Schulentwicklungsplan: Antragstellung für neue Werkrealschulen und bestehende Hauptschulen mit 10. Schuljahr (Werkrealschulklasse)

Vorlage: 23695
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Schulentwicklungsplan
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 142 10 öffentlich Dez. 3 Schulentwicklungsplan: Antragstellung für neue Werkrealschulen und bestehende Hauptschulen mit 10. Schuljahr (Werkrealschulklasse) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 09.11.2009 1 mehrheitliche Zustimmung Gemeinderat 17.11.2009 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat am 09.11.2009 - die An- tragstellung für neue Werkrealschulen sowie die Fortführung des 10. Schuljahres an beste- henden Hauptschulen, wie in der Vorlage dargestellt, zum 15.12.2009. 2. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Schulbeirats beschließt der Gemeinderat folgende schulorganisatorische Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg: a) Aufhebung der Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2010/11: Heinrich-Köhler-Schule, Tullaschule, Südschule Neureut (künftig Teilstandort), Leopold- schule (künftig Teilstandort), GHS Beiertheim, Uhlandschule (künftig Teilstandort), Schloss-Schule, Heinz-Barth-Schule Wettersbach (künftig Teilstandort), Marylandschule (künftig Teilstandort) b) Aufhebung der Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2013/14: GHS Grünwinkel, GHS Daxlanden, Riedschule, GHS Grötzingen, Viktor-von-Scheffel- Schule Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht beziffer- bar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Durch die Änderung des Bildungsplans ergibt sich möglicherweise die Notwendigkeit, neue Lehr- und Lernmittel anzuschaffen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13.10.2009, 21.10.2009, 04.11.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der seit Jahren feststellbaren Abnahme der Nachfrage nach Schülerplätzen an den Hauptschulen sowie der Einführung der Werkrealschule in Baden-Württemberg erarbeitete die Firma GUS Architekten Ingenieure, Stuttgart, ein Gutachten mit Schwerpunkt „Situation der Hauptschulen“ in Karlsruhe. Datengrund- lage waren u. a.  die amtliche Bevölkerungsstatistik, ausgewählte Sozialdaten sowie Bevölke- rungsvorausberechnungen  standortspezifische Daten zu Schüleraufkommen, Anzahl der Klassen, Klas- senteiler  Raumbestand der Schulen mit Beschränkung auf die allgemeinen Unterrichts- räume  stadträumliche Daten hinsichtlich Stadtstruktur, öffentliche Verkehrserschließung  schulortspezifische Daten hinsichtlich Lage im Stadtraum, Gebäudestruktur und der aktuellen Profile In einem stufenweisen Findungsprozess wurden für das Stadtgebiet Karlsruhe 10 einzelne Planungsbereiche konzipiert und mit der AG „Schulentwicklungsplanung“ abgestimmt. Die Struktur orientiert sich in ihrer Abgrenzung an den gegebenen Stadtstrukturen, dem Angebot an Verkehrsmitteln und den räumlichen Nähebezü- gen zu anderen Schulen. Am 30.07.2009 wurde durch die Änderung des Schulgesetzes die neue Werkreal- schule (WRS) eingeführt. Folgende Vorgaben sind zu beachten:  Die WRS ist grundsätzlich in 2-zügiger Form zu führen. Bedingung für die 2- Zügigkeit ist das Erreichen des Klassenteilers von 32 im Schuljahr 2009/10 in den Klassenstufen 5 - 9.  Bei Kooperationen von zwei Schulen gilt: Der zentrale Standort führt die Klas- senstufen 8 - 10 und ist Stammschule mit Sitz der Verwaltung und der Schul- leitung. Am weiteren Standort werden die Klassenstufen 5 - 7 geführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3  Vorgesehen ist grundsätzlich eine horizontale Teilung (Klassenstufen 5 – 7 und 8 – 10). Im Einzelfall ist eine vertikale Teilung (Klassenstufen 5 – 10 je einzügig an beiden Standorten) zu prüfen.  Ausnahmen sind möglich, sofern die Schule bereits im aktuellen Schuljahr ei- ne 10. Klasse führt und die notwendige Mindestschülerzahl erreicht wird. Um das 10. Schuljahr (1-zügige WRS) aufrechterhalten zu können, müssen 26-28 Schüler/innen in Klasse 8 erreicht werden.  