Antrag GRÜNE, SPD, KAL: Umwidmung der Südtangente zur B 10

Vorlage: 23625
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 19.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsamer Antrag-Südtangente
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 15. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 156 22 a öffentlich Südtangente: Umwidmung der Südtangente zur B 10 Die Stadtverwaltung verhandelt mit Bund und Land mit dem Ziel, 1. die B 10 zwischen A 5 (‚KA-Mitte’) und ‚Kühlem Krug’ zukünftig über die Süd- tangente zu führen, 2. eine Umwidmung der Kriegsstraße zur Kreisstraße zu veranlassen und 3. einen zusätzlichen Lärmschutz entlang der Südtangente zu realisieren. Begründung/Sachverhalt Mit dem mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossenen Abschied von einer durch- gängigen Nordtangente sowie der aktuell in Änderung befindlichen Führung der B 10 im Osten Karlsruhes ergeben sich neue Rahmenbedingungen für die Weiterführung der B 10 bis zur Rheinbrücke. Durch eine Verlegung der B 10 auf die Südtangente mit Umwidmung der Kriegs- straße zur Kreisstraße ergeben sich die notwendigen Voraussetzungen, um die Karlsruher Innenstadt vom Durchgangsverkehr weiter zu entlasten. Insbesondere im Bereich der Kriegsstraße West werden damit Maßnahmen zur Umgestaltung und zur Verkehrsberuhigung möglich, die durch den Status als Bundesstraße bisher behin- dert wurden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Auch nach Aussage der Landesregierung ist die Kriegsstraße nicht ausreichend leis- tungsfähig, um den weiträumigen Verkehr in befriedigender Weise abzuwickeln. 1 In- sofern ist eine geänderte Führung der Bundesstraße auch nach § 1 Bundesfernstra- ßengesetz (FStrG) zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Lärmschutz auf der Südtangente unerlässlich, um eine Entlastung für die Stadtteile Beiertheim-Bulach und Dammerstock-Weiherfeld zu erreichen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Doris Baitinger Angela Geiger Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009 1 siehe hierzu Antwort auf Kleine Anfrage des Abgeordneten Stober vom 25. Mai 2009

  • TOP 22 a
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 15.10.2009 eingegangen: 15.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 156 22 a öffentlich Dez. 6 Umwidmung der Südtangente zur B 10 - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung verhandelt mit Bund und Land mit dem Ziel, 1. die B 10 zwischen A 5 („KA-Mitte“) und „Kühlem Krug“ zukünftig über die Süd- tangente zu führen Die Führung der B 10 im Raum Karlsruhe ist eng mit dem Schicksal der Nordtangente verknüpft. Erste Gespräche mit Bund und Land wurden auf der Basis der von Herrn Oberbürgermeister Fenrich in seiner Haushaltsrede gemachten Vorschläge zum weite- ren Vorgehen in Sachen Nordtangente geführt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Grundidee des stufenweisen Vorgehens wurde zunächst zur Kenntnis genommen. Insbesondere zu einer Führung der B 10 auf der Südtangente haben sich Bund und Land auch gesprächsweise nicht geäußert. Insoweit gelten die Aussagen des Bundes und des Landes auf die Kleine Anfrage des Herrn Landtagsabgeordneten Stober vom 25. Mai 2009 zur Kombination von Südtangen- te und B 10 weiterhin: „Seitens des Bundes wurden bislang noch keine Überlegungen angestellt, wie der weiträumige Verkehr im Falle eines Verzichts auf eine durchgängige Nordtangente künftig abgewickelt werden soll und kann. Die planerischen Konsequen- zen eines solchen Verzichts werden mit der Stadt abzustimmen sein.“ 2. eine Umwidmung der Kriegsstraße zur Kreisstraße zu veranlassen Im Falle der Verlegung der B 10 auf einen anderen Straßenzug erfolgt eine Rückstufung der Kriegsstraße und weiterer Straßen im Verlaufe der heutigen B 10 zwangsläufig. Dies bedarf keiner besonderen Verhandlungsführung. Eine Verlegung der B 10 - weg von der Kriegsstraße - ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Umgestaltung der Kriegsstraße (insbesondere Kriegsstraße-West) im Sinne einer beabsichtigten Verkehrsberuhigung. Der gesamte Streckenzug der heutigen B 10 von Kühler Krug bis BAB-Anschluss Karls- ruhe-Durlach befindet sich innerhalb der so genannten Ortsdurchfahrtsgrenze und unter- liegt damit vollumfänglich der Planungshoheit der Stadt Karlsruhe. Der Status Bundes- straße stand und steht auch zukünftig einer Umgestaltung der Kriegsstraße nicht im We- ge. Auch wird die Verlegung der B 10 auf einen bereits vorhandenen Streckenzug (z. B. Südtangente) keinen Beitrag zur Entlastung der Innenstadt von Durchgangsverkehren leisten können. Bereits heute sind sämtliche Fernziele konsequent über die Fahrtroute Südtangente ausgeschildert, so dass der rein straßenrechtlich relevante Verlauf der B 10 keine verkehrslenkende Wirkung mehr entfaltet. Unabhängig davon ist allgemein be- kannt, dass die ortskundigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sich we- der an der Straßenklassifizierung noch an der wegweisenden Beschilderung orientieren, sondern aufgrund ihrer Ortskenntnis den Fahrweg wählen, der ihnen aktuell am attrak- tivsten erscheint. Der beeinflussbare Fernverkehr wird in zunehmenden Maße von Navi- gationssystemen gesteuert, die sich mit den Kriterien „kürzeste“ Route oder „schnellste“ Route ebenfalls nicht an Straßenklassifizierungen oder wegweisende Beschilderungen halten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. einen zusätzlichen Lärmschutz entlang der Südtangente zu realisieren Die Umgebungslärmkartierung des Straßenverkehrs und die Auswertungen zu einem Aktionsplan zeigen, dass die genannten Stadtteile Beiertheim-Bulach und Dammerstock- Weiherfeld durch die Südtangente in einer Größenordnung belastet sind, die nach der- zeitiger Definition, nämlich Nachwertüberschreitungen von mehr als 60 dB(A) und hohe Betroffenheit, nicht als Hot Spot ausgewiesen sind. Grund hierfür sind wirksame vorhandene, z. T. enorme Lärmschutzmaßnahmen. Im Bereich Bulach-Beiertheim wurden die Abschirm-Optionen Ende 2006 fertig gestellt und für den Bereich Dammerstock-Weiherfeld ist eine Überprüfung zugesagt. Da sich Bund und Land bezüglich Lärmsanierungen an eigenen Straßen an identische Grenzwerte hält, sind Verhandlungen nicht viel versprechend.