Sportförderungsrichtlinien Verlängerung der Laufzeit des Fördersatzes für Sanierungsmaßnahmen der Sportvereine um weitere fünf Jahre

Vorlage: 23610
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Sportförderrichtlinien
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 141 9 öffentlich Dez. 3 Sportförderungsrichtlinien Verlängerung der Laufzeit des Fördersatzes für Sanierungsmaßnahmen der Sportvereine um weitere fünf Jahre Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 14.10.2009 2 Gemeinderat 17.11.2009 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sportausschuss - die Beibehaltung des Fördersatzes von 50 % für Sanierungsmaßnahmen um weitere 5 Jahre. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 390.000 € pro Jahr ca. 390.000 € pro Jahr Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 7.400000.4.740 Ergänzende Erläuterungen: Die bereits 2000 erfolgte Erhöhung der Fördersätze entspricht einem Zuschussvolumen von rd. 390.000 € pro Jahr - bezogen auf 1,3 Mio. € Haushaltsansatz. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Jahr 2000 hat auf Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion der Gemeinderat - nach Vorberatung im Sportausschuss - im Wege der Offenlage folgender Erhöhung der Fördersätze für Bauinvestitionsmaßnahmen der Vereine zugestimmt: 1. Erhöhung der Zuschüsse aus Sportförderungsmitteln für Sanierungsmaßnahmen von 35 auf 50 % 2. Erhöhung der Zuschüsse aus Sportförderungsmitteln für Neubaumaßnahmen von 25 auf 35 % Das Programm hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und endete mit Ablauf des Jahres 2004. Mit Offenlage v. 17.11.04 hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Sportausschusses das Förderprogramm um weitere 5 Jahre bis 2009 verlängert. Zum 01.01.2009 wurde in den Sportförderungsrichtlinien - mit Genehmigung des Gemeinderates - die Neubauförderung modifiziert; die Fördersätze wurden entspre- chend dem Jugendanteil der Vereine gestaffelt (zwischen 25 % und 40 %). Es ist nunmehr erforderlich, das Förderprogramm für Sanierungsmaßnahmen um weitere 5 Jahre zu verlängern. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sportausschuss - die Beibehal- tung des Fördersatzes von 50 % für Sanierungsmaßnahmen um weitere 5 Jahre. Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009