Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin des Stadtteils Hohenwettersbach

Vorlage: 23603
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 17.11.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wahl Stellv OV Hohenwett
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2009 131 1 öffentlich Dez. 1 Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin des Stadtteils Hohenwettersbach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2009 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt Herrn Dr. Walter Tromm zum 1. Stellvertreter und Herrn Detlef Kamlah zum 2. Stellvertreter der Ortsvorsteherin von Hohenwettersbach. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 29.10.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung - GemO - werden nach der Wahl der Ortschaftsräte die Ortsvorsteher vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger und ein oder mehrere Stellvertreter aus der Mitte des Ort- schaftsrates gewählt. Folgt der Gemeinderat dem Vorschlag des Ortschaftsrates nicht, hat der Gemeinderat die Möglichkeit, mit der Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder weitere Bewerber und Be- werberinnen aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einzubeziehen. In diesem Fall ist der Ortschaftsrat vorher zu hören. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.09.2009 Frau Elke Ernemann zur Ortsvor- steherin von Hohenwettersbach gewählt. Da der Ortschaftsrat von Hohenwettersbach zum damaligen Zeitpunkt keinen Vorschlag für die Wahl einer Stellvertretung gemacht hatte, sondern dies von der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin abhängig machen wollte, war die Stellvertretung der am 29.09.2009 gewählten Ortsvorsteherin offen geblieben. In seiner Ortschaftsratssitzung am 28.10.2009 hat der Ortschaftsrat Hohenwettersbach nun den Beschluss gefasst, dem Gemeinderat zur Wahl der Stellvertreter der Ortsvorsteherin als 1. Stellvertreter Herrn Dr. Walter Tromm und als 2. Stellvertreter Herrn Ortschaftsrat Detlef Kamlah vorzuschlagen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrates Hohenwettersbach zu entsprechen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt Herrn Dr. Walter Tromm zum 1. Stellvertreter und Herrn Detlef Kamlah zum 2. Stellvertreter der Ortsvorsteherin von Hohenwettersbach. Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. November 2009