Lagerung der Kunstgegenstände

Vorlage: 23778
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 25.11.2009

    TOP: 17

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORG_25_11_17
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANFRAGE FDP-Fraktion vom 10.11.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 25.11.2009 38 17 öffentlich Lagerung der Kunstgegenstände Im Besitz der GG befinden sich Gemälde und Kunstgegenstände in großer Zahl. • - Sind diese Dinge vollständig archiviert? • - Werden Sie alle sachgerecht aufbewahrt, in welchen Räumen? • - Ist denkbar, Kunstgegenstände die mangels geeigneter Ausstellungsflächen einge- lagert sind, z.B. dem Pfinzgaumuseum Durlach als (Dauer-) Leihgabe zu überlassen, damit sie dem Publikum zugänglich werden? • -Können die vor 9 Jahren der GG von der Forstdirektion Karlsruhe als Dauerleihgabe überlassenen Fikentscher Werke der Öffentlichkeit präsentiert werden? Renate Weingärtner Hans Ritzel Stellungnahme der Ortsverwaltung: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Ja. Die Gemälde und Kunstgegenstände der Ortsverwaltung sind – soweit sie nicht in den Räu- men der Ortsverwaltung präsentiert werden können – im Archivraum im Obergeschoss des Rathauses 2 sachgerecht verpackt und gelagert. Auf Wunsch der Ortsverwaltung wurde die sachgerechte Lagerung durch die städtische Galerie begutachtet; eine einwandfreie Lage- rung wurde uns bestätigt. Hierüber wurde aber bereits mehrfach in früheren Sitzungen be- richtet. Zu Frage 3: Die Frage einer Ausstellung im Pfinzgaumuseum hängt davon ab, ob der Ortschaftsrat und das Pfinzgaumuseum dies wollen. Zu Frage 4: Von den durch die Forstverwaltung überlassenen, großformatigen Gemälden hängt eines im Zugangsbereich zum Servicebüro der Ortsverwaltung. Weitere Präsentationsmöglichkeiten sieht die Ortsverwaltung nicht.