2009. Der Bebauungsplan-Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach wurde daraufhin gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 20.07. bis einschließlich 21.08.2009, mit Stand 29.01.2009 in der Fassung vom 25.05.2009, einschließlich der beigefügten Begründung, sowie dem Umweltbericht und der artenschutz- rechtlichen Prüfung vom Juni 2009 beim Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteili- gung gingen Stellungnahmen mit Anregungen ein. Diesbezüglich verweisen wir auf die bei- liegende Gegenüberstellung vom 28.08.2009, die die Stellungnahme des Stadtplanungsam- tes zu den Anregungen behandelt (Anlage 1). Mit dem Vorhabenträger wurde der Durchführungsvertrag am 09.10.2009 geschlossen, dem Vorhabenträger wurde vom Bauordnungsamt am 13.10.2009 mittlerweile eine Baugenehmi- gung für das Vorhaben nach § 33 BauGB erteilt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der 1962 in Kraft getretenen Landschaftsschutzge- bietsverordnung „Turmberg-Rittnert“, die das Plangebiet umfasst. Im Baugenehmigungsver- fahren hat die Stadt Karlsruhe dem Vorhaben als zuständige Naturschutzbehörde eine Aus- nahme nach § 6 Abs. 1 der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt. Das Regierungs- präsidium hat der Ausnahme vorab zugestimmt. Die im Aufstellungsverfahren befindliche Neufassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in § 6 Nr. 7 den Vorrang des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ ausdrücklich regeln. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den beiliegenden Entwurf des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach und dessen Begründung sowie auf den Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan verwiesen. I. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bür- gerbeteiligung im Rahmen der Auslegung Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben sich der Regio- nalverband Mittlerer Oberrhein, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, der Nachbarschafts- verband Karlsruhe sowie der Landkreis Karlsruhe - Gesundheitsamt - zustimmend geäußert. Seitens der Immissionsschutzbehörde und der Stadtwerke Karlsruhe wurden Ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 zelfragen aufgeworfen, zu deren Beantwortung grundsätzlich auf die inhaltlich zusammenge- fasste Wiedergabe der eingegangenen Stellungnahmen in Anlage 1 verwiesen wird. Die Immissionsschutzbehörde regte an, dass aufgezeigt werden müsse, ob die geplante Nutzung im Hinblick auf die Lärmbelastung der benachbarten Wohnnutzung unter Beach- tung der bestehenden Vorbelastung verträglich bleibe. Die zu erwartende Belastung der in etwa 200 m Entfernung angrenzenden Wohnbebauung wurde in Ziffer 3.5.2 der Begründung berücksichtigt. Die durch das Vorhaben bedingten zusätzlichen Verkehrsbelastungen kön- nen nach derzeitiger Einschätzung keinen Wert erreichen, der zur Unverträglichkeit des Vorhabens mit der vorhandenen Wohnnutzung führen würde. Von der Einholung eines Schallgutachtens konnte abgesehen werden, da insbesondere von den betroffenen Anwoh- nern im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine entsprechenden Befürchtungen geäußert wur- den. Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurde gerügt, dass die Errichtung des Waldseilparks einen massiven Eingriff in den vorhandenen Naturraum bedeute. Dem ist entgegenzuhalten, dass der geplante Waldseilpark eine Abrundung und Aufwertung des bereits am Turmberg vor- handenen Freizeitangebotes darstellt. Der vorgesehene Standort wird insgesamt als verträg- lich eingeschätzt, da an anderen Standorten unberührte Flächen in Anspruch genommen werden müssten. Dies gilt am Turmberg nicht, auf diesem Areal ist durch die Sportschule, den Schützenverein, eine Gaststätte sowie den Waldspielplatz und den Waldparkplatz eine Vorbelastung vorhanden, in die sich das Vorhaben einfügt. Die mit der Anlage des Waldseilparks verbundenen Umweltbelastungen, insbesondere die Auswirkungen auf Fauna und Flora und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind im Umweltbericht ausführlich abgehandelt worden. Aus diesem Bericht geht hervor, dass mit dem Vorhaben keine wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen einhergehen werden. Die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldes im Bereich des Vorhabens wird durch eine ökologische Aufwertung benachbarter Waldbestände kompensiert. Soweit die Stellplatzfrage, die das Vorhaben aufwirft, als ungeklärt gerügt wird, ist dem ent- gegenzuhalten, dass sich die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl an den Erfah- rungswerten bereits vorhandener Anlagen orientiert. Es wird dabei der Bedarf von Stellplät- zen an Spitzentagen auf der Basis geschätzter Besucherzahlen zugrunde gelegt. Abgestellt worden ist auf die Maximalzahlen des ersten Jahres. Die vorgesehene Anzahl von 25 nach- zuweisenden Stellplätzen, von denen sich 10 Stellplätze auf dem bereits vorhandenen Waldparkplatz befinden, ist als ausreichend zu bezeichnen. Der Betreiber des Vorhabens führt mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe Verhandlungen über die Errichtung eines „Kombi-Tickets“, die den Besuchern mit dem Erwerb einer Ein- trittskarte die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Schießanlage wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Benutzer des Waldseilparks sind so gesichert, dass selbst im Falle einer Schreckreaktion in Folge eines Schussknalls eine Absturzsicherung vorhanden ist. Aus der Nutzung des Waldseilparks ergeben sich keine Beschränkungen für den Betrieb der Schießanlage. Das Bebauungsplanverfahren und insbesondere der Satzungsbeschluss über den vorha- benbezogenen Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ ist - trotz der zu erwartenden, im Ergebnis aber vertretbaren Eingriffe in Natur und Landschaftsbild - zu befürworten. Die Stadt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde trägt die Planung mit, seitens des Regierungsprä- sidiums Karlsruhe wurde festgestellt, dass keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Belangen des Naturschutzes zu erwarten sind. Die gegen das Vorhaben erhobenen Ein- wendungen wurden zur Kenntnis genommen, die Einstellung des Verfahrens bzw. die Ab- lehnung des Antrags des Vorhabensträgers zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes können diese Bedenken jedoch im Ergebnis nicht rechtfertigen. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen zeichne- rischen und textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften, der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der Vor- haben- und Erschließungsplan. Diese Unterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplan- entwurf bleiben, soweit diesen aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargelegten Gründen nicht entsprochen werden kann, unberücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbin- dung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergän- zungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Sat- zung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Plan- zeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 29.01.2009 in der Fassung vom 11.09.2009. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Be- bauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 29.01.2009 in der Fassung vom 11.09.2009 und als deren Bestandteil der Umweltbericht vom September 2009 gemäß § 2a BauGB beigefügt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind ferner alle sonstigen Planunterla- gen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ Karlsruhe, 28.08.2009 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Öffentlichkeit im Zuge der öffentlichen Auslegung gemäß § 3(2) BauGB 1 Sachstand Die öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die vorgebrachten Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind nachfolgend dargestellt und mit Anmerkungen der beauftragten Planer und des zentralen Juristischen Dienstes (ZJD) ergänzt worden. 2 Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) haben Stellung genommen und /oder Anregungen vorgebracht: BEHÖRDEN / TÖB / ÖFFENTLICHKEIT ANREGUNGEN ANMERKUNGEN PLANER / STADTPLANUNGSAMT / ZJD Regionalverband Mittlerer Oberrhein 07.07.2009 Dem Vorhaben haben wir bereits in unseren Stellungnahmen vom 18.03.2009 und vom 13.05.2009 zugestimmt. Wir begrüßen, dass unsere Anregung aufgenommen wurde und der Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht als Sondergebiet, sondern als Waldgebiet mit der Sondernutzung „Waldseilpark" ausgewiesen ist. Wir stimmen dem Plan in der Fassung vom 25.05.2009 deshalb zu. Die Zustimmung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein wird zur Kenntnis genommen. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 09.07.2009 Nicht betroffen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH von der Planung nicht betroffen sind Nachbarschaftsverba nd Karlsruhe 14.07.2009 Wie wir bereits in der Stellungnahme vom 22. April 2009 angemerkt haben, bestehen aus Sicht der Flächennutzungsplanung keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan-Vorentwurf zum „Waldseilpark-Turmberg“. Das Plangebiet ist im wirksamen FNP- 2010 vom Juli 2004 als „Waldfläche“ dargestellt, die Planung ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen und die Planung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Stadtwerke Karlsruhe 22.07.2009 Strom-, Gas- und Wasserversorgung Keine Einwände oder Anmerkungen Öffentliche Straßenbeleuchtung Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den Stadtwerken Karlsruhe keine Einwände oder Anmerkungen gegen die Planung in Bezug auf die Strom-, Gas- und - 2 - Keine Einwände oder Anmerkungen Trinkwasserqualität Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan konnten die Stadtwerke Karlsruhe GmbH bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB Stellung nehmen. Die damals vorgebrachten Hinweise sind weiterhin zu beachten. Die im Zuge der Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB mit Schreiben vom 29.045.2009 vorgebrachten Anregungen lauteten wie folgt: Trinkwassergewinnung Das überplante Gebiet befindet sich in seiner gesamten Größe in der Schutzzone IIIB unseres Wasserwerkes Hardtwald in Karlsruhe- Durlach. Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Verbote zu beachten. Sollten im überplanten Gebiet Versickerungsflächen errichtet und betrieben werden, ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalz auszuschließen ist. Aus den uns vorliegenden Unterlagen sind keine Konflikte mit der Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für die Stadtwerke Karlsruhe ersichtlich Wasserversorgung sowie die öffentliche Straßenbeleuchtung bestehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Plangebiet in seinem gesamten Umfang in der Schutzzone IIIB des Wasserwerkes Hardtwald in Karlsruhe-Durlach befindet und anhand der vorliegenden Unterlagen keine Konflikte mit der Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für die Stadtwerke Karlsruhe ersichtlich sind. Die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Verbote werden beachtet. Die Errichtung von Versickerungsflächen ist nicht vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass im geplanten Waldseilpark weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel oder Tausalz zum Einsatz kommen werden. Auf die Lage des Vorhabens im Wasserschutzgebiet IIIB „Hardtwald“ wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Ziffer B6 des schriftlichen Teils hingewiesen. Stadt Karlsruhe ZJD- Immissionsschutz 27.07.2009 In der Begründung des Bebauungsplans (Ziffer 3.5.2) bzw. im Umweltbericht (Ziffer 6.2.6) wurden inzwischen allgemeine Aussagen zu den Lärmauswirkungen der Planung ergänzt. Allerdings gehen diese dahin, dass die zusätzliche Lärmbelastung „auch aufgrund der bestehenden Vorbelastung“ mit der benachbarten Wohnnutzung verträglich sei, ohne dass die erwartete Zusatzbelastung quantifiziert worden wäre. Diese Argumentation erscheint wenig überzeugend, da gerade eine hohe Vorbelastung unter Umständen dazu führen kann, dass die Zusatzbelastung nicht mehr zumutbar ist. Der ZJD-Immissionsschutz hatte daher bereits mit Schreiben vom 28.04.2009 darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung hätte Schon im Zuge der Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB hatte eine telefonische Rücksprache mit dem ZJD ergeben, dass die in der Stellungnahme seinerzeit angeregte Aufarbeitung der durch das Vorhaben zu erwartenden zusätzlichen Lärmbelastungen zunächst in der Begründung des Bebauungsplans und im Umweltbericht erfolgen soll (entsprechende Ergänzungen wurden vorgenommen – siehe Ziffer 3.5.2 der Begründung zum Bebauungsplan und Kapitel 6.2.6 des Umweltberichts), ohne dass ein gesondertes schalltechnisches Gutachten in Auftrag zu geben ist. - 3 - aufgezeigt werden sollen, ob die Zusatzbelastung nicht relevant ist, weil sie die Immissionswerte um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Andernfalls wäre die Gesamtbelastung zu quantifizieren, damit beurteilt werden kann, ob diese die Richtwerte einhält. Sollten sich im Zuge der Offenlage aus der Öffentlichkeit diesbezüglich Einwände ergeben, hätte das Thema ggfls. gutachterlich abgearbeitet werden müssen. Diesbezügliche Einwände aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Um den qualifizierten Nachweis zu führen, ob die Zusatzbelastung nicht relevant ist, weil sie die Immissionsrichtwerte um mind. 6 db(A) unterschreitet, wäre die Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich. Dieser Aufwand erscheint allerdings im Hinblick auf die geplante Nutzung unverhältnismäßig zu sein. Weder durch den nur tagsüber betriebenen Waldseilpark, dessen Nutzer lediglich einzeln oder als Gruppe die verschiedenen Parcours durchlaufen und sich dabei maximal durch Zurufe verständigen, noch durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu den im Zusammenhang mit der Anlage nachzuweisenden 25 Park- bzw. Stellplätzen kann Lärm in problematischer Größenordnung entstehen. Insofern behalten die unter Ziffer 3.5.2 des Bebauungsplans und Ziffer 6.2.6 des Umweltberichts aufgeführten Aussagen ihre Gültigkeit. Landkreis Karlsruhe Gesundheitsamt 29.07.2009 Keine Bedenken oder Anregungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Landkreises Karlsruhe - Gesundheitsamt - keine Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan bestehen. Peter Perner Paul-Klee-Str. 5A 76227 Karlsruhe 21.07.2009 Anhand des oben aufgeführten Betreffs möchte ich hiermit schriftlich „Widerspruch“ gegen das „Vorhaben“ einlegen. Wie kann es sein, dass in einem Naturschutzgebiet ein „derartiger massiver Eingriff“ vorgenommen werden soll? Der Widerspruch wird zur Kenntnis genommen. Entsprechend dem bisherigen Verlauf der Diskussion sowohl im Ortschaftsrat Durlach als auch im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit aber auch in zahlreichen Gesprächen in der Stadtverwaltung ist davon auszugehen, dass mit dem geplanten Waldseilpark die auf dem Turmberg bereits vorhandenen und sehr gut angenommenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen (Waldspielplatz, Schöneck, Sportschützen) als vielfältiges, konzentriertes, per ÖPNV gut erreichbares Angebot zusätzlich aufgewertet und abgerundet werden. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen - 4 - Auch die Parkplatzfrage ist für mich nicht geklärt. Die meisten Besucher kommen mit dem Privat-PKW und nutzen keine „öffentlichen Verkehrsmittel" - denn diese sind nur bedingterweise vorhanden. Mit der Straßenbahnkarte kann die Bergbahn zur Weiterfahrt nicht genutzt werden. Es wird eine weitere Fahrkarte notwendig, da es keine Busverbindungen gibt. Also doch die privaten Autos? Damit wird die vorhandene Straße uneingeschränkt zugeparkt! der Kinder- und Jugendlichenbetreuung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Vom städtischen Forstamt sind im Vorfeld Alternativstandorte umfangreich untersucht worden. Demzufolge handelt es sich auf dem Turmberg um einen durchaus geeigneten Standort. Die mit der Anlage verbundenen Umweltbelastungen (u.a. Auswirkungen auf Fauna und Flora, Beeinträchtigungen durch die Nutzung, Auswirkungen auf das Landschaftsbild) sind im Umweltbericht ausführlich abgehandelt worden. Aus dem Bericht geht hervor, dass mit dem Vorhaben keine wesentlichen Umwelt-Beeinträchtigungen einhergehen werden. Die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldes im Bereich der Anlage wird durch eine ökologische Aufwertung benachbarter Waldbestände kompensiert. