Antrag KAL: Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen
| Vorlage: | 23699 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 15.11.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 174 13 öffentlich Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Die Stadt Karlsruhe sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten als (Haupt)- Gesellschafterin dafür, dass die Leitlinie Energieeffizienz auch in den von der Stadt beherrschten Gesellschaften gilt. 2. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden Zeiträume angesetzt, die sich an der Abschreibungsdauer der einzelnen Maßnahmen orientieren und die die Langzeitentwicklung der Energiepreise berücksichtigen. 3. Die Art der Nutzung von erneuerbaren Energien wird bei den Projektvorstellungen gesondert dargelegt. Ein Abweichen von regenerativen Energiequellen bei Heizung und Strom sowie der Verzicht auf Eigenerzeugung von elektrischer Energie muss begründet werden. Städtische Gesellschaften: Ein Großteil der Investitionen findet nicht mehr im Kämmereihaushalt statt. Bei solch wegweisenden Themen muss eine einheitliche Strategie für den gesamten von der Stadt beherrschten Bereich gelten. Eine „Soll- Bestimmung“ im Erläuterungsteil der Vorlage Nr. 145 genügt nicht. Zeiträume: Amortisationszeiten müssen den Gesichtspunkten „Nachhaltigkeit“, „Vorrang für Klimaschutz“ und „langfristige Wirtschaftlichkeit“ genügen. Regenerative Energien brauchen eine gezielte Förderung, um langfristig 100% Energie aus regenerativen Energiequellen zu erreichen. Die oben genannten Punkte wurden im Bauausschuss diskutiert, finden sich aber nicht in der überarbeiteten Beschlussvorlage. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. November 2009 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 15.11.2009 eingegangen: 15.11.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 174 13 öffentlich Dez. 6 Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen - Kurzfassung - Die Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen wird den städtischen Gesell- schaften zur Verfügung gestellt und diese werden für das Thema sensibilisiert. Ihre Umsetzung obliegt der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Aufsichtsräte. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Leitlinie berücksichtigen sowohl den Le- benszyklusansatz als auch die Langzeitentwicklung der Energiepreise. Zur Energieversorgung wird bereits auf umweltfreundliche Fernwärme und Erdgas gesetzt. Erneuerbare Energien werden gleichberechtigt neben den fossilen Energie- trägern behandelt. Die Erzeugung von regenerativem Strom wird bereits von den Stadtwerken umgesetzt und weiter ausgebaut. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KEK, StW Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Die Stadt Karlsruhe sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten als (Haupt)-Gesellschafter dafür, dass die Leitlinie Energieeffizienz auch in den von der Stadt beherrschten Ge- sellschaften gilt. Die Stadt Karlsruhe wird die „Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ den städtischen Gesellschaften zur Verfügung stellen und diese werden für das Thema sensibilisiert. Da die Gesellschaften eigenverantwortlich agieren, liegt die Entschei- dungsgewalt in den jeweiligen Aufsichtsräten. zu 2. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden Zeiträume angesetzt, die sich an der Abschreibungsdauer der einzelnen Maßnahmen orientieren und die die Langzeiten- twicklung der Energiepreise berücksichtigen. In der Leitlinie wird bereits eine Aussage zum Umgang mit der Wirtschaftlichkeitsbe- trachtung für die städtischen Gebäude getroffen. Dort heißt es, „Die Summe aus Be- triebs- und Investitionskosten ist über die Lebensdauer zu minimieren“. Dies beinhal- tet sowohl die Einbeziehung der Abschreibungsdauer als auch die Langzeitentwick- lung der Energiepreise über den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzten Preissteigerungsfaktor. Insofern sind die geforderten Änderungen bereits in der Leit- linie berücksichtigt. zu 3. Die Art der Nutzung von erneuerbaren Energien wird bei den Projektvorstellungen gesondert dargelegt. Ein Abweichen von regenerativen Energiequellen bei Heizung und Strom sowie der Verzicht auf Eigenerzeugung von elektrischer Energie muss begründet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Wärmeversorgung der städtischen Gebäude erfolgt dort, wo es möglich ist, mit der umweltfreundlichen Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung bzw. mit Erdgas. Dies ist aus Sicht des Umweltschutzes und der ökonomischen Interessen der Stadt eine sinnvolle Vorgehensweise. Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird geprüft und fließt gleichberechtigt neben den fossilen Energieträgern in die Wirtschaftlich- keitsbetrachtungen mit ein. In der EnEV 2009 sowie im Erneuerbare Energien Wär- megesetz ist der Einsatz regenerativer Energien hinlänglich geregelt. Die Investitio- nen der Stadt sollten zunächst vorrangig darauf gerichtet sein, Energieverbrauch zu vermeiden. Dies ist auch mit Blick auf zu erwartende Energiepreissteigerungen in der Zukunft die richtige Strategie. Die Energie, die wir nicht verbrauchen, muss auch nicht erzeugt und bezahlt werden. Die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien wird bereits durch die Stadtwerke Karlsruhe mit dem ständigen Aufbau von Solarparks unter Beteiligung von Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern vorangetrie- ben. Die stadteigenen Dächer werden hierfür, soweit die Lage und die Statik des Daches nicht dagegen sprechen, zur Verfügung gestellt. Das Bürgermeisteramt bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten.