Änderungsantrag CDU: European Energy Award: Arbeitsprogramm 2009/10 und externe Begutachtung/Zertifizierung

Vorlage: 23447
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.10.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.10.2009

    TOP: 10.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-EEA
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christa Köhler (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2009 130 10 öffentlich European Energy Award: Arbeitsprogramm 2009/10 und externe Begutachtung/Zertifizierung Die Verwaltung wird beauftragt, das Arbeitsprogramm zum European Energy Award 2009/2010 auf die Maßnahmen zu reduzieren, die sich realistischerweise im Zeitfenster 2009/2010 verwirklichen lassen. Die CDU-Fraktion sieht die Beteiligung der Stadt Karlsruhe am European Energy Award (EEA) positiv, denn der EEA ist ein wirkungsvolles Instrument zur umsetzungsorientierten Klimaschutzpolitik in Kommunen. Insofern werden auch das zeitnahe externe Audit und die Beantragung der Zertifizierung unterstützt. Die Stadtverwaltung hat aber ein sehr umfangreiches Arbeitsprogramm mit vielfältigen Klimaschutzmaßnahmen, die in den Jahren 2009/2010 umgesetzt werden sollen, vorgelegt. Bereits bei der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit haben die Vertreter der CDU-Fraktion danach gefragt, ob für dieses umfassende Programm eine realistische Chance zur Umsetzung im genannten Zeitfenster besteht. Das Jahr 2009 ist fast abgelaufen und es ist völlig unrealistisch, die aufgeführten Punkte 2009 zu verwirklichen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass mit der Meldung für das EEA das vorgelegte Arbeitsprogramm auf die Maßnahmen reduziert werden sollte, die sich tatsächlich in den Jahren 2009/2010 verwirklichen lassen. Gerade im Bereich des Klimaschutzes ist es oftmals so, dass wenige nachhaltige und deshalb wirkungsvolle Maßnahmen deutlich positivere Auswirkungen haben als sehr viele Maßnahmen, die dann letztlich in ihrer Wirkung „verpuffen“. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christa Köhler Karin Wiedemann Dr. Thomas Müller Hauptamt - Sitzungsdienste 14. Oktober 2009

