Weiterführung der Veranstaltung "Das Fest"

Vorlage: 23697
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Das_Fest
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 140 8 öffentlich Dez. 4 Weiterführung der Veranstaltung "Das Fest" Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.09 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zu, um die Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung „Das FEST“ auf Grundlage des in der Vorlage darge- stellten Konzepts schaffen zu können. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung er- forderlichen Schritte einzuleiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) jeweils 150 T€ in 2010- 2012 Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KMK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Hintergrund Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (StjA) hat am 29.09.09 der Öffentlichkeit mitgeteilt, die Veranstaltung „Das FEST“ künftig nicht mehr als Träger durchzuführen. Dies habe der Vorstand des StjA beschlossen. Die Sicherheitslage sei nicht mehr zu verantworten. Außerdem sei der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen im Umfeld des Festivalgeländes trotz Einsatz von Jugendschutzteams nicht in den Griff zu bekommen und schließlich hat die Auswertung und Analyse der „FEST“-Ergebnisse der letzten beiden Veranstaltungen zu dem Ergebnis geführt, dass der finanzielle Bedarf zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung deutlich höher ausfällt als bislang angenommen, so dass der von der Stadt zur Verfügung gestellte Betrag nicht ausreiche, um das entstandene Minus vollständig abzudecken. Am 30.09.09 wurde die Einrichtung einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe auf den Weg gebracht, um alle Elemente des bisherigen „Festes“ auf den Prüfstand zu stellen und aus den Ergebnissen realistische Ansätze für „Das FEST“ von morgen zu entwickeln. Die Leitung wurde Herrn Martin Wacker, Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH, übertragen. Ferner fand eine Sicherheitskonferenz statt, an der neben den zuständigen städtischen Dienststellen Bürgerservice und Sicherheit, Branddirektion und Bauordnungsamt auch Vertreter der Polizei, des Deutschen Roten Kreuzes, der langjährige „FEST-Sicherheitsbeauftragte“ und ein Vertreter der Sicherheitsfirma b.i.g teilgenommen haben. Ziel der Projektgruppe war es, Wege zu finden, mit denen die ursprünglichen Elemen- te des „Festes“ bewahrt werden und die einmalige, generations- und spartenübergrei- fende Kulturveranstaltung für Karlsruhe und die Region unter besonderer Berücksich- tigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in geeigneter Form wei- ter geführt werden kann. Dabei sollten insbesondere die bereits genannten Kernfragen zur Sicherheitsproblematik, zur Einhaltung des Jugendschutzes und zur Organisati- onsform beantwortet werden. II. Sicherheit Die Sicherheitsproblematik stellt sich nach übereinstimmender Meinung der Sicher- heitsexperten als „Überfüllungsproblematik“ dar. Deshalb ist grundlegende Voraus- setzung für eine Fortführung der Veranstaltung „Das FEST“ die Beschränkung der Besucherzahl, insb. im „Hügelbereich“, durch wirksame Zugangskontrollen. Hierzu hat die Sicherheitskonferenz ein sogenanntes „2-Zonen-Modell“ vorgeschlagen. Dieses bedeutet die Unterteilung des Festivalgeländes in eine vergrößerte „Hügelzone“ rund um die große Bühne und eine „Sport- & Familienzone“ bis zum „Kühlen Krug“ (Anlage 1). Mit diesem „2-Zonen-Modell“ wird der Bereich um die Hauptbühne räumlich erwei- tert werden, gleichzeitig wird der bisherige Kinder- und Familienbereich mit den vielfäl- tigen Mobi-Angeboten des StjA in Richtung „Kühler Krug“ verlagert und damit in die Nähe des Sport- und Jugendbereichs gerückt. Damit kann man auch den vielfach ge- äußerten Wünschen von Eltern und Kindern gerecht werden und die Spielzonen in den Ergänzende Erläuterungen Seite 3 schattigen Geländebereichen ansiedeln. Durch die neu geschaffene Hügelzone ist es zudem möglich, den Anforderungen der Sicherheitskonferenz gerecht zu werden und den bisher stark frequentierten Weg zwischen der Alb und der Hauptbühne als Ret- tungs- und Versorgungsweg weitgehend frei zu halten. Durch die Schaffung der Hü- gelzone wird im Weiteren einem dringlichen Wunsch der Sicherheitsverantwortlichen nachgekommen. Innerhalb dieses Bereichs soll es keine Glasflaschen mehr geben. Vielmehr kann die Getränkeausgabe komplett auf Becher- und PET-Flaschen umge- stellt werden. Auch stärker eingesetzte so genannte Rucksackläufer können dann nicht nur alkoholische Getränke im Hügelbereich anbieten, sondern auch alkoholfreie Durstlöscher. Ein neues Getränkelogistikkonzept mit mehr Ausgabestellen und rei- bungsloserer Warenausgabe sorgt zudem für mehr Erlöse, wodurch sich die Veran- staltung finanziell selbst tragen kann. Hinsichtlich der Zutrittskontrolle in die „Hügelzone“ hat sich die Projektgruppe mit verschiedenen Systemen befasst. Derzeit werden die verschiedenen Systeme auf ihre Vor- und Nachteile geprüft, so dass sich auch hier eine Lösung abzeichnet. Hierbei ist an die Einbindung von Systemen gedacht, die von Firmen in der IT-Region Karlsruhe angeboten werden. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Mit dieser Maßnahme bleibt der nichtkommerzielle Charakter des Festes mit einem breiten Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien (in der so genannten „Sport- und Familienzone“) erhalten und wird noch weiter gestärkt, da die Standfläche im Sport- und Familienbereich nicht mehr durch Konzertbesucher gestört wird. Die klare Trennung der Bereiche bringt eine Professionalisierung ohne eine Kommerzialisierung der Veranstaltung mit sich. In der „Sport- und Familienzone“ sollen die Module Sportpark, Mobile Spielaktion, Zeltbühne und Café-Bühne den Charakter des Familienfestes garantieren. Gerade die Zeltbühne bietet Nachwuchskünstlern aus sämtlichen jugendkulturellen Strömungen eine wichtige Auftrittsmöglichkeit. Auch die Einbindung Karlsruher Musikschulen ist angedacht. Weiter ist angedacht, Karlsruher Theatern, Kleinkünstlern und Initiativen sowie Vereinen und Jugendverbänden eine Darstellungsmöglichkeit zu bieten. Für nicht-kommerzielle Einrichtungen bedeutet das FEST eine wichtige Plattform. Im Gesamt-Bühnenkonzept soll auf eine Bühne verzichtet werden und das dort angebotene Programm in die anderen Bühnenprogramme eingebunden werden. Die FEST-Vorwoche bleibt erhalten. Das Konzert-Ende am Freitag und am Samstag wird zeitlich etwas nach vorne verlegt, um die Lärmbelästigung einzuschränken. III. Jugendschutz Moderne Einlass-Systeme bieten die Möglichkeit, minderjährige Besucher mit farblich getrennten Einlassberechtigungen zu versehen. Sie können bei den Ausgabeständen von alkoholischen Getränken zur Kontrolle dienen. Auch Stichprobenkontrollen inner- halb der „Hügelzone“ in Bezug auf Einhaltung der Ausgangsregelungen innerhalb des Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Jugendschutzgesetzes sind dadurch möglich. Des Weiteren werden die Jugend- schutzteams auch außerhalb der Günther-Klotz-Anlage eingesetzt. An den Straßen- bahnhaltestellen werden Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Geprüft wird noch, in- wieweit dies auch im Karlsruher Hauptbahnhof möglich ist. Neben dem Entzug der mitgebrachten und für Jugendliche nicht erlaubten Alkoholika wird geprüft, inwieweit ein Platzverbot für die Günther-Klotz-Anlage für die Jugendlichen, die die Jugend- schutzbestimmungen übertreten haben, ausgesprochen und durchgesetzt werden kann. IV. Organisationsform und Finanzierungsaspekte Hierzu wird ein „3-Säulen-Modell“ vorgeschlagen, welches klar abbildet, dass Stadt, Wirtschaft und Bürgerschaft das FEST künftig, zumindest die nächsten sechs Jahre bis zum Stadtjubiläum 2015, gemeinsam tragen. Um den neuen Veranstaltern eine zeitnahe Fortführung des Festes zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt der innerhalb des StjA gesondert geführte Betrieb „Das FEST“ ausgegliedert und in eine neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) überführt werden (100%iger Gesellschafter StjA). Im Folgenden wird sich die Stadt Karlsruhe mittelbar und/oder unmittelbar mit insgesamt 51 % beteiligen. Der StjA soll sich auch künftig in die Veranstaltung einbringen, um den Charakter eines Kinder-, Jugend und Familienfestes beizubehalten. Die näheren Einzelheiten