Antrag SPD: Aufstellungsbeschluss Altstadt Durlach
| Vorlage: | 23624 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 155 21 öffentlich Aufstellungsbeschluss Altstadt Durlach 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt den Erlass eines Bebau- ungsplan-Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Altstadt Durlach“ (Areal gemäß Lageplan der denkmalrechtlichen Satzung vom 21. Juli 1998). 2. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB Sachverhalt / Begründung: Seit 1998 ist die Durlacher Altstadt durch eine denkmalrechtliche Satzung geschützt. Die Vergangenheit hat leider immer wieder gezeigt, dass der Schutz des Denkmal- rechts nicht ausreicht, um das charakteristische, historische Stadtbild Durlachs dau- erhaft zu erhalten. In jüngster Zeit wurden vermehrt historische Gebäude gegen den massiven Widerstand aus Politik und Öffentlichkeit abgerissen (z.B. in der Jägerstra- ße der alte Farrenstall und in der Pfinztalstraße der Gambrinus), Reste der alten Stadtmauer wurden zerstört (z.B. am Alten Friedhof) bzw. ihre Zerstörung in Kauf genommen (z.B. am Stadtgraben). Neubauten im Inneren des Karlsburg-Areals und an weiteren Stellen der Altstadt führen zu einer Nachverdichtung, durch die das Alt- stadtbild allmählich verloren geht. Der Ortschaftsrat Durlach muss sich immer wieder mit dieser Problematik befassen, so zuletzt in der Ortschaftsratssitzung am 7.Oktober. Dabei ging es um die Abbruchgenehmigung des denkmalgeschützten, sog. Schweitzer-Hauses in der Karl-Weysser-Strasse. Auch der Weiherhof bedarf als charakteristische freie Fläche der Altstadt ebenso wie weitere Parkanlagen und Frei- räume einer sinnvollen Nutzungs- und Grünflächenplanung, die es bis heute nicht gibt. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Erlass örtli- cher Bauvorschriften nach der Landesbauordnung stellen Instrumente zur Verfü- gung, die es gestatten, die städtebauliche Gestalt und das Ortsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, der erhal- tenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze sowie die Gestaltung des Ortsbildes sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von Gesetzes wegen zu berücksichtigen. Von diesen Möglichkeiten gilt es Gebrauch zu machen, um das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt zu erhalten, willkürliche Nachverdichtung zu verhindern und im Sinne einer positiven Planung maßvolle Erweiterungen zuzulassen. Als Festsetzungen kommen insbesondere in Betracht: Art und Maß der baulichen Nutzung, Anforderungen an die äußere Gestaltung bauli- cher Anlagen, insbesondere Gebäudehöhe und Gebäudetiefe; Anforderungen an die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen; Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen insbesondere durch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstie- fen. Diese Konzeption muss in dem Bereich verwirklicht werden, der dem Lageplan der „Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Altstadt Durlach“ vom 21. Juli 1998 ent- spricht, ansonsten droht in absehbarer Zeit der unwiederbringliche Verlust des histo- rischen städtebaulichen Erscheinungsbildes. Ohne einen Bebauungsplan ist dauerhaft eine nicht mehr beeinfluss- und steuerbare Beeinträchtigung des Altstadtbildes durch Bauvorhaben zu erwarten, die nach ge- genwärtig geltendem Recht (§ 34 BauGB) genehmigt werden müssen. Gegenwärtig, und auch in naher Zukunft, ist mit zahlreichen Bauanträgen zu rechnen. Deshalb ist Eile geboten und der Erlass einer Veränderungssperre vonnöten, bis die Gesamtpla- nung fertiggestellt ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Stellungnahme des Stadtplanungs- amtes zum Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion (Vorlage Nr. 234 am 22.03.2005) Seite 3 __________________________________________________________________________________________ wo zugesagt wird, kritische Bereiche nach § 34 BauGB in Karlsruhe zu prüfen. Der Gemeinderat hatte seinerzeit das Problem diskutiert und war einheitlich der Auffas- sung, dass bei Nachverdichtungen bau- und planungsbedingte Auswüchse zu ver- hindern sind. unterzeichnet von: Doris Baitinger Jürgen Marin Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 13.10.2009 eingegangen: 13.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 155 21 öffentlich Dez. 6 Aufstellungsbeschluss Altstadt Durlach Die Thematik wurde am 21.10.2009 im Planungsausschuss behandelt mit dem Ergebnis, weitere planungsrechtliche Instrumente für das Gebiet der Gesamtanlagensatzung durch ein externes Planungsbüro prüfen zu lassen. Die weitere Vorgehensweise wird dann bei Vorlie- gen dieser Prüfung im Ortschaftsrat und Planungsausschuss erörtert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 07.10.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit