Kombilösung: e) Anfrage Stadtrat Mossuto (FW), Stadtrat Wenzel (FW): Gefährdung der Fördervoraussetzung für die Kombilösung

Vorlage: 23407
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.10.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.10.2009

    TOP: 16.4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) vom 28. September 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2009 120 16 e öffentlich Kombilösung: Gefährdung der Fördervoraussetzung für die Kombilösung A. Wurde mit vorbereitenden Bauarbeiten für die U-Strab bereits begonnen? B. Wenn ja – bitten wir um Nennung der ausgeführten Arbeiten. C. Wenn ja – wie ist die Vorgehensweise zu rechtfertigen, dass die Arbeitsvergabe bereits vor Ende der Bauausschreibung an die fünf Konsortien und vor dem Ausschreibungsergebnis – frühestens Anfang Oktober dieses Jahres bekannt – erfolgt ist? D. Wer hat diese vorzeitigen Arbeiten zugelassen? In den letzten Tagen wird im Zusammenhang mit dem Schienenaustausch in der Kaiserstraße in den hiesigen Printmedien ständig von „Erste Bauarbeiten für die geplante Kombilösung (Wochenblatt vom 19. August) und die „Kombibaustelle ist faktisch eröffnet“ sowie „Der offizielle Start der Kombilösung im Januar 2010 ist nur ein förmlicher Nachklapp“ im Kommentar „Baustadt“ (BNN vom 18. August) berichtet. Nach Auffassung der Freien Wähler kann eine solche Vorgehensweise zur Gefährdung der Fördervoraussetzung der Kombilösung führen. Da diese folgende Passagen aus dem Brief des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2008, gezeichnet Prof. Dr. Pätzolt, an die KASIG a. ... der Zuwendungsbescheid ist grundsätzlich zurückzunehmen, wenn die erste Auftragsvergabe vor Erteilung des Zuwendungsbescheids erfolgt ist, ohne dass der vorzeitige Baubeginn zugelassen war. – aus 2.2, Seite 10 b. ... Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsstelle alle Tatsachen, die der Bewilligung, Weiterbewilligung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder die für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. – aus 2.6, Seite 11 tangiert. Auf Anfrage über die Fördervoraussetzung und die Finanzierung der Kombilösung in Karlsruhe, hat der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg die Festbetragsfinanzierung des Landes zur Kombilösung bestätigt. Wörtlich: „Der Rechnungshof führt zum Vorhaben Kombilösung seit Längerem einen Schriftwechsel mit dem zuständigen Ministerium. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass das Land im Bewilligungsbescheid vom Dezember 2008 eine Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Festbetragsfinanzierung gewährte. Danach müsse nur unvermeidbare Mehrausgaben vom Land anteilig übernommen werden. Ein Erhöhungsantrag der Stadt Karlsruhe lag dem Innenministerium bis Anfang August 2009 nicht vor.“ Ferner bestätigte der Rechnungshof, dass Angesichts des knappen Kosten-Nutzen- Indikators das Innenministerium auf Veranlassung des Bundes in den Bewilligungsbescheid aufgenommen hat - „dass bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben die Fördervoraussetzung entzogen werden“. Auf Anfrage über die Erteilung eines vorgezogenen Baubeginn teilt der Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Karlsruhe folgendes mit: „Zum Thema Kombi-Haus" stelle ich fest, dass der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums vom 15.12.2008 zur Herstellung des Stadtbahntunnels die Errichtung eines Informations-Pavillons nicht mit umfasst. Insofern war und ist es auch nicht Sache des Regierungspräsidiums, über einen vorgezogenen Baubeginn zu entscheiden. Dem Pavillon liegt vielmehr eine Baugenehmigung zugrunde, welche die Stadt Karlsruhe als untere Baurechtsbehörde der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) als Bauherrin erteilt hat. Diese trägt auch die Kosten der Baumaßnahme. Mit dem vom Regierungspräsidium verordneten Sparkurs für die Stadt Karlsruhe" sprechen Sie den Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums vom Juli 2009 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 an. In diesem wurde die Stadt unter anderem aufgefordert, umgehend ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit der Zielsetzung aufzustellen, das ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2010 deutlich zu verbessern sowie die Fehlbeträge der Jahre 2011 bis 2013 zu vermeiden oder zumindest einschneidend zu reduzieren... ... Weiter beziehen Sie sich auf Pressemeldungen, denen zufolge der gerade abge- schlossene Schienenaustausch in der Kaiserstraße den vorzeitigen Beginn der Her- stellung des Stadtbahntunnels darstelle. Dazu stelle ich fest, dass zwischen beiden Baumaßnahmen keine Verbindung besteht. Bei dem Schienenaustausch handelte es sich um eine aus technischen Gründen dringend erforderliche Instandsetzungsmaß- nahme, für die keine förmliche Zulassung erforderlich war. Insofern kommt ihr auch für die bauliche Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses über den Stadtbahntunnel keinerlei Bedeutung zu. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage zum Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg erhoben wurde...“ unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Oktober 2009

  • TOP_16e
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 28.09.2009 eingegangen: 28.09.2009 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2009 120 16 e öffentlich Dez. 4 Gefährdung der Fördervoraussetzung für die Kombilösung A. Wurde mit vorbereitenden Bauarbeiten für die U-Strab bereits begonnen? Ja. B. Wenn ja – bitten wir um Nennung der ausgeführten Arbeiten. Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich Berliner Platz für die neue un- terirdische Haltestelle Kronenplatz als Vorabmaßnahme. C. Wenn ja – wie ist die Vorgehensweise zu rechtfertigen, dass die Arbeitsvergabe bereits vor Ende der Bauausschreibung an die fünf Konsortien und vor dem Ausschreibungsergebnis – frühestens Anfang Oktober dieses Jahres bekannt – erfolgt ist? Diese Vorabmaßnahme wurde sinnvollerweise bereits vor den Rohbauarbeiten separat ausgeschrieben und vergeben, um die zeitgleich stattfindenden Oberbauarbeiten der VBK mit der zugehörigen Gleissperrung zu nutzen. Damit wurde nicht nur die Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs minimiert, sondern es konnten auch unnötige Mehrkosten ver- mieden werden. D. Wer hat diese vorzeitigen Arbeiten zugelassen? Mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem Zuwendungsbescheid liegen sowohl die rechtliche als auch die finanzielle Genehmigung vor. Dem Zuwendungsgeber wurde der Baubeginn für die vorbereitenden Arbeiten zur Kombilösung am 04. Februar 2009 be- kanntgegeben.