Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Einkommensanrechnung der Abwrackprämie auf die Leistungen nach dem SGB II

Vorlage: 23641
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 29

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Anrechnung Abwrackprämie
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 13. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 167 32 öffentlich Einkommensanrechnung der Abwrackprämie auf die Leistungen nach dem SGB II 1. Wie viele Fälle gab bzw. gibt es in Karlsruhe, in denen Hartz-IV-Empfänger/- innen die Abwrackprämie als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wurden, obwohl die damit verbundenen Transaktionen (Verkauf, Kauf, aktuelle Guthaben) unter der vom Bundessozialgericht angenommenen Angemessenheitsgrenze lagen? 2. In wie vielen Fällen wurden den betroffenen Hartz-IV-Empfänger/-innen in der Folge die Leistungen nach SGB II gekürzt? 3. Mit welcher Begründung? 4. Wie viele Hartz-IV-Empfänger/-innen haben Widersprüche gegen diese Entscheide eingelegt? 5. Welches Ergebnis hatten diese Widersprüche? 6. Ist der Stadtverwaltung bzw. den für die Leistungsgewährung nach SGB II zuständigen Stellen das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt bekannt, in dem einer Hartz-IV-Empfängerin bestätigt wurde, dass in ihrem und ähnlich gelagerten Fällen die Abwrackprämie anrechnungsfrei bleibt? Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf (Beschluss v. 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER). Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu werten gewesen, das es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 EURO nicht erreiche. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Einer Hartz-IV-Bezieherin wurden nach einem Autokauf, für den sie die Abwrackprämie in Anspruch nahm, die monatlichen Leistungen nach SGB II von 588,91 auf 88,91 EURO gekürzt. Ihre beim Sozialgericht dagegen eingelegte Beschwerde war nun auch vor dem Landessozialgericht erfolgreich. Wie in Karlsruhe in solchen Fällen verfahren wird, bzw. verfahren worden ist, soll die Anfrage im Interesse der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger klären helfen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009

  • TOP 32
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 13.10.2009 eingegangen: 14.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 167 32 öffentlich Dez. 3 Einkommensanrechnung der Abwrackprämie auf die Leistungen nach dem SGB II 1. Wie viele Fälle gab bzw. gibt es in Karlsruhe, in denen Hartz-IV-Empfänger/-innen die Abwrackprämie als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wur- den, obwohl die damit verbundenen Transaktionen (Verkauf, Kauf, aktuelle Guthaben) unter der vom Bundessozialgericht angenommenen Angemessenheitsgrenze lagen? Beim Jobcenter Stadt Karlsruhe wurde in keinem Fall die Abwrackprämie als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. 2. In wie vielen Fällen wurden den betroffenen Hartz-IV-Empfängern/-innen in der Folge die Leistungen nach SGB II gekürzt? entfällt 3. Mit welcher Begründung? entfällt 4. Wie viele Hartz-IV-Empfänger/-innen haben Widersprüche gegen diese Entscheide ein- gelegt? entfällt 5. Welches Ergebnis hatte diese Widersprüche? entfällt 6. Ist der Stadtverwaltung bzw. den für die Leistungsgewährung nach SGB II zuständigen Stellen das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt bekannt, in dem einer Hartz-IV-Empfängerin bestätigt wurde, dass in ihrem und ähnlich gelagerten Fällen die Abwrackprämie anrechnungsfrei bleibt? Den für die Leistungsgewährung nach SGB II zuständigen Stellen ist das Urteil des Landesso- zialgerichts Sachsen-Anhalt bekannt.