Antrag GRÜNE, StR Fostiropoulos, StRn Zürn (Die Linke), StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Moratorium (Aussetzen aller Maßnahmen) bis über das Bürgerbegehren entschieden ist

Vorlage: 23615
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsamer Antrag-Kombilösung-Moratorium
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 20. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 17.11.2009 136 5 b öffentlich Kombilösung: Moratorium (Aussetzen aller Maßnahmen), bis die Bürgerinnen und Bürger entschieden haben Die Stadt Karlsruhe weist als Gesellschafterin der KASIG diese an, alle Tätigkeiten und Vergaben, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kombi-Lösung stehen, vorerst auszusetzen. Die Stadt Karlsruhe weist die KASIG an, alle Arbeiten am Informations-Pavillon für die Kombi-Lösung an der Kriegsstraße auszusetzen. Die Stadt Karlsruhe stellt alle Planungs- und Bauarbeiten ein, die der Vorbereitungen für die Umsetzung der Kombi-Lösung dienen. Die städtischen Gesellschaften (z. B. Stadtwerke) werden angewiesen, ebenso zu verfahren Es steht ein Bürgerentscheid bevor, der in eine Ablehnung des Straßenbahntunnels (U-Strab) münden kann. Um zu vermeiden, dass die Stadt und ihre Gesellschaften weiter Geld in ein Projekt stecken, das möglicherweise nie realisiert wird, sind alle Tätigkeiten zur Vorbereitung der U-Strab auszusetzen, bis die Bürger/-innen endgültig darüber entschieden haben. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Mit dem Bürgerbegehren haben die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahr- genommen, selbst die letzte Entscheidung über den Stadtbahntunnel zu treffen. Immer mehr Bürger/-innen zweifeln an dem vermeintlichen Vorteil, im Tunnel durch die Kaiserstraße zu fahren und daran, dass das Konzept U-Strab den ÖPNV in Karlsruhe voran bringt. Der Wunsch nach anderen, preiswerteren Schienen- konzepten, die die Kaiserstraße vom Straßenbahnverkehr entlasten, wird lauter. Das Bewusstsein über die Risiken der U-Strab nimmt zu – von der ungesicherten Finanzierung über die nicht absehbaren Folgekosten bis hin zur Gefährdung des innerstädtischen Einzelhandels durch die jahrelangen Bauarbeiten und Baustellen in der Kaiserstraße. Die Finanzen der Kommunen sind durch die Wirtschaftskrise in eine Schieflage geraten, von der auch Karlsruhe betroffen ist. Das erkennen mehr und mehr Bürger/-innen und wollen gegensteuern. Um dem Votum der Karlsruher/-innen gerecht zu werden, müssen bis zur endgültigen Entscheidung alle weiteren Arbeiten an der U-Strab ausgesetzt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Dr. Ute Leidig Uta van Hoffs Michael Borner Alexander Geiger Johannes Honné Manfred Schubnell Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste 6. November 2009

  • TOP 5 b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 20.10.2009 eingegangen: 20.10.2009 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 136 5 b öffentlich Dezernat 4 Kombi-Lösung: Moratorium (Aussetzen aller Maßnahmen) bis die Bürgerinnen und Bürger entschieden haben - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparun- gen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Submission für das im Mittelpunkt der Baumaßnahmen zur Realisierung der U-Strab stehende Tunnelbauwerk in dreistelliger Millionenhöhe war am 27.10.2009, insgesamt fünf Bietergemeinschaften haben Angebote abgegeben, deren Wertung aufgrund der Komplexi- tät der Ausschreibung andauert. Am 11.12.2009 ist eine Aufsichtsratssitzung der KASIG anberaumt, in der über die Vergabe entschieden werden soll. Bis dahin soll nach Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit, rechtliche, rechnerische und technische Belange ein Vergabevorschlag erfolgen. Es handelt sich bei der Vergabe um eine beschränkte Aus- schreibung nach vorhergehendem Teilnahmewettbewerb. Nach der Aufsichtsratssitzung am 11.12.2009 soll im Januar 2010 der Zuschlag erfolgen. Der Antrag vom 20.10.2009 sieht vor, dass die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin die KA- SIG anweist, alle Tätigkeiten und Vergaben, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kombilösung stehen, „vorerst auszusetzen“. Außerdem soll die Stadt darauf hinwirken, dass ihre Gesellschaften keine Bauaufträge vergeben bzw. Bauarbeiten