Höhenbegrenzung beim Baggerseeparkplatz
| Vorlage: | 23419 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.10.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzende Erläuterungen Seite 1 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21.10.2009 17 2 Höhenbegrenzung beim Baggerseeparkplatz Zum Baggerseeparklatz gibt es aktuell drei Zufahrtsmöglichkeiten. Um die unkontrollierte Zufahrt insbesondere für Transporter während den Sperrmüllsammlungen zu beschränken, sollen diese mit einer Höhenbeschränkung und Schranke versehen werden. Wie auf dem folgenden Lageplan dargestellt sollen die Zufahrten 1 + 3 durch eine Höhenbe- grenzung reglementiert werden. Es ist eine maximale Durchfahrtshöhe von 2,00 m vorgese- hen. Die Zufahrt 2 soll durch eine Schranke gesperrt werden, die durch städt. Mitarbeiter kontrolliert geöffnet werden kann und somit die Befahrung auch für höhere Fahrzeuge er- möglicht. Anschaffungskosten Material Höhenbegrenzung 2 Stück à 650 € Schranke 1 Stück à 1.200 €, somit insgesamt 2.500 € Der Einbau kann durch den Bauhof Grötzingen erfolgen. Antrag an den Ortschaftsrat: Die Ortsverwaltung wird beauftragt, die Zufahrtsbeschränkung zum Baggerseeparkplatz wie oben ausgeführt zu realisieren. Die Finanzierung erfolgt aus IP-Mitteln, ggf. durch Umschich- tung.