Die Hauptschulen mit 10. Schuljahr werden jedes Schuljahr daraufhin über- prüft, ob sie im kommenden Schuljahr die erforderliche Mindestschülerzahl er- reichen.  Falls vom Kultusministerium einzelne, von uns beantragte 2-zügige Werkreal- schulen nicht genehmigt werden, wird hilfsweise eine Hauptschule mit 10. Schuljahr beantragt.  Hauptschulen, die aktuell kein 10. Schuljahr führen, können aufgrund der ge- setzlichen Bestimmungen nicht als Hauptschule mit 10. Schuljahr beantragt werden.  Anträge auf Einrichtung einer Werkrealschule (WRS) neuer Art sowie Fortfüh- rung des 10. Schuljahres müssen bis 09.12.2009 beim Staatlichen Schulamt vorliegen. Aufgrund dieser Terminvorgabe werden vor allem die Empfehlungen des Gutach- tens mit dem Zeithorizont „1 Jahr“ betrachtet. Um bestimmte Standorte für die neue WRS stärken zu können, müssen einzelne Hauptschulen „auslaufen“ oder zusam- mengelegt werden.  „Auslaufen“ bedeutet, dass im kommenden Schuljahr 2010/11 keine 5. Klasse mehr gebildet wird. Die bisherigen Schüler/innen (Klassen 6-9/10) können in ihrer Schule verbleiben und dort ihren Abschluss machen. Die Auswirkungen der Einrichtung von WRS auf die Schülerzahlenentwicklung der Hauptschulen bleiben abzuwarten. Im Einzelfall kann es aus pädagogi- schen Gründen erforderlich werden, Hauptschulen bereits früher zu schlie- ßen. Dies bedeutet, dass die verbliebenen Schüler/innen auf andere Haupt- schulen bzw. Werkrealschulen wechseln müssen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4  Bei Zusammenlegung werden einzelne bisher selbstständige Hauptschulen aufgehoben und zukünftig in die neuen Werkrealschulstandorte integriert. Die AG Schulentwicklung wird den Umsetzungsprozess begleiten. Änderun- gen/Korrekturen der künftigen Standorte der WRS sind möglich. Bei Kooperationen sind die Schulleitungen aufgefordert, einvernehmliche Lösungen im Sinne des Wohls der Schüler/innen zu finden. Nachfolgend sind die Vorschläge von GUS für die einzelnen Planungsbereiche (statt 10 wie von GUS vorgeschlagen, wurden von der AG Schulentwicklung 8 Planungs- bereiche festgelegt), die Stellungnahmen der betroffenen Schulen im jeweiligen Pla- nungsbereich, weitere Stellungnahmen, die Beschlussempfehlungen der AG Schul- entwicklung an den Schulbeirat sowie die Empfehlungen des Schulbeirats an den Gemeinderat aufgeführt. Das Kultusministerium wird akzeptable Lösungen für alle von Schulaufhebungen betroffenen Lehrer/innen erarbeiten. Dabei sind jeweils die individuelle Konstellation der Schule und die individuelle Situation der Lehrer/innen zu berücksichtigen. Sollten sich im Einzelfall personalrelevante Veränderungen für das städtische Per- sonal (Hausmeister, Sekretariatskräfte) ergeben, wird seitens der Stadt eine sozial- verträgliche Regelung angestrebt. Bis zum Schuljahr 2014/15 soll in Baden-Württemberg ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen aufgebaut werden. Ausbauziel: 40 % der Grundschulen und Realschulen, alle Werkrealschulen und alle Gymnasien. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Planungsbereich Nord-Ost A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Ernst-Reuter-Schule - Antrag auf Werkrealschule B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Ernst-Reuter-Schule - Zustimmung 2. Eichendorff-Schule - grundsätzlich WRS, alternativ Hauptschule mit 10. Schul- jahr C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung Ernst-Reuter-Schule als WRS (2-zügig) 2. Beantragung Eichendorffschule als WRS (2-zügig). Die Eichendorffschule kann WRS werden, wenn weitere Schüler/innen hinzukommen. Dies kann nur durch das Zusammenlegen mit den Hauptschulen der Heinrich-Köhler- und der Tullaschule erreicht werden. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei drei Enthaltungen empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwicklung: 1. Beantragung Ernst-Reuter-Schule als WRS (2-zügig) 2. Beantragung Eichendorffschule als WRS (2-zügig). Die Eichendorffschule kann WRS werden, wenn weitere Schüler/innen hinzukommen. Dies kann nur durch das Zusammenlegen mit den Hauptschulen der Heinrich-Köhler- und der Tullaschule erreicht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Planungsbereich Mitte-Ost A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Fortführung der Kooperation zwischen der Heinrich-Köhler-Schule und der Tullaschule B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Heinrich-Köhler-Schule - Zustimmung zur bisherigen Kooperation. Weitere Perspektive: Ausbau zu einer Ganztagsgrundschule 2. Tullaschule - Zustimmung zur bisherigen Kooperation. Weitere Perspektive: Ausbau zu einer Ganztagsgrundschule C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Die Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden als selbstständige Grundschulen weitergeführt. 2. Die Hauptschulen der Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden mit der Eichendorffschule zusammengelegt. Dadurch kann die Eichendorffschule im Planungsbereich Nord-Ost als WRS beantragt werden. 3. Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden jeweils Ganztagsgrundschu- le. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei drei Enthaltungen empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwicklung: 1. Die Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden als selbstständige Grundschulen weitergeführt. 2. Die Hauptschulen der Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden mit der Eichendorffschule zusammengelegt. Dadurch kann die Eichendorffschule im Planungsbereich Nord-Ost als WRS beantragt werden. 3. Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule werden jeweils Ganztagsgrundschu- le. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Planungsbereich Nord A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Fortführung der Kooperation zwischen der Nord- und Südschule Neureut B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Nordschule will „federführende Schule“ in Neureut sein. 2. Südschule sieht insgesamt ihren Standort als „gefährdet“ an. C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) Der Ortschaftsrat Neureut spricht sich für eine 2-zügige Werkrealschule aus. Die Südschule hat künftig die Klassen 5 - 7, die Nordschule die Klassen 8 - 10 und beherbergt somit die Schulleitung. D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung der WRS für die Nordschule Neureut (2-zügig) 2. Aufhebung der Hauptschule der Südschule Neureut (Grundschule bleibt er- halten). Die Hauptschule an der Südschule Neureut muss in allen Klassenstu- fen mit der Nordschule zusammengelegt werden, damit eine 2-zügige WRS an der Nordschule beantragt werden kann. 3. Einrichtung eines Teilstandortes an der Südschule für die Klassen 5 - 7 4. Die Südschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei einer Enthaltung empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwicklung: 1. Beantragung der WRS für die Nordschule Neureut (2-zügig) 2. Aufhebung der Hauptschule der Südschule Neureut (Grundschule bleibt er- halten). Die Hauptschule an der Südschule Neureut muss in allen Klassenstu- fen mit der Nordschule zusammengelegt werden, damit eine 2-zügige WRS an der Nordschule beantragt werden kann. 3. Einrichtung eines Teilstandortes an der Südschule für die Klassen 5 - 7 4. Die Südschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Planungsbereich Südwest/West A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Beantragung der Anne-Frank-Schule als WRS 2. „Auslaufen“ der GHS Daxlanden B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Anne-Frank-Schule - Zustimmung 2. GHS Grünwinkel - dauerhafter Bestand nur bei Schaffung eines „Schulbezirks“ 3. Adam-Remmele-Schule - Forderung einer WRS 4. GHS Daxlanden - lehnt ein „Auslaufen“ ab. C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung der Anne-Frank-Schule als WRS (2-zügig) 2. Die GHS Grünwinkel wird als selbstständige Grundschule weitergeführt, die Hauptschule läuft aus. 3. Beantragung der Adam-Remmele-Schule als WRS (2-zügig) 4. Die Hauptschule der GHS Daxlanden wird in allen Klassenstufen mit der Adam-Remmele-Schule zusammengelegt. 