Antrag SPD: Nutzung des Drais-Bolzplatzes in der Ludwig-Marum-Straße, Mühlburg
| Vorlage: | 23631 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg, Weststadt |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 159 24 öffentlich Nutzung des Drais-Bolzplatzes in der Ludwig-Marum-Straße, Mühlburg 1. Der Drais-Bolzplatz in der Ludwig-Marum-Straße wird wie bisher weiter betrieben. 2. Gegen Kinder und Jugendliche, die die derzeitige vorläufige Regelung nicht beachten, werden keine polizeilichen Maßnahmen ergriffen. 3. Vor den Gittern werden Fangnetze aus Nylon angebracht. Der Drais-Bolzplatz an der Ludwig-Marum-Straße steht seit ca. 20 Jahren Kindern und Jugendlichen aus der Weststadt zur Verfügung. Auf die Beschwerde eines einzelnen Anwohners wird nun erwogen, den Platz so zu verändern, dass er nur noch von kleinen Kindern benutzt werden kann oder ihn sogar ganz zu schließen. Letztere Forderung wurde bei einer Anwohnerversammlung vom 20.7.2009 erhoben. Es gibt jedoch keine tatsächlich nachvollziehbaren Gründe, den Platz nach 20 Jahren zu schließen. Lärmmessungen von Immissionsrichtwerten nach der TA-Lärm wurden bisher nicht vorgenommen. Nach Nr. 6 1d beträgt der Immissionsrichtwert in einem reinen Wohngebiet tagsüber 50 dB(A), nachts bei 35 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschsspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) übersteigen. Diese Richtwerte können allenfalls dann überschritten werden, wenn Bälle gegen die Fanggitter hinter den Toren geschossen werden. Dieses kann dadurch verhindert werden, dass vor den Gittern Fangnetze aus Nylon angebracht werden. Eine solche Maßnahme erscheint geboten. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 _________________________________________________________________________________ Als vorläufige Regelung hat das Gartenbauamt den Spielbetrieb an Werktagen bis 20 Uhr beschränkt und an Sonntagen verboten. Die Einhaltung wird von einem Sicherheitsdienst überwacht. Dennoch sind einzelne Kinder und Jugendliche über den Zaun geklettert und haben zu nicht erlaubten Zeiten gespielt. Daraufhin hat die von der Stadt beauftragte Moderatorin des Programms Soziale Stadt in Mühlburg in einem an verschiedenen Personen gerichtetes Schreiben ausgeführt, dass der Vorsitzende des Bürgervereins Mühlburg den Polizeiposten hat gewinnen können, in den nächsten vier Wochen den Bolzplatz intensiv zu kontrollieren. Die Polizei würde den Jugendlichen, die sie dort antreffen, die Einladung für die Jugendbeteiligung aushändigen. Die SPD-Fraktion verwahrt sich entschieden dagegen, dass ein Bürgervereinsvorsitzender polizeiliche Maßnahmen hinsichtlich städtischer Grundstücke veranlasst. Dafür besteht keinerlei Zuständigkeit. Zudem wurde den Jugendlichen keine Einladung zur Jugendbeteiligung ausgehändigt. Das ist schon deshalb nicht möglich, weil der Termin noch nicht feststeht. Tatsächlich wurden auch noch nicht strafmündige Kinder aufgeschrieben und die Namen der Eltern festgehalten. Bei der völlig ungeklärten Rechtslage erscheinen polizeiliche Maßnahmen nicht angemessen. Als strafbare Handlung kann allenfalls Hausfriedensbruch vorliegen. Das ist ein Antragsdelikt. Ein Antrag der Stadt Karlsruhe als Eigentümerin liegt aber nicht vor und muss auch bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit unterbleiben. Auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebietet kein Einschreiten der Polizei. unterzeichnet von: Doris Baitinger Yvette Melchien Dr. Heinrich Maul Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.10.2009 eingegangen: 20.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 159 24 öffentlich Dez. 6 Drais-Bolzplatz in Mühlburg - Kurzfassung - Es ist vorgesehen, den Bolzplatz bis auf weiteres wie in den zurückliegenden Mona- ten zu betreiben. Die Einhaltung der Benutzungszeiten muss auch weiterhin durch den Schließdienst und Kontrollen der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten gewähr- leistet werden. Falls erhebliche Störungen vorliegen, können ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Die Ballfangzäune sind nicht Ursache für die Grenzwert überschreitende Lärmemis- sion. Daher kann auf die Anbringung von Fangnetzen verzichtet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es ist zutreffend, dass der Bolzplatz an der Ludwig-Marum-Straße Kindern und Ju- gendlichen seit vielen Jahren zur Verfügung steht. Leider gibt es aber auch seit vie- len Jahren Klagen der Anwohner über Lärm- und sonstige