Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Wasserpreiserhöhung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH zum 01.01.2008
| Vorlage: | 23638 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 5. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 164 29 öffentlich Wasserpreiserhöhung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH zum 01.01.2008 A. Warum haben die Stadtwerke Karlsruhe GmbH - ein hundertprozentiges Tochter- unternehmen der Stadt Karlsruhe - den Wasserpreis zum 1.1.2008 erhöht, obwohl dem keinerlei Kostensteigerungen entgegen standen? B. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Gewinnsteigerung von 1,4 Mio. Euro (127%) und den Kosten für die Kombilösung, die in der KASIG GmbH abgebildet werden? C. Wenn JA - Müssen die Karlsruher Energiekunden damit rechnen, dass auch in Zukunft Kosten die im Zusammenhang mit der Kombilösung stehen, in den Gebüh- ren von Strom, Heizung, Wasser „versteckt“ werden? C. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH nehmen für sich das Recht zur Preisanpassung in Anspruch (§ 4 Absatz 2), schließen aber in diesem Zusammenhang die Verpflichtung aus § 24 Absatz 3 aus (Änderungen der Preise dürfen nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig sein, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind) einem Kunden gegenüber aus. Warum? D. Warum werden die Berechnungsfaktoren, wie in der AVBWasserV in § 24 Absatz 3 gefordert, auf den Rechnungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH nicht ausgewiesen? E. Wie ist vor dem Hintergrund der immensen Gewinnsteigerung die Aussage von Pressesprecher Markus Schneider in ka-news vom 15.4.2008 zu bewerten, bei der es um die Privatisierung kommunaler Unternehmen ging: "Auch die Stadtwerke Karlsruhe sprechen sich gegen eine Privatisierung Seite 2 __________________________________________________________________________________________ der Wasserversorgung aus. _Der Grund: Mit Trinkwasser als Lebensmittel sollte keine Rendite herausgeschlagen werden_. "Die kommunale Struktur entspricht der Daseinsvorsorge am besten", so Markus Schneider, Pressesprecher der Stadtwerke Karlsruhe." Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH – ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Karlsruhe - haben zum 1.1.2008 den Wasserpreis um 12 Cent/m³ erhöht. Dies erfolgte am 14.12.2007 per öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (Kurier). Begründet wurde die Preiserhöhung dort wie folgt: /"Die Stadtwerke Karlsruhe haben die Preise für Trinkwasser seit 3 Jahren stabil gehalten. Die Kosten für die Trinkwasserversorgung sind jedoch kontinuierlich gestiegen. Die wesentliche Ursache dafür sind umfangreiche Investitionen, die vor allem aufgrund der verschärften gesetzlichen Anforderungen in der Trinkwasserverordnung erforderlich sind. Diese Maßnahmen sollen die Verbesserung der Versorgung sowie die Umsetzung der höheren Maßstäbe für Qualität und Qualitätskontrollen beim Lebensmittel Trinkwasser sicherstellen." /Die Trinkwasserverordnung trat bereits 2003 in Kraft, im Jahre 2008 hat sich lediglich der Grenzwert für Bromat geändert. Die von den Stadtwerke Karlsruhe GmbH veröffentlichten Wasserwerte liegen schon seit Jahren unter diesen Grenzwerten. Das Karlsruher Trinkwasser hat "Mineralwasserqualität"/ /Am 29.6.2009 haben die Stadtwerke Karlsruhe GmbH den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 vorgelegt. Hier ist auf Seite 22 folgendes zu lesen: /"Bei der Trinkwasserversorgung wurde im Berichtsjahr ein Ergebnis vor Ertragsteuer in Höhe von 2,5 Mio. € erwirtschaftet, das um 1,4 Mio. € über dem Vorjahresergebnis liegt. Diese positive Ergebnisentwicklung ist insbesondere auf eine zum 1. Januar 2008 durchgeführte Wasserpreiserhöhung um 12 ct./m3 zurückzuführen. Sachverhalt / Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Im Übrigen konnten eingetretene Erhöhungen beim anteiligen Personalaufwand der Wasserversorgung durch rückläufige Kosten bei den Unterhaltungsaufwendungen nahezu ausgeglichen werden. " /Vertragsgrundlage für die Versorgung der Kunden ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist". Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sind der einzige Wasserversorger in Karlsruhe und somit Monopolist in diesem Bereich. Die AVBWasserV setzt daher enge Grenzen hinsichtlich von Preisanpassungen. In § 4 Absatz 2 wird die Preisanpassung dem Grunde nach geregelt. /(2) Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Dies gilt auch für die dazugehörenden Preise, sofern sie nicht dem Kunden im Einzelfall mitgeteilt werden. /In § 24 Absatz 3 wird die Preisanpassung der Höhe nach geregelt. (/3) Preisänderungsklauseln sind kostennah auszugestalten. Sie dürfen die Änderung der Preise nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig machen, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind. Die Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen werden. /Es gab also zum 1.1.2008 keine höheren Beschaffungskosten. Lediglich der Gewinn ist von 1,1 auf 2,5 Mio. Euro gestiegen - um über 127%. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 05.10.2009 eingegangen: 05.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 164 29 öffentlich Dez. 4 Wasserpreiserhöhung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH zum 01.01.2008 a) Warum haben die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, ein 100-%iges Tochterunternehmen der Stadt Karlsruhe, den Wasserpreis zum 01.01.2008 erhöht, obwohl dem keinerlei Kostensteigerungen entgegen standen? Ein Vergleich mit dem Vorjahr greift hier zu kurz. Die Maßnahme war auch nach 3-jähriger Preiskonstanz aufgrund struktureller Kostensteigerungen notwendig geworden. Dies waren im Wesentlichen: - Die Umsetzung höherer Qualitätsmaßstäbe infolge der neuen Trinkwasserverordnung vom 01.01.2004. Darunter fallen die Neuausweisung von Schutzgebieten und die dadurch verursachten Pegelbohrungen sowie die Schaffung von Dauerbeobachtungsflä- chen für das Wasserwerk Rheinwald. - In diesem Zeitraum wurden weitere erhebliche Investitionen in die Wassernetze getätigt. - Dabei geht der Wasserabsatz in Karlsruhe jedoch langsam aber stetig zurück. Bei einem im Wesentlichen auf Fixkosten basierenden Kostensystem führt dies zwangsläufig zu steigenden spezifischen Kosten. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Karlsruhe hat deswegen dieser moderaten Preismaßnahme einstimmig zugestimmt. b) Besteht ein Zusammenhang zwischen der Gewinnsteigerung von 1,4 Mio. EUR (127 %) und den Kosten für die Kombi-Lösung, die in der KASIG GmbH nicht abgebil- det werden? Nein. Seite 2 c) Die Stadtwerke Karlsruhe nehmen sich das Recht zur Preisanpassung in Anspruch (§ 4 Abs. 2 AVBWasserV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versor- gung mit Wasser), schließen aber in diesem Zusammenhang die Verpflichtung aus d) § 24 Abs. 3 einem Kunden gegenüber aus. Warum? Der Wasserversorger kann wählen, ob er die Preisanpassungen durch öffentliche Bekannt- gabe gemäß § 4 Abs. 2 AVBWasserV durchführt, oder ob er eine eigene hiervon abwei- chende Preisänderungsklausel in seinen Verträgen verwendet. Nur wenn er sich für die zweite Alternative entscheidet, ist diese Änderungsklausel so auszugestalten, dass sie den Anforderungen des § 24 Abs. 3 AVBWasserV entspricht. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH hat jedoch keine Preisänderungsklausel in ihre Verträge aufgenommen. Damit ist die Vor- schrift des § 24 Abs. 3 AVBWasserV hier nicht anwendbar. e) Warum werden die Berechnungsfaktoren, wie in der AVBWasserV in § 24 Abs. 3 ge- fordert, auf den Rechnungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH nicht ausgewiesen? Zunächst fordert dieser Paragraph keinen Ausweis der Berechnungsfaktoren auf der Rech- nung, sondern nur im Vertragstext selbst. Wie oben erläutert, verwendet die Stadtwerke Karlsruhe GmbH jedoch keine Preisände- rungsklausel, eine solche Vertragspassage ist damit hinfällig. f) Wie ist vor dem Hintergrund der immensen Gewinnsteigerung die Aussage des Pressesprechers der Stadtwerke Karlsruhe in ka-news vom 15.4.2008 zu bewerten, bei der es um die Privatisierung kommunaler Unternehmen ging? Im Gesamtkontext des Presseartikels ist der dargestellte Auszug so zu verstehen, dass bei einer Privatisierung der Wasserwirtschaft der Renditeaspekt gegenüber der Qualität der Versorgung eine dominante Rolle einnehmen und damit hohe Renditeerwartungen der pri- vatwirtschaftlichen Anleger zum Tragen kommen könnten. Dies ist bei den Stadtwerken als kommunalorientiertem Unternehmen nicht der Fall.