Verkehrswidriges Parken Schlossplatz
| Vorlage: | 23797 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B'90/Die Grünen vom 14. September 2009 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 09.12.09 5 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Verkehrswidriges Parken Schlossplatz Auf dem Durlacher Schlossplatz im Bereich zwischen Eichelgasse und Jägerstraße wird seit Monaten, wenn nicht sogar seit Jahren, verkehrswidrig geparkt; in vielen Fällen wohl auch, um mal „eben schnell“ Brötchen zu besorgen. Leider kommt es oft vor, dass bis weit in die Haltestelle hinein geparkt wird, mit Abständen zum Gleis unter einem Meter. Dies wird offensichtlich weitgehend toleriert, während Organisationen auf der gegenüberliegenden Seite, welche bspw. über christliche oder politische Hintergründe informieren, umfangreiche Genehmigungen einholen müssen, mit geforderten Abständen zum Gleis von mind. drei bzw. vier Metern. Das Vorbeifahren von Polizeifahrzeugen auf Streife ohne anzuhalten und die Fahrzeugführer zumindest zu ermahnen, sorgt für ein allgemeines Gefühl der Legalität des Parktreibens am Schlossplatz. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, das Parken im genannten Bereich in Zukunft durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (Pfosten, Poller etc.). Entsprechende Vorschläge mögen im Ausschuss II erörtert werden. Mit dem Polizeirevier Durlach soll das Gespräch gesucht werden, um auf die Situation aufmerksam zu machen und um Mithilfe durch Kontrollen zu werben. gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 14.09.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 09.12.09 5 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Verkehrswidriges Parken Schlossplatz Erläuterung: Der betreffende Bereich in der Pfinztalstraße zwischen der Eichelgasse und Jägerstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies bedeutet, der öffentliche Raum wird als Mischflä- che für alle Verkehrsteilnehmer angesehen. Insofern sind keine besonderen Gehwege bzw. Fuß- wegführungen vorhanden. Der Fußgänger kann seinen Weg frei wählen. Autofahrer dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen, und um solche handelt es sich dort, be- und entladen. Insofern ist ein kurzes Halten zulässig, ein Parken jedoch nicht. Bürgerservice und Sicherheit wird dies entsprechend kontrollieren und den Polizei- vollzugsdienst diesbezüglich sensibilisieren. Auch steht Bürgerservice und Sicherheit mit den Ver- kehrsbetrieben in Kontakt, um bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Zurzeit wird jedoch kein Handlungsbedarf gesehen. Den Vergleich mit der gegenüberliegenden Seite vor dem Schlossplatz können wir nicht nachvoll- ziehen. Wer dort oder an einer anderen Stelle im Stadtgebiet einen Informationsstand errichtet, benötigt nach dem Straßengesetz Baden Württemberg eine Sondernutzungserlaubnis. Der hierbei geforderte Sicherheitsabstand von drei bzw. vier Metern zu den Gleisen liegt in der Natur der Sa- che, da sich an einem Informationsstand in der Regel immer eine größere Anzahl von Personen aufhält. Insofern kann der Stand nicht direkt an den Gleisen genehmigt werden. Wir empfehlen dem Ortschaftsrat, die derzeitige Situation zu belassen.