Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut

Vorlage: 23863
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Bad.KONS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 185 6 öffentlich Dez. 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badisches KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 13.11.2009 1 Zustimmende Vorberatung Ortschaftsrat Neureut 24.11.2009 3 Hauptausschuss 08.12.2009 6 Gemeinderat 15.12.2009 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II. Im Haushalt 2010 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 46,59 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 55,74 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2009 beträgt voraussichtlich 46,37 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 55,57 %). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 55.064,76 Euro zusätzliche Einnahme Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 24.11.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Den mit dieser Vorlage als Anlage I und II angeschlossenen Satzungsentwürfen liegt eine allgemeine Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 zugrunde. Außerdem sind am Satzungstext der Jugendmusikschule Neureut geringfügige Änderungen vorgesehen (vgl. die Synopse in Anlage II Nr. 1.2). Begründung: Die Gebühren für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neu- reut wurden zuletzt zum 01.01.2008 angepasst. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2008 beschlossen, zum 01.01.2009 keine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Zum anteiligen Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen schlägt die Verwal- tung vor, zum 01.01.2010 eine Gebührenanpassung durchzuführen. Die Gebühren im Fachbereich II sollen durchschnittlich um 3,52 % und im Fachbereich I durch- schnittlich um 2,87 % angepasst werden. Die Gebühr für den 45-minütigen Einzelun- terricht läge dann bei 90,60 €/Monat (bisher 87,30 €/Monat). Die Gebühr für den 60- minütigen Klassenunterricht bei 27,50 € (bisher 26,50 €). In Ausnahmefällen können Erwachsene auf freien Plätzen auch einen kontinuierli- chen Unterrichtsbesuch buchen. Bisher wurde allen Personen, die sich nicht mehr in einer Ausbildung befanden, ein Zuschlag von 30 % auf die normale Unterrichtsge- bühr in Rechnung gestellt. Dieser Prozentsatz blieb seit mehr als 15 Jahren unver- ändert und soll zum 1. Januar 2010 auf 35 % angehoben werden. Das gleiche gilt für den Wahlzuschlag für erhöhte Unterrichtszeitdauer. Die Instrumentenmiete wurde letztmals im Jahr 2006 angepasst. Ab 2010 soll eine Anpassung pro Wert- und Zeitkategorie um 2,00 €/Monat erfolgen. Für den Besuch der Kammermusik wird die Gebühr um 2,00 €/Monat auf 12,00 € angepasst (vorher 10,00 €). Ebenso werden die Instrumentennutzungsgebühren um 0,50 €/Monat auf 3,50 €/Monat angepasst (vorher 3,00 €/Monat). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die sonstigen Gebühren werden ab 1. Januar 2010 ebenfalls um 2,00 €/Monat (12,50 € statt bisher 10,50 € und 7,50 € statt bisher 5,50 €) angehoben. Mit der Anpassung des Erwachsenenzuschlags, der Instrumentenmiete, Instrumen- tennutzungsgebühr und der sonstigen Gebühren folgt die Verwaltung den 2006/2007 von der Gemeindeprüfanstalt ausgesprochenen Empfehlungen. Im Haushalt 2010 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungs- grad von 46,59 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungs- grad bei 55,74 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2009 beträgt voraussicht- lich 46,37 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 55,57 %). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anla- ge I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009

  • ATT35L80
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Bad.KONS-Anlage-JMS-Synopse_Gebührenverzeichnis
    Extrahierter Text

    Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 11. 12. 2007, gültig ab 01.01. 2008 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 318,00 € 26,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten keine Begren- zung 318,00 € 26,50 € Spielkreise* 45 Minuten dto. 238,80 € 19,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 318,00 € 26,50 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 254,40 € 381,60 € 508,80 € 21,20 € 31,80 € 42,40 € 127,20 € 10,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 283,20 € 424,80 € 566,40 € 23,60 € 35,40 € 47,20 € 141,60 € 11,80 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom .........., gültig ab 01. 01. 2010 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 330,00 € 27,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten keine Begren- zung 330,00 € 27,50 € Spielkreise* 45 Minuten dto. 250,80 € 20,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 330,00 € 27,50 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 260,40 € 390,60 € 520,80 € 21,70 € 32,55 € 43,40 € 130,20 € 10,85 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 290,40 € 435,60 € 580,80 € 24,20 € 36,30 € 48,40 € 145,20 € 12,10 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Seite 9 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 698,40 € 1 047,60 € 1 396,80 € 1 746,00 € 2 095,20 € 58,20 € 87,30 € 116,40 € 145,50 € 174,60 € 349,20 € 29,10 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 422,40 € 633,60 € 844,80 € 1 056,00 € 1 267,20 € 35,20 € 52,80 € 70,40 € 88,00 € 105,60 € 211,20 € 17,60 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 357,60 € 536,40 € 715,20 € 894,00 € 1072,80 € 29,80 € 44,70 € 59,60 € 74,50 € 89,40 € 178,80 € 14,90 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 724,80 € 1 087,20 € 1 449,60 € 1 812,00 € 2 174,40 € 60,40 € 90,60 € 120,80 € 151,00 € 181,20 € 362,40 € 30,20 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 436,80 € 655,20 € 873,60 € 1 092,00 € 1 310,40 € 36,40 € 54,60 € 72,80 € 91,00 € 109,20 € 218,40 € 18,20 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 369,60 € 554,40 € 739,20 € 924,00 € 1 108,80 € 30,80 € 46,20 € 61,60 € 77,00 € 92,40 € 184,80 € 15,40 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 444,00 € 37,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Seite 10 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % Seite 11 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 30 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 36,00 €/Jahr bzw. 3,00 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 35 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Seite 12

  • Bad.KONS-Anlage-Kalkulation_Gebührenobergrenze II_RIS
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Bad.KONS-Anlage-JMS-Kalkulation_Gebührenobergrenze
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Bad.KONS-Anlage-Deckblatt_KONS
    Extrahierter Text

    Anlage I - Badisches KONServatorium Satzungsänderung

  • Bad.KONS-Anlage-Änderungssatzung
    Extrahierter Text

    Seite 1 Anlage I – Nr. 1.1 – KONS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 7. 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 4. 5. 2009 (GBI. S. 185), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. 3. 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert am 4. 5. 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am .......... folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 der Satzung für das Badische KONServatorium erhält folgende Fassung (vergleiche Anlage I): Seite 2 Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium; gültig ab 01.01.2010 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht / Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € KONS-Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 330,00 € 27,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 330,00 € 27,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 250,80 € 20,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 330,00 € 27,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 260,40 € 390,60 € 520,80 € 21,70 € 32,55 € 43,40 € 130,20 € 10,85 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 290,40 € 435,60 € 580,80 € 24,20 € 36,30 € 48,40 € 145,20 € 12,10 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Seite 3 Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht / Woche Jahresgebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 724,80 € 1 087,20 € 1 449,60 € 1 812,00 € 2 174,40 € 60,40 € 90,60 € 120,80 € 151,00 € 181,20 € 362,40 € 30,20 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 436,80 € 655,20 € 873,60 € 1 092,00 € 1 310,40 € 36,40 € 54,60 € 72,80 € 91,00 € 109,20 € 218,40 € 18,20 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 369,60 € 554,40 € 739,20 € 924,00 € 1 108,80 € 30,80 € 46,20 € 61,60 € 77,00 € 92,40 € 184,80 € 15,40 € Orientierungsstufe Unterricht / Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unter- richt in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 678,00 € 56,50 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 444,00 € 37,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Seite 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 35 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 35 % auf die Normalunterrichts- gebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Seite 5 Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 € / Jahr bzw. 3,50 € / Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den .......................... Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Bad.KONS-Anlage-JMS-Synopse_Satzung
    Extrahierter Text

    1 Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15.12.1998 (Amtsblatt vom 23.12.1998) in der Fassung vom 11.12.2007 (Amtsblatt 21.12.2007) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBl. S. 20), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBL. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 3 Schuljahr, Ausbildung, Probezeit (1).......... (2).......... (3).......... Schüler/-innen in Gruppen mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern erhalten am Jahresende ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung. .......... (4) .......... Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15.12.1998 (Amtsblatt vom 23.12.1998) in der Fassung ............. (Amtsblatt ......) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (GBl. S. 185), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am .......... folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: § 3 Schuljahr, Ausbildung, Probezeit (1) .......... (2) .......... (3) .......... Schüler/-innen in Gruppen mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern erhalten ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung. .......... (4) .......... Anlage II - Nr. 1.2 - JMS 2 § 17 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2007 in Kraft. § 4 Unterrichtserteilung (1) .......... Sollte die Teilnehmerzahlen in den Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl (8 Kinder) sinken, besteht die Berechtigung, Kurse zusammenzulegen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Kurs mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende aufgelöst werden. § 15 Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen (1) .......... (2) .......... (3) .......... (4) ........... Die Befreiung von den Unterrichtsgebühren gilt jeweils für 12 Monate ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Bei Empfängern von Grund- sicherung nach dem SGB II oder SGB XII, Arbeitslosengeld I, Bafög oder sonstigen Hilfen zum Lebensunterhalt gilt die Befreiung bis zum Ablauf der jeweiligen amtlichen Bescheinigung. § 17 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2008 in Kraft. § 4 Unterrichtserteilung (1) .......... Sollten die Teilnehmerzahlen in den Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl (8 Kinder) sinken, besteht die Berechtigung, Kurse zusammenzulegen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Kurs mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende aufgelöst werden. § 15 Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen (1) .......... (2) .......... (3) .......... (4) ........... Die Befreiung von den Unterrichtsgebühren gilt jeweils für 12 Monate ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Bei Empfängern von Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII, Arbeitslosengeld I, Bafög oder sonstigen Hilfen zum Lebensunterhalt gilt die Befreiung bis zum Ablauf der jeweiligen Bescheinigung. § 17 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

