Standardisierte Bewertung als Fördervoraussetzung der Kombilosung: Gemeinsamer Antrag GRÜNE, Stadtrat Fostiropoulos, StRn Zürn, StR Wenzel, StR Mossuto
| Vorlage: | 23741 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) vom 17. November 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 5. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2009 179 1 öffentlich Standardisierte Bewertung als Fördervoraussetzung der Kombilösung Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt Karlsruhe beauftragt diese gemäß § 24 Absatz 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, in ihrer Funktion als alleinige Gesellschafterin der KASIG, gemäß § 51 a GmbHG Absatz 1 (Auskunfts- und Einsichtsrecht), die Standardisierte Bewertung als För- dervoraussetzung der Kombilösung bei der Geschäftsführung der KASIG anzufor- dern und dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. Die Karlsruher Schienen- und Infrastrukturgesellschaft mbH ist ein Tochterunterneh- men der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH), die sich zu 100 % im Eigentum der Stadt Karlsruhe befindet. Im Zuge der öffentlichen Debatte um die Realisierung des Projektes „Kombilösung“ konzentrierte sich die Auseinandersetzung auf die finanziellen Auswirkungen dieses Bauvorha- bens. Der Bewilligungsbescheid des Bundes zum Projekt 08 G 155 T Verkehrsprojekt Kombilösung Stadtbahntunnel mit Südabzweig und Straßenbahn in der Kriegsstraße Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ mit Straßentunnel bezieht sich auf den Antrag der KASIG vom 30.11.2004 und be- rücksichtigt somit nicht die Kostensteigerungen, die mit der Kostenprognose im De- zember 2008 veröffentlicht wurden. Unter Berücksichtigung des Hinweises auf Seite 4 des Bewilligungsbescheides, dass „bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden“, muss sich der Gemeinderat ein umfassendes Bild über das Risiko des Förderungs- entzuges machen können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Tanja Kluth Dr. Ute Leidig Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Michael Borner Alexander Geiger Johannes Honné Manfred Schubnell Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Jürgen Wenzel Eduardo Mossuto Hauptamt - Sitzungsdienste - 20. November 2009
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) vom: 17.11.2009 eingegangen: 17.11.2009 Gremium: 5. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2009 179 1 öffentlich Dezernat 4 Standardisierte Bewertung als Fördervoraussetzung der Kombilösung - Kurzfassung - Dem Antrag wird entsprochen. Den Gemeinderäten wird Akteneinsicht gemäß § 24 Abs. 3 der GemO gewährt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die gewünschten Akten zur standardisierten Bewertung können nach entsprechender Voranmeldung durch die Mitglieder des Gemeinderates bei der KASIG eingesehen wer- den. Das Recht auf Akteneinsicht berechtigt jedoch nicht dazu, vom Inhalt der Akten ganz oder auszugsweise Kopien herzustellen. Unabhängig davon wird zum Punkt „Gefährdung der Fördervoraussetzungen“ auf Fol- gendes hingewiesen: Zweifel an der Förderfähigkeit sind auch nach der aktuellen Kostenprognose unbegrün- det, weil die berechneten Kostenerhöhungen zwischen 2004 und 2008 zum überwiegen- den Teil auf die allgemeine Kostenentwicklung zurückzuführen sind. Nach der Methodik der standardisierten Bewertung wirken sich konjunkturelle Kostensteigerungen jedoch nicht auf den Nutzen-Kosten-Indikator aus, da Kosten und Nutzen auf ein Bezugsjahr - bei der Kombilösung das Jahr 2000 - umgerechnet werden. Die nach dieser Methodik erstellte standardisierte Bewertung für die Kombilösung im Jahr 2004 ergab einen Nutzen-Kosten-Indikator von 1.186, wobei der Zuschussgeber in sei- nem Prüfbericht feststellt, dass für die Bewertung konservative Ansätze gewählt wurden. Die im Dezember 2008 aktualisierte Kostenberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Gesamtkosten voraussichtlich von 495 Mio. Euro auf 588 Mio. Euro erhöhen. In dieser Erhöhung sind sowohl die allgemeine Baupreisentwicklung als auch höhere Auf- wendungen infolge des Genehmigungsverfahren und des weiteren Planungsfortschritts berücksichtigt. Eine Gefährdung der Förderungsvoraussetzungen ist nach den vorliegen- den Zahlen nicht abzuleiten.