5. Die Schule Daxlanden wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. 6. Die Grundschulen Daxlanden und Grünwinkel könnten Ganztagsgrundschule werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei einer Enthaltung empfiehlt der Schulbeirat entgegen der AG Schulentwick- lung: 1. Beantragung der Anne-Frank-Schule als WRS (2-zügig) 2. Die GHS Grünwinkel wird als selbstständige Grundschule weitergeführt, die Hauptschule läuft aus. 3. Beantragung der Adam-Remmele-Schule als Hauptschule mit Fortführung des 10. Schuljahres 4. Die GHS Daxlanden wird als selbstständige Grundschule weitergeführt, die Hauptschule läuft aus. 5. Die Grundschulen Daxlanden und Grünwinkel könnten Ganztagsgrundschule werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Planungsbereich Mitte-West/Mitte-Südwest A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Beantragung der Gutenbergschule als WRS 2. Aufnahme einer Kooperation Draisschule mit Gutenbergschule 3. Aufnahme einer Kooperation Leopoldschule mit Südendschule 4. Beantragung der Südendschule als WRS 5. Kooperation der Südendschule mit der Leopoldschule 6. „Auslaufen“ der GHS Beiertheim B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Gutenbergschule - Zustimmung 2. Draisschule - Kooperationen denkbar 3. Leopoldschule - Kooperation mit Südendschule denkbar 4. Südendschule - Zustimmung 5. Leopoldschule - sieht die Vorschläge von GUS kritisch 6. GHS Beiertheim - lehnt ein „Auslaufen“ ab. C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung der Gutenbergschule als WRS (2-zügig) 2. Beantragung der Südendschule als WRS (2-zügig). Dies kann nur erreicht werden, wenn die Hauptschulen der Leopoldschule und der GHS Beiertheim in allen Klassenstufen mit der Südendschule zusammengelegt werden. 3. Einrichtung eines Teilstandortes der Südendschule an der Leopoldschule 4. Die Leopoldschule und die Schule Beiertheim werden als selbstständige Grundschulen weitergeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei zwei Enthaltungen empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwick- lung: 1. Beantragung der Gutenbergschule als WRS (2-zügig) 2. Beantragung der Südendschule als WRS (2-zügig). Dies kann nur erreicht werden, wenn die Hauptschulen der Leopoldschule und der GHS Beiertheim in allen Klassenstufen mit der Südendschule zusammengelegt werden. 3. Einrichtung eines Teilstandortes der Südendschule an der Leopoldschule 4. Die Leopoldschule und die Schule Beiertheim werden als selbstständige Grundschulen weitergeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Planungsbereich Mitte-Süd A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Beantragung der Uhlandschule in Kooperation mit der Schillerschule als WRS 2. „Auslaufen“ der Riedschule B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Uhlandschule - Zustimmung 2. Schillerschule - vorstellbar 3. Riedschule - pädagogische Gründe sprechen gegen ein „Auslaufen“ C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung der Schillerschule (Stammschule) in Kooperation mit der Uh- landschule als WRS (2-zügig) 2. Einrichtung eines Teilstandortes an der Uhlandschule 3. Die Riedschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Die Haupt- schule läuft aus. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei einer Enthaltung empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwicklung: 1. Beantragung der Schillerschule (Stammschule) in Kooperation mit der Uh- landschule als WRS (2-zügig) 2. Einrichtung eines Teilstandortes an der Uhlandschule 3. Die Riedschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Die Haupt- schule läuft aus. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Planungsbereich Ost A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Pestalozzischule: Beantragung einer Werkrealschule 2. „Auslaufen“ der GHS Grötzingen B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Pestalozzischule - Zustimmung 2. GHS Grötzingen - Kooperation mit der Albschule wurde nicht berücksichtigt; an Stelle der Hauptschule würde sie gern eine Ganztagsgrundschule führen. 