Antrag GRÜNE, StR Fostiropoulos, StRn Zürn (Die Linke), StR Wenzel, StR Mossuto (FW): Einführung eines Bürgerbeteiligungshaushalts

Vorlage: 23633
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsamer Antrag-Bürgerbeteiligungshaushalt
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) vom 20. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 160 25 öffentlich Einführung eines Bürgerbeteiligungshaushaltes 1. Die Stadt Karlsruhe führt einen BürgerInnenbeteiligungshaushalt unter Berücksichtigung der Aspekte - Haushaltsneutralität als Grundlage für das Beteiligungsverfahren - Gender Budgeting sofern zeitlich noch möglich für den Doppelhaushalt 2011/2012, spätestens aber zum Doppelhaushalt 2013/2014 durch. a) Dazu wird eine moderierte öffentliche Veranstaltung zum Thema Bürger- Innenhaushalt durchgeführt und externe ReferentInnen, z. B aus Freiburg, Köln und Berlin, eingeladen, die über die Erfahrungen mit dem Thema Bürgerbeteiligungshaushalt und das bei ihnen angewandte Beteiligungsverfahren informieren. b) Die Stadt Karlsruhe richtet zur Einführung des BürgerInnenbeteiligungshaushaltes eine beratende Arbeitsgruppe ein, der VertreterInnen des Gemeinderates, der Verwaltung und unterschiedlicher Gruppen der Karlsruher BürgerInnenschaft (z.B. Umweltverbände, Bürgervereine u.a.) angehören. c) Die Stadt Karlsruhe legt dem Gemeinderat bis Anfang 2010 ein Konzept für die Informations- und Konsultationsphase vor, das verschiedene Ebenen der Beteiligung, wie repräsentative BürgerInnenbefragungen, Internet- und repräsentative Beteiligungsmöglichkeiten auf Stadtteilebene enthält. Ziel dieses „Verfahrensmix“ ist, möglichst viele Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu erreichen und am Prozess zu beteiligen. 2) Die Stadt Karlsruhe konzipiert eine BürgerInnenumfrage über die Gewichtung städtischer Leistungen (Priorisierung) und legt den Fragenkatalog vor der Durchführung der BürgerInnenumfrage dem Gemeinderat vor. 3) Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden sowohl der Haushaltsstrukturkommission, als auch dem Gemeinderat, im Vorfeld der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2011/2012 bzw. 2013/2014 als Stellungnahme zum Haushaltsentwurf der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 4) Die Stadt Karlsruhe prüft, welche Fördermöglichkeiten zur Durchführung eines BürgerInnenbeteiligungshaushaltes unter Berücksichtigung der Aspekte NKHR und Gender Budgeting bei Bund, Land und EU bestehen und erstattet dem Gemeinderat Bericht. In Zeiten der vom Regierungspräsidium attestierten „strukturellen Schieflage“ des Haushaltes ist es unabdingbar, hinsichtlich der vom Gemeinderat beeinflussbaren städtischen Ausgaben, „Rücksprache“ mit den Bürgern und Bürgerinnen von Karlsruhe zu halten. Eine gemeinsame Priorisierung der Mittelverwendung durch Gemeinderat, Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern, unter Berücksichtigung des Ansatzes der Haushaltsneutralität, ist eine sinnvolle und wichtige Hilfestellung, um ein Finanzkonsolidierungskonzept für die Stadt Karlsruhe zu erarbeiten. Gleichzeitig ist die Berücksichtigung der vollzogenen Einführung des NKHR im Haushaltswesen der Stadt Karlsruhe ein geeigneter Zeitpunkt, um Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes stärker direkt in die Haushaltsplanung mit einzubeziehen. Entsprechend den im April 1997 vom Gemeinderat beschlossenen Leitlinien zur Agenda 21 sind Planungen und Maßnahmen der Stadt Karlsruhe unter den Aspekten der "Nachhaltigen Entwicklung" nach sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen, sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen bei Planungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aktiv einzubeziehen. Dies trifft auch auf die Erstellung des städtischen Haushalts zu. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Alexander Geiger Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Jürgen Wenzel Eduardo Mossuto Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 20.10.2009 eingegangen: 20.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 160 25 öffentlich Dezernat 4 Einführung eines Bürgerbeteiligungshaushaltes Aufgrund der bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten über den städtischen Haushalt, der vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie des hohen Ressour- ceneinsatzes an Personal und Sachmittel wird die Umsetzung eines Bürgerhaushal- tes nicht weiter verfolgt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe stellt seit dem Doppelhaushalt 2007/2008 Produkthaushalte auf, in denen die städtischen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und die entspre- chenden finanziellen und sonstigen Ressourcen transparent dargestellt werden. Die Produkthaushalte seit 2007 sind in vollständiger Form im Internet einzusehen. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan in seiner Entwurfsphase öffentlich ausgelegt, um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Einsicht zu ge- ben. Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger werden im gemeinderä- tlichen Beratungsverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch haben die Bürge- rinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anliegen über die gewählten Stadträtinnen und Stadträte direkt in das gemeinderätliche Beratungsverfahren einzubringen, was sich zuletzt bei den Planberatungen des Doppelhaushaltes 2009/2010 in 298 Anträ- gen aus der Mitte des Gremiums niederschlug. Für die Einführung eines Bürgerbeteiligungshaushaltes würde ein erheblicher Mehr- aufwand an Sachmittel für Projektführung, Moderation, Informationsmaterial etc. und zusätzliche Stellen erforderlich. Ebenso wären neben der Verwaltung auch in nicht unerheblichem Maße Ratsmit- glieder einzubinden, sind diese doch oftmals die Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Erfahrungen aus vergleichbaren Großstädten, die bereits ein entsprechendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt haben, zeigen, dass trotz des engagierten Bemühens der Ratsmitglieder und der Verwaltung nur eine geringe Anzahl von Bür- gerinnen und Bürger von dem zusätzlichen Angebot Gebrauch gemacht haben. So haben beispielsweise bei der Stadt Köln nur ca. 0,5 % der Bürgerinnen und Bürger das Angebot, zum Haushalt einen Vorschlag zu unterbreiten, angenommen. Von den rund 5.000 eingebrachten Vorschlägen wurden rund 4.700 abgelehnt. Insge- samt wurde seitens der Verwaltung eine umfangreiche Vorlage von ca. 500 Seiten erstellt, die dem politischen Gremium zur Entscheidung vorgelegt wurde. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Aussagen zu den Kosten des gesamten Projektes liegen verlässlich nur seitens der Stadt Freiburg vor, die diese in Höhe von rd. 680.000 Euro angeben, woran sich die Landesstiftung Baden-Württemberg in Höhe von 149.680 Euro beteiligt hat. Somit verblieb ein Eigenanteil der Stadt Freiburg in Höhe von rd. 530.000 Euro. Aufgrund der bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten über den städtischen Haushalt, der vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie des hohen Ressour- ceneinsatzes an Personal und Sachmittel sollte die Umsetzung eines Bürgerhaus- haltes nicht weiter verfolgt.