dazu bedürfen noch der eingehenden Prüfung und Beratung. Eine mögliche Be- teiligung der KMK steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechts- aufsichtsbehörde und muss im Aufsichtsrat der KMK vorberaten werden. Im Weiteren sollen bereits jetzt in die Veranstaltung eingebundene Unternehmen aus der Region sich als Gesellschafter mit Anteilen von insgesamt 49 % beteiligen. Der beeindruckende breite Bürgerwille zum Erhalt des Festes soll durch einen Förderverein abgebildet werden. Durch Spenden und Zuwendungen an diesen Förderverein kann insbesondere der gemeinnützige Sport-, Familien- und Jugendbereich unterstützt werden. In finanzieller Hinsicht soll durch die Neuorganisation erreicht werden, dass sich die Veranstaltung selbst trägt. Hierzu müssen in den guten Jahren Rücklagen gebildet werden, um das Wetterrisiko und mögliche andere negative Ereignisse in anderen Jahren ausgleichen zu können. Durch Einführung einer Reservierungsgebühr für den Zutritt zur „Hügelzone“ am Freitag und am Samstag werden die zusätzlichen Aufwendungen für Security und Infrastruktur abgedeckt. Diese Einnahmen sind erforderlich, um im Vorfeld der Veranstaltung das finanzielle Risiko zu reduzieren. Die Höhe der Reservierungsgebühr richtet sich nach den Kosten für die o.g. Aufwendungen und wird sich in einem Bereich um die 5 € pro Tag bewegen. Der Sonntag und insbesondere das Klassikfrühstück bleiben weiterhin ohne Reservierung Ergänzende Erläuterungen Seite 5 zugänglich. Dies bedingt, dass am Sonntag ein Musikprogramm mit eher regionaler Prägung präsentiert wird. Dennoch ist es erforderlich, in der Anlaufphase einen Verlustausgleich im Falle von Einbußen durch Schlechtwetter durch die Stadt i. H. v. max. 150 000 € pro Jahr, auf drei Jahre begrenzt, einzukalkulieren. Danach soll sich die Veranstaltung selbst tragen. Die Analysen in Sachen Steigerung des Getränkeerlöses und Ausschöpfen des Sponsorenpotenzials geben Anlass dazu, diese Annahme als realistisch anzusehen. Der durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zuletzt beschlossene Risikozuschuss von je 150.000 € in den Jahren 2008 bis 2010 wurde durch den Veranstalter bereits in 2009 aufgezehrt und kann hierzu nicht mehr herangezogen werden. Die Gesellschaft wird von einem noch zu bestimmenden Geschäftsführer geführt. Zwei Projektleiter und darunter agierende Bereichsleiter werden mit der Organisation betraut. Die Kernkompetenzen des bisherigen Organisationsteams bleiben zum Teil erhalten oder werden ergänzt. Auch an der Erarbeitung des jetzt vorliegenden Konzeptes waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesem Kreis beteiligt. V. Ausgehend von den vorgenannten Überlegungen wären kurzfristig folgende Maßnahmen zu ergreifen: a) Unmittelbar nach der Beschlussfassung des Gemeinderats wäre die Aus- gliederung des gesondert geführten Geschäftsbetriebs „Das FEST“ aus dem StjA auf eine neu zu gründenden GmbH zu beschließen. Diese Gesellschaft würde dann auch die aktuell zur Vorbereitung des Festes 2010 zu treffenden Entscheidungen vorbereiten und gleichzeitig wird der Einstieg der weiteren Gesellschafter vorbereitet. Ziel ist es, sämtliche erforderlichen Beschlüsse im Hauptausschuss am 08.12.09 zur Vorberatung vorzustellen und dem Gemeinderat am 15.12.09 zu Beschlussfassung vorzulegen. Im Falle der Beteiligung der KMK ist zudem eine Vorberatung im Aufsichtsrat erforderlich. b) In der Übergangszeit bis zum Eintritt der neuen Gesellschafter hat sich Herr Josef Seekircher, Leiter der Sozial- und Jugendbehörde, bereit erklärt, die Geschäftsführung der GmbH interimisch zu übernehmen, um die erforderlichen ersten Schritte zur Planung des Festes 2010 sowie der weiteren Ausgestaltung der GmbH inklusive Auswahl der Geschäftsleitung und inneren Organisation zu begleiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zu, um die Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung „Das FEST“ auf Grundlage des in der Vorlage darge- stellten Konzepts schaffen zu können. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung er- forderlichen Schritte einzuleiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. November 2009

  • Anlage_dasFest
    Extrahierter Text