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Vorhaben um einen massiven Eingriff in ein schutzwürdiges Gebiet handelt (Hinweis: der Waldseilpark befindet sich nicht innerhalb eines Naturschutz- sondern innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets). Hinsichtlich des Stellplatzbedarfs für den Waldseilpark ist auszuführen, dass sich die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl an den Erfahrungswerten von bereits bestehenden Anlagen orientiert und hierbei den Bedarf von Spitzentagen auf der Basis von geschätzten Besucherzahlen im ersten Jahr zu Grunde legt. Insofern werden keineswegs nur Durchschnittswerte in Ansatz gebracht, sondern die Maximalzahlen des ersten Jahres. Mittel- bis langfristig könnten sich die Besucherzahlen an Spitzentagen bei einer sehr guten Entwicklung des Waldseilparks und aufgrund von Vergleichen mit anderen - 5 - Wo sind eigentlich die Stellplätze für den vorhandenen Kinderspielplatz? Nicht nur die aufgeführten Punkte sind für den Widerspruch entscheidend, es gibt noch einiges mehr. Ist es denkbar, einen Diskussionsabend einzuberufen? Ein Gelände von fast 50.000m² umzugestalten, sollte in einem Naturschutzgebiet mehr Sensibilität bei den zuständigen Behördenabteilungen hervorrufen! Parks auf bis zu 225 erhöhen (abgeleitet aus einer positiv geschätzten Besucherzahl von ca. 30.500). Eine solch gute Entwicklung kann aber den Stellplatzbedarfszahlen realistischerweise nicht zugrunde gelegt werden – auch die Stellplatzverordnung der Landesbauordnung geht stets nur von durchschnittlichen Ansätzen aus. Die bisher vorgesehene Anzahl an 25 nachzuweisenden Stellplätzen (10 Stp. auf dem bereits ausdrücklich im Hinblick auf die geplante Nutzung des Waldseilparks optimierten Waldparkplatz und 15 Stp. entlang der Jean-Ritzert- Straße) wird insofern als ausreichend erachtet. Dabei ist zu bedenken, dass auch aus naturschutzfachlichen Gründen keine größeren Parkplatzanlagen in dem betreffenden Bereich eingerichtet werden können. Im Übrigen wurde die Anzahl von 25 nachzuweisenden Stellplätzen auch von den an der Vorabstimmung beteiligten städtischen Ämtern als ausreichend erachtet. Der Betreiber des künftigen Waldseilparks hat bereits Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe zur Einrichtung eines „Kombi-Tickets“ aufgenommen (Kombination von Straßenbahn- bzw. Bergbahnfahrkarte mit Eintrittskarte) mit dem Ziel, die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiv zu gestalten. Ein Parkplatzangebot für die Besucher des Waldspielplatzes ist mit dem bestehenden Waldparkplatz vorhanden. Das Vorhaben ist bereits mehrfach öffentlich erörtert worden (Ortschaftsrat Durlach und Gemeinderat Karlsruhe) gem. § 3(1) BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt worden und zuletzt gem. § 3(2) BauGB zur öffentlichen Auslegung gebracht worden. Von einer nochmaligen Diskussionsveranstaltung kann deshalb abgesehen werden. Entsprechend der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ beansprucht der Kletterpark inklusive der neuen Stellplätze an der Jean- Ritzert-Straße eine Fläche von ca. 4.6 ha. Davon sind - 6 - allerdings ca. 3.2 ha als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt und ca. 0.2 ha betreffen den in den Geltungsbereich einbezogenen, bestehenden Waldparkplatz. Die reine Parcours-Fläche beträgt insofern lediglich ca. 1.0 ha. Das Vorhaben ist im Rahmen des zugerhörigen Verfahrens bisher sehr sorgfältig und ordnungsgemäß erarbeitet, erörtert und unter gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander behandelt worden. Diese durchaus sensible Vorgehensweise wird auch weiterhin verfolgt. Schützengesellschaft Durlach e.V. 07.08.2009 Die Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. hat erfahren, dass ein Waldseilpark am Turmberg in Karlsruhe-Durlach errichtet werden soll. Dagegen muss Gesellschaft zur Wahrung ihrer jetzigen und zukünftigen Interessen Einspruch einlegen. Im Folgenden legen wir diese Gründe dar: Die Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. hat bis heute keinen Bebauungsentwurf erhalten, obwohl der Waldseilpark mit seinem Ausläufer bis ca. 6.00 m an die Grundstücksgrenze der Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. heranreicht. Es hat auch keine Nachbarschaftsbefragung stattgefunden, wie sie vor Bauvorhaben allgemein üblich ist. Wir konnten uns daher aus diesem Grund nicht intensiv mit diesem Bauvorhaben von Frau Ute – u. Herrn Jochen Brischke auseinandersetzen. Die beabsichtigte Anlage 15 neuer Parkplätze für z.B. PKW ist absolut unzureichend. Der Waldparkplatz ist bereits jetzt schon durch den hohen Besucherandrang des Kinderspielplatzes voll belegt. Daher wird bereits von dessen Besuchern jede weitere Möglichkeit genutzt, rechts und links der Jean-Ritzert-Straße mit dem KFZ zu parken. Der Einspruch der Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. wird zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3(2) BauGB ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Eine über die öffentliche Auslegung hinaus gehende Nachbarschaftsbefragung ist im Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen. Eine Nachbarschaftsbeteiligung findet jedoch im Zuge des anschließenden Baugenehmigungsverfahrens statt. Hinsichtlich des Stellplatzbedarfs für den Waldseilpark ist auszuführen, dass sich die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl an den Erfahrungswerten von bereits bestehenden Anlagen orientiert und hierbei den Bedarf von Spitzentagen auf der Basis von geschätzten Besucherzahlen im ersten Jahr zu Grunde legt. Insofern werden keineswegs nur Durchschnittswerte in Ansatz gebracht, sondern die Maximalzahlen des ersten Jahres. Mittel- bis langfristig könnten sich die Besucherzahlen an Spitzentagen bei einer sehr guten Entwicklung des Waldseilparks und aufgrund von Vergleichen mit anderen Parks auf bis zu 225 erhöhen (abgeleitet aus einer positiv geschätzten Besucherzahl von ca. 30.500). Eine solch - 7 - Ebenso fehlt eine Straßenbeleuchtung entlang der Jean-Ritzert- Straße. Da die Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. seit langen Jahren einen behördlich zugelassenen und abgenommenen Schießstand betreibt, weisen wir daraufhin, dass sich mancher Waldseilparkbesucher durch Schussknall erschrecken könnte, da dieser von Außenstehenden in der Höhe intensiver wahrgenommen werden kann, als am Boden. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihnen dieser Umstand bekannt ist und Sie daraus keinerlei Beschränkungen an keinem Tag der Woche für die Schützen der Schützengesellschaft Durlach 1601 e.V. ableiten können. gute Entwicklung kann aber den Stellplatzbedarfszahlen realistischerweise nicht zugrunde gelegt werden – auch die Stellplatzverordnung der Landesbauordnung geht stets nur von durchschnittlichen Ansätzen aus. Die bisher vorgesehene Anzahl an 25 nachzuweisenden Stellplätzen (10 Stp. auf dem bereits ausdrücklich im Hinblick auf die geplante Nutzung des Waldseilparks optimierten Waldparkplatz und 15 Stp. entlang der Jean-Ritzert- Straße) wird insofern als ausreichend erachtet. Dabei ist zu bedenken, dass auch aus naturschutzfachlichen Gründen keine größeren Parkplatzanlagen in dem betreffenden Bereich eingerichtet werden können. Im Übrigen wurde die Anzahl von 25 nachzuweisenden Stellplätzen auch von den an der Vorabstimmung beteiligten städtischen Ämtern als ausreichend erachtet. Die Frage der Straßenbeleuchtung entlang der Jean- Ritzert-Straße ist außerhalb des Bebauungsplanverfahrens „Waldseilpark Turmberg“ gesondert zu prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass Waldseilparkbesucher durch Schussknall erschreckt werden könnten. Die Nutzer des Parks sind allerdings schon im Interesse der Betreiber in einem Umfang gesichert, der einen Absturz unmöglich macht. Aus der Nutzung des Waldseilparks können sich keine Beschränkungen für den Schützenverein ergeben.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ Karlsruhe – Durlach Entwurf Planverfasser: Voegele + Gerhardt Freie Stadtplaner und Architekten BDA DWB SRL Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Tel. 0721 - 831030 Fax. - 853410 stadtplanung@voegele-gerhardt.de Vorhabenträger: Ute und Jochen Brischke Dürrbachstraße 20 76227 Karlsruhe Tel. 0721 - 593484 UteBrischke@web.de - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 4 2. Bauleitplanung.....................................................................................4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ......................... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 5 3.5 Belastungen .......................................................................................... 6 3.5.1 Altlasten................................................................................................. 6 3.5.2 Lärmemissionen .................................................................................... 6 4. Planungskonzept................................................................................. 6 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 6 4.2 Erschließung ......................................................................................... 7 4.2.1 ÖPNV .................................................................................................... 7 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 7 4.2.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 7 4.2.4 Geh- und Radwege ............................................................................... 7 4.2.5 Ver- und Entsorgung .............................................................................7 4.3 Gestaltung ............................................................................................. 8 4.4 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.............................. 8 4.4.1 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................ 8 4.4.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen...................................................... 9 5. Umweltprüfung / Umweltbericht......................................................... 9 6. Sozialverträglichkeit.......................................................................... 10 7. Statistik .............................................................................................. 10 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 10 7.2 Geplante Bebauung............................................................................. 11 7.3 Bodenversiegelung.............................................................................. 11 8. Kosten ................................................................................................ 11 9. Durchführung .................................................................................... 11 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 12 1. Versorgung und Entsorgung................................................................ 12 2. Baumschutz.........................................................................................12 3. Altlasten............................................................................................... 12 4. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................... 12 5. Barrierefreies Bauen............................................................................ 12 6. Wasserschutzgebiet ............................................................................ 12 7. Kriminalpräventive Maßnahmen .......................................................... 12 - 3 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen .................................... 13 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 13 1. Art der baulichen Nutzung ................................................................... 13 1.1 Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark ................................ 13 1.2 Flächen für Stellplätze ......................................................................... 13 2. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft............................... 13 2.1 Ausgleichsmaßnahmen ....................................................................... 13 2.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestandes .............. 13 2.1.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen................... 14 2.2 Zuordnung ........................................................................................... 14 II. Örtliche Bauvorschriften .................................................................. 15 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen.......................................... 15 1.1 Gebäudehöhe...................................................................................... 15 1.2 Dacheindeckung.................................................................................. 15 1.3 Fassadenfarbe der Materialhütte......................................................... 15 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................ 15 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Wege, Stellplätze..................... 15 3.1 Unbebaute Flächen ............................................................................. 15 3.2 Einfriedigungen ...................................................................................15 3.3 Wege ................................................................................................... 15 3.4 Stellplätze ............................................................................................ 15 4. Niederschlagswasser .......................................................................... 16 5. Müllstandort......................................................................................... 16 6. Beleuchtungsanlagen und technische Beschallung ............................ 16 III: Sonstige Festsetzungen ................................................................... 17 D. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung M. 1: 1.000 ........... 18 Zeichnerische Festsetzungen - Anschlussplan M. 1: 500.............. 19 Unterschriften .............................................................................................. 20 Anlagen .................................................................................................... 21 1. Umweltbericht (gesonderte Broschüre) .............................................. 2. Vorhaben- und Erschließungsplan .................................................. 22 2.1 Übersichtspläne...................................................................................22 2.2 Lageplan.............................................................................................. 23 2.3 Bestandsplan....................................................................................... 24 2.4 Projektpläne ........................................................................................ 25 2.5 Stellplatzberechnung ........................................................................... 35 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Mit dem geplanten Waldseilpark sollen die auf dem Turmberg bereits vor- handenen und sehr gut angenommenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrich- tungen (Waldspielplatz, Schöneck, Sportschützen) als vielfältiges, konzent- riertes, per ÖPNV gut erreichbares Angebot zusätzlich aufgewertet und ab- gerundet werden. Der „Waldseilpark Turmberg“ soll auf den städtischen Waldgrundstücken Flurstücke. Nr. 55319 und 51418 an der Jean-Ritzert-Straße zwischen Schüt- zenhaus und Sportschule Schöneck in unmittelbarer Nähe zum neu angeleg- ten Waldspielplatz entstehen. Der Park beansprucht inklusive der neuen Stellplätze an der Jean-Ritzert-Straße eine Fläche von ca. 4.6 ha (davon sind ca. 3.2 ha als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt und ca. 0.2 ha betreffen den in den Geltungsbereich einbezogenen, beste- henden Waldparkplatz). Die reine Parcours-Fläche beträgt ca. 1.0 ha. Vorhabenträger und Betreiber ist das Ehepaar Ute und Jochen Brischke, Dürrbachstr. 20, Karlsruhe-Durlach mit ca. 6-8 Mitarbeitern. Beide Partner sind tätige Lehrer und auf dem Gebiet der Erlebnispädagogik geschult. Brischkes werden professionell beraten von der Fa. faszinatour, Immenstadt, die bereits eine ganze Anzahl vergleichbarer Einrichtungen konzipiert und umgesetzt hat. Zielgruppen sind Einzelgäste (ansässige Bevölkerung und Besucher der Region, ohne Voranmeldung), Gruppen (Schulen, Vereine, Sportgruppen, Firmen, mit Voranmeldung) sowie Menschen mit Behinderungen. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenbetreu- ung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Für Menschen mit Behinderungen soll ein speziell abgestimmtes Pro- gramm innerhalb des regulären Parcours angeboten werden. Um für das Vorhaben „Waldseilpark Turmberg“ die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der derzeit gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) stellt das Plangebiet als Waldfläche dar. Die Planung wird damit aus dem FNP NVK entwickelt. - 5 - Im Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist der Wald des Planungsgebiets als Landschaftsbereich mit hoher Naturschutz- funktion und teilweise als Naturschutzvorranggebiet (höchste Bewertungsstu- fe) ausgewiesen. Er besitzt zudem den Status eines Erholungswalds nach § 33 Landeswaldgesetz (LWaldG). Bei der forstlichen Waldfunktionenkartie- rung (Forstdirektion Karlsruhe 1997) wurde er als „Intensiverholungswald“ (Erholungswald der Stufe 1) erfasst. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Ein rechtswirksamer Bebauungsplan für das Plangebiet liegt nicht vor - das Plangebiet liegt jedoch im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets “Turmberg - Augustenberg” aus dem Jahr 1962 und bedarf deshalb einer landschaftsschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung. Diese ist durch Auf- nahme eines entsprechenden Passus in die zurzeit im Verfahren befindliche Landschaftsschutzverordnung gegeben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 4.6 ha große Planungsgebiet (davon sind ca. 3.2 ha als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt) liegt auf dem Turmberg in Karlsruhe - Durlach und wird begrenzt von der Jean-Ritzert-Straße, dem vorhandenen Spielplatz und dem Schützenhaus sowie von Waldflächen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet liegt in einem Waldgebiet mit naturnahen Buchenwäldern und forstlich geprägten Laubholz-Beständen. Es befindet sich am Osthang des Turmbergs und wird durch basenreiche Böden aus Löss und Lösslehm geprägt. Das Plangebiet gehört zum Naturraum „Westlicher Pfinzgau“. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Bei dem Plangrundstück handelt es sich um unbebaute Waldflächen mit vor- handenen Waldwirtschaftswegen. Das Areal wird von der Jean-Ritzert- Straße aus erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die überplanten Grundstücke (Flurstücke Nr. 55319 und 51418) befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Verfügbarkeit dieser Fläche soll durch entsprechende Vereinbarung mit Stadt bzw. Forst gewährleistet werden. Das Vorhaben erstreckt sich darüber hinaus über eine kleine Teilfläche eines pri- vaten Grundstücks (Flst. Nr. 51403). Hierzu wurde eine privatrechtliche Ver- einbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Eigentümerin geschlossen. - 6 - 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. 3.5.2 Lärmemissionen Eine Belastung der in ca. 200m Entfernung angrenzenden Wohnbebauung am Guggelensberg ist nicht zu befürchten. Die durch das Vorhaben bedingte, zusätzliche Verkehrsbelastung sowie die von der Anlage ausgehenden sons- tigen Schallemissionen können – auch aufgrund der bestehenden Vorbelas- tungen – keine Werte erreichen, die zu einer Unverträglichkeit mit der vor- handenen Wohnnutzung führen würden. 4. Planungskonzept Bei dem „Waldseilpark Turmberg“ handelt es sich um einen Kletterparcours über verschiedene Routen und Hindernisse (Balancierseile, Brücken, Netze) zwischen vorhandenen Bäumen in einer Höhe von ca. 1 – 11 Metern über Grund. Die Klettervorrichtungen und Plattformen werden ohne Schädigung des Baumbestands und nach vorheriger statischer und baumschutzfachlicher Prüfung durch eine spezielle Klemmtechnik befestigt. Bauzeit ca. 3 – 5 Wo- chen. Das Areal wird nicht eingezäunt und bleibt auch außerhalb der Öff- nungszeiten frei zugänglich. Der Parcours wird vor unbefugtem Betreten ge- schützt, indem die Einstiegs-Netze zu den Startplattformen hochgezogen werden. Als bauliche Anlagen entstehen nur 1 Material- / Kassen- Hütte mit WC auf ca. 40 qm Grundfläche mit vorgelagerter Terrasse (51 qm Grundflä- che) sowie - zusätzlich zu den vorhandenen Waldwegen – schmale Kontroll- pfade mit Rindenmulch - Belag für das Aufsichtspersonal. Gastronomie ist nicht geplant; mit Turmbergrestaurant und Schützenhaus stehen bereits qua- lifizierte Angebote zur Verfügung 4.1 Art der baulichen Nutzung Aufgrund der angestrebten künftigen Nutzung als Freizeiteinrichtung soll das Areal als „Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark“ ausgewiesen werden. Zulässig sollen sein die - Errichtung eines Waldseilparks mit Kletterparcours, - Errichtung einer Materialhütte inklusive WC-Anlage mit einer max. Grundfläche von 40 qm und mit einer max. Gebäudehöhe von 4 m, - Errichtung einer überdachten Terrasse (max. Grundfläche = 51 qm), - Errichtung von Kontrollpfaden. - 7 - 4.2 Erschließung 4.2.1 ÖPNV Die ÖPNV-Anbindung der Anlage ist über die Turmbergbahn gewährleistet. Die Öffnungszeiten der Bahn entsprechen den Öffnungszeiten des Waldseil- parks. 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr Der Motorisierte Individualverkehr erreicht den Waldseilpark über die Jean- Ritzert-Straße. Aufgrund der Kundenstruktur der erwarteten Klientel (Schul- klassen, Gruppen, Vereine) und basierend auf Erfahrungswerten, ist mit ei- ner Anfahrt per Reisebus so gut wie nicht zu rechnen. 4.2.3 Ruhender Verkehr Es wird von ca. 26.000 Besuchern im ersten Jahr ausgegangen, verteilt auf ca. 240 Öffnungstage zwischen März und Oktober. Verweildauer ca. 3.5 Std. auf 2 Schichten morgens und nachmittags. Öffnungszeiten 10:00 – 17:00 Uhr, von Juni bis August bis 19:00 Uhr. An Spitzentagen sind ca. 200 Besu- cher zu erwarten. Für den Stellplatzbedarf wird davon ausgegangen, dass ca. 25% der Besu- cher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. 75% der Besucher zu dritt im PKW anreisen. Daraus ergibt sich: 200 Besucher x 0.75 PKW-Nutzer : 3 Besucher pro PKW : 2 Schichten = 25 Stellplätze als Bedarf eines Spitzentages. Die erforderlichen Parkplätze (25) sollen entlang der Jean-Ritzert-Straße (15) durch das Tiefbauamt nach städtischen Standard mit offenem Pflaster errich- tet und auf dem im Hinblick auf die geplante Nutzung Waldseilpark bereits optimierten Waldparkplatz (10) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Herstellung dieser Parkplätze trägt der Vorhabenträger. 4.2.4 Geh- und Radwege Fußgänger und Radfahrer können den „Waldseilpark Turmberg“ über die Jean-Ritzert-Straße erreichen. 4.2.5 Ver- und Entsorgung Strom- und Wasserversorgung können durch die Stadtwerke ohne größeren technischen Aufwand hergestellt werden. Telefonverbindung erfolgt mobil. Abwasser-Entsorgung soll in der ersten Saison durch temporäre Systeme (z.B. DIXI) gewährleistet werden. Danach ist die Errichtung einer festen Toi- lettenanlage in der Material- / Kassen- Hütte mit Einleitung (Pumpen) in das Abwassersystem der Sportschule Schöneck vorgesehen. Die Sportschule ist mit dieser Lösung einverstanden. Die Trasse ist bereits mit dem Forstamt und dem Tiefbauamt abgestimmt und soll dem Verlauf des ehemaligen Schießgrabens folgen. (siehe Eintrag im zeichnerischen Teil). Das unbelastete Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. - 8 - Der Müll soll von regulären Entsorgungsfahrzeugen abgeholt werden (Route Turmberg / Schützenhaus). Die Abfallbehälter, welche neben der Material- hütte aufgestellt werden sollen, werden durch die Betreiber an den jeweiligen Leerungstagen an der Jean-Ritzert-Straße rechtzeitig zur Abholung durch das Sammelfahrzeug bereitgestellt und nach der Leerung unverzüglich wie- der zurückgestellt. 4.3 Gestaltung Die vorhandenen Waldwege sollen durch ein System von Kontrollpfaden für das Aufsichtspersonal ergänzt werden. Die Pfade haben eine max. Breite von 1 m und sollen mit einem Oberflächenbelag aus natürlichen Materialien (z.B. Rindenmulch) versehen werden. Die geplante Materialhütte soll auf Punktfundamenten in Holzbauweise aus Fichten-Blockbohlen mit Pultdach (Teerpappendeckung) errichtet werden. Die Hütte hat Außenmaße von ca. 4 x 10 m und eine Höhe von max. 4 m = maximal ca. 160 cbm Brutto-Kubatur. Vor der Hütte ist eine überdachte Ter- rasse / Veranda vorgesehen. Hütte und Veranda zusammen umfassen ca. 91 qm Fläche. Zugunsten eines möglichst unauffälligen Erscheinungsbildes der Materialhüt- te sollen hellfarbige Anstriche unzulässig sein. Die 11 Parcours sind in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Strecke nach Farben benannt (siehe Anlage 2.4.1). Im Verlauf einer Übung sind Ba- lancierseile, Brücken und Netze zwischen Plattformen in unterschiedlichen Höhen zu bewältigen. Die Schwierigkeitsgrade reichen von WEISS (Einwei- sung, Plattformhöhen bis 1.20 m) über GELB (Kinder, Plattformhöhen bis 1.50 m), ORANGE, PINK und ROT (Kinder- und Jugendliche, Plattformhöhen 3 - 5 m), HELLBLAU, LILA, GRÜN und BLAU (Jugendliche und Erwachsene, Plattformhöhen 4 - 7.50 m), BRAUN (schwerer Parcours für Jugendliche und Erwachsene, Plattformhöhen 8 m) bis SCHWARZ (Erwachsene, Plattform- höhen 7.50 - 11 m). Werbeanlagen sollen aufgrund der Lage des Vorhabens im Waldgebiet nur sehr begrenzt zulässig sein. Zur Sicherung der freien Zugänglichkeit sollen Einfriedungen unzulässig sein. 4.4 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 4.4.1 Eingriff in Natur und Landschaft Das Vorhaben hat folgende negative Auswirkungen: • geringer Verlust an Waldbeständen (Waldmeister-Buchen-Wald und A- horn-Bestand) durch Anlage von Kontrollpfaden und den Bau einer Mate- rialhütte • Verringerung der Habitatqualität des Waldes für die Tierwelt Hinsichtlich des Bodens, der Pflanzenwelt und des Landschaftsbildes führt das Vorhaben zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen. Zur Minimie- - 9 - rung des Eingriffs wird auf die ursprünglich geplante Anlage eines räumlich getrennten Nebenparcours verzichtet. 4.4.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Als Ersatz für die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt und als Ersatz für die kleinflächige Beseitigung der Waldbo- denvegetation soll der Waldbestand nordöstlich der geplanten Anlage ökolo- gisch aufgewertet werden. Hierzu werden - innerhalb des ca. 3,2 ha großen, im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs - auf einer 1,3 ha großen Fläche des angrenzenden Buchenwalds die forstli- che Bewirtschaftung eingeschränkt und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Bestand belassen. Als Ersatzquartiere für Baumhöhlen, die im unmittelbaren Bereich des Klet- terparcours liegen, werden 20 Fledermauskästen und 10 Vogelnistkästen im Wald nordöstlich der geplanten Anlage aufgehängt. Die Maßnahme erfolgt vor Inbetriebnahme der Anlage. 5. Umweltprüfung / Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht (Institut für Botanik und Land- schaftskunde Karlsruhe) dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis: • Das Vorhaben führt zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. • Die nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege liegen außerhalb der geplanten Anlage und werden daher durch das Vorhaben nicht beein- trächtigt. • Das Vorhaben hat aufgrund der großen Entfernung keine direkten Auswirkungen auf die umliegenden Natura 2000-Gebiete. • Durch das Vorhaben verschlechtert sich die Habitatqualität des Wald- bestandes für die Tierwelt im Bereich des Kletterparcours. Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Beeinträchtigungen verursachen ein Defizit von insgesamt 82.740 Ökopunkten (Berechnung in Anlehnung an das Biotoptypenbewertungsverfahren der Landesanstalt für Um- weltschutz Baden-Württemberg 2005). Entsprechende Ausgleichs- maßnahmen sind festgesetzt worden. • Bei einer Realisierung der ursprünglichen Planung mit der Errichtung eines Nebenparcours im zentralen Bereich des Untersuchungsraums müsste mit einer erheblichen Störung der Tiere und damit mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten gerechnet werden. Auf den Nebenparcours wird in der aktuellen Planung verzichtet. Eine erhebliche Störung der lokalen Po- - 10 - pulationen von Kleinspecht und Mittelspecht kann dadurch vermieden werden, da vom verbleibenden Hauptparcours nur ein kleiner Teil der Reviere dieser Arten betroffen ist. • Für die Mönchsgrasmücke könnte sich neben den direkten Störungen durch den Betrieb die erforderliche Entfernung der Strauchschicht an den Kontrollpfaden und an tief gespannten Seilen negativ auf den Be- stand auswirken. Für die vorzugsweise im Unterholz nistende Art wer- den dadurch zum Nestbau geeignete Strukturen teilweise entfernt. Da angrenzend an die Kletteranlage in großem Umfang unterholzreiche Waldbestände erhalten bleiben, bleibt jedoch die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Art im räumlichen Zu- sammenhang erhalten. • Bei den übrigen Vogelarten ist durch den Bau und den Betrieb der Kletteranlage mit einer erheblichen Störung der direkt im Bereich der Anlage vorkommenden Tiere zu rechnen. Da es sich hierbei jedoch um im Gebiet häufige und weit verbreitete Arten handelt, wird der Er- haltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten nicht wesent- lich beeinträchtigt. Der Verbotstatbestand der erheblichen Störung be- steht somit für diese Arten nicht. • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere, deren Quartier im unmittelbaren Umfeld des Parcours liegt, durch den Betrieb erheblich gestört werden. Um diesen Störungen zu entgehen, werden im Wald nördlich und westlich der Kletteranlage als Präventivmaßnahme Aus- weichquartiere geschaffen (20 Fledermauskästen für 8 im Bereich des Kletterparcours liegende Baumhöhlen). 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: • Wohnortnahe Bereitstellung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen • Gewährleistung uneingeschränkter Zugänglichkeit des Areals für Men- schen mit Behinderungen 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Waldseilpark ca. 1,07 ha 76,43% vorhandener Zugangsweg (Waldweg) ca. 0,01 ha 0,71% vorhandene Jean-Ritzert-Straße im Geltungsb. ca. 0,06 ha 4,29% vorhandener Gehweg entlang Jean-Ritzert-Str. ca. 0,04 ha 2,86% vorhandener Waldparkplatz ca. 0,20 ha 14,29% neue Stellplätze mit Grün und Schotterstreifen ca. 0,02 ha 1,42% Gesamt (reines Planungsgebiet) ca. 1,40 ha 100,00% zuzüglich ca. 3.2 ha als Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme ca. 3,20 ha Gesamt (Planungsgebiet + Suchraum) ca. 4,60 ha - 11 - 7.2 Geplante Bebauung Materialhütte 40 m² 160 m³ Überdachte Terrasse 51 m² 204 m³ Gesamt 91 m² 364 m³ 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.1,4 ha100,00% Derzeitige Versiegelung (Jean-Ritzert-Str.) ca. 0,06 ha4,29% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche (Materialhütte + Veranda) ca. 0.069 ha4,93% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. 8 Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. Die Nutzung ist über einen Pachtvertrag zu sichern. Im Pachtvertrag sind auch Belange zu regeln wie z.B. die Müllentsorgung im Waldseilpark und in den an- grenzenden Bereichen, Schonung des Baumbestandes, Rauchverbot, Geneh- migung für Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen etc. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen sowie der maxi- mal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücks- fläche) der Baugrundstücke sowie alle anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 12 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 2. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen, welche im Geltungsbereich des vorlie- genden Bebauungsplans für den Bereich der Jean-Ritzert-Straße für das Verkehrsbegleitgrün gilt. Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume ist analog zur Baum- schutzsatzung vorzugehen. 3. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebli- che Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76133 Karlsruhe, zu melden. 4. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 5. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 6. Wasserschutzgebiet Der „Waldseilpark Turmberg“ liegt im Wasserschutzgebiet Zone III B „Hardt- wald". 7. Kriminalpräventive Maßnahmen Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe, bietet eine kostenlose, unverbindli- che und individuelle Bauplanberatung zur optimalen Sicherungstechnik an. - 13 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 895). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark Zulässig sind die: - Errichtung eines Waldseilparks gemäß VEP mit Kletterparcours, - Errichtung einer Materialhütte inklusive WC-Anlage mit einer max. Grundflä- che von 40 qm und mit einer max. Gebäudehöhe von 4 m, - Errichtung einer überdachten Terrasse (max. Grundfläche = 51 qm), - Errichtung von Kontrollpfaden. Es sind jedoch konkret nur die Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 1.2 Flächen für Stellplätze Stellplätze sind nur auf den hierfür besonders ausgewiesenen Flächen zu- lässig. 2. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 2.1 Ausgleichsmaßnahmen 2.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestands Innerhalb des im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Er- satzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs ist der Waldbestand auf einer ca. 1,3 ha großen Teilfläche ökologisch aufzuwerten. Hierzu sind die forstliche Be- wirtschaftung einzuschränken und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Be- - 14 - stand zu belassen. Der genaue Standort sowie die Beschreibung der Aufwer- tungsmaßnahmen sind im Durchführungsvertrag festzulegen. 2.1.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen Innerhalb des im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Er- satzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs sind, verteilt auf eine ca. 1,3 ha gro- ße Teilfläche, 20 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen aufzuhängen. Die Maßnahme hat vor Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. 2.2 Zuordnung Die Ausgleichsmaßnahmen werden den durch die Umsetzung des Vorha- bens verursachten Eingriffen zugeordnet (Sammelzuordnung). - 15 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Gebäudehöhe Als Gebäudehöhe gilt das Maß zwischen Oberkante des umgebenden natür- lichen Geländes bis zum höchsten Punkt der Dachhaut. Die Gebäudehöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. 1.2 Dacheindeckung Als Dacheindeckung der Materialhütte und der Terrasse ist nur Teerpappe zulässig. 1.3 Fassadenfarbe der Materialhütte Hellfarbige Anstriche zur Fassadengestaltung der Materialhütte sind unzu- lässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Automaten sind nur an der Materialhütte zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung und nur bis zur maximal festge- setzten Gebäudehöhe unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, so- wie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Wege, Stellplätze 3.1 Unbebaute Flächen Unbebaute Flächen dürfen nicht versiegelt werden. 3.2 Einfriedigungen Einfriedigungen sind unzulässig. 3.3 Wege Zulässig ist nur die Errichtung von Kontrollpfaden mit einer Breite von max. 1 m mit Oberflächenbelag aus natürlichen Materialien (z.B. Rindenmulch). 3.4 Stellplätze Zur Errichtung der Stellplätze entlang der Jean-Ritzert-Straße ist entspre- chend dem Eintrag im zeichnerischen Teil in Ergänzung der benötigten Stra- ßenfläche ein 1 m breiter geschotterter Randstreifen anzulegen. - 16 - 4. Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zur Versicke- rung zu bringen soweit dies i. S. § 45 b Abs. 3 Wassergesetz Baden- Württemberg schadlos möglich ist. Die Versickerungsanlagen müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. 5. Müllstandort Die Abfallbehälter sind neben der Materialhütte auf einem befestigten Stand platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. 6. Beleuchtungsanlagen und technische Beschallung Beleuchtungsanlagen, die über einen punktuellen Bedarf (z.B. im Zusam- menhang mit der Materialhütte) hinausgehen, sind unzulässig. Unzulässig sind auch Anlagen zu einer technischen Beschallung des Wald- seilparks. - 17 - III: Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Anlagen 2 (2.1 – 2.5) – Vorhaben- und Erschließungsplan – sind binden- der Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. - 19 - D. Zeichnerische Festsetzungen Anschlussplan mit Suchraum (ca. 3.2 ha) und ausgewählter Fläche für eine ökologische Ersatzmaßnahme (ca. 1.3 ha). Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 20 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 21 - Anlagen 1. Umweltbericht (siehe gesonderte Broschüre) 2. Vorhaben- und Erschließungsplan Übersichtspläne Lageplan Bestandsplan Projektpläne Stellplatzberechnung - 22 - Anlage 1: Umweltbericht (siehe gesonderte Broschüre) Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan 2.1 Übersichtspläne Lage im Ortsgefüge (unmaßstäblich) Lage auf dem Turmberg (unmaßstäblich) Übersichtsplan (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 23 - 2.2 Lageplan Lageplan mit geplantem Geltungsbereich des VbB Waldseilpark (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 24 - 2.3 Bestandsplan Bestandsplan (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 25 - 2.4 Projektpläne 2.4.1 Parcours - Übersicht und nachfolgend Darstellung der Einzelparcours Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 26 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 27 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 28 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 29 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 30 - 2.4.2 Beispielhafte Darstellung eines Waldseilparks anhand von bereits in Betrieb befindlichen Anlagen: Erscheinungsbild Waldseilpark: Klemmtechnik zur Baumbefestigung Sicherungssystem Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 31 - Beispiel für einen einfachen Parcours: Beispiel für einen Kinder – Parcours: Beispiel für einen anspruchsvolleren Parcours: Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 32 - 2.4.3 Darstellung der geplanten Materialhütte Grundriss Materialhütte Breite mit Terrasse ca. 13.00 m Tiefe mit Terrasse ca. 7.00 m Hütte ca.10.00 m lang Hütte ca. 4.00 m breit Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 33 - Schnitt Materialhütte Materialhütte - Südostansicht Terrassenbreite ca. 10.00 m Hüttenbreite ca. 4.00 m Hütte mit Ter- rasse max. 4.00 m hoch Terrasse Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 34 - Materialhütte - Südwesten und Nordwestansicht Nordostansicht Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009 - 35 - 2.5 Stellplatzberechnung Es wird von ca. 26.000 Besuchern im ersten Jahr ausgegangen, verteilt auf ca. 240 Öffnungstage zwischen März und Oktober. Verweildauer ca. 3.5 Std. auf 2 Schichten morgens und nachmittags. Öffnungszeiten 10:00 – 17:00 Uhr, von Juni bis August bis 19:00 Uhr. An Spitzentagen sind ca. 200 Besu- cher zu erwarten. Für den Parkplatzbedarf wird davon ausgegangen, dass ca. 25% der Besu- cher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. 75% der Besucher zu dritt im PKW anreisen. Daraus ergibt sich: 200 Besucher x 0.75 PKW-Nutzer : 3 Besucher pro PKW : 2 Schichten = 25 Parkplätze als Bedarf eines Spitzentages. Die erforderlichen Parkplätze sollen entlang der Jean-Ritzert-Straße (15) er- richtet bzw. auf dem im Hinblick auf die geplante Nutzung Waldseilpark be- reits optimierten Waldparkplatz (10) zur Verfügung gestellt werden. Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 11.09.2009
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Extrahierter Text
Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan Auftraggeber: Ute und Jochen Brischke Dürrbachstraße 20 76227 Karlsruhe Auftragnehmer: T HOMAS BREUNIG I NSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Bahnhofstraße 38 76137 Karlsruhe Telefon: (0721) 9379386 Telefax: (0721) 9379438 e-mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Diplom-Biologe Johannes Schach unter Mitarbeit von: Diplom-Biologe Erwin Rennwald Karlsruhe, September 2009 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................................................................ 2 2 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 2 3 Beschreibung der Planung ............................................................................... 2 3.1 Lage des Planungsgebiets ...................................................................................... 2 3.2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 2 4 Untersuchungsmethodik ................................................................................... 4 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums.................................................................... 4 4.2 Untersuchungsmethoden ........................................................................................ 4 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter .............................................. 6 5.1 Boden ..................................................................................................................... 6 5.2 Landschaftsbild ....................................................................................................... 6 5.3 Biotoptypen ............................................................................................................. 6 5.4 Pflanzenwelt............................................................................................................ 8 5.5 Tierwelt ................................................................................................................... 9 5.6 Mensch ..................................................................................................................12 5.7 Schutzgebiete und –objekte ...................................................................................13 5.8 Für die Planung relevante Bewertungen der Landschaftsplanung ..........................13 5.9 Bewertung der Funktion des Untersuchungsraums im kohärenten Netz Natura 2000 ...................................................................................................14 6 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens.............................................. 14 6.1 Darstellung von Vorbelastungen.............................................................................14 6.2 Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen...............................................14 7 Artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens ............................................ 18 7.1 Rechtsgrundlage ....................................................................................................18 7.2 Bewertung ..............................................................................................................18 8 Landschaftspflegerische Maßnahmen ........................................................... 20 8.1 Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung ..............................................20 8.2 Spezielle artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ..........21 8.3 Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs ..............................................................22 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen .................................................................... 23 10 Anhang .......................................................................................................... 24 10.1 Tabelle 7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Farn- und Samenpflanzen ...24 10.2 Angaben zu den im Untersuchungsgebiet beobachteten Vogelarten ..................27 10.3 Tabelle 8: Bäume mit Baumhöhlen .....................................................................29 10.4 Bestandsplan der Biotoptypen ............................................................................32 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 2 1 Einleitung Das Ehepaar Ute und Jochen Brischke aus Karlsruhe plant die Errichtung eines Waldseil- parks am Turmberg in Karlsruhe-Durlach. Der geplante Standort der Anlage liegt in einer Waldfläche des Landschaftsschutzgebiets „Turmberg-Rittnert“. Zur Genehmigung des Vor- habens ist ein vorhabensbezogener Bebauungplan erforderlich. Das I NSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde von den Vorhabensträgern beauftragt, einen Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Prüfung für das Vorhaben zu erstellen. 2 Gesetzliche Grundlagen Nach § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie § 21 des Naturschutzge- setzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist für Eingriffe in Natur und Land- schaft eine artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Beeinträchtigungen streng geschützter Tier- und Pflanzenarten erforderlich. 3 Beschreibung der Planung 3.1 Lage des Planungsgebiets Der Standort des geplanten Waldseilparks befindet sich im Osten von Karlsruhe auf Gemar- kung Durlach. Er liegt innerhalb einer Waldfläche am Osthang des Turmbergs östlich der Sportschule Schöneck. Die Waldfläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Turmberg- Rittnert“. Sie gehört zum Forstbezirk Stadtwald Karlsruhe und liegt hier in Distrikt 6 „Turm- berg“. Naturräumlich betrachtet liegt das Planungsgebiet im Südwesten des Kraichgaus (H UTTENLOCHER & DONGUS 1967) in der naturräumlichen Untereinheit „Westlicher Pfinzgau“ (125.30). 3.2 Beschreibung des Vorhabens Der geplante Waldseilpark ist ein Kletterparcours aus Balancierseilen, Hängebrücken und Netzen, die zwischen die Bäume in einer Höhe von 1 bis 15 Meter gespannt werden. Die Anlage besteht aus insgesamt 11 Stationen mit 80 verschiedenen Übungen. Der Haupt- parcours mit 10 Stationen wird im Südwesten des Untersuchungsraums angelegt. Er nimmt eine Fläche von rund 1,2 ha ein. In der ursprünglichen Planung war zudem ein räumlich abgetrennter Nebenparcours vorgesehen. Dieser hätte eine Fläche von rund 1.000 m² bean- sprucht und sollte im mittleren Teil des Untersuchungsraums errichtet werden. Die Auf- und Abgänge der einzelnen Stationen werden nah an den vorhandenen Waldwegen angelegt. Außer den bereits vorhandenen Waldwegen werden Kontrollpfade in einer Breite von 60 cm für das Aufsichtspersonal errichtet. Das Gelände wird nicht eingezäunt, sodass es weiterhin frei zugänglich ist. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 3 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums, Maßstab1 : 25.000 Für die Befestigung der Seile und Plattformen werden 101 Bäume genutzt. Die Befestigung an den Bäumen erfolgt mit einer speziellen Klemmtechnik, die eine Beschädigung der Bäume verhindert. Für die Aufbewahrung der Ausrüstung und zum Betrieb wird eine Materialhütte mit Veranda mit einer Grundfläche von 90 m² errichtet. Die Hütte wird auf ein Punktfundament gestellt. Bei der Hütte ist für die erste Saison die Aufstellung mobiler Toiletten vorgesehen. Danach ist die Errichtung einer festen Toilettenanlage in der Materialhütte mit Einleitung (Pumpen) in das Abwassersystem der Sportschule Schöneck geplant. Die Abwasserleitung folgt dabei den vorhandenen Waldwegen. Gastronomische Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Der Zugang zum Waldseilpark erfolgt von der Jean-Ritzert-Straße über den vorhandenen Wald- weg. Für den Waldseilpark sind 25 Kraftfahrzeug-Parkplätze zum Parken vorgesehen. Hiervon werden 10 Parkplätze auf einem naheliegenden Waldparkplatz zur Verfügung gestellt. Die übrigen 15 Parkplätze werden an der Jean-Ritzert-Straße mit offenem Pflasterbelag auf der südwestlichen Straßenseite geschaffen. Der Waldseilpark wird von März bis Oktober geöffnet. Die Besucherzahl wird für das erste Jahr auf insgesamt 26.000 Personen geschätzt. An Spitzentagen an sonnigen Wochen- enden in den Sommermonaten werden bis zu 196 Besucher erwartet. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 4 Abbildung 2: Lage des Haupt- und Nebenparcours, Maßstab1 : 5.000 4 Untersuchungsmethodik 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum umfasst die von dem Kletterparcours beanspruchte Fläche und seine nähere Umgebung. Nach Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe wurde eigens ein östlich der geplanten Anlage liegender, nach § 32 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG) geschützter Hohlweg in den Untersuchungsraum einbezogen. 4.2 Untersuchungsmethoden Boden Zur Bewertung der Trittempfindlichkeit wurden an ausgewählten Stellen Bodenuntersuchun- gen durchgeführt. Dabei wurde die Bodenart und der Bodentyp bestimmt. Die Ansprache erfolgte nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (AG BODEN 1996). Die Bewertung des Bodens erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung“ (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2006). Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 5 Biotoptypen Die Biotoptypen wurden im Maßstab 1:2.000 kartiert. Als Kartiereinheiten wurden die Bio- toptypen des Datenschlüssel der Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg (L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2001) verwendet. Die Darstel- lung erfolgt in einem Bestandsplan im Maßstab 1 : 2.000 im Anhang. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt quantitativ nach dem Biotoptypen-Bewertungsverfahren der LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005). Pflanzenwelt Es wurde eine Gesamtartenliste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Farn- und Samenpflanzen erstellt. Hierzu fanden zwei Begehungen im April und Juni 2008 statt. Die Nomenklatur der Pflanzenarten richtet sich nach der Florenliste Baden-Württemberg (B UTTLER & HARMS 1998). Tierwelt Es wurde eine Bestandserfassung der Vogelarten des Untersuchungsraums durchgeführt. Die Erfassung erfolgte halbquantitativ mittels vier Geländebegehungen zwischen März und Juni 2008. Trotz des eingeschränkten Untersuchungszeitraums dürfte die Artenliste weit- gehend vollständig sein. Der Baumbestand des Waldes wurde auf Baumhöhlen untersucht, die für höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse von Bedeutung sind. Die Untersuchung wurde Ende März vor der Belaubung der Gehölze durchgeführt. Um zusätzliche Hinweise auf Quartiervorkommen baumbewohnender Fledermausarten zu bekommen, wurden zwei abendliche Exkursionen mit einem Fledermaus-Detektor und einem Nachtsichtgerät durchgeführt. Im Bereich des geplanten Kletterparcours wurde zudem der Totholzvorrat des Waldbe- standes erfasst. Die Aufnahme erfolgte nach den entsprechenden Vorgaben bei der Erstel- lung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Natura 2000-Gebieten (L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2003). Zum Vorkommen von Amphibien wurden Beobachtungen von Herrn Berthold Schmidt von der Arbeitsgemeinschaft Amphibienschutz Turmberg verwendet. Die Angaben beruhen auf mehrjährigen Beobachtungen während der Wanderung der Amphibien. Die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für streng oder besonders geschützte Arten der sonstigen Tiergruppen werden auf Grundlage der Habitatausstattung und -eignung des Gebiets abgeleitet. Berücksichtigt wurden Arten, bei denen ein Vorkommen im Unter- suchungsraum denkbar ist. Landschaftsbild Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds werden die Ausstattung mit natur- raumtypischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen beziehungs- weise die Störempfindlichkeit herangezogen. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 6 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 5.1 Boden Beschreibung Im Untersuchungsraum am Osthang des Turmbergs sind die den geologischen Untergrund bildenden Muschelkalkschichten von mächtigen Auflagen aus Löss und Lösslehm überdeckt. An den steileren Lagen im nördlichen Teil, die vermutlich noch im 19. Jahrhundert zum Garten- und Weinbau genutzt wurden und künstlich terrassiert sind, sind Pararendzinen aus Schluff und schwach lehmigem Schluff ausgebildet. Ihr Oberboden ist kalkreich und mittel humos. In den weniger steilen Lagen im Südwesten ist die Verwitterung des Bodens weiter fortgeschritten und es haben sich stärker differenzierte Böden vom Typ der Parabraunerde entwickelt. Im Bereich der Hangmulden im Osten und Nordosten sind mäßig tiefe bis tiefe, kalkhaltige Kolluvien aus schwach lehmigem bis lehmigem Schluff ausgebildet. Bewertung Die Böden des Untersuchungsraums besitzen aufgrund des basenreichen Ausgangsmate- rials eine hohe natürliche Fruchtbarkeit und eine hohe Filter- und Pufferfunktion. Als Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt haben sie eine mittlere Bedeutung. Gegenüber Tritt besit- zen sie eine mittlere Empfindlichkeit. Sie neigen wenig bis mäßig zur oberflächlichen Ver- dichtung, in stark geneigten bis steilen Hanglagen ermöglicht Tritt allerdings die Lockerung der oberen Bodenschichten und fördert damit die Erosion des Bodens. 5.2 Landschaftsbild Der Untersuchungsraum liegt in einem kleinen Waldgebiet am Osthang des Turmbergs. Der Wald wird teils von naturnahen, alten Buchen-Wäldern und teils von forstlich geprägten Laubholz-und Mischwald-Beständen gebildet. Umgeben ist das Waldgebiet von großflächi- gen Sportanlagen und Gartengebieten zur Freizeitnutzung. Der Aspekt der Landschaft im Bereich des Untersuchungsgebiets ist heterogen. Relativ kleinräumig wechseln mehr oder weniger naturnahe Waldbereiche mit typischen Strukturen des Stadtrandbereichs. Insgesamt besitzt das Landschaftsbild eine mittlere naturschutzfach- liche Bedeutung. 5.3 Biotoptypen Waldmeister-Buchen-Wald Der Waldmeister-Buchen-Wald ist der vorherrschende Waldtyp im Untersuchungsgebiet. Mit einer Fläche von 4,1 ha nimmt er 67 % des Untersuchungsraums ein. Bei den Beständen im Untersuchungsraum handelt es sich um Altholzbestände mit einer etwa 30 m hohen, stellenweise etwas lückigen Baumschicht. Die Stammdurchmesser der älteren Bäume betragen 40 bis 90 cm. Vorherrschende Baumart ist die Rotbuche (Fagus sylvatica), in geringer Menge sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Vogel-Kirsche (Prunus avium) beigemischt. Im westlichen Teil besitzt der Bestand eine naturnahe Baumartenzusammensetzung ohne oder mit sehr geringer Beimischung von Nadelgehölzen. Im östlichen Teil des Untersuchungsgebiets sind dagegen in beträchtlichem Umfang die standort- und naturraumfremden Baumarten Fichte (Picea abies) und Euro- päische Lärche (Larix decidua) am Bestandsaufbau beteiligt. Der Bestand ist demzufolge im östlichen Teil nur als bedingt naturnah einzustufen. Aufgrund der lückigen Baumschicht ist im Unterwuchs meist eine dichte Strauchschicht entwickelt. Sie wird hauptsächlich von jungen Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 7 Bäumen des Berg-Ahorns und von Rotbuche gebildet. Sträucher sind demgegenüber nur mit geringem Anteil vertreten. Am häufigsten tritt hiervon der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) auf. Die lückige bis mäßig dichte Krautschicht besteht hauptsächlich aus mesophilen Waldarten basenreicher Standorte. Mit hohem Mengenanteil ist Efeu (Hedera helix) in der Krautschicht enthalten. An weiteren typischen Arten kommen Wald-Segge (Carex sylvatica), Flattergras (Milium effusum), Waldmeister (Galium odoratum) und Gewöhnliches Hexenkraut (Circea lutetiana) zerstreut bis häufig vor. Stellenweise tritt die für mäßig trockene und kalk- reiche Standorte typische Stinkende Nießwurz (Helleborus foetidus) auf. Arten trocken- warmer Standorte, wie sie für den Seggen-Buchen-Wald charakteristisch sind, treten da- gegen nur ganz vereinzelt auf, so die Vogelfuß-Segge (Carex ornithopoda) mit wenigen Pflanzen an einem Stufenrain. Aus Verwilderungen aus den umliegenden Gärten stammen Indische Scheinerdbeere (Duchesnia indica) und Rote Johannisbeere (Ribes rubrum), die an manchen Stellen zahlreich auftreten. Bewertung Die Bestände ohne oder sehr geringer Beimischung von Nadelbäumen besitzen aufgrund ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung und dem strukturreichen Bestandsaufbau eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Die Bestände mit Beimischung von Nadelholz sind dagegen bedingt naturnah und naturschutzfachlich von mittlerem Wert. Beide Aus- bildungen entsprechen dem FFH-Lebensraumtyp „Waldmeister-Buchenwälder“ (9130). Sie sind nicht nach § 32 NatSchG oder § 30a LWaldG geschützt. Der Biotoptyp ist regional häufig und weit verbreitet. Ahorn-Bestand An mehreren Stellen des Untersuchungsraums stocken Ahorn-Bestände. Mit einer Gesamt- fläche von 1,3 ha nehmen sie rund 22 % des Untersuchungsraums ein. Die jungen bis mittelalten, aus Anpflanzung hervorgegangenen Bestände werden vorwie- gend von Berg- und Spitz-Ahorn (Acer pseudoplatanus, A. platanoides) gebildet. Stellen- weise sind Esche (Fraxinus excelsior), Winter-Linde (Tilia cordata), Vogel-Kirsche (Prunus avium), seltener auch die Robinie (Robinia pseudacacia) beigemischt. Sie besitzen einen wenig strukturierten, meist einstufigen Aufbau. Teilweise wurden sie in letzten Jahren durchforstet und weisen daher nur eine schwach entwickelte Strauchschicht auf. Die Kraut- schicht entspricht in ihrer Artenzusammensetzung meist den umgebenden Beständen des Waldmeister-Buchen-Walds. Etwas abweichend davon enthält der nördliche, in einer Tal- mulde liegende Bestand vermehrt die für bodenfrische Standorte typischen Arten Wald- Segge (Carex sylvatica) und Gundelrebe (Glechoma hederacea). Bewertung Aufgrund ihrer naturfernen Baumartenzusammensetzung und ihres überwiegend struktur- armen Bestandsaufbaus besitzen die Ahorn-Bestände nur eine geringe bis mittlere natur- schutzfachliche Bedeutung. Sie sind nicht nach § 32 NatSchG oder § 30a LWaldG geschützt. Hasel-Feldhecke Am Ostrand des Untersuchungsraums stockt auf Teilen einer Hohlwegsböschung eine Feld- hecke, die vorwiegend von alten Hasel-Sträuchern (Corylus avellana) gebildet wird. In der Krautschicht und in der Saumvegetation des Bestandes dominieren weit verbreitete, mesophile Pflanzenarten. Bewertung Die Hasel-Feldhecke besitzt eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 8 Brombeer-Gestrüpp Im Süden des Untersuchungsraums hat sich auf einem schon länger brachliegenden Gartengrundstück auf einer knapp 600 m² großen Fläche ein dichtes Gestrüpp aus Brom- beere (Rubus sectio Rubus) entwickelt. Bewertung Das Brombeer-Gestrüpp besitzt eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Hohlweg Im Untersuchungsraum liegen zwei Hohlwege. Ein größerer verläuft am Ostrand des Unter- suchungsraums am Waldrand. Seine steilen, aus Löss bestehenden Böschungen sind auf der westlichen Seite bis 7 m und auf der östlichen Seite bis 4 m hoch. Die Hohlwegssohle ist asphaltiert. Der auf der westlichen Böschung stockende Waldmantel des Waldmeister- Buchenwalds wird zum großen Teil von alten Hasel-Sträuchern (Corylus avellana) gebildet. Die östliche, an ein Gartengebiet angrenzende Böschung wird teilweise von einem lockeren Gehölzstreifen aus Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), teilweise von einer Hasel-Feldhecke bewachsen. Ein kleiner Hohlweg liegt im Nordosten des Untersuchungsraums innerhalb des Waldes. Er ist nur 48 m lang und führt schräg den Hang hínauf. Seine steilen Lössböschungen sind bis 3 m hoch. Die Wegsohle ist unbefestigt. Bewertung Beide Hohlwege sind naturschutzfachlich von mittlerer Bedeutung. Sie sind durch § 32 NatSchG geschützt. Hinweis: Wegen der Überlagerung mit den Biotoptypen der Wald- und Gehölzbestände sind die beiden Hohlwege nicht in der Bestandskarte der Biotoptypen, sondern in Abbildung 4 dargestellt. Garten Im Süden des Untersuchungsraums werden wenige Grundstücke als Garten genutzt. Zusammen nehmen sie eine Fläche von 2.680 m² ein. Die Gärten sind überwiegend einge- zäunt und enthalten in einem Fall eine Hütte und in einem anderen Fall ein kleines Häuschen. Die Nutzung ist vielfältig. Neben Obstbäumen sind Ziergehölze, Zierstauden, kleine Wiesen- und Rasenflächen sowie kleine Holzlager vorhanden. Bewertung Die Gärten sind naturschutzfachlich von geringer Bedeutung und innerhalb des Waldes eher als störendes Element zu werten. 5.4 Pflanzenwelt Die Flora des Untersuchungsraums besteht vorwiegend aus häufigen und weitverbreiteten Waldarten mittlerer Standorte. Insgesamt wurden 80 Arten an Farn- und Samenpflanzen nachgewiesen. Sie sind in Tabelle 7 im Anhang aufgelistet. Natürliche Vorkommen seltener, gefährdeter oder hinsichtlich ihrer geographischen Verbrei- tung bemerkenswerter Arten wurden nicht festgestellt. Ein beobachtetes Vorkommen der als gefährdet eingestuften Eibe (Taxus baccata) geht sicher auf eine Verwilderung aus den um- liegenden Gärten oder auf Ansalbung zurück. An besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommen die Stinkende Nieswurz (Helleborus foetidus) und die Große Schlüsselblume (Primula elatior) mit jeweils mehreren Pflanzen vor. Beide Arten sind Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 9 im Naturraum weit verbreitet und nicht gefährdet und daher naturschutzfachlich ohne beson- dere Relevanz. 5.5 Tierwelt 5.5.1 Vögel Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 28 Vogelarten nachgewiesen. In Bezug auf die Flächengröße und dem Angebot an Biotopstrukturen des untersuchten Waldgebietes ent- spricht dies einer mittleren Artenvielfalt. Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich großenteils um typische Waldarten. Der Untersuchungsraum hat vor allem als Lebensraum für Spechte eine hohe Bedeutung. Detaillierte Angaben zum Vorkommen der nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet sind im Anhang enthalten. Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angabe des Schutzstatus deutscher Name wissenschaftlicher Name BArtschV BNatschG RL D RL BW Sperber Accipiter nisus - streng geschützt Mäusebussard Buteo buteo - streng geschützt Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - besonders geschützt Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes - besonders geschützt Ringeltaube Columba palumbus - besonders geschützt Rabenkrähe Corvus corone - besonders geschützt Buntspecht Dendrocopos major - besonders geschützt Mittelspecht Dendrocopos medius x streng geschützt V V Kleinspecht Dryobates minor - besonders geschützt V Schwarzspecht Dryocopus martius x streng geschützt Rotkehlchen Erithacus rubecula - besonders geschützt Buchfink Fringilla coelebs - besonders geschützt Eichelhäher Garrulus glandarius - besonders geschützt Schwarzmilan Milvus migrans - streng geschützt Blaumeise Parus caeruleus - besonders geschützt Haubenmeise Parus cristatus - besonders geschützt Kohlmeise Parus major - besonders geschützt Sumpfmeise Parus palustris - besonders geschützt Zilpzalp Phylloscopus collybita - besonders geschützt Grünspecht Picus viridis x streng geschützt V Heckenbraunelle Prunella modularis - besonders geschützt Wintergoldhähnchen Regulus regulus - besonders geschützt Kleiber Sitta europaea - besonders geschützt Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 10 deutscher Name wissenschaftlicher Name BArtschV BNatschG RL D RL BW Star Sturnus vulgaris - besonders geschützt Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - besonders geschützt Zaunkönig Troglodytes troglodytes - besonders geschützt Amsel Turdus merula - besonders geschützt Singdrossel Turdus philomelos - besonders geschützt Erläuterungen zur Tabelle: BArtschV Arten der Anlage 1 zu § 1 der Bundesartenschutzvorordnung BNatSchG Schutzstatus nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz RL D Rote Liste Deutschland (V = Art der Vorwarnliste) RL BW Rote Liste Baden-Württemberg (V = Art der Vorwarnliste) 5.5.2 Untersuchung des Baumbestandes auf Baumhöhlen Im Untersuchungsraum wurden an 25 Bäumen Baumhöhlen gefunden, die für höhlen- brütende Vogelarten und Fledermäuse von Bedeutung sind. Von diesen Bäumen sind drei für die Konstruktion der Klettergeräte vorgesehen (siehe Abbildung 3, Baum Nr. 6, 12 und 23). Fast alle Baumhöhlen wurden durch Spechte gebaut. Grundsätzlich besteht eine große Konkurrenz zwischen Meisen, Kleibern, Baumläufern, Staren und Fledermäusen um diese Quartiere. Eine detaillierte Aufstellung der Untersuchungsergebnisse mit Angaben zur Anzahl, Lage und Bewohnern der Höhlen ist in Tabelle 8 im Anhang enthalten. Abbildung 3: Lage der Bäume mit Baumhöhlen (grün) und der Bäume, die zur Befestigung der Kletterseile und Plattformen verwendet werden (orange), Maßstab 1 : 2.500 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 11 Mit den zahlreichen Baumhöhlen bietet der Altholzbestand des Untersuchungsraums güns- tige Voraussetzungen für ein Vorkommen baumbewohnender Fledermäuse, wie zum Bei- spiel dem Braunen Langohr (Plecotus auritus). Die zusätzliche Untersuchung an zwei Aben- den mit Detektor und Nachtsichtgerät erbrachte jedoch keinen entsprechenden Nachweis. Hierfür wäre wahrscheinlich eine intensive Untersuchung mit Netzfang erforderlich gewesen. Mit dem Detektor registriert und mit dem Nachsichtgerät beobachtet wurden an beiden Abenden die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Die Tiere tauchten hier schon sehr früh am Abend auf und jagten vor allem über den Wegen und unter dem Schirm hoher Bäume. Da die Tiere hier sehr früh und in großer Anzahl zu finden waren, dürfte eines der Gebäude am Turmberg eine größere Kolonie dieser typischen „Gebäudefledermaus“ beher- bergen. Alle Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. 5.5.3 Totholzvorrat Auf der für die Anlage des Hauptparcours vorgesehenen 1,6 ha großen Waldfläche ist in großer Menge Totholz vorhanden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um liegendes Totholz aus Sturmwurf, zu einem geringen Teil um stehendes Totholz. Letzteres besteht aus einem noch stehenden toten Baum sowie mehreren dürren Ästen an lebenden Bäumen. Tabelle 2: Totholzvorrat im Bereich der geplanten Anlage Totholz fm gesamt (auf 1,6 ha) fm/ha liegend 33 21 stehend 2 1,25 gesamt 35 28 Zum Vergleich beträgt der durchschnittliche Totholzvorrat in Baden-Württemberg 19,1 fm/ha, auf Sturmwurfflächen 35,8 fm/ha. 5.5.4 Amphibien Der Untersuchungsraum liegt an einer Amphibien-Wanderroute zwischen dem Ortsrand- bereich von Durlach und dem Gebiet am Osthang des Turmbergs. Auf der Wanderroute, die die Jean-Ritzert-Straße im Bereich der Straßenbiegung nach Südosten kreuzt, wurden in den letzten Jahren die Amphibienarten Erdkröte (Bufo bufo), Springfrosch (Rana dalmatina) und Bergmolch (Triturus alpestris) nachgewiesen. Einerseits wandern die Tiere zu Laich- gewässern in Gärten des Siedlungsrands von Durlach, andererseits zu Kleingewässern, die an der Sportschule Schöneck nördlich des Untersuchungsraums angelegt wurden. Zuletzt wurden im Frühjahr 2008 etwa 75 Erdkröten, 30 Springfrösche und 20 Bergmolche auf der Wanderung zu ihren Laichgewässern beobachtet. Eine Bestandserfassung der Amphibien innerhalb des Untersuchungsraums liegt nicht vor. Aus den Beobachtungen bei den Wanderungen und aufgrund des Vorhandenseins günstiger Habitatbedingungen kann jedoch geschlossen werden, dass der Wald des Untersuchungs- raums zum terrestrischen Lebensraum aller drei Amphibienarten gehört. Genaue Angaben zur Populationsgröße der einzelnen Arten im Untersuchungsraum sind allerdings nicht mög- lich. Von den drei genannten Amphibienarten ist der Springfrosch im Anhang IV der FFH-Richt- linie geführt und damit nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt. Erdkröte und Bergmolch sind besonders geschützte Arten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 12 5.5.5 Sonstige potenzielle Vorkommen streng und besonders geschützter Arten Zauneidechse (Lacerta agilis) Die Zauneidechse bevorzugt als Habitat extensiv oder ungenutztes Offenland sowie größere Offenflächen in Wäldern. Für die Eiablage müssen wärmebegünstigte Standorte vorhanden sein. Der Untersuchungsraum bietet mit Ausnahme der Gärten im Süden keine günstigen Habitat- bedingungen für die Zauneidechse. In den Waldbeständen ist ein Vorkommen daher unwahrscheinlich. Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) Die Spanische Flagge ist eine tag- und nachtaktive Falterart, die in offenen, zumindest zeit- weise besonnten Flächen in Wäldern, auf Schlagfluren und an breiten Waldwegen vor- kommt. Als Nektarquelle für die adulten Tiere dient vor allem der Wasserdost (Eupatorium cannabinum), seltener auch andere Hochstauden. Die Raupen leben an verschiedenen Stauden an mehr oder weniger luftfeuchten Standorten, zum Beispiel an Himbeeren oder Brennesseln. Die Offenflächen im Bereich der Gärten im Süden des Untersuchungsraums sind für die Larvalentwicklung der Spanischen Flagge bedingt geeignet. Die bevorzugte Nektarquelle des Falters, der Wasserdost, wurde im Untersuchungsraum nur an einer Stelle im Süd- westen mit wenigen Pflanzen beobachtet. Ein Vorkommen der Art ist daher möglich. Hirschkäfer (Lucanus cervus) Der Hirschkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Die Larvalentwicklung erfolgt im Wurzel- bereich von überwiegend absterbenden oder abgestorbenen Laubbäumen und in morschen Stubben und Stümpfen, wobei die Eiche bevorzugt wird. Für die Ernährung der adulten Käfer ist das Vorhandensein von Eichen mit Saftflüssen erforderlich. Die für den Hirschkäfer wichtigen Habitatstrukturen sind in den Waldbeständen des Unter- suchungsraums nur ansatzweise vorhanden. Ein Vorkommen der Art ist daher eher unwahr- scheinlich. 5.6 Mensch Das Planungsgebiet liegt in einem Waldgebiet, das eine bedeutende Rolle für die Naher- holung spielt. Die vorhandenen Waldwege werden gerne von Spaziergängern und Sport- treibenden genutzt. Ein Waldspielplatz mit Spielwiese und Grillmöglichkeit im Südwesten ist besonders an Wochenenden ein beliebtes Ausflugsziel für Familien. Im engeren Umfeld des Planungsgebiets liegen verschiedene Sportanlagen, im Norden und Nordwesten das Trainings- und Tagungszentrum der Sportschule Schöneck, im Südosten die Anlage eines Schützenvereins mit Schiessbahn, Vereinsheim und Gaststätte. Im weite- ren Umfeld befindet sich im Südosten ein Wochenendhausgebiet und im Südwesten ein Wohngebiet des Ortsteils Durlach. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 13 5.7 Schutzgebiete und –objekte Der Untersuchungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet „Turmberg-Rittnert“. Das Gebiet wurde am 8. Januar 1962 verordnet. Aktuell läuft ein Verfahren zur Erweiterung des Schutz- gebiets. Die beiden im Untersuchungsraum liegenden Hohlwege sind durch § 32 des Naturschutz- gesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Der große Hohlweg am Ostrand des Untersuchungsraums wurde 1995 von der Biotop-Offenlandkartierung unter der Biotop- nummer 7016-212-002 („Hohlweg Grollenberghohle, oberer Teil“) erfasst. Der im Wald liegende kleine Hohlweg wurde bei der Waldbiotopkartierung nicht erhoben. Bei der Waldbiotopkartierung 1995 wurde ein Teil des Waldmeister-Buchen-Walds im Nord- westen des Untersuchungsraums unter der Biotopnummer 7016-999-6256 als „Waldbestand mit schützenswerten Tieren“ erfasst. Der Biotop ist nicht durch § 32 NatSchG und § 30a des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) geschützt. Abbildung 4: Lage des Waldbiotops und der nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege, Maßstab 1 : 5.000 5.8 Für die Planung relevante Bewertungen der Landschaftsplanung Im Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist der Wald im Bereich des Planungsgebiets als „Landschaftsbereich mit hoher Naturschutzfunktion“ und teilweise als „Naturschutzvorranggebiet“ (höchste Bewertungsstufe) ausgewiesen. Seine Eignung für das Naturerlebnis und die Erholung des Menschen wird dagegen nur als gering bis mittel eingestuft. Gleichwohl hat das Waldgebiet nach forstlicher Bewertung aufgrund seiner stadtnahen Lage eine sehr wichtige Funktion für die Erholung des Menschen und ist daher als Erholungswald der Stufe 1 deklariert. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 14 5.9 Bewertung der Funktion des Untersuchungsraums im kohärenten Netz Natura 2000 Für das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat das Waldgebiet am Turmberg die Funktion eines zusätzlichen Verbundelements. Es liegt zwischen zwei großen Teilgebieten des FFH- Gebiets „Pfinzgau-West“ (7017-342), die zu den Kernbereichen des kohärenten Schutzge- bietssystems gehören. Zum südlichen Teilgebiet, dem Waldgebiet Rittnert, liegt es in einem Abstand von etwa 900 m, zum nördlichen Teilgebiet am Knittelberg bei Grötzingen beträgt der Abstand rund 1000 m. Beide FFH-Teilgebiete unterscheiden sich in ihrer Ausstattung. Das Waldgebiet Rittnert beherbergt großflächig den FFH-Lebensraumtyp Waldmeister- Buchenwald (9130), das Teilgebiet am Knittelberg besteht vorwiegend aus extensiv genutz- tem Grünland mit Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen „Magere Flachlandmähwiesen“ (6510) und „Kalk-Trockenrasen“ (6210). Zwischen diesen Teilgebieten bildet das Waldgebiet am Turmberg einen sogenannten Trittstein, der den genetischen Austausch zwischen Populationen von Tieren und Pflanzen fördert und Wanderungs- und Ausbreitungsprozesse unterstützt. Für den regionalen Biotopverbund ist es dabei von mittlerer Wertigkeit aufgrund der teilweise eingeschränkten Biotopqualität des Waldes und der mittleren Flächengröße des Gebietes. 6 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens 6.1 Darstellung von Vorbelastungen Der Untersuchungsraum liegt am Turmberg, einem für die Karlsruher Bevölkerung wichtigen, stadtnahen Ausflugs- und Naherholungsgebiet. Im Vergleich zu anderen Waldgebieten in der Umgebung wird das Gebiet verhältnismäßig stark von Spaziergängern und Sporttreibenden frequentiert. Daraus ergeben sich häufige Störungen der Tierwelt, die sich jedoch weit- gehend auf den Bereich der Waldwege beschränken. Der Untersuchungsraum ist zudem an mehreren Seiten von Sportanlagen, einem Spielplatz, bebauten Flächen und eingezäunten Gartengrundstücken umgeben. Auch innerhalb des Untersuchungsraums werden aktuell Grundstücke als Nutz- und Ziergarten genutzt. Als Folge davon unterliegt der Untersuchungsraum einer häufigen Unruhe durch Lärm. 6.2 Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen 6.2.1 Auswirkungen auf den Boden Durch den Bau einer Materialhütte mit einer Veranda wird der Boden auf einer Fläche von 90 m² überdeckt. Da das Gebäude auf Punktfundamenten erstellt wird, findet jedoch keine vollständige Versiegelung des Bodens statt. Die Filter- und Pufferfunktion des Bodens und die Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt bleiben eingeschränkt erhalten. Zur Neuanlage von 15 Kraftfahrzeug-Stellplätzen an der Jean-Ritzert-Straße wird der Boden am westlichen Straßenrand auf einer Länge von 86 m und einer Breite von 1 m befestigt. Die Befestigung erfolgt mit Schotter, um die Wasserdurchlässigkeit des Bodens zu erhalten. Der Tritt durch Besucher und durch das Aufsichtspersonal des Waldseilparks wird sich auf die vorhandenen Waldwege und die neu angelegten Pfade inklusive der Auf- und Abgänge an den einzelnen Kletterstationen beschränken. Die übrige Waldfläche wird voraussichtlich nicht oder nur selten begangen werden. Da die neu angelegten Pfade mit einer Schicht Rindenmulch abgedeckt werden, sind sie weitgehend gegenüber oberflächlicher Erosion geschützt. Die durch Tritt verursachte Bodenverdichtung beschränkt sich auf die Fläche der Pfade und ist aufgrund des wenig tonreichen Lössbodens gering. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 15 Fazit: Insgesamt ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen negativen Auswirkun- gen auf den Boden. 6.2.2 Auswirkungen auf die Biotoptypen Durch die Anlage von Pfaden für das Aufsichtspersonal sowie von Auf- und Abgängen an den Stationen wird auf einer Fläche von 190 m² die Waldbodenvegetation beseitigt. Dies kommt einem entsprechenden Verlust an Biotopfläche des Waldmeister-Buchen-Walds und des Ahorn-Bestands gleich. Mit etwa 10 m² sehr gering ist die Flächenbeanspruchung von Waldbodenvegetation durch den Bau der Materialhütte, da diese überwiegend auf einer vor- handenen, weitgehend vegetationsfreien Offenfläche, die zeitweise zur Holzlagerung genutzt wurde, errichtet wird. Die Abwasserleitung der geplanten Toilettenanlage erfolgt entlang der vorhandenen Waldwege und verursacht daher keinen Verlust an Waldfläche. Durch die Anlage von15 Kraftfahrzeug-Parkplätzen mit offenem Pflasterbelag an der Jean- Ritzert-Straße wird auf einer Fläche von 86 m² die am Straßenrand vorhandene artenarme Trittpflanzen-Vegetation beseitigt. Tabelle 3: Eingriffsbilanz Schutzgut Biotoptypen Biotoptyp Biotopwert Zunahme/Abnahme Ökopunkte Waldmeister-Buchen-Wald 33 - 127 m² - 4.191 Ahorn-Bestand 14 - 73 m² - 1.022 Pfad mit Rindenmulch 2 + 190 m² 380 unbefestigte Holzlagerfläche 3 - 80 m² - 240 bebaute Fläche 1 + 90 m² 90 Trittpflanzenvegetation 4 - 86 m² - 344 Parkstreifen, geschottert 2 + 86 m² 172 gesamt - 5.155 Fazit: Das Vorhaben verursacht in Bezug auf den Bestand an Biotoptypen ein Defizit von 5.155 Ökopunkten. 6.2.3 Auswirkungen auf die Pflanzenwelt Das Vorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf die Pflanzenwelt. Die Vorkommen der besonders geschützten Pflanzenarten Stinkende Nieswurz (Helleborus foetidus) und Große Schlüsselblume (Primula elatior) werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Wuchsorte liegen hauptsächlich im mittleren südlichen Teil des Untersuchungsraums außer- halb der geplanten Anlage. 6.2.4 Auswirkungen auf die Tierwelt Vögel Für die Vogelwelt hat das Vorhaben mehrere negative Auswirkungen. Die direkten Störun- gen durch den Kletterbetrieb führen dazu, dass der Bereich der Kletteranlage von störungs- empfindlichen Arten nur noch eingeschränkt als Nahrungs- und Bruthabitat genutzt werden kann. Auch wird dadaurch der Bau neuer Baumhöhlen durch Spechte in diesem Bereich behindert. Dies hat wiederum negative Auswirkungen für die im Untersuchungsraum vor- kommenden Gartenbaumläufer, Kleiber und Meisen, die auf den Bau neuer Höhlen ange- Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 16 wiesen sind. Eine weitere negative Auswirkung, von der vor allem die Spechte betroffen sind, ist die stellenweise Beseitigung von Totholz aus dem Kronenraum, die aus Sicherheitsgrün- den erforderlich wird. Das Totholz ist für die Spechte eine wichtige Nahrungsressource. In Bezug auf die im Untersuchungsraum vorhandene Gesamtmenge wird der Verlust an Totholz allerdings als gering eingeschätzt. Geringe Probleme ergeben sich für die Vorkommen des Mäusebussards und des Sperbers. Vermutlich werden diese Arten ihren Brutplatz aus dem Bereich des Kletterparcours in angrenzende Waldpartien verlagern. Für die vorkommenden Mönchsgrasmücken dürfte sich neben den direkten Störungen durch den Kletterbetrieb in geringem Umfang auch das Ent- fernen der Strauchschicht auf den vorgesehenen Kontrollpfaden negativ auf den Bestand auswirken. Fledermäuse Für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten, die zwar nicht nachgewiesen werden konn- ten, für die der Untersuchungsraum aufgrund der reichlichen Ausstattung mit Baumhöhlen aber gut geeignet erscheint, dürften sich direkte Störungen nur im unmittelbaren Umfeld der einzelnen Stationen des Parcours ergeben. Indirekt würde sich jedoch das Fehlen der Nach- produktion von Quartierbäumen durch Spechte mittelfristig negativ auf den Bestand aus- wirken. Für die im Untersuchungsraum jagenden Zwergfledermäuse, die in einem Gebäude am Turmberg ihr Quartier haben, ist mit keinen negativen Auswirkung zu rechnen, da der Waldseilpark nur tagsüber in Betrieb ist. Amphibien Die Amphibien, die den Untersuchungsraum als terrestrischen Lebensraum nutzen, werden durch den Kletterbetrieb wenig gestört, da sich der Begang der Besucher und des Aufsichts- personals auf die vorhandenen Waldwege und die neu vorgesehenen Pfade beschränken wird. Von den neu vorgesehenen Pfaden wird mit 190 m² insgesamt nur eine kleine Fläche des Waldbodens beansprucht. Sonstige Vorkommen streng und besonders geschützter Arten Für die potentiell im Untersuchungsraum vorkommende Zauneidechse hätte das Vorhaben keine negativen Auswirkungen. Die als Habitat in Frage kommenden Gärten im Süden des Untersuchungsraums werden durch die geplante Anlage nicht beansprucht. Die Habitatbedingungen für die möglicherweise im Gebiet vorkommende Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) werden durch das geplante Vorhaben voraussichtlich nicht beeinträchtigt. Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Habitatqualität Zusammen betrachtet bedeuten die bei den einzelnen Tiergruppen genannten Beeinträchti- gungen, dass sich durch das Vorhaben die Habitatqualität des Waldbestandes für die Tier- welt im Bereich des Kletterparcours verschlechtert. Da auf der vorhandenen Datenlage der faunistischen Erhebungen die Beeinträchtigungen im einzelnen nicht quantifizierbar sind, werden für den Verlust der Habitatqualität in Anlehnung an das für die Eingriffsregelung ent- wickelte Biotoptypenbewertungsverfahren der L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005) pauschal 20 % des Grundwerts des Biotoptyps angenommen. Betroffen von der Verschlechterung der Habitatqualität ist eine Waldfläche von insgesamt 1,53 ha. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 17 Tabelle 4 : Eingriffsbilanz Habitatqualität des Waldes für die Tierwelt Biotoptyp Biotopwert Fläche Faktor Wertverlust Habitat- qualität Waldmeister-Buchen-Wald 33 10.500 m² 0,2 69.300 Ahorn-Bestand 14 4.800 m² 0,2 13.440 gesamt 82.740 Fazit: Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Beeinträchtigungen der Tierwelt verursachen ein Defizit von insgesamt 82.740 Ökopunkten. 6.2.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild Das Vorhaben führt zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Der im Bereich der Anlage vorhandene Waldbestand bleibt in seinem Bestandsaufbau und damit in seinem Erscheinungsbild weitgehend unverändert, da keine älteren Bäume beseitigt werden und lediglich an den vorgesehenen Kontrollpfaden die vorhandene Strauchschicht entfernt wird. Aus größerer Distanz ist die Anlage zudem nicht sichtbar, da die Klettergeräte in der unteren Baumschicht des Waldes angebracht sind und durch den umgebenden Baum- bestand abgeschirmt werden. Die auf einer bestehenden Lagerfläche vorgesehene Materialhütte des Waldseilparks erhält durch die Holzbauweise das typische Aussehen einer Waldhütte und passt sich damit gut in die Umgebung ein. 6.2.6 Auswirkungen auf den Menschen Durch den Zu- und Abfahrtsverkehr der Besucher des Waldseilparks ist im Bereich der Jean- Ritzert-Straße mit einer geringen Häufung von Lärmeinwirkungen auf die nähere Umgebung der Straße zu rechnen. Die Ruhe und die Erholungseignung des anschließenden Waldge- biets werden dadurch jedoch nicht wesentlich beeinflußt. Der Lärm, der durch die Besucher im Bereich der Kletteranlage entsteht, ist für Menschen störend, die Ruhe oder Naturerlebnis im Wald suchen. Da um die geplante Anlage jedoch bereits Sportanlagen, ein Spielplatz und sogar ein Schießstand vorhanden sind, wird die zusätzliche Lärmbelastung durch den Waldseilpark als nicht weiter erheblich eingestuft. Eine Belastung der in etwa 200 m Entfernung am Guggelensberg angrenzenden Wohnbe- bauung ist nicht zu befürchten. Die durch das Vorhaben bedingte, zusätzliche Verkehrsbe- lastung sowie die von der Anlage ausgehenden sonstigen Schallemissionen können – auch aufgrund der bestehenden Vorbelastungen – keine Werte erreichen, die zu einer Unverträg- lichkeit mit der vorhandenen Wohnnutzung führen würden. 6.2.7 Auswirkungen auf geschützte Biotope nach § 32 NatSchG Die nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege liegen außerhalb der geplanten Anlage und werden daher durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 6.2.8 Auswirkungen auf umliegende Natura 2000-Gebiete Das Vorhaben hat aufgrund der großen Entfernung keine direkten Auswirkungen auf die um- liegenden Natura 2000-Gebiete. Ihr Erhaltungszustand wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Es sind auch keine nennenswerten indirekten Auswirkungen zu erwarten, da die Funktion des Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 18 Waldgebiets am Turmberg als zusätzliches Verbundelement im Natura 2000 Schutzgebiets- system bei einer Realisierung des Vorhabens weitgehend erhalten bleibt. 7 Artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens 7.1 Rechtsgrundlage Für die Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richlinie und den Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie gelten nach § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Störungsverbot: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 42 Abs. 1 Nr 2). Abweichend hiervon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population führt. Schädigungsverbot: Es ist verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 42 Abs. 1 Nr 3) und in diesem Zusammenhang die Tiere oder ihre Entwick- lungsformen zu verletzen oder zu töten (§ 42 Abs. 1 Nr 1). Abweichend hiervon liegt ein Ver- bot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird (§ 42 Abs. 5 Satz 2). Im folgenden wird dargestellt, ob durch das geplante Vorhaben die artenschutzrechlichen Verbotstatbestände erfüllt werden können. 7.2 Bewertung 7.2.1 Betroffenheit der Vogelarten Spechtarten Im Untersuchungsraum wurden fünf Spechtarten nachgewiesen: Buntspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht und Grünspecht. Für den Kleinspecht und den Mittelspecht wird angenommen, dass sie zumindest jahrweise im Untersuchungsraum brüten und dass jeweils nur ein Brutpaar dieser Arten im Waldgebiet am Turmberg existiert. Bei einer Realisierung der ursprünglichen Planung mit der Errichtung eines Nebenparcours im zentralen Bereich des Untersuchungsraums müsste mit einer erheblichen Störung der Tiere und damit mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten gerechnet werden. Auf die Anlage des Nebenparcours wird daher in der aktuellen Planung verzichtet. Der Kleinspecht wurde bei der Untersuchung im Bereich des geplanten Nebenparcours nachgewiesen. Dort finden sich auch Spechthöhlen in schwachen, teilweise abgestorbenen Bäumen, die vermutlich vom Kleinspecht angelegt wurden sowie geeignetes Weichholz für die Anlage weiterer Bruthöhlen. Im Bereich des Hauptparcours fehlen dagegen diese Strukturen, sodass dieser Bereich kaum als Brutplatz für den Kleinspecht in Frage kommt. Auch die typischen Requisiten für die Nahrungssuche sind im Bereich des Hauptparcours kaum vorhanden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist bei Verzicht auf den Nebenparcours somit nicht mehr zu erwarten. Der Mittelspecht brütete 2008 wahrscheinlich außerhalb des Untersuchungsraums, wurde aber in diesem mehrfach beobachtet. Welche der bereits verlassenen Spechthöhlen schon Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 19 vom Mittelspecht bewohnt wurden, ist nicht mehr festzustellen. Im Bereich des Haupt- parcours gibt es diverse Spechthöhlen, teilweise auch solche mit einer baldachinartigen Überdachung des Eingangs durch Fruchtkörper von Holzpilzen, die durchaus für eine Besiedlung geeignet sind. Entsprechende Strukturen gibt es aber auch im Bereich des Nebenparcours und dem daran nördlich anschließenden Waldgebiet, wo zudem der Anteil an stehendem Totholz und Weichholz deutlich höher ist. Geeignete Stellen für die Anlage eines Brutplatzes wird der Mittelspecht hier also auch weiterhin in ausreichendem Umfang finden. Da der Mittelspecht nur in sehr geringem Umfang Totholz zur Nahrungssuche nutzt, sondern viel eher Blattläuse und andere Insekten an der Oberfläche der Rinde von Stamm und Zweigen absammelt, dürfte er auch weiterhin – von einzelnen Tagen mit stärkerer Unruhe abgesehen – an den Eichen im Bereich des Hauptparcours Nahrung sammeln kön- nen. Eine erheblich Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist daher nicht zu erwarten. Der Schwarzspecht wurde bei den Untersuchungen 2008 nur einmal am Nordrand des Untersuchungsraums registriert. Da die Art sehr große Reviere hat, gibt es am gesamten Turmberg wahrscheinlich genau ein Revier. Die Brut erfolgte 2008 sicher außerhalb des engeren Untersuchungsraums. Da es hier aber viele ältere, geeignete Buchen für den Höhlenbau gibt, stellt dieser Bereich wahrscheinlich insgesamt einen wichtigen Teil des Reviers dar. Es wird auch vermutet, dass wenigstens einzelne der großen Höhlen in den Buchen des Hauptparcours durch Schwarzspechte gezimmert wurden. Normalerweise werden solche Höhlen über etliche Jahre hinweg immer wieder besiedelt. Aktuell gibt es für den Schwarzspecht am Turmberg noch ausreichend (> 50) alte Buchen außerhalb des Hauptparcours, die für die Anlage einer Bruthöhle in Frage kommen. Auch dürfte der 2008 genutzte Brutbaum außerhalb des engeren Untersuchungsraums gelegen haben. Wird dieser nicht gefällt, kann er auch weiterhin als Brutbaum dienen. Gelingt es, den vorhan- denen Bestand an Altbuchen am Turmberg auf Dauer zu sichern, ist der Schwarzspecht nicht auf einen Brutplatz im Bereich des Hauptparcours des Waldseilparks angewiesen. Seine Nahrung (Ameisen) findet er derzeit sicher zu mehr als 99 % außerhalb dieses Wald- bereichs. Durch die Anlage des Hauptparcours ist somit keine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zu erwarten. Vom Buntspecht wurden im Untersuchungsraum mindestens drei Reviere beobachtet. Auf- grund der altholzreichen Waldbestände kann von zahlreichen weiteren Vorkommen im Waldgebiet am Turmberg ausgegangen werden. Das Vorhaben führt zwar zu Störungen einzelner Tiere im Bereich der Kletteranlage, bezüglich der gesamten lokalen Population des Buntspechts am Turmberg führt dies jedoch zu keiner erheblichen Verschlechterung des Erhaltungszustands. Der Grünspecht, der als Habitat halboffene Landschaften und lichte Randbereiche von Waldgebieten bevorzugt, wurde im Untersuchungsraum mehrfach bei der Nahrungssuche beobachtet. Die Brut erfolgte vermutlich außerhalb des Untersuchungsraums. Eine erheb- liche Störung der Tiere durch den Waldseilpark ist somit nicht zu erwarten. Für die Befestigung der Seile und Plattformen des Kletterparcours sind 97 Bäume vorge- sehen. An drei dieser Bäume (siehe Abbildung ) wurden Baumhöhlen festgestellt, die sich als Bruthöhle für Spechte eignen. Da die Höhlen an diesen Bäumen jedoch deutlich über den vorgesehenen Befestigungen der Klettergeräte liegen, kommt es zu keiner Beschädigung oder Entfernung von Baumhöhlen. Eine Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Spechtarten findet somit nicht statt. Übrige Vogelarten Bei den übrigen Vogelarten ist durch den Bau und den Betrieb der Kletteranlage mit einer erheblichen Störung der direkt im Bereich der Anlage vorkommenden Tiere zu rechnen. Da es sich hierbei jedoch um im Gebiet häufige und weit verbreitete Arten handelt, wird der Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 20 Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Verbotstatbestand der erheblichen Störung besteht somit für diese Arten nicht. Für die Mönchsgrasmücke könnte sich neben den direkten Störungen durch den Betrieb die erforderliche Entfernung der Strauchschicht an den Kontrollpfaden und an tief gespannten Seilen negativ auf den Bestand auswirken. Für die vorzugsweise im Unterholz nistende Art werden dadurch zum Nestbau geeignete Strukturen teilweise entfernt. Da angrenzend an die Kletteranlage in großem Umfang unterholzreiche Waldbestände erhalten bleiben, bleibt jedoch die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Art im räum- lichen Zusammenhang erhalten. 7.2.2 Betroffenheit der Fledermausarten Aufgrund des Vorhandenseins zahlreicher Baumhöhlen ist ein Vorkommen baumhöhlen- bewohnender Fledermausarten im Untersuchungsraum möglich. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere, deren Quartier im unmittelbaren Umfeld des Parcours liegt, durch den Betrieb erheblich gestört werden. Um diesen Störungen entgehen zu kön- nen, werden im Wald nördlich und westlich der Kletteranlage als Präventivmaßnahme Aus- weichquartiere geschaffen. Für die acht im Bereich des Kletterparcours liegenden Baum- höhlen werden 20 Fledermauskästen aufgestellt. 8 Landschaftspflegerische Maßnahmen 8.1 Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung 8.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestands Als Ersatz für die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt sowie für die kleinflächige Beseitigung der Waldbodenvegetation wird nordöstlich der geplanten Anlage der Waldbestand ökologisch aufgewertet. Hierzu werden auf einer 1,3 ha großen Fläche des angrenzenden Buchenwalds die forstliche Bewirtschaftung eingeschränkt und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Bestand belassen. Außerdem erfolgt die Ver- jüngung des Waldbestandes durch Naturverjüngung. Die hierdurch erzielte ökologische Aufwertung wird in Anlehnung an das für die Eingriffsregelung entwickelte Biotoptypen- bewertungsverfahren der L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005) mit 20% des Grundwerts des Biotoptyps veranschlagt. Die genaue Lage der Maßnahme und die im Einzelnen zu erhaltenden Bäume werden mit der Forstverwaltung abgesprochen und dann in einem Durchführungsvertrag festgelegt. Der Baumbestand des Waldes im Bereich der Ersatzmaßnahme besitzt nach den Angaben der Forsteinrichtung ein Alter von 110 Jahren und enthält aus forstlicher Sicht relativ viele schlechtwüchsige Bäume (zum Beispiel Zwiesel). Es handelt sich dabei um die erste Baum- generation nach Aufgabe der Weinbergnutzung. Als forstliche Bewirtschaftung ist aktuell eine sogenannte Vorratspflege vorgesehen, bei der die forstlich minderwertigen Bäume ent- nommen und die hochwertigen Bäume noch etwa 20 bis 25 Jahre stehen gelassen werden. Unter der regulären forstlichen Bewirtschaftung würde sich daher in den nächsten Jahren der Anteil von Alt- und Totholz im Bestand erheblich verringern. Bei Durchführung der Ersatz- maßnahme bleibt das vorhandene Alt- und Totholz des Bestandes dagegen erhalten und wird sich sein Anteil in den nächsten Jahren aufgrund der weiteren Alterung des Wald- bestandes noch erheblich erhöhen. Mit der Ersatzmaßnahme kann somit schon in wenigen Jahren ein deutlich besserer Zustand des Waldbestandes hinsichtlich der Habitatqualität für die Tierwelt erreicht werden. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 21 Abbildung 5: Für die Ersatzmaßnahme vorgesehene Waldfläche, unmaßstäblich 8.2 Spezielle artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen 8.2.1 Verzicht auf die Errichtung eines Nebenparcours Zur Sicherung der Brutvorkommen des Mittelspechts und des Kleinspechts im Waldgebiet am Turmberg wird auf die Anlage des räumlich abgetrennten Nebenparcours im zentralen Teil des Untersuchungsraums verzichtet. Die ursprünglich für besondere Teamübungen vor- gesehene Station wird in den Hauptparcours im Nordosten des Untersuchungsraums integ- riert. 8.2.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen Als Ersatzquartiere für Baumhöhlen, die im unmittelbaren Bereich des Kletterparcours liegen, werden 20 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen (2 Kästen für Gartenbaumläufer und 8 Kästen für Meisen) im Wald nordöstlich der geplanten Anlage aufgehängt. Die Maßnahme erfolgt vor Inbetriebnahme der Anlage. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 22 8.3 Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs Tabelle 5: Bilanzierung des Eingriffs Schutzgut Eingriff Ökopunkte Boden keine nennenswerte Beeinträchtigung - Biotoptypen geringer Verlust hochwertiger Biotoptypen durch Anlage von Kontrollpfaden, geringer Verlust geringwertiger Biotoptypen durch Anlage von Kfz-Stellplätzen - 5.155 Pflanzenwelt Keine Beeinträchtigung - Tierwelt Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt - 82.740 Landschaftsbild keine nennenswerte Beeinträchtigung - Summe - 87.895 Tabelle 6: Bilanzierung der Ersatzmaßnahme Maßnahme Biotopwert Fläche Faktor Wertzuwachs Ökopunkte Ökologische Aufwertung eines Waldmeister-Buchen-Walds 33 13.317 m² 0,2 87.895 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 23 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen AG Boden 1996: Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. verbesserte und erweiterte Auflage. – E. Schweizerbart ́sche Verlagsbuchhandlung, 392 S.; Stuttgart. B REUNIG TH. 1998: Überarbeitung der Naturräumlichen Gliederung Baden-Württembergs auf Ebene der Naturräumlichen Haupteinheiten. - Fachdienst Naturschutz, Naturschutz- Info 1/98: 55-58. BREUNIG T. & DEMUTH S. 1999: Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Baden-Württem- berg. 3., neu bearbeitete Fassung, Stand 15. 4. 1999. – Fachdienst Naturschutz, Natur- schutz-Praxis Artenschutz 2: 1-161, Karlsruhe. B UTTLER K. P & HARMS K. H. 1998: Florenliste von Baden-Württemberg. – Fachdienst Natur- schutz, Artenschutz 1, 486 S.; Karlsruhe. B RILL R. 1931: Erläuterungen zu Blatt Ettlingen (Nr. 57). – Geologische Spezialkarte von Baden [Unveränderter Nachdruck als Geologische Karte 1:25.000 Baden-Württemberg, Blatt 7016 Karlsruhe-Süd; Stuttgart 1985], 71 S., 1 Karte, Stuttgart. GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 1993: Tabellarische Erläuterung Blatt 7016 Karlsruhe-Süd. Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:25.000. – 41 S. + 1 Karte; Freiburg i. Br. H UTTENLOCHER F & DONGUS H. 1967: Die Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 170 Stuttgart. – Geographische Landesaufnahme 1:200 000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands, 76 S., 1 Karte, Bad Godesberg. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2000: Die naturschutz- rechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Eingriffsregelung 3: 1-117, Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2001: Arten Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Allgemeine Grundlagen 1: 1-321, Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2003: Handbuch zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Natura 2000, 467 S., Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2005: Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg, CD-ROM, Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2005: Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Ein- griffsregelung. – 65 S.; Karlsruhe. O BERDORFER E., MÜLLER T. & SEIBERT P. 1992: Süddeutsche Pflanzengesellschaften, Teil IV, Wälder und Gebüsche, A. Textband. – Gustav Fischer Verlag, 482 S., Jena, Stuttgart, New York. UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2006: Das Schutzgut Boden in der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. – 24 S., Stuttgart. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 24 10 Anhang 10.1 Tabelle 7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Farn- und Samenpflanzen wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Acer campestre Feld-Ahorn - Acer platanoides Spitz-Ahorn - Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn - Aegopodium podagraria Giersch - Aesculus hippocastanum Gewöhnliche Roßkastanie - v Ajuga reptans Kriechender Günsel - Alliaria petiolata Knoblauchsrauke - Allium ursinum Bär-Lauch - Aquilegia vulgaris agg. Gewöhnliche Akelei V s Arrhenatherum elatius Glatthafer - Arum maculatum Aronstab - Asplenium trichomanes Schwarzstieliger Strichfarn - Athyrium filix-femina Wald-Frauenfarn - Berberis spec. Berberitze - s Brachypodium sylvaticum Wald-Zwenke - Buxus sempervirens Immergrüner Buchs - k Cardamine pratensis Wiesen-Schaumkraut - Carex sylvatica Wald-Segge - Carpinus betulus Hainbuche - Chelidonium majus Schöllkraut - Circaea lutetiana Gewöhnliches Hexenkraut - Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe - Cornus sanguinea Roter Hartriegel - Cornus spec. Hartriegel - k Corylus avellana Gewöhnliche Hasel - Crataegus monogyna agg. Eingriffeliger Weißdorn - Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras - Deschampsia cespitosa Rasen-Schmiele - Dryopteris filix-mas Männlicher Wurmfarn - Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenkäppchen - Eupatorium cannabinum Echter Wasserdost - Fagus sylvatica Rotbuche - Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 25 wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Festuca gigantea Riesen-Schwingel - Forsythia spec. Forsythie - k Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche - Lamium montanum var. florentinum Garten-Goldnessel - s Galium odoratum Waldmeister - Geranium robertianum Ruprechtskraut - Geum rivale Bach-Nelkenwurz - Geum urbanum Echte Nelkenwurz - Glechoma hederacea Gundelrebe - Hedera helix Efeu - Helleborus foetidus Stinkende Nieswurz - Humulus lupulus Gewöhnlicher Hopfen - Ilex aquifolium Gewöhnliche Stechpalme - Juglans regia Walnuß - k Juncus tenuis Zarte Binse - Kerria japonica Ranunkelstrauch k Lamium montanum Berg-Goldnessel - Larix decidua Europäische Lärche - k Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster - Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt - Lonicera pileata Böschungsmyrthe k Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche - Melica uniflora Einblütiges Perlgras - Milium effusum Flattergras - Picea abies Gewöhnliche Fichte - k Poa annua Einjähriges Rispengras - Poa trivialis Gewöhnliches Rispengras - Primula elatior Große Schlüsselblume - Prunus avium Vogel-Kirsche - Prunus laurocerasus Lorbeer-Kirsche - v Quercus robur Stiel-Eiche - Ranunculus sectio Ranunculus Goldhahnenfuß - Ranunculus ficaria Scharbockskraut - Ribes rubrum Rote Johannisbeere - Robinia pseudoacacia Robinie - Rubus caesius Kratzbeere - Rubus sectio Rubus Artengruppe Brombeere - Rumex obtusifolius Stumpfblatt-Ampfer - Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 26 wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Sambucus nigra Schwarzer Holunder - Spiraea spec. Spiere - s Stachys sylvatica Wald-Ziest - Taraxacum sectio Ruderalia Wiesenlöwenzahn - Taxus baccata Eibe 3 s Tilia cordata Winter-Linde - Urtica dioica Große Brennessel - Valeriana officinalis subsp. excelsa Kriechender Arzneibaldrian - Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball - Viola reichenbachiana Wald-Veilchen - Erläuterungen zur Tabelle: RL BW Gefährdungsgrad der Roten Liste Baden-Württemberg (BREUNIG & DEMUTH 1999) V Sippe der Vorwarnliste 3 gefährtet Status k kultiviert s synanthrop v verwildert Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 27 10.2 Angaben zu den im Untersuchungsgebiet beobachteten Vogelarten Zum Vorkommen der einzelnen Arten im Untersuchungsraum wurden von Diplom-Biologe Erwin Rennwald folgende Beobachtungen gemacht: Sperber (Accipiter nisus): Einmal ein Paar im Gebiet landend, vermutlich Brut in den Fichten der unte- ren Terrassen im Nordteil es Gebiets. Mäusebussard: Regelmäßig im Gebiet, eventuell Brut in Fichten. Gartenbaumläufer: Im Gebiet mehrfach bei der Nahrungssuche an älteren Bäumen beobachtet; der Brutplatz (in einem der Bäume) konnte nicht ausfindig gemacht werden. Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes): Am 17. April ein Weibchen mit Nistmaterial im Schnabel auf einer hohen Buche auf den unteren Terrassen im Nordteil landend. Ringeltaube (Columba palumbus): Durchweg mindestens ein halbes Dutzend Tiere im Gebiet; hier sicher auch brütend. Rabenkrähe (Corvus corone): Im Gebiet regelmäßig zwei bis vier Tiere, die sich hier auch fort- pflanzen dürften. Buntspecht (Dendrocopos major): Mitte März wurden hier mehrfach kämpfende Männchen beo- bachtet; es gab mindestens drei Reviere, die sich hier überschnitten und wahrscheinlich zwei Bruten in Bäumen des Gebiets; die vielen Spechthöhlen deuten an, dass das auch in den Jahren zuvor nicht anders war. Mittelspecht (Dendrocopos medius): Der Mittelspecht wurde an zwei verschiedenen Stellen bei der Nahrungssuche im Gebiet beobachtet; es ist unklar ob die Brut 2008 hier oder außerhalb erfolgte, jedenfalls dürfte jahrweise hier eine Brut erfolgen und in den anderen Jahren das Gebiet als Nahrungsraum genutzt werden. Bei geschätzten 2.000 – 2.500 Brutpaaren in Baden-Württemberg (Hölzinger et al. 2007) ist hier jedes Brutvorkommen bedeutsam. Die Art benötigt ältere Eichen, gerne im Komplex mit anderen Baumarten. Kleinspecht (Dryobates minor): Der Kleinspecht führt ein recht verstecktes Leben. Am 17. April 2008 suchte ein Tier mindestens eine Stunde lang an teilweise liegendem Holz im Südosten des Gebiets nach Nahrung; hier im Westteil dürfte auch die Fortpflanzung stattfinden. Schwarzspecht (Dryocopus martius): Der Schwarzspecht wurde nur einmal am Nordrand des Gebietes registriert; die Art hat sehr große Reviere, wahrscheinlich gibt es genau eines am Turmberg; die Brut erfolgte 2008 sicher außerhalb des Gebiets, da es hier aber viele ältere, geeignete Buchen für den Höhlenbau gibt, stellt dieser Bereich einen wichtigen Teil des Reviers dar. Rotkehlchen (Erithacus rubecula): Die Art tritt im Gebiet recht spärlich auf (2 - 4 Reviere). Buchfink (Fringilla coelebs): Überraschenderweise wurde hier nur ein einziges Mal ein Einzelexemp- lar registriert. Eichelhäher (Garrulus glandarius): Im Gebiet regelmäßig und an den verschiedensten Stellen beobachtet – trotzdem wahrscheinlich nur ein Paar. Schwarzmilan (Milvus migrans): Nur als Überflieger beobachtet, sehr wahrscheinlich ohne Bezug zum Gebiet. Blaumeise (Parus caeruleus): Wahrscheinlich drei oder vier über das ganze Gebiet verteilte Brut- paare. Haubenmeise (Parus cristatus): Bei der Nahrungssuche in einem der Nadelbäume beobachtet. Kohlmeise (Parus major): Im Gebiet trotz des hohen Höhlenangebots anscheinend nur ein oder zwei Brutpaare. Sumpfmeise (Parus palustris): Am 15. März ein Tier bei der Nahrungssuche und singend im Bereich der Eichen im Westen. Zilpzalp (Phylloscopus collybita): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Grünspecht (Picus viridis): Der Grünspecht wurde an fast allen Beobachtungstagen registriert – teil- weise knapp außerhalb (im N und NO) teilweise innerhalb des Gebietes (z. B. rufend und nahrungs- suchend auf den Terrassen im NW des Gebiets; die Brut erfolgte 2008 wahrscheinlich außerhalb, jedoch dürfte ein teil der älteren Spechthöhlen des Gebiets durch diese Art verursacht sein. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 28 Heckenbraunelle (Prunella modularis): Im Osten am Rand zu den Kleingärten ein Männchen in den Fichten singend. Wintergoldhähnchen (Regulus regulus): Wohl nur ein Paar, das sich an verschiedenen Stellen mit Nadelhölzern aufhält. Kleiber (Sitta europaea): Brut in einer ehemaligen Spechthöhle im Bereich der unteren Terrrassen. Star (Sturnus vulgaris): 2008 Brut in einer ehemaligen Spechthöhle. Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla): Die Art ist im Gebiet mit mindestens 10 Revieren vertreten. Zaunkönig (Troglodytes troglodytes): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Amsel (Turdus merula): Die Amsel ist im gebiet mit 6 – 10 Brutpaaren verteilt. Singdrossel (Turdus philomelos): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 29 10.3 Tabelle 8: Bäume mit Baumhöhlen Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens 1 Vogel- Kirsche Baum mit 30 cm Stammdurchmesser, mit 5 (alten) Spechthöhlen in 7 bis 10 m Höhe. 2 Berg- Ahorn Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit 5 alten Spechthöhlen in 3 bis 6 m Höhe. 3 Rotbuche Baum mit 35 cm Stammdurchmesser, mit Spechtlöchern in 5 und 12 m Höhe. 4 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhle in Basis von totem Seitenast in 15 m Höhe. 5 Berg- Ahorn Junger Baum mit etwas Totholz; hier am 15. März 2008 ein hämmernder und rufender Grün- specht. Der Baum wurde durch den Grünspecht nicht als Quar- tierbaum genutzt, sondern wahrscheinlich nur als temporäres Mittel der Revierabgrenzung. Da wahrscheinlich keine kom- plette Höhle angelegt wurde, entstehen durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen. 6 Rotbuche Baum BL 7 der Station „Blau“. Starker Baum mit alter Spechthöhle in 14 m Höhe. Eine Nutzung des Höhlen- baums durch Meisen oder Stare erscheint auch bei Kletterbetrieb unterhalb der Höhle möglich; vermutlich stört der Kletterbetrieb auch Fledermäuse nicht. 7 Rotbuche Mittelstarker, gegabelter Baum mit zwei alten Spechthöhlen in 12 bis13 m Höhe. 8 Stiel-Eiche Mittelstarker Baum mit Mittelspecht bei der Nahrungssuche. Prinzipiell auch als Brutbaum für diese Art geeignet. 9 Fichte Baum mit 50 cm Stammdurchmesser, mit zwei frischen Spechthöhlen in 5 m Höhe. 10 Wald- Kiefer Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit kleinem Spechtloch in 2 m Höhe, aktuell vom Kleiber besetzt. 11 Stiel-Eiche Vollständig toter mittelstarker Baum. Heldbock- Besiedlung ist nicht zu erkennen, aber auch nicht völlig auszuschließen; die Art ist hier vom Kraichgaurand aber nicht bekannt und keiner der noch lebenden Bäume lieferte Hinweise auf einen aktuellen Besatz – das Vorkommen einer lebensfähigen Population ist daher auszu- schließen; der Baum ist sicher Brutbaum vieler Totholz-Insekten und daher noch für viele Jahre wertvolles Specht-Requisit. Zwangsfällung des Baumes aus Verkehrssicherungs- gründen ist zu befürchten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 30 Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens 12 Berg- Ahorn Baum BL 3 der Station „Blau“. Mittelstarker Baum mit einer Spechthöhle in 11 m Höhe an der Basis eines toten Seitenastes; sicher gut geeignetes Quartier für Nachmieter wie Meisen, Stare oder Fledermäuse. Es wird davon ausgegan- gen, dass die Höhle zumin- dest von Meisen weiterhin genutzt werden kann, wahr- scheinlich auch von Fleder- mäusen. Dazu ist es aller- dings wichtig, dass der tote Ast mit der Höhle an der Basis im Falle anstehender Verkehrssicherungsmaß- nahmen nicht als Ganzes entfernt wird, sondern zumindest die untersten 30 cm am Stamm bleiben. 13 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhlen in 5, 8, 9 und 14 m Höhe; wichtiger Spechtbaum, hier am 15. März 2008 zwei Buntspecht-Männchen (und ein Weibchen) miteinander streitend. Der Baum wird in den Folgejahren wahrscheinlich nicht mehr weiter von Spechten mit neuen Höhlen versorgt werden. Die bis- herigen Höhlen – zumin- dest die oberen – sind durch Meisen und/ oder Fledermäuse aber noch auf Jahre hinaus nutzbar. 14 Berg- Ahorn Baum mit fünf Spechthöhlen und Beschriftung "Öko!" direkt an Weg. 15 Rotbuche Baum mit 40 cm Stammdurchmesser mit Sturmbruch; unterhalb der Bruchstelle vier Spechthöhlen in ca. 8 m Höhe, eine davon aktuell besiedelt. 16 Rotbuche Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit alter Spechthöhle in Ast in 12 m Höhe. 17 Wald- Kiefer Noch stehender, abgestorbener Baum mit 30 cm Stammdurchmesser, mit alter Specht- höhle in 10 m Höhe, 2008 hier Brut von Staren. 18 Berg- Ahorn Mittelstarker Baum an der Wegkreuzung mit Spechthöhle in 10 m Höhe. Ein Mehr an "Betrieb" dürfte hier zu Störungen für Nach- mieter (Meisen, evtl. Fledermäuse) führen. 19 Rotbuche Baum mit 70 cm Stammdurchmesser, mit Ast- abbruchstelle und altem Spechtloch in 10 m Höhe; sollte für Fledermäuse gut geeignet sein. 20 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhle in 11 m Höhe. 21 Rotbuche Baum mit Spechthöhle. 22 Rotbuche Baum mit 4 Spechtlöchern in 5 bis 10 m Höhe 23 Rotbuche Baum HB 8 der Station „Hellblau“. Mittelstarker Baum mit altem Spechtloch an Astansatzstelle Hier werden keine Auswir- kungen durch den Kletter- parcours erwartet. Falls es Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 31 Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens in 15 m Höhe. zu Verkehrssicherungs- problemen mit dem Seiten- ast kommt, darf dieser nur teilweise entfernt werden (zumindest Erhaltung der unteren 30 cm). 24 Berg- Ahorn Baum mit 70 cm Stammdurchmesser, mit Ast- bruch in 15 m Höhe; dort ehemalige Specht- höhle, die gut für baumbewohnende Fleder- mäuse geeignet erscheint. 25 Berg- Ahorn Baum mit 60 cm Stammdurchmesser, mit alter Spechthöhle in Astabbruch in 8 m Höhe. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 32 10.4 Bestandsplan der Biotoptypen
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