in eigener Regie durch- führen, die der Umsetzung der Kombi-Lösung dienen. Der Antrag scheint davon auszugehen, dass insbesondere das Vergabeverfahren für das Tunnelbauwerk beliebig unterbrochen werden könnte, um einen etwaigen Bürgerentscheid aufgrund des vorgelegten Bürgerbegehrens abzuwarten und um anschließend über den Fortgang des Vergabeverfahrens zu entscheiden. Das ist vergaberechtlich nicht vorgesehen, denn das Vergabeverfahren folgt eigenen Re- geln, für die ausschreibende Stelle folgenlose Eingriffe sind nur sehr bedingt möglich. Eine Unterbrechung, insbesondere eine rechtsfolgenlose Unterbrechung des Verfahrens ohne hinreichenden Grund, ist nicht möglich. Infolge der zu erwartenden Dauer der von den An- tragstellern geforderten, wenn auch nur vorübergehenden, Einstellung des Vergabeverfah- rens würde faktisch die Beendigung des Verfahrens nach sich ziehen, weil die gesetzten Fristen nicht mehr einzuhalten wären. Das Bürgermeisteramt geht zudem davon aus, dass das eingereichte Bürgerbegehren unzu- lässig und deshalb vom Gemeinderat als solches nicht zuzulassen ist (vergl. Vorlage Nr. 135). Der Bürgerentscheid müsste, um gegen eine ablehnende Entscheidung des Ge- meinderates durchgesetzt zu werden, in einem solchen Fall von den Betroffenen im Wege der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe, ggf. durch Gerichtsverfahren, erstritten werden. Ei- ne wie auch immer geartete aufschiebende Wirkung für die Vergabe der Arbeiten hätten etwaige Rechtsbehelfe nicht. Eine zeitlich befristete, vorübergehende Aufhebung oder Aussetzung des Verfahrens ist nicht möglich. Wollte die Stadt Karlsruhe die KASIG im jetzigen Zeitpunkt dazu verpflichten, das Vergabeverfahren anzuhalten, müsste das Verfahren förmlich aufgehoben werden. Dies birgt, ebenso wie der Ablauf der Zuschlagsfrist, das Risiko, dass derjenige Bieter, der den Zuschlag hätte erhalten müssen, Schadensersatz verlangen könnte, zunächst in Höhe des negativen Interesses, d. h. der dem Bieter bisher entstandenen Kosten. Diese Kosten dürf- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ten sich nach derzeitigen Schätzungen auf etwa 500.000 bis 1 Mio. Euro belaufen. Die Schadensersatzverpflichtung griffe ein, soweit die KASIG keinen berechtigten Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend machen könnte. Das ist bisher nicht der Fall. Die Einreichung eines - nach Auffassung der Stadt unzulässigen Bürgerbegehrens - reicht dafür nicht aus. Zur Aufhebung berechtigen könnte allenfalls ein bereits erfolgter Bürgerentscheid mit entsprechenden Inhalten. Würde der ausgeschriebene Auftrag nach einer zunächst rechtsgrundlosen Aufhebung nach dem Scheitern des Bürgerbegehrens zu unveränderten Konditionen nach erneuter Aus- schreibung gleichwohl vergeben, stellte sich die Frage nach einer sog. Scheinaufhebung, da die Stadt trotz der Aufhebung des Verfahrens noch immer vorhätte, den Auftrag zu verge- ben. In einem solchen Fall hätte im Falle der Zuschlagserteilung an einen anderen Bieter der günstigste Bieter des Ursprungsverfahrens unter Umständen sogar Anspruch auf die Erstat- tung entgangenen Gewinns. Eine „vorläufige“ Aussetzung der derzeit laufenden Vergabeverfahren bis zu dem von den Antragstellern avisierten noch ungewissen Zeitpunkt ist also - unabhängig von der fehlenden Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - nach den Regeln des Vergaberechts nicht möglich, da es eine rechtsfolgenlose, vorläufige Aussetzung im Vergaberecht nicht gibt. Das Verfahren müsste, um es für die Dauer des Verfahrens über das Bürgerbegehren anzuhalten, entwe- der ohne Zuschlag auslaufen oder aufgehoben werden, um eine so lange Unterbrechung herbeiführen zu können. Mit ziemlicher Sicherheit wäre infolge einer Unterbrechung - ob mit oder ohne Rechtsgrund - der für die Realisierung der Kombi-Lösung vorgesehene Zeitplan nicht mehr einzuhalten, was höchstwahrscheinlich zu einer weiteren Verteuerung des Vorhabens führen würde. Auch ist die Einhaltung zuschussrelevanter Fristen für die Fertigstellung bei einer Verzöge- rung des Zuschlags in Frage gestellt. Die Errichtung des Info-Pavillons am Theaterplatz wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und die Umsetzung dieses Auftrags obliegt der Geschäftsführung, die Eröffnung ist für Januar vorgesehen.