Anfrage GRÜNE: Gehölzschnitt während der Vegetationszeit
| Vorlage: | 23639 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom 8. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 165 30 öffentlich Gehölzschnitt während der Vegetationszeit 1. Sind der Stadtverwaltung Informationen bekannt, denen zufolge während der Vegetationszeit im August durch städtische Mitarbeiter eine ca. 3 m breite Gebüschzone entlang des Rötlingwegs in Grünwettersbach zerstört wurde? 2. Warum wurde dieser Eingriff nicht während der Wintermonate außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt? 3. Kommt es häufiger vor, dass Gehölzpflege- bzw. Gehölzschnittmaßnahmen durch die Stadtverwaltung während der Vegetationsperiode vorgenommen werden? Wenn ja: Warum und in welchen Fällen? 4. Warum wurde der gesamte Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt, anstatt das Gebüsch schonend zurück zu schneiden und damit den Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel, Insekten und andere Tierartengruppen zu erhalten? 5. Welche Maßnahmen wurden im Vorfeld des Eingriffs durchgeführt, um Beeinträchtigungen der im Gehölzstreifen vorkommenden Tiere zu vermeiden? Zwischen dem 17. und 20. August 2009 wurde in Grünwettersbach ein naturnaher Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt, in dem Anwohnern zufolge zahlreiche Tierarten beobachtet wurden. Derartige Eingriffe müssen gemäß § 43 des Naturschutzgesetztes Baden- Württemberg außerhalb der Vegetationsperiode durchgeführt werden. Auch sind Pflegeeingriffe möglichst schonend vorzunehmen, um Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten so schützen. Ähnliche Meldungen, wie in Frage 1 beschrieben, werden von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder an die GRÜNE Fraktion heran getragen. Insofern besteht Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Anlass zur Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Eingriff nicht um einen Einzelfall handelt. Die Stadtverwaltung hat auch in Fragen des Naturschutzes Vorbildfunktion für Karlsruherinnen und Karlsruher. Deshalb ist es besonders wichtig, dass städtische Mitarbeiter die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes einhalten und dass Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten so weit wie möglich geschützt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 08.10.2009 eingegangen: 08.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 165 30 öffentlich Dez. 6 Gehölzschnitt während der Vegetationszeit Die Schnittpflegearbeiten der Böschung im Rötlingweg wurden durch Mitarbeiter des Bau- hofs Wettersbach auf Veranlassung der Ortsverwaltung Wetterbach ausgeführt. Nach mehrfachen Meldungen von Anwohnern und des örtlichen Streckenkontrolleurs bestand hier eine hohe Dringlichkeit zur Durchführung der Arbeiten. Der Bewuchs ragte schon mindestens einen halben Meter in die Fahrbahn und stellte eine Verkehrsgefährdung dar. Im Zuge des Rückschnitts an der teilweise sehr steilen Böschung kam in beträchtlichem Umfang Unrat einschließlich Stacheldraht, Schrottteile und Altreifen zum Vorschein. Um diese Unansehnlichkeiten bergen zu können, musste teilweise ein stärkerer Rückschnitt vorgenommen werden. Die Beseitigung der Verkehrsgefährdung und die Beseitigung der Müllablagerung wurden von den Anwohnern ausdrücklich begrüßt. Wenn gleich Arbeiten dieser Art üblicherweise von der Ortsverwaltung nur in der Vegeta- tionsruhe veranlasst werden, sah sie sich in diesem Fall wegen der Verkehrssicherungs- pflicht und ihrer Vorbildfunktion in Sachen Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Flä- chen in der Not, eine Ausnahme machen zu müssen. Die Ortsverwaltung versichert, dass sie zukünftig bei der Abwägung von Belangen der Ortsbildpflege und des Naturschutzes mehr Fingerspitzengefühl zeigen wird. Seite 2 Generell werden Gehölzpflegearbeiten von Seiten der Stadtverwaltung auch während der Vegetationsperiode vorgenommen. Hierbei handelt es sich überwiegend um die laufende Gehölzpflege des Verkehrsgrüns einschließlich der Straßenbäume. Diese Maßnahmen dienen überwiegend der Freihaltung des Lichtraumprofils an Hauptverkehrsstraßen und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Insbesondere trockene Äste oder durch schnell fortschreitende Fäulnisprozesse statisch bedenkliche Kronenteile werden bei die- sen Schnittmaßnahmen entfernt. Auch Kronenauslichtungen, die manche Baumarten bes- ser als Sommerschnitt verkraften, zählen dazu. Schließlich finden auch Heckenform- schnitte nach der Vogelbrutzeit im Sommer statt, da ein Winterschnitt allein nicht aus- reicht, um angrenzende Verkehrsflächen freizuhalten. Grundsätzlich erfolgt vor Beginn der Maßnahmen eine Sichtkontrolle, um Beeinträchti- gungen eventueller Tiervorkommen zu vermeiden.