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 13.10.2009 eingegangen: 13.10.2009 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2009 130 10 öffentlich Dez. 5 European Energy Award: Arbeitsprogramm 2009/10 und externe Begutachtung/Zertifizierung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das vorgelegte Arbeitsprogramm zum European Energy Award (eea) spiegelt die vielfältigen und zahlreichen Aktivitäten städt. Dienststellen und Gesellschaften im Bereich Energieeffizienz/Klimaschutz wider. Es zeigt zudem, dass in (fast) allen für das anstehende Klimaschutzkonzept definierten Handlungsfeldern bereits Anstrengungen für Verbesserungen unternommen werden. Für die Bewertung maßgeblich ist der IST-Zustand, mit dem auch bereits begonnene Maßnahmen berücksichtigt sind. Das Arbeitsprogramm ist zum einen zwingender Bestandteil für eine Zertifizierung zum anderen der Nachweis für geplante Aktivitäten zur weiteren Verbesserung. Die Abfrage der geplanten Maßnahmen für das eea-Arbeitsprogramm erfolgte im Zeitfenster Juni/Juli 2009 - ausdrücklich unter der Prämisse der Umsetzbarkeit und unter Berücksichtigung der Haushaltsbeschlüsse für den DHH 2009/2010. Insofern handelt es sich um keinen „Wunschkatalog“, der sich zwangsläufig nur in Teilen abarbeiten lässt, sondern um eine Zusammenschau tatsächlich geplanter Maßnahmen. Sofern Maßnahmen des Arbeitsprogramm von städtischen Gesellschaften umgesetzt werden, haben dies die Gesellschaften jeweils zugesagt. Viele der aufgeführten Maßnahmen sind sogar bereits in die Wege geleitet. Natürlich bedingt die Aufstellung eines solch umfangreichen Programms, dass sich vereinzelt Planungsgrundlagen ändern können oder neue Maßnahmen kurzfristig dazukommen. Dies wird entsprechend in der ab 2010 vorgesehenen jährlichen Berichterstattung kenntlich gemacht und kann im Einzelfall dazu führen, dass Maßnahmen ggf. in das nächste Arbeitsprogramm verschoben werden müssen oder sogar entfallen. Dies hat auf die anstehende Zertifizierung allerdings keinen Einfluss, da bei der Auditierung nicht das Programm, sondern der erreichte Zielerreichungsgrad im Vordergrund steht. Der eea ist hier bewusst als eher pragmatisch orientiertes Umsetzungsinstrument konzipiert und lässt im Gegenzug zum EMAS-System hier bewusst relativ weite Spielräume. Verzögerungen von Projekten würden somit keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Bewertung haben. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt eine neue Bewertung. Beurteilt wird dann der Zielerreichungsgrad gemessen an der maximal erreichbaren Punktzahl des eea-Kataloges nach den dann aktuellen - vermutlich strengeren - Beurteilungskriterien und nicht der Stand der Maßnahmen im eea-Arbeitsprogramm. Nach kritischer Durchsicht des Katalogs sind zum jetzigen Zeitpunkt lediglich einige wenige Maßnahmen insgesamt oder bezüglich des Umsetzungshorizonts mit Fragezeichen zu versehen (siehe dazu nachfolgende tabellarische Übersicht). Da das Programm ausdrücklich mit Stand August gekennzeichnet ist, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, Änderungen vorzunehmen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass lediglich eine überschaubare Anzahl von Maßnahmen ausschließlich für den Zeitraum 2009 gekennzeichnet ist (viele dagegen mit „ab 2009“ oder „2009, 2010“), bei einem Großteil davon wurde bereits mit der Umsetzung begonnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ziff. Klimaschu tz-konzept Maßnahme/Projekt Zeitraum gem. eea- Programm Anmerkung UA M 3 Personelle Stärkung des Energiemanagements bei der Gebäudewirtschaft durch Beantragung eines Klimamanagers zur Ausweitung der Einsparprojekte an Schulen/Kindergärten 2009 > Realisierung offen Die Beantragung eines „Klimamanagers“ (80 % Bund-Förderung, 20 % Eigenanteil) wird derzeit verwaltungsintern im Benehmen mit der KEK abgestimmt. Inwiefern überhaupt noch ausreichend Fördergelder zur Verfügung stehen, ist nicht bekannt. M 11 Prüfung eines möglichen Beitritts zum Klimaschutzbündnis und/oder zum EU-Konvent der BürgermeisterInnen 2009 > Änderung Zeitraum auf 2010 Die (politische) Diskussion darüber kann erst nach Beschluss über das anstehende Klimaschutzkonzept erfolgen. M 10 Initiierung von Deponiegasprojekten im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM) in süd- amerikanischen Partnerkommunen 2010 > Realisierung offen Das Projekt hängt stark von dem erzielbaren Preis von CO2-Zertifikaten ab, erst dann wird es für externe Investoren interessant. Sollte sich die Situation 2010 nicht ändern, dürfte sich das Projekt nicht umsetzen lassen. Dies lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht absehen. M 13 Festlegung grundsätzlicher Aussagen zu energetischen Anforderungen bei Neubau/Sanierung städt. Gebäude im Rahmen einer Energieleitlinie 2009 > Änderung Zeitraum auf 2009, 2010 Die Arbeiten dazu laufen. Abschluss ist für Dezember 2009 geplant, aufgrund des engen Zeitplans ist eine Vorlage erst Anfang 2010 aber eher wahrscheinlich. M 25 Erarbeitung von Energieleitlinien mit grundsätzlichen Aussagen zu energetischen Anforderungen bei Neubau/Sanierung städt. Gebäude 2009 > Änderung Zeitraum auf 2009, 2010 Die Arbeiten dazu laufen. Abschluss ist für Dezember 2009 geplant, aufgrund des engen Zeitplans ist eine Vorlage erst Anfang 2010 aber eher wahrscheinlich. - Umsetzung von Geschwindigkeitsreduzierungen an bestimmten Streckenabschnitten im Rahmen Lärmaktionsplans 2009 > Nur Teilumsetzung möglich, ggf. Änderung Zeitraum auf 2009, 2010 Es können nach aktueller Mitteilung des RP nur 3 der beantragten Strecken umgesetzt werden. Ob die Umsetzung noch 2009 oder Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ggf. erst Anfang 2010 erfolgen kann, steht noch nicht fest. M 65 Durchführung einer verwaltungsinternen Energiesparwoche mit Referenzstandorten 2010 > Realisierung offen Müsste voraussichtlich durch externe Vergabe erfolgen, Mittel sind hier aber keine eingestellt. Ggf. lässt sich reduzierte Aktion gemeinsam mit der KEK verwirklichen, wird derzeit geprüft. M 72 Ausweitung des Einsparprojekts auf weitere städt. Schulen und Kindergärten (Konzeption und Implementierung) 2009 2010 > Realisierung offen Umsetzung bedingt zusätzliches Personal über einen „Klimamanager“, siehe oben.