  • Bad.KONS-Anlage-Synopse_Gebühren
    Extrahierter Text

    Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 11. 12. 2007, gültig ab 1. 1. 2008 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 318,00 € 26,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 318,00 € 26,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 238,80 € 19,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 318,00 € 26,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 254,40 € 381,60 € 508,80 € 21,20 € 31,80 € 42,40 € 127,20 € 10,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 283,20 € 424,80 € 566,40 € 23,60 € 35,40 € 47,20 € 141,60 € 11,80 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom ..........., gültig ab 1. 1. 2010 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 330,00 € 27,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 330,00 € 27,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 250,80 € 20,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 330,00 € 27,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 260,40 € 390,60 € 520,80 € 21,70 € 32,55 € 43,40 € 130,20 € 10,85 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 290,40 € 435,60 € 580,80 € 24,20 € 36,30 € 48,40 € 145,20 € 12,10 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Seite 7 Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 698,40 € 1 047,60 € 1 396,80 € 1 746,00 € 2 095,20 € 58,20 € 87,30 € 116,40 € 145,50 € 174,60 € 349,20 € 29,10 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 422,40 € 633,60 € 844,80 € 1 056,00 € 1 267,20 € 35,20 € 52,80 € 70,40 € 88,00 € 105,60 € 211,20 € 17,60 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 357,60 € 536,40 € 715,20 € 894,00 € 1072,80 € 29,80 € 44,70 € 59,60 € 74,50 € 89,40 € 178,80 € 14,90 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 660,00 € 55,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 724,80 € 1 087,20 € 1 449,60 € 1 812,00 € 2 174,40 € 60,40 € 90,60 € 120,80 € 151,00 € 181,20 € 362,40 € 30,20 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 436,80 € 655,20 € 873,60 € 1 092,00 € 1 310,40 € 36,40 € 54,60 € 72,80 € 91,00 € 109,20 € 218,40 € 18,20 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 369,60 € 554,40 € 739,20 € 924,00 € 1 108,80 € 30,80 € 46,20 € 61,60 € 77,00 € 92,40 € 184,80 € 15,40 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 678,00 € 56,50 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 444,00 € 37,00 € Seite 8 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 30 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatorium, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 30 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 35 % auf die Unterrichtsgebühr Seite 9 Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 36,00 €/Jahr bzw. 3,00 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatorium, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 35 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Seite 10

  • Bad.KONS-Anlage-HH2010
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Bad.KONS-Anlage-Gebührenkalkulation RIS
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Bad.KONS-Anlage-Deckblatt_Neureut
    Extrahierter Text

    Anlage II - Musikschule Neureut Satzungsänderung

  • Bad.KONS-Anlage-JMS-Änderungssatzung
    Extrahierter Text

    1 Anlage II - Nr. 1.1- JMS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (GBl. S. 185), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2009 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 11. Dezember 2007, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: " (3) Die Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen und sind verpflichtet, ihre Leistungen durch Vorspiele nachzuweisen. Schüler/-innen der Fächer Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früherziehung und Rhythmik erhalten zum Ende des Kurses ein Zeugnis mit einer entsprechenden Empfehlung für die Weiterführung der musikalischen Ausbildung. Schüler/-innen in Gruppen mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern erhalten ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung. Schüler/-innen des Fachbereichs II erhalten zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Aufnahme in die weiterführende Ausbildungsstufe ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht. Über Sonderregelungen entscheidet die Leitung der Jugendmusikschule." 2. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: " (1) Der Unterricht für Musikalische Grundausbildung, Rhythmik, Musikalische Früherziehung und Spielkreise wird in Klassen mit i. d. R. 10 - 12 Kindern erteilt. Darüber hinaus ist für bestimmte Instrumental- und Vokalfächer ein Unterricht in Gruppen mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern im Fachbereich I möglich (das aktuelle Angebot kann jeweils im Sekretariat der Jugendmusikschule Neureut erfragt werden). Es besteht Unterrichtsmöglichkeit in den Fächern Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gambe/Fidel, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klavier, Cembalo, Orgel, Gitarre, Akkordeon, Schlagzeug, Musiktheorie. 2 Bei Bedarf können - im Einvernehmen mit der Ortsverwaltung - weitere Unterrichtsfächer neu eingerichtet werden. Sollten die Teilnehmerzahlen in den Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl (8 Kinder) sinken, besteht die Berechtigung, Kurse zusammenzulegen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Kurs mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende aufgelöst werden." 3. § 15 Abs. 4 erhält folgende Fassung: " (4) Die Anträge sind schriftlich beim Sekretariat der Jugendmusikschule Neureut einzureichen. Über die Anträge entscheidet der Ortsvorsteher nach Anhörung der Leitung der Jugendmusikschule. Die Befreiung von den Unterrichtsgebühren gilt jeweils für 12 Monate ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Bei Empfängern von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII, Arbeitslosengeld I, Bafög oder sonstigen Hilfen zum Lebensunterhalt gilt die Befreiung bis zum Ablauf der jeweiligen Bescheinigung. Werden die zur Bewilligung einer Gebührenermäßigung erfolgten Nachweise über Einkommen, Miete usw. erst verspätet eingereicht, kann eine Befreiung erst ab dem Monat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem die vollständigen Nachweise vorliegen. Werden die Nachweise nicht umfassend vorgelegt, ist eine Befreiung von Unterrichtsgebühren nicht möglich." Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung (vergleiche Anlage II): 3 Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut (gültig ab 01.01.2010) Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht Kursdauer Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Jahre Musikalische Früherziehung *) 60 2 330,00 € 27,50 € Fortsetzung 60 1 Musikalische Grundausbildung *) 45 2 250,80 € 20,90 € Fortsetzung 45 1 Rhythmik *) 60 1 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2-3 jährige *) 45 1 330,00 € 27,50 € Rhythmik für Behinderte 60 keine 330,00 € 27,50 € Begrenzung Spielkreise *) 45 keine 250,80 € 20,90 € Begrenzung Spielkreise *) 60 keine 330,00 € 27,50 € Begrenzung Gruppen mit 5 und mehr 30 keine 260,40 € 21,70 € Schüler/innen 45 Begrenzung 390,60 € 32,55 € 130,20 € 10,85 € 60 520,80 € 43,40 € 4er-Gruppe 30 keine 290,40 € 24,20 € 45 Begrenzung 435,60 € 36,30 € 145,20 € 12,10 € 60 580,80 € 48,40 € *) Für Schüler, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6 - 7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 4 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Einzelunterricht 30 724,80 € 60,40 € 45 1 087,20 € 90,60 € 60 1 449,60 € 120,80 € 362,40 € 30,20 € 75 1 812,00 € 151,00 € 90 2 174,40 € 181,20 € Unterricht in der 30 436,80 € 36,40 € 2er-Gruppe 45 655,20 € 54,60 € 60 873,60 € 72,80 € 218,40 € 18,20 € 75 1 092,00 € 91,00 € 90 1 310,40 € 109,20 € Unterricht in der 30 369,60 € 30,80 € 3er-Gruppe 45 554,40 € 46,20 € 60 739,20 € 61,60 € 184,80 € 15,40 € 75 924,00 € 77,00 € 90 1 108,80 € 92,40 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche 444,00 € 37,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 5 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der gebührenfrei Jugendmusikschule Neureut sind Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmer/innen sind gebührenfrei Gebührenermäßigungen (bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer) bei 2 Belegungen 10% bei 3 Belegungen 20% bei 4 Belegungen 30% bei 5 Belegungen und mehr 40% 6 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr *) für Fachwechsel 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr 35% auf die Unterrichts- gebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahr ab dem 2. Jahr ***) Wert des Instruments Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500 € bis 5.000 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € Wartungsgebühr im Jahr im Monat für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug 42,00 € 3,50 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung/Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Artikel 3 Die Änderung der Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Heinz Fenrich Oberbürgermeister