Antrag FDP: Verlegung der Bundesstraße 3 aus Durlach
| Vorlage: | 23572 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-Fraktion vom 16.08.09 Gremium: Termin: TOP: verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 11.11.09 4 öffentlich Tiefbauamt Verlegung der Bundesstraße 3 aus Durlach Die Stadtverwaltung möge prüfen, inwieweit nach der Anbindung des Autobahnanschlusses Karlsruhe-Nord an die B 3 bei Grötzingen folgende Streckenführung möglich ist: Die Weiterführung der B 3 nach der Umgehung von Wolfartsweier auf die Südtangente Richtung Autobahn zur Anschlussstelle “Karlsruhe-Mitte“. Die Bundesstraße verläuft dann bis „Karlsruhe-Nord“ auf der Autobahn und danach weiter bis zur seitherigen Kreuzung der B 10 mit der B 3 in Grötzingen. Begründung: Die Durchleitung der Bundesstraße 3 mitten durch Durlach verursacht besonders zu den Berufszeiten einen langen Stau entlang der Badener Straße mit den verbundenen Lärm- und Staubemissionen. Diese Lärmproblematik wurde auch im Rahmen der Lärmkartierung bestätigt. Durch eine geänderte Streckenführung der Bundesstraße könnte der Fernverkehr herausgehalten werden und hätte ganztägig eine erhebliche Entlastung der betroffenen Straßenanwohner, u.a. ein Alten- und Pflegeheim und eine Schule, zur Folge. unterzeichnet von: Dr. Horst Dilger, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Jan Kowalski, Dipl.-Ing. Günther Malisius
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag der FDP-OR-Fraktion eingegangen: 16.08.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 11.11.09 4 öffentlich Tiefbauamt Verlegung der Bundesstraße 3 aus Durlach Die Verwaltung rät von einer Veränderung der Streckenführung der B 3 in der Ortslage Durlach dringend ab. Diese Auffassung wird auch vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Baulastträger der B 3 - freie Strecke - geteilt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Der dem Antrag zu Grunde liegende Absicht, durch eine straßenrechtliche Abstufung des Streckenabschnitts der heutigen B 3 zwischen Umspannwerk und Zündhütle/Rückhaltebecken und eine Aufstufung der heutigen K 9652 zur B 3 - neu - zwischen Umspannwerk und BAB-Anschluss Karlsruhe-Mitte (und Weiterführung der B 3 über die Autobahn A 5), eine verkehrliche Entlastung in der Ortsdurchfahrt Durlach zu erreichen, werden keine Erfolgschancen eingeräumt. Die Masse der Verkehrsteilnehmer im örtlichen und regionalen Verkehrsgeschehen wählen ihre Fahrtroute weder nach der straßenrechtlichen Klassifizierung eines Straßenabschnitts, der nur wenigen Verkehrsteilnehmern überhaupt bekannt ist, noch nach der wegweisenden Beschilderung. Aufgrund ihrer Ortskenntnis wählen diese Verkehrsteilnehmer eine Fahrtroute, die ihnen aktuell am attraktivsten erscheint. Einer zeitnahen Verfolgungszählung aus dem Jahr 2008 zufolge, beträgt der Durchgangsverkehr auf der B 3 im Stadtgebiet Durlach nur ca. 20 %. Der möglicherweise durch Beschilderungsmaßnahmen beeinflussbare Fernverkehr (Bruchsal/Bretten) liegt noch deutlich unter dieser Quote. Die zunehmende Zahl an Navigationsgeräten beeinflusst die Routenwahl zwischenzeitlich deutlich wirksamer als die offizielle Wegweisung bzw. die Straßenklassifizierung. Nach den Kriterien „kürzeste“ Route oder „schnellste“ Route orientieren sich Navigationsgeräte ebenfalls nicht an einer offiziellen Beschilderung oder Straßenklassifizierung. Die übermäßige verkehrliche Belastung der B 3-Ortsdurchfahrt in Durlach geht meist mit Staus und Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn A 5 in Fahrtrichtung Nord einher. Es ist leicht nachvollziehbar, dass dieser BAB-Umgehungsverkehr von einer veränderten Streckenführung der B 3 ebenso wenig beeinflussbar ist. In den angesprochenen kritischen Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs ist erst recht nicht zu erwarten, dass sich Verkehrsteilnehmer durch eine neue Streckenführung der B 3 in einen Autobahnstau hineinführen lassen. Im Gegenzug müsste die Stadt Karlsruhe bei einer Änderung der Streckenführung der B 3 - freie Strecke - für den laufenden Betrieb und die spätere Erneuerung der heutigen Strecke hohe finanzielle Lasten übernehmen. Neben den Kosten für Straßenunterhaltung, Markierung, Beschilderung, Reinigung, Winterdienst, Straßenbegleitgrün und Straßenbeleuchtung entstehen im fraglichen Streckenabschnitt laufende Kosten für drei relativ aufwendige Signalanlagen (Einmündung Fiduciastraße, Einmündung Schindweg, Hauptknoten Zündhütle), für die, wie auch für alle vorgenannten Kostengruppen, heute der Bund einsteht. Die in ca. 10 - 15 Jahren heranstehende Fahrbahndeckenerneuerung müsste nach einer Umstufung der B 3 dann ebenfalls von der Stadt Karlsruhe getragen werden. Die Abwägung hoher laufender Kosten bei einem nicht erkennbaren verkehrlichen Nutzen führt schließlich zur o. a. Empfehlung der Verwaltung. Dennoch schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde (BuS) und dem RP Karlsruhe vor, die Wegweisung an der Einmündung B 3-Umgehung/Südtangente (Umspannwerk) derart zu ergänzen, dass dort die Fernziele „Bruchsal/Bretten via A 5- Frankfurt“ ausgeschildert werden. In Fahrtrichtung Zündhütle-Durlach sind dort bereits heute keinerlei Fernziele genannt. Das Ziel des Antrags wird dadurch dem Grunde nach unterstützt.