Antrag GRÜNE: Schutz von alten und ökologisch besonders wertvollen Bäumen

Vorlage: 23623
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Schutz von Bäumen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 8. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 154 20 öffentlich Schutz von alten und ökologisch besonders wertvollen Bäumen 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Ausweisung von Naturdenkmalen auf Gemarkung Karlsruhe und legt diesen dem Umweltausschuss zur Beratung vor. 2. Bei den geplanten Neuausweisungen werden sowohl die Vorschläge aus dem aktuellen Landschaftsplan als auch die Ergebnisse der Heldbockkartierung aus dem Jahre 2005 berücksichtigt. 3. Die Stadt als Untere Forstbehörde wendet die im Alt- und Totholzkonzept des Landes enthaltenen Regelungen zum Schutz bedeutsamer Baumgruppen und Einzelbäume auch im Kommunalwald an und sorgt für eine zeitnahe Markierung und Sicherung schützenswerter Bäume. 4. Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand hinsichtlich der von der Landesregierung seit Jahren zugesagten Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald und setzt sich für eine baldige Realisierung ein. Mit Verordnung vom 9. August 1988 wurden in Karlsruhe 74 Bäume bzw. Baumgruppen als Naturdenkmale ausgewiesen. Seitdem hat sich die Zahl der Naturdenkmale auf 59 1 reduziert. Auch werden im Karlsruher Wald in den letzten Jahren zunehmend Alt-Eichen gefällt (vgl. hierzu Stellungnahme der Stadt zur Anfrage der GRÜNEN „Eichennutzung in Karlsruher Wäldern vom 08.05.2008). Zwar ist die besondere Bedeutung alter Bäume im Stadtgebiet anerkannt. So hat beispielsweise 2005 das Umweltamt eine Kartierung des geschützten Heldbocks in Auftrag gegeben, um den Erhalt schützenswerter Alt-Eichen sicherzustellen. Auch werden im Projekt „Eichensicherung“ gezielt Maßnahmen zum Erhalt von Eichen im Stadtgebiet durchgeführt. 1 Siehe auch: http://www1.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/siska/sgt/sgt06080.htm Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dennoch sind viele Alt-Bäume entweder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes aktuell gefährdet oder aufgrund ihrer hohen Wertigkeit für die Holzwirtschaft von Fällung bedroht. Vor diesem Hintergrund müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um alte, ökologisch besonders wertvolle Bäume in Wald und Offenland sowie im besiedelten Bereich zu erhalten und so gut wie möglich zu schützen. Im Offenland bzw. in Siedlungsgebieten ist die Ausweisung von Naturdenkmalen hierzu ein wichtiges Instrument. Im Wald ist es wichtig, Habitatbaumgruppen und für den Artenschutz besonders wichtige Einzelbäume (z.B. Höhlenbäume) zunächst gut sichtbar zu markieren und vor Fällung zu schützen. Für den Staatswald ist dies im Alt- und Totholzkonzept des Landes mittlerweile vorgesehen. Doch auch im Kommunalwald sollten Kennzeichnung und Schutz entsprechend umgesetzt werden. Außerdem muss die Stadt darauf drängen, dass die vom Ministerium für Ländlichen Raum zugesagte Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald schnellstmöglich umsetzt wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 08.10.2009 eingegangen: 08.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 154 20 öffentlich Dez. 4 Schutz von alten und ökologisch besonders wertvollen Bäumen - Kurzfassung - Die Verwaltung steht der Prüfung einer Ausweisung weiterer Naturdenkmale grund- sätzlich offen gegenüber. Bei der Auswahl geeigneter Objekte wird allerdings zu prü- fen und zu gewichten sein, ob es einer solchen speziellen, auf den Einzelfall zuge- schnittenen und im förmlichen Verfahren zu erlassenden Rechtsverordnung bedarf. Das Alt- und Totholzkonzept des Landes für den Staatswald wurde in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 11.11.2009 vorgestellt. Die Ver- waltung schlug dem Ausschuss vor, unter bestimmten Voraussetzungen das Alt- und Totholzkonzept für den Staatswald sinngemäß auch im Stadtwald anzuwenden. Die Vorarbeiten