Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der Grund- und Hauptschule in Grötzingen

Vorlage: 23694
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ganztagsgrundschule Grötzingen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 143 11 öffentlich Dez. 3 Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der Grund- und Hauptschule in Grötzingen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 09.11.2009 2 Gemeinderat 17.11.2009 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat - die Einrichtung ei- ner Ganztagsgrundschule an der Grund- und Hauptschule Grötzingen in offener An- gebotsform (§ 30 i. V. m. § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 135.000 € 117.500 € 17.500 € 17.500 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Haushaltsmittel müssen für 2010 ff. gesondert eingeplant werden und müssen durch Umschich- tung im THH 4.000 sichergestellt werden. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 21.10.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Allgemeine Informationen Die Grund- und Hauptschule Grötzingen hat im gerade begonnenen Schuljahr 2009/2010 insgesamt 316 Schülerinnen und Schüler, davon 289 im Grund- und 27 im Hauptschulbereich. Die Grundschule wird i. d. R. dreizügig geführt, in der Klas- senstufe drei vierzügig. Die Schülerzahlen im Grundschulbereich sind stabil. Im Bereich der Grund- und Hauptschule Grötzingen ist eine Grundschulförderklasse vorhanden. Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist die GHS Grötzingen auch einer der Modellstandorte des Projektes "Schulreifes Kind". In Zusammenarbeit mit der Kin- dertagesstätte "Obere Setz" in Grötzingen werden hier Kinder gezielt gefördert, um eine verbesserte Lernausgangslage der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung zu erhalten. An der Schule gibt es weiter eine ausgeprägte Kooperation mit den vier Grötzinger Kindergärten. Seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 beteiligt sich die GHS Grötzingen am Ohrenspitzer-Projekt des Landesmedienzentrums Baden- Württemberg, um bei Schülern die Fähigkeit und die Bereitschaft zu genauerem Hinhören und Zuhören zu steigern. Eine lange Tradition hat das Projekt Schulgarten. Schon viele Jahre wird Französischunterricht angeboten; seit Beginn des Schuljah- res 2008/2009 besteht eine Klassenpartnerschaft mit der Ecole élémentaire Wentzel in Wissembourg/Elsass. Seit Jahren werden in der Grötzinger Grund- und Haupt- schule Außenklassen der Albschule (aktuell 1. + 3. sowie 7. Klasse) unterrichtet. Die Schule steht aktuell auf der Warteliste für das Jugendbegleiterprogramm des Landes (Jugendnetz) für das Schuljahr 2010/2011. Der Bedarf für eine Ganztagsgrundschule in Grötzingen zeigte sich kurzfristig darin, dass bei der Schulanmeldung im Frühjahr 2009 entgegen der bisherigen Erfahrun- gen 18 Familien Schulbezirkswechsel an Schulen beantragten, die entweder bereits einen Ganztagsbetrieb in der Grundschule anbieten (Pestalozzischule Durlach) oder ein Betreuungskonzept haben (z. B. Elternverein Schlossschule Durlach) und denen gleichzeitig das Hortkonzept in Grötzingen nicht ausreichte (obwohl es den gleichen Umfang hat). Eine daraufhin bei den Grötzinger Eltern von Kindern im Alter von 2 bis 5 Jahren durchgeführte Umfrage ergab, dass ab 2010 Bedarf für Ganztagsbetreuung an der Grötzinger Grundschule laufend gegeben ist (2010: 20 Kinder; 2011: 34 Kinder; Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2012: 23 Kinder; 2013: 13 Kinder, wobei in dieser Altersgruppe der Rücklauf gerin- ger war). Für die Grund- und Hauptschule Grötzingen ist im Schulkonzept der Stadt Karlsruhe vorgesehen, am Standort keinen Hauptschulzug mehr anzubieten. Als Äquivalent und zur Stärkung des Schulstandorts fordern Elternschaft und Ortschaftsrat Grötzin- gen einen Ganztagsbetrieb an der Grundschule. Hierfür spricht auch, dass sich die Schulgebäude in hervorragendem Zustand befinden und über zahlreiche hervorra- gend ausgestattete Fachräume (Werkstatt, Küche, naturwissenschaftliche Fachräu- me) verfügen. Ideal ist die Lage direkt neben dem Schwimmbad und der Schulsport- halle. Außerdem sind direkt auf dem Schulgelände der Hort an der Schule, die Ergänzen- de Betreuung sowie die Stadtteilbibliothek untergebracht. Insofern verfügt die Grund- und Hauptschule Grötzingen über Rahmenbedingungen wie kaum eine andere Karlsruher Schule. Konzept Eine Umfrage hat eindeutig den Bedarf für eine Ganztagsgrundschule gezeigt; ent- sprechende Forderungen wurden von der Elternschaft an Schule und Ortsverwal- tung herangetragen. Zum laufenden Schuljahresbeginn hatten 18 Eltern einen An- trag auf Befreiung vom Grundschulbezirk gestellt, um ihr Kind in einer der benach- barten Ganztagsgrundschulen anmelden zu können. Ein entsprechendes Konzept liegt vor und ist als Anlage beigefügt. Es wurde von der Schule in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe und der Pä- dagogischen Hochschule Karlsruhe erarbeitet; darüber hinaus haben daran auch einige Eltern bzw. interessierte Grötzinger mitgewirkt. Das