Anfrage CDU: Haus Ecke Brühlstrasse / Blattwiesenstrasse

Vorlage: 23564
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 11.11.2009

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9, ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU Fraktion vom 08.09.2009 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 11.11.09 9 öffentlich Tiefbauamt Haus Ecke Brühlstrasse / Blattwiesenstrasse Im Jahre 2006 wurde auf o. g. Haus im Ortschaftsrat aufmerksam gemacht, dass zwar bewohnt ist, der oder die Bewohner altersbedingt aber nicht mehr in der Lage sind, das Grundstück, Gehweg und Hecken zu Pflegen und das Grün zu schneiden. Inzwischen ist dieses Haus so von Rankpflanzen und Hecken zugewachsen, dass man auf der Brühstraße nur noch ein Fenster erkennen kann und alles über den angrenzenden Fußgängerweg wuchert. Besteht die Möglichkeit, den Hausbesitzer zur Pflege des Grundstückes aufzufordern? Ich habe bereits die Bürgergemeinschaft Durlach und Aue gebeten, sich evtl. mit einer Hilfsaktion zu beteiligen, habe aber noch keine definitive Antwort erhalten. Ich bitte um Prüfung und Vorschläge. gez. Doris Böhler-Friess CDU Fraktion

  • TOP 9, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Ortschaftsrätin Doris Böhler-Friess (CDU) vom: 08.09.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 11.11.09 9 öffentlich Tiefbauamt Haus Ecke Brühlstraße/Blattwiesenstraße Die Hausbesitzer werden vom Tiefbauamt in steter Regelmäßigkeit auf die Verkehrssicherungs- pflichten aufmerksam gemacht. Es haben auch persönliche Ansprachen stattgefunden. Danach konnten Rückschnitte, die zumindest der Verkehrssicherungspflicht genügten, festgestellt werden. Von kostenpflichtigen Ersatzvornahmen hat das Tiefbauamt bisher abgesehen. Der Einfluss des Tiefbauamts beschränkt sich im Übrigen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum. Der Pflegezustand des Privatgrundstücks ist davon unberührt.