Spielmöglichkeiten für Kleinkinder

Vorlage: 23776
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 25.11.2009

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORG_25_11_15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANFRAGE GLG-Fraktion vom 07.10.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 25.11.2009 36 15 öffentlich Spielmöglichkeiten für Kleinkinder Der Spielplatz In den Weihergärten ist sehr schön geworden. Diese als Spielplatz für Kleinkinder ausgewiesene Einrichtung bietet viel für Kinder ab etwa vier Jahren, aber kaum etwas für jüngere, außer Sand und Hütte nur eine Stahlfederschaukel. Vor der Neugestaltung konnten Kleinkinder ab einem Jahr mit wachsender Begeisterung das Treppensteigen üben und über eine Art Hängebrücke balancieren. Wir fragen: Wie wird gewährleistet, dass das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder der verschiedenen Altersklassen ausgewogen und in jedem Ortsteil gegeben ist? Was ist für die Ein- bis Dreijährigen geboten? Ist daran gedacht, bei weiteren Neugestaltungen von Spielplätzen die betroffenen Eltern zu Ortsterminen einzuladen und ihre Wünsche in die Planung einzubeziehen? Mit freundlichen Grüßen Karl Berger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das hier zuständige städtische Gartenbauamt hat die Fragen wie folgt beantwortet: zu Frage 1: Grundsätzlich können nur dort Spielplätze umgesetzt werden, wo auch Flächen vorhanden sind oder baurechtlich gesichert werden. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 4. Februar 1997 beschlossen, dass die Fortschreibung des Spielflächenentwicklungsplanes Karlsruhe auf der Grundlage des Spielplatzgesetzes (durch ein Entlastungsgesetz vom 1. Januar 1997 außer Kraft gesetzt), fortzuschreiben ist. Hierin ist eine Versorgungszielwerte Vereinbarung getroffen, die eine Differenzierung in drei Altergruppen vorsieht: < 6 Jahre, 6-12 Jahre, und über 12 Jahre. Dabei sind die Entfernung des Spielplatzes und die Größe entscheidend. Für Kleinkinderspielplätze sollte die max. Fußwegentfernung 200 m nicht überschreiten und die Flächengröße der bespielbaren Fläche mindestens 500 m² betragen. Erfahrungsgemäß findet in Stadtrandbereichen, wo ein hoher Anteil an Eigenheimbebauung vorliegt, stark wohnungsbezogenes Spielen statt und die Nachfrage an öffentlich vorhandenen Spielgeräten für die Kleinen (1- 3- Jährigen) ist nicht so groß. Da im unmittelbaren Einzugsbereich der Spielplatzes in den Weihergärten ein hoher Anteil an Eigenheimbebauung mit Hausgärten vorhanden ist, macht es aus Sicht des Gartenbauamts Seite 2 __________________________________________________________________________________________ wenig Sinn, insbesondere eine Kleinstkinderausstattung für die Nachbarschaft anzubieten. Grundsätzlich wird für Spielplatzplanungen immer die Altersstruktur im jeweiligen Einzugsbereich beim Amt für Stadtentwicklung angefragt. Diese Bevölkerungsdaten geben Auskunft über die Anzahl der im angrenzenden Gebiet lebenden Kinder und deren Altersstruktur. Es werden zudem die Angebote der umliegenden Spielplätze betrachtet, um eine gute ‚Durchmischung’ der Spielangebote zu erreichen. zu Frage 2: Im Frühjahr 2009 wurde der Kinderspielplatz Ringelberghohl großzügig erneuert und mit einigen zusätzlichen Spielmöglichkeiten ausgestattet, die auch kleinere Kinder ansprechen, z.B. Sandspiele mit Sandaufzügen. Es gibt Angebote, die Koordination und Motorik fördern. Auf dem Spielplatz am Niddaplatz sind Angebote vorhanden, die die Altersgruppe zwischen 1-3 Jahren gegebenenfalls stärker ansprechen. zu Frage 3: Es ist seit vielen Jahren insbesondere bei Neuanlagen oder Sanierungen größerer Spielplätze gute Praxis des Gartenbauamtes, Bürgerbeteiligungen durchzuführen. In diesem Fall wurde die Planung in einer Ortschaftsratssitzung vorgestellt.