Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Benennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Karlsruhe für die Jahre 2010 - 2014
| Vorlage: | 23454 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2009 102 3 öffentlich Dez. 2 Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Benennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Karlsruhe für die Jahre 2010 - 2014 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.10.2009 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Für die Geschäftsjahre 2010 – 2014 ist von der Stadt Karlsruhe eine neue Vorschlagsliste für die vom Sozialgerichtspräsidenten zu benennenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Karlsruhe zu erstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 – 2009 berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht endet mit Ablauf des 31.12.2009 Zur Berufung hat die Stadt Karlsruhe, gemäß § 14 Absatz 5 Sozialgerichtsgesetz Personen vorzuschlagen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den Kammern für Angele- genheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes geeignet sind. Mit Schreiben vom 19.08.2009 hat der Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe die Stadtver- waltung Karlsruhe gebeten, eine ausreichende Anzahl Personen zu benennen, die als eh- renamtliche Richterinnen und Richter am Sozialgericht in Betracht kommen. Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügte Liste mit acht Personen vor. Die Aufstellung der beiliegenden Liste erfolgte aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen im Gemeinderat. Die Vorschlagsliste wurde nach den Bestimmungen der §§ 16, 17 des Sozialgerichtsgeset- zes aufgestellt. Eine Überprüfung der vorgeschlagenen Personen daraufhin, ob sie vom Amt des ehrenamtlichen Richters/der ehrenamtlichen Richterin ausgeschlossen sind, weil sie wegen eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (§ 17 Absatz 1 Satz 1 SGG) oder ob ein Verfahren dieser Art aktuell anhängig ist (§ 17 Abs. 1 Satz 2 SGG), konnte nicht erfolgen, weil der Stadtverwaltung die hierzu erforderlichen Informationen fehlen. Das gleiche gilt für die Prüfung, ob eine der Per- sonen in Vermögensverfall geraten ist. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt der aufgestellten Vor- schlagsliste für die Benennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialge- richt für die Amtszeit 2010 – 2014 zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Oktober 2009