Konzept enthält neben einem breiten Spektrum von Angeboten die Schwer- punkte „SKI“, nämlich Sport – Kunst (Badisches Malerdorf Grötzingen) – Informa- tionstechnologie. Der Einführung einer einzügigen Ganztagsgrundschule in offener Form und dem Konzept hierzu haben die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Elternbei- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 rat und Schulkonferenz) zugestimmt. Dem hat auch der Ortschaftsrat Grötzingen hilfs- und übergangsweise zugestimmt, falls eine zweizügige Grundschulklasse in teilgebundener Form, die der Ortschaftsrat einstimmig präferiert, nicht zulässig oder realisierbar sein sollte. Der Ortschaftsrat hält die teilgebundene Form für das deutlich bessere Angebot, welches laut Vorgabe des Landes nur den „Brennpunktschulen“ vorbehalten sein soll. Diese Vorgabe muss nach Ansicht des Ortschaftsrats jedoch aufgegeben werden, da bis 2014 in Baden-Württemberg 40 Prozent der Grundschu- len ein Ganztagsangebot haben sollen und es so viele Brennpunktschulen gar nicht gibt. Aus diesem Grund hat er die politische Forderung nach einem ausreichend großen Angebot in teilgebundener Form erhoben. Organisatorischer Rahmen Die Ganztagsgrundschule an der Grund- und Hauptschule Grötzingen bietet Öff- nungszeiten von 7:30 Uhr bis 16:25 Uhr von montags bis freitags. Das Mittagessen ist Bestandteil des Angebots. Die Kosten für das Mittagessen und anteilig für das kommunale Betreuungsangebot in Höhe von derzeit 102 €/Monat sind von den Er- ziehungsberechtigten zu tragen. Der Tagesablauf ist dem Alter entsprechend rhyth- misiert, d. h. Unterrichts- und Entspannungsphasen wechseln sich ab. Das Konzept sieht vor, bestimmte Angebote über Kooperationspartner (ortsansässige Vereine, Jugendbegleiter usw.) anzubieten. Schulbezirk Der Schulbezirk des Ganztagszugs ist der Schulbezirk der Grund- und Hauptschule Grötzingen. Bei freien Kapazitäten kann auch eine Aufnahme von Kindern außerhalb des Schulbezirks erfolgen. Ressourcen Die Schule verfügt über genügend Raumkapazitäten. Für die Ganztagsgrundschule stellt die Staatliche Schulverwaltung vier zusätzliche Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb je Klasse zur Verfügung. Das Konzept sieht ergänzend Personal des Schulträgers vor, um den Ganztagsbe- trieb zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine/n Erzieher/in je Klasse, die/der Ergänzende Erläuterungen Seite 5 mit 15 Wochenstunden beschäftigt ist. In der genannten Stundenzahl sind neben Betreuungszeiten auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Teamgespräche, Konfe- renzen und Elternabende enthalten. Das vorhandene Personal des dreigruppigen Hortes an der Schule sowie der Ergänzenden Betreuung wird sukzessive in den Ganztagsbetrieb überführt, beginnend zunächst mit einer Kraft; dabei wird unter- stellt, dass der Anteil der insgesamt betreuten Kinder (Hort, Ergänzende Betreuung und Ganztagsgrundschule) gleich bleibt und nicht – wie in den Vorjahren – signifi- kant steigt. In einem mitarbeiterorientierten Prozess sind die notwendigen organisa- torischen Veränderungen im Personalbereich sozialverträglich zu gestalten. Schon bisher wird im Hortbereich ca. 70 Kindern Mittagsverpflegung gereicht, so dass für die Einrichtung der Ganztagsgrundschule lediglich eine zusätzliche Kü- chenhilfe in kleinerem Umfang notwendig wird. Eine Ausgabeküche (mit entspre- chendem Geschirr usw.) und Räume, in denen das Essen eingenommen werden kann, sind vorhanden. Die Beschaffung zusätzlicher Unterrichtsmittel und Freizeitspielgeräte ist nicht erfor- derlich; diese sind in ausreichendem Maße vorhanden. Kosten Personalkosten Erzieher/in (19.000 €/Jahr), im Endausbau bei vier Klassen 76.000 €/Jahr Personalkosten Küchenhilfe 15.000 €/Jahr Kostenanteil Mittagessen 44.000 €/Jahr Gesamt 135.000 €/Jahr Einnahmen Elternentgelte (102 €/Monat x 11 Monate x 20 Kinder), im Endausbau bei vier Klassen 90.000 €/Jahr Personalkostenzuschüsse (6.870 €/Jahr pro Klasse) 27.500 €/Jahr Gesamt 117.500 €/Jahr Da die Ganztagsschule nicht im baden-württembergischen Schulgesetz verankert ist, bedarf die Einrichtung eines derartigen Angebotes eines Beschlusses nach § 30 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 i. V. m. § 22 Schulgesetz. Der Beschluss musste bis zum 31.10.2009 dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe vorliegen, damit zum Schuljahr 2010/2011 der Betrieb of- fiziell aufgenommen werden kann. Das Staatliche Schulamt Karlsruhe war damit einverstanden, dass der formlose Antrag rechtzeitig vor dem 31. Oktober gestellt wurde mit der Maßgabe, dass die Beschlüsse der städtischen Gremien nachgereicht werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Schulbeirat – die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule an der Grund- und Hauptschule Grötzingen in offener Angebotsform (§ 30 i. V. m. § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg). Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. November 2009

  • Ganztagsgrundschule_Grötzingen
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