Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Bürgerbegehren als Bestandteil der Bürgerdienste

Vorlage: 23640
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Bürgerdienste
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 9. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 166 31 öffentlich Bürgerbegehren als Bestandteil der Bürgerdienste A. Kann es sein, dass bürgerentscheidswillige Bürgerinnen und Bürger vergeblich auf der Internetseite unserer Stadt nach Informationen für die Durchführung von Bürgerbegehren suchen? B. Kann es sein, dass bürgerentscheidswillige Bürgerinnen und Bürger vergeblich bei den Bürgerdiensten nach Unterstützung von Bürgerbegehren anfragen? C. Wenn ja – wäre es nicht sinnvoll einen Informationsdienst bzw. entsprechende Informationen zu diesem Thema den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt über das Amt für Stadtentwicklung (Wahlamt) zur Verfügung zu stellen? D. Wenn ja – würde es unserer Stadt nicht gut stehen sich als Vorbild in der Region zu präsentieren wenn sie die wichtigsten Informationen zum Thema Bürgerbegehren über die Internetseite der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellt oder wenigstens die wichtigen Links bereitstellt? Die Stadt Karlsruhe verweist mit Stolz auf das „Ständehaus“ als „Wiege der Demokratie“ und ihren tiefen demokratischen Wurzeln. In dieser Tradition haben die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit des schon öfter bewiesen, dass sie bereit sind aktiv in das politische Geschehen der Stadt einzugreifen und Gebrauch des § 21 der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung (Bürgerentscheid, Bürgerbegehren) zu machen. Beispiele in der jüngsten Vergangenheit der Stadt sind das Bürgerbegehren gegen die Kronenplatz- und Festplatzbebauung oder wie aktuell das Bestreben eines erneuten Bürgerentscheides zur U-Strab. Leider bleiben willige Bürgerinnen und Bürger aber bei der Durchführung bzw. bei der Handhabung von Bürgerbegehren in Karlsruhe sich selbst überlassen oder müssen sich auf die Hilfe von Vereinen wie „Mehr Demokratie“ zurückgreifen, da die Stadt Karlsruhe keinerlei Unterstützung in dieser Richtung anbietet. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Es gibt weder ein zuständiges Amt - wie in der Stadt Münster das Amt für Bürgerangelegenheiten, das über ihr Wahlamt bei den Vorbereitungen zu einem Bürgerbegehren unterstützend mitwirkt -, noch kann man entsprechende Informationen zur Durchführung von Bürgerbegehren über die Internetseite der Bürgerdienste der Stadt Karlsruhe erhalten. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 09.10.2009 eingegangen: 09.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 166 31 öffentlich Dez. 1 Bürgerbegehren als Bestandteil der Bürgerdienste Mit der Anfrage wird angeregt, Informationen für die Durchführung eines Bürgerbegehrens seitens der Stadtverwaltung bereitzustellen, einen Informationsdienst einzurichten und darüber hinaus gehende Unterstützung zu leisten. Seitens des Bürgermeisteramtes ist hierbei zu differenzieren zwischen der Bereitstellung allgemeiner Informationen und einer im Einzelfall gewünschten Beratung oder gar aktiven Unterstützung einer bürgerschaftlichen Initiative. Die Internetseiten der Stadt Karlsruhe enthalten bereits heute unter der Rubrik “Gemeinderat-Stichwortverzeichnis” sowie auf der Webseite des Wahlamtes kurze Erläuterungen und Informationen zu diesem Thema. Eine Ergänzung der Informationen zu den allgemeinen rechtlichen Anforderungen an Bürger- begehren ist sicherlich möglich und wird durch das Amt für Stadtentwicklung – Wahlamt geprüft und veranlasst werden. Die Einrichtung eines Informationsdienstes bis hin zur Unterstützung eines Bürgerbegeh- rens durch die Stadtverwaltung würde jedoch die gebotene Neutralität der Verwaltung hin- sichtlich des Bürgerbegehrens selbst und auch seiner Ziele verletzen. Dies wird beson- ders erkennbar, wenn man versuchen wollte, die Grenzen einer Unterstützung durch die Verwaltung unter Berücksichtigung aller bürgerschaftlichen Interessenlagen zu definieren oder auch, wenn man sich vor Augen führt, dass nach § 21 Abs. 5 GemO im Falle eines Bürgerentscheides die Gemeindeorgane, also der Gemeinderat und der Oberbürgermeis- ter, die von ihnen vertretene Auffassung darzulegen haben. Nach diesem Verständnis von Basisdemokratie, deren Stärkung der Anfrage ja zu Grunde liegt, kann und muss eine sol- che sich frei und unbeeinflusst von den Gemeindeorganen entwickeln und entfalten kön- nen.