Kombilösung: d) Anfrage GRÜNE: Anforderungen an die Feuerwehr bei Bau und Betrieb der U-Strab
| Vorlage: | 23406 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 22. September 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2009 119 16 d öffentlich Kombilösung: Anforderungen an die Feuerwehr bei Bau und Betrieb der U-Strab 1. Welche zusätzlichen Anforderungen kommen auf die Karlsruher Feuerwehr durch die U-Strab zu? a) während der Bauzeit b) im späteren Betrieb 2. Welche Kosten entstehen dadurch für die Karlsruher Feuerwehr? a) durch zusätzlich benötigtes Personal b) durch spezifische Weiterbildungen c) durch zu beschaffende Geräte d) durch sonstige Erfordernisse Beim Bau eines Tunnels von mehr als 200 m Länge muss eine Grubenrettungswehr bereitstehen, um im Ernstfall Brände im Tunnel zu löschen, Verletzte zu bergen oder die Baustelle etwa bei Einsturzgefahr zu evakuieren. In Stuttgart ist bereits ein Streit darüber entbrannt, wer beim Bau von Stuttgart 21 dafür zuständig ist. Aber auch beim späteren Betrieb der U-Strab muss die Feuerwehr spezielle Anforderungen für Tunnel-Einsätze erfüllen. unterzeichnet von: Johannes Honné Manfred Schubnell Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Oktober 2009 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 22.09.2009 eingegangen: 22.09.2009 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2009 119 16 d öffentlich Dez. 4 Anforderungen an die Feuerwehr beim Bau und Betrieb der U-Strab 1. Welche zusätzlichen Anforderungen kommen auf die Karlsruher Feuerwehr durch die U-Strab zu? a) während der Bauzeit b) im späteren Betrieb zu a) und b) Die Branddirektion Karlsruhe ist seit Projektbeginn am Planungs- und Genehmigungspro- zess für die Kombilösung beteiligt. Forderungen und Hinweise zum Thema Brandschutz im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden einvernehmlich abgestimmt und sind - sowohl für die Bauzeit als auch für den späteren Betrieb - in die entsprechenden Brand- schutz- und Sicherheitskonzepte eingeflossen. Den aktuellen Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen folgend, sind aufgrund der Tunnellänge und der damit verbundenen Anmarschwege der Feuerwehr im Einsatzfall bisher in Karlsruhe bei der Feuerwehr nicht vorgehaltene Atem- schutzgeräte erforderlich. Zusätzlich - aber nur während der Bauzeit des Tunnelabschnitts zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor - werden spezielle Überdruck-Atemschutzgeräte benötigt. Die Kosten hierfür werden von der KASIG getragen, sind in der Kostenberech- nung enthalten und sind förderfähig. Bedingt durch die neuen vorzuhaltenden Atemschutzgeräte müssen bei der Feuerwehr die Atemschutzwerkstatt aufgerüstet und ergänzende Schulungen und Übungen durchge- führt werden. Seite 2 2. Welche Kosten entstehen dadurch für die Karlsruher Feuerwehr? a) durch zusätzlich benötigtes Personal b) durch spezifische Weiterbildungen c) durch zu beschaffende Geräte d) durch sonstige Erfordernisse zu a) Die Feuerwehr Karlsruhe benötigt bei dem bisher bekannten Umfang der Maßnahme kein zusätzliches Personal im Einsatzdienst. Für die zusätzlichen Aufgaben in der Atem- schutzwerkstatt wird eine Halbtagsstelle im Tagesdienst erforderlich. Die Kosten hierfür betragen ca. 30.000 Euro pro Jahr. Über die Kostentragung sind noch entsprechende Vereinbarungen zwischen der KASIG und der Branddirektion zu treffen. zu b) Für die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei den Mitarbeitern der Atemschutzwerkstatt ist für die erforderliche externe Ausbildung mit Kosten von ca. 10.000 Euro zu rechnen. zu c) Die Herstellung und Unterhaltung der brandschutztechnischen Infrastruktur in den unterir- dischen Bauwerken - sowohl während der Bauzeit als auch im späteren Betrieb - ist Sa- che des Vorhabensträgers. Notwendige, zusätzlich zu beschaffende Rettungsausrüstung (siehe Antwort zu 1.) für den unterirdischen Einsatz bei der Kombilösung wird ebenfalls durch das Vorhaben getragen. Die hierfür anfallenden Investitionskosten sind zuwen- dungsfähig und in der Kostenberechnung enthalten. Über die jährlich anfallenden Sachkosten für die Unterhaltung in Höhe von ca. 30.000 Eu- ro sind ebenfalls noch entsprechende Vereinbarungen zwischen der KASIG und der Branddirektion zu treffen. Seite 3 zu d) Sonstige Erfordernisse werden seitens der Feuerwehr nicht gesehen. ____________________________ Dez. 1 ____________________________ Dez. 4 ____________________________ Dez. 5 ____________________________ KASIG s. Anlage ____________________________ Sachbearbeiter: Ko/PH Tel.: 133-5592 Az: (nur für interne Bearbeitung)