für eine Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald (Staats- wald) sollen im Jahr 2010 beginnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Ausweisung von Natur- denkmalen auf Gemarkung Karlsruhe und legt diesen dem Umweltausschuss zur Beratung vor. 2. Bei den geplanten Neuausweisungen werden sowohl die Vorschläge aus dem aktuellen Landschaftsplan als auch die Ergebnisse der Heldbockkartie- rung aus dem Jahr 2005 berücksichtigt. Zu 1. und 2.: Die Verwaltung steht der Prüfung einer Ausweisung weiterer Naturdenkmale grund- sätzlich offen gegenüber. Dies gilt auch für die Umsetzung der Vorgaben des aktuel- len Landschaftsplans 2010. Bei der Auswahl geeigneter Objekte wird allerdings zu prüfen und zu gewichten sein, ob es einer solchen speziellen, auf den Einzelfall zugeschnittenen und im förmlichen Verfahren zu erlassenden Rechtsverordnung bedarf. Sofern im Einzelfall bereits aufgrund anderer Vorschriften und Umstände ein hinreichender und langfristiger Schutz zuverlässig gewährleistet ist, sollte von einer Ausweisung nach Möglichkeit Abstand genommen werden. Zu bedenken ist auch, dass ein zu großzügiger Gebrauch des Instruments Natur- denkmal der gesetzlichen Intention des Schutzes naturschutzfachlich hochwertiger Besonderheiten abträglich sein könnte und in der Öffentlichkeit eher zu einer Ent- wertung des Begriffs führen würde. Eine ähnliche Fragestellung dürfte sich faktisch auch bei Flächen im Eigentum der Stadt ergeben. Hier kann der Gemeinderat dem Grunde nach der Verwaltung unmit- telbar Vorgaben für den Erhalt und die Pflege von Flächen und Naturgebilden aufge- ben. Bei der Erarbeitung eines Vorschlages zur Ausweisung weiterer Naturdenkmale und dessen Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wird deshalb auch die Beurteilung der „Erforderlichkeit“ und des „Gefährdungsgrades“ darzustellen und zu behandeln sein. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage an den Ausschuss vorbereiten. 3. Die Stadt als Untere Forstbehörde wendet die im Alt- und Totholzkonzept des Landes enthaltenen Regelungen zum Schutz bedeutsamer Baumgruppen und Einzelbäume auch im Kommunalwald an und sorgt für eine zeitnahe Mar- kierung und Sicherung schützenswerter Bäume. Zu 3.: Das Liegenschaftsamt, Abteilung Forst hat dieses Thema bereits aufgegriffen. Das Alt- und Totholzkonzept des Landes für den Staatswald wurde in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 11.11.2009 vorgestellt. Die Verwal- tung schlug dem Ausschuss vor, das Alt- und Totholzkonzept für den Staatswald sinngemäß auch im Stadtwald anzuwenden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt als Waldbesitzer handelt. Über das bisherige Maß der Waldbewirtschaftung hinausgehende Nutzungsverzichte und/oder Wirtschaftserschwernisse sind dem Forstbetrieb als „Leistung“ anzurechnen bzw. über Ausgleichs- oder Ökokontomaß- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 nahmen zu finanzieren. In jedem Fall soll die Umsetzung des Alt- und Totholzkon- zeptes Ökokonto-fähig sein. Dies soll zum einen für das bestehende Ökokonto nach Baurecht gelten, als auch für das Ökokonto nach dem Naturschutzrecht (die Rechts- verordnung des Landes hierzu liegt derzeit nur als Entwurf vor). 4. Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand hinsichtlich der von der Lan- desregierung seit Jahren zugesagten Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald und setzt sich für eine baldige Realisierung ein. Zu 4.: Das Liegenschaftsamt, Abteilung Forst hat als Untere Forstbehörde wiederholt die- ses Anliegen bei der Höheren Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg vorge- tragen. Von dort wurde darauf hingewiesen, dass das Projekt „Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald“ (Staatswald) noch auf der Agenda steht. Die Vorarbei- ten für eine Neuausweisung durch die Höhere Forstbehörde im Regierungspräsidi- um Freiburg sollen im Jahr 2010 beginnen. Die Untere Forstbehörde der Stadt wird weiter auf die Umsetzung drängen.