3. Schloss-Schule - Wunsch nach einer Hauptschule mit 10. Schuljahr 4. Oberwaldschule Aue - 2-zügige WRS in Kooperation mit der Heinz-Barth- Schule Wettersbach 5. Heinz-Barth-Schule Wettersbach - Es wird keine Notwendigkeit zum „Auslau- fen“ der Schule gesehen, wohl aber die Kooperationsmöglichkeit mit der Oberwaldschule Aue. C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) 1. Der Ortschaftsrat Wettersbach beantragt eine 2-zügige WRS mit den Klassen 8 - 10 in Wettersbach. 2. Die Albschule ist mit 3 Außenklassen und weiteren 3 ausgelagerten Klassen im Gebäude der GHS Grötzingen untergebracht und will dort bis zum Ab- schluss ihrer Schüler/innen verbleiben. Der Elternbeirat unterstützt dieses An- liegen. 3. Der OR Grötzingen hat am 21.10.2009 einstimmig beschlossen, die HS Gröt- zingen noch nicht auslaufen zu lassen. Hilfsweise hat er die Einrichtung einer einzügigen Ganztagsgrundschule in gebundener Form beschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Die Heinz-Barth-Schule Wettersbach wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Die Hauptschule läuft aus. Die Grundschule könnte Ganz- tagsgrundschule/Bildungshaus werden. 2. Die GHS Grötzingen wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Die Hauptschule läuft aus. Die Albschule kann daher wie gewünscht mit ihren bisherigen Klassenstufen bis zu den Abschlussprüfungen verbleiben. Die Grundschule Grötzingen wird Ganztagsgrundschule. 3. Die AG Schulentwicklung empfiehlt dem Ortschaftsrat Durlach, unter Ein- beziehung der Experten vor Ort zwei Standorte für die Einrichtung von WRS entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benennen. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei einer Enthaltung empfiehlt der Schulbeirat entgegen der AG Schulentwick- lung: 1. Beantragung der Pestalozzischule (Stammschule) in Kooperation mit der Schloss-Schule als WRS (2-zügig). Dies kann nur erreicht werden, wenn die Hauptschule der Schloss-Schule in allen Klassenstufen mit der Pestalozzischule zusammengelegt wird. 2. Beantragung der Oberwaldschule Aue (Stammschule) in Kooperation mit der Heinz-Barth-Schule Wettersbach als WRS (2-zügig). Dies kann nur er- reicht werden, wenn die Hauptschule der Heinz-Barth-Schule Wettersbach in allen Klassenstufen mit der Oberwaldschule Aue zusammengelegt wird. 3. Einrichtung eines Teilstandortes für die Klassenstufen 5 – 7 (1-zügig) an der Heinz-Barth-Schule Wettersbach 4. Die GHS Grötzingen wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. Die Hauptschule läuft aus. Die Albschule kann daher wie gewünscht mit ihren bisherigen Klassenstufen bis zu den Abschlussprüfungen verbleiben. Die Grundschule Grötzingen wird Ganztagsgrundschule. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Planungsbereich Nord-West A. Vorschlag Gutachten GUS 1. Beantragung der Werner-von-Siemens-Schule in Verbindung mit der Mary- landschule als WRS 2. „Auslaufen“ der Viktor-von-Scheffel-Schule B. Stellungnahmen der betroffenen Schulen 1. Werner-von-Siemens-Schule - Zustimmung 2. Marylandschule ist als Standort einer 2- zügigen WRS gut geeignet. 3. Viktor-von-Scheffel-Schule - Erhalt des Standortes für 2-3 Jahre unter dem Aspekt der Entwicklung des Neubaugebietes „Konversionsgelände“ C. Weitere Stellungnahmen (OR, Elternbeirat u. a.) - D. Beschlussempfehlung der AG Schulentwicklung an den Schulbeirat 1. Beantragung der Werner-von-Siemens-Schule (Stammschule) in Kooperation mit der Marylandschule als WRS (2-zügig) 2. Einrichtung eines Teilstandortes an der Marylandschule 3. Die Marylandschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. 4. Die Viktor-von-Scheffel-Schule wird als selbstständige Grundschule weiterge- führt. Die Hauptschule läuft aus. E. Empfehlung des Schulbeirats an den Gemeinderat Bei zwei Enthaltungen empfiehlt der Schulbeirat analog der AG Schulentwick- lung: 1. Beantragung der Werner-von-Siemens-Schule (Stammschule) in Kooperation mit der Marylandschule als WRS (2-zügig) 2. Einrichtung eines Teilstandortes an der Marylandschule Ergänzende Erläuterungen Seite 16 3. Die Marylandschule wird als selbstständige Grundschule weitergeführt. 4. Die Viktor-von-Scheffel-Schule wird als selbstständige Grundschule weiterge- führt. Die Hauptschule läuft aus. Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Zusammenfassung Planungsbereich Sachstand Empfehlung Schulbeirat Nord-Ost Ernst-Reuter-Schule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr); Ganz- tagshauptschule WRS (2-zügig) - Stammschule Eichendorffschule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule Mitte-Ost Heinrich-Köhler-Schule GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr) - Zusammenlegung - selbstständige GS Tullaschule GHS - Zusammenlegung - selbstständige GS Nord Nordschule Neureut GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule Südschule Neureut GHS - Zusammenlegung - selbstständige GS - Teilstandort der Nordschule Südwest/West Anne-Frank-Schule GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr); Ganztagshauptschule WRS (2-zügig) - Stammschule GHS Grünwinkel GHS - selbstständige GS Adam-Remmele- Schule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) Fortführung als Hauptschule mit 10. Schuljahr GHS Daxlanden GHS - selbstständige GS Mitte-West/Mitte-Südwest Gutenbergschule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule Leopoldschule GHS - Zusammenlegung - selbstständige GS - Teilstandort der Südendschule Draisschule GHS - Ergänzende Erläuterungen Seite 18 Südendschule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule GHS Beiertheim GHS - Zusammenlegung - selbstständige GS Mitte-Süd Schillerschule GHS WRS (2-zügig) - Stammschule Uhlandschule HS - Ganztagshaupt- schule - Zusammenlegung - Teilstandort der Schillerschule Riedschule GHS - selbstständige GS Ost Pestalozzischule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr); Ganz- tagsgrundschule WRS (2-zügig) - Stammschule Schloss-Schule GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr) - Zusammenlegung - selbstständige GS Oberwald-Aue GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule Heinz-Barth-Schule GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr) - Zusammenlegung - selbstständige GS - Teilstandort der Oberwald- schule Aue GHS Grötzingen GHS mit Werkrealschule (ohne 10. Schuljahr) - selbstständige GS Nord-West Werner-von-Siemens- Schule GHS mit Werkrealschule (10. Schuljahr) WRS (2-zügig) - Stammschule Marylandschule Ganztagsgrund- und Hauptschule - Zusammenlegung - selbstständige GS -Teilstandort der Werner-von-Siemens- Schule Viktor-von-Scheffel- Schule GHS - selbstständige GS Ergänzende Erläuterungen Seite 19 Erläuterung der Farbskala: Mit Einführung der neuen Schulart „Werkrealschule“ ergeben sich zwangsläufig Än- derungen bei den einzelnen Schulen. Diese Änderungen werden von der Verwaltung folgendermaßen bewertet: türkis Der Status der Schule bleibt erhalten bzw. erhöht sich rosa Zusammenlegungen, Teilstandorte, selbstständige GS gelb derzeit ergeben sich keine Änderungen grün Fortführung als Hauptschule mit 10. Schuljahr Stand: 10.11.2009 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Schulbeirat – die Antragstellung für neue Werkrealschulen sowie die Fortführung des 10. Schuljahres an bestehenden Hauptschulen – wie in der Vorlage dargestellt – zum 15.12.2009. 2. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Schulbeirats beschließt der Gemeinderat fol- gende schulorganisatorische Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz Baden- Württemberg: a) Aufhebung der Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2010/11: Heinrich-Köhler-Schule, Tullaschule, Südschule Neureut (künftig Teilstandort), Leopoldschule (künftig Teilstandort), GHS Beiertheim, Uhlandschule (künftig Teilstandort), Schloss-Schule, Heinz-Barth-Schule Wettersbach (künftig Teil standort), Marylandschule (künftig Teilstandort) b) Aufhebung der Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2013/14: GHS Grünwinkel, GHS Daxlanden, Riedschule, GHS Grötzingen, Viktor-von- Scheffel-Schule Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. November 2009