Belästigungen. Die Klagen beschränken sich nicht auf die Beschwerden eines einzelnen Anwohners. Bereits seit Beginn des Jahres 2008 fand daher durch Mitarbeiter des Gartenbauamtes eine ste- tige und nachdrückliche Ermahnung der dort Spielenden statt, sich an die Benut- zungshinweise zu halten, die aufgrund berechtigter Anwohnerbeschwerden festge- legt werden mussten. Leider wurden diese Regeln nahezu gänzlich ignoriert. Auch der Hinweis auf der Beschilderung ab Januar 2009, dass bei Nichtbeachtung dieser Regelung mit weiteren Einschränkungen des Spielbetriebs gerechnet werden muss, wurde nicht ernst genommen. Die Folge war, dass das Gartenbauamt über den Rechtsanwalt eines betroffenen Hauseigentümers vor das Ultimatum gestellt wurde, den Bolzplatz, der zweifelsfrei als Anlage nach dem Bundesimmissions- schutzgesetz zu beurteilen ist, gerichtlich auf seine Zulässigkeit prüfen zu lassen, wenn nicht kurzfristig eine erhebliche Reduzierung des Spiellärms erwirkt würde. Lärmmessungen des Umwelt- und Arbeitsschutzes haben bestätigt, dass die zuläs- sigen Immissionswerte deutlich überschritten werden. Da bereits alle technischen Optimierungen (geräuscharmer Ballfang) ausgeschöpft waren, blieb nur die Lösung, den Spielbetrieb soweit einzuschränken, dass die Grenzwerte annähernd eingehalten werden können. Da die ausgeschilderten Benut- zungszeiten nicht eingehalten wurden, blieb als zunächst einziger Ausweg das Ver- schließen des Platzes außerhalb der Benutzungszeiten. Dies wird nun wochentags morgens durch das Gartenbauamt und abends - auf Dauer sehr kostenintensiv - von einem beauftragten Schließdienst durchgeführt. Auf eine Öffnung am Sonntag muss- te aus Kostengründen verzichtet werden, da an diesem Tag der Schließdienst we- gen der einzuhaltenden Mittagsruhe viermal anrücken müsste. Der Bolzplatz ist auch Anziehungspunkt für Jugendliche und Erwachsene, die nicht aus dem Quartier kommen und nach Auskunft des Leiters des Jugendtreffs nicht über den Jugendtreff erreichbar sind. Bei der Kinderbeteiligung im Rahmen der Spielleitplanung Mühlburg, wurde zudem festgestellt, dass es an diesem Standort offensichtlich erhebliche Konflikte zwischen Kindern und Jugendlichen gibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Da diese Situation auf und um den Bolzplatz im Sommer zu eskalieren drohte, wur- de auch Herr Ferrini, Vorsitzender BV Mühlburg, in der Lenkungsgruppe am 25. Juni 2009 gebeten, sich um die Situation zu kümmern. Bereits bei diesem Termin wurde der Wunsch nach einer verstärkten Polizeipräsenz ausgesprochen. Der geplante Termin für den Workshop mit den Jugendlichen steht seit geraumer Zeit fest. Er findet am 26. November 2009 statt. Frau Kinn als beauftragte Modera- torin organisiert die Verteilung der Einladungen. Das Gartenbauamt hat den Vorschlag aus der ersten Jugendkonferenz aufgegriffen und die Errichtung eines zweiten Bolzplatzes an der Alb eingeleitet. Darüber hinaus besteht eine Option für einen frei zugänglichen Bolzplatz auf dem Gelände der Mühlburger Sportvereine. Wenn diese Angebote bestehen und angenommen wer- den, lassen sich die Restriktionen für Kinder und Jugendliche auf dem Bolzplatz an der Drais-Schule hoffentlich ohne Nachteile für die Anwohnerschaft wieder aufhe- ben. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, wird es sich nicht vermeiden lassen, den Bolzplatz vor der Draisschule in seinen Abmessungen so zu reduzieren, dass er seine Attraktivität für Jugendliche und Erwachsene, die nicht aus dem Quartier kommen, verliert und bevorzugt von Kindern genutzt werden kann. Aus den vorstehenden Ausführungen ergeben sich folgende Antworten zu den Zif- fern 1 bis 3 des Antrages: zu Pkt. 1: Es ist vorgesehen, den Bolzplatz bis auf weiteres wie in den zurückliegenden Mona- ten zu betreiben. Aus den dargelegten Gründen kann der Bolzplatz nicht uneinge- schränkt zur Nutzung freigegeben werden. zu Pkt. 2: Die weitgehende Einhaltung der Benutzungszeiten muss auch weiterhin durch den Schließdienst und Kontrollen der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten gewährleistet werden. Im Ausnahmefall kann auch die Unterstützung durch das zuständige Poli- zeirevier erforderlich werden. Falls erhebliche Störungen vorliegen, können ord- nungsrechtliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 zu Pkt. 3: Die Ballfangzäune sind nicht, wie im Antrag ausgeführt, Ursache für die Grenzwert überschreitende Lärmemission. Daher kann auf die Anbringung von Fangnetzen verzichtet werden.