Jahresrechnung 2007: b) Abschluss und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2007
| Vorlage: | 23395 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2009 104 5 b öffentlich Dez. 4 Jahresrechnung 2007: b) Abschluss und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2007 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2009 3 b Gemeinderat 20.10.2009 5 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2007 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussantrag). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresab- schluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berück- sichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2007 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2007 schließt wie folgt ab: < 1. Ergebnisrechnung 1.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Haushaltsansätzen Ordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 835.117.224,00 € Ordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 892.981.017,30 € Differenz: 57.863.793,30 € + 6,93 % Ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 837.050.622,00 € Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 856.679.112,33 € Differenz: 19.628.490,33 € + 2,35 % Außerordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 5.924.400,00 € Außerordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 6.529.233,00 € Differenz: 604.833,00 € + 10,21 % Außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 0,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Außerordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 3.874.283,58 € Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansätzen sind unter 3.2 und 3.3 des Rechenschaftsberichts näher erläutert. 1.2 Jahresergebnis Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen. Der Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen bildet das ordentli- che Ergebnis. Der Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen stellt das Sonderergebnis dar. Das Jahresergebnis setzt sich aus or- dentlichem Ergebnis und Sonderergebnis zusammen. Aus den obigen Gegenüber- stellungen der Erträge und Aufwendungen lässt sich folgendes Jahresergebnis ermit- teln: Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz - 1.933.398,00 € Ordentliches Ergebnis der Ergebnisrechnung 36.301.904,97 € Differenz: + 38.235.302,97 € Sonderergebnis des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 5.924.400,00 € Sonderergebnis der Ergebnisrechnung 2.654.949,42 € Differenz: - 3.269.450,58 € Jahresergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 3.991.002,00 € Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 38.956.854,39 € Differenz: + 34.965.852,39 € Das ordentliche Ergebnis ist mit 36.301.904,97 Euro positiv, d. h., die ordentli- chen Aufwendungen werden vollständig durch die ordentlichen Erträge ge- deckt. Damit ist der Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 Satz 2 GemO und § 24 GemHVO-Doppik auf der 1. Ausgleichsstufe erreicht. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses zugeführt (§ 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO-Doppik). Das außerordentliche Ergebnis (Sonderergebnis) ist mit 2.654.949,42 Euro ebenso positiv, jedoch gegenüber dem Planwert um 3.269.450,58 Euro redu- ziert. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage Ergänzende Erläuterungen Seite 4 aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt (§ 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO-Doppik). Als Summe aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis ist das Jahreser- gebnis ebenfalls positiv und liegt mit 34.965.852,39 Euro über dem geplanten Wert des Haushaltsplans. 1.3 Übertragung von Budgetresten in das Haushaltsjahr 2008 (Ergebnishaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2008 übertragenen Restmittel für ordentliche Aufwendungen in Höhe von 2.252.270,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Schul- und Sportamt 1.563.000,00 € Sozial- und Jugendbehörde 689.270,00 € 2. Finanzrechnung 2.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Haushaltsansätzen IST PLAN Differenz Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 844.347.985,91 801.374.725,00 42.973.260,91 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 762.333.439,04 769.450.734,00 -7.117.294,96 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 82.014.546,87 31.923.991,00 50.090.555,87 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 48.181.993,48 47.799.480,00 382.513,48 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 105.563.585,38 117.871.648,00 -12.308.062,62 Saldo aus Investitionstätigkeit -57.381.591,90 -70.072.168,00 12.690.576,10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 24.632.954,97 -38.148.177,00 62.781.131,97 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 3.050.050,96 55.000.000,00 -51.949.949,04 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 22.826.799,75 16.554.500,00 6.272.299,75 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -19.776.748,79 38.445.500,00 -58.222.248,79 Finanzierungsmittelbestand 4.856.206,18 297.323,00 4.558.883,18 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 92.537.078,52 0,00 92.537.078,52 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 81.536.088,33 0,00 81.536.088,33 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 11.000.990,19 0,00 11.000.990,19 Summe Finanzierungsmittelbestand und Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 15.857.196,37 297.323,00 15.559.873,37 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 82.014.546,87 Euro. Dieser Überschuss aus dem laufenden Betrieb stand voll- ständig für die Investitionstätigkeit und zur Kredittilgung zur Verfügung. Weiter wird ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 24.632.954,97 Eu- ro ausgewiesen. Somit konnten die getätigten Investitionen vollständig aus dem laufenden Betrieb finanziert werden. Der Finanzierungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres war ausreichend, um die Finanzierungstätigkeit (insbesondere Tilgungsleistungen) auszugleichen. Es konnte auf Kreditaufnahmen vom Kapi- talmarkt verzichtet werden. 2.2 Übertragung von Restmitteln in das Haushaltsjahr 2008 (Ergebnis- sowie Fi- nanzhaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2008 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie für Zwecke des Ergebnishaushalts in Höhe von 50.444.750,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Gebäudewirtschaft 10.140.190,00 € Tiefbauamt 14.709.860,00 € Gartenbauamt 837.880,00 € Amt für Abfallwirtschaft 3.393.560,00 € Vermessung, Liegenschaften, Wohnen 2.337.830,00 € Stadtsanierung 1.709.200,00 € Schul- und Sportamt 4.630.930,00 € Sozial- und Jugendbehörde 1.276.790,00 € Stadtkämmerei 6.353.500,00 € Sonstige Dienststellen 5.055.010,00 € zusammen : 50.444.750,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 6 3. Vermögensrechnung (Bilanz) Zum Jahresabschluss stellen sich die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva wie folgt dar: 31.12.2007 EB* Differenz Euro % Euro % Euro Aktiva Vermögen Immaterielles Vermögen 799.345,52 0,03 739.103,52 0,03 60.242,00 Sachvermögen 1.855.762.303,05 71,97 1.826.940.498,16 71,17 28.821.804,89 Finanzvermögen 713.348.908,57 27,66 737.410.817,54 28,72 -24.061.908,97 Summe Vermögen 2.569.910.557,14 99,66 2.565.090.419,22 99,92 4.820.137,92 Abgrenzungsposten 8.721.718,60 0,34 2.066.867,08 0,08 6.654.851,52 Vermögen insgesamt 2.578.632.275,74 100,00 2.567.157.286,30 100,00 11.474.989,44 Passiva Kapitalposition Basiskapital 1.298.655.980,43 50,36 1.298.660.840,43 50,59 -4.860,00 Rücklagen 5.143.054,80 0,20 5.237.153,61 0,20 -94.098,81 Ergebnis 38.956.854,39 1,51 0,00 0,00 38.956.854,39 Sonderposten 355.794.358,37 13,80 353.367.170,68 13,77 2.427.187,69 Summe Kapitalposition 1.698.550.247,99 65,87 1.657.265.164,72 64,56 41.285.083,27 Rückstellungen 590.261.041,70 22,89 571.628.740,80 22,27 18.632.300,90 Verbindlichkeiten 241.185.413,63 9,35 286.597.223,04 11,16 -45.411.809,41 Passive Rechnungsabgrenzung 48.635.572,42 1,89 51.666.157,74 2,01 -3.030.585,32 Kapital insgesamt 2.578.632.275,74 100,00 2.567.157.286,30 100,00 11.474.989,44 * EB = Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 > 4. Rechenschaftsbericht Der der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschafts- bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresab- schlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2007 der Stadt Karlsru- he gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 5 - 8 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht, der in der heutigen Sitzung von der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes näher erläutert wurde, hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jah- resabschlusses 2007 gemäß § 95b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu ge- ben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Fest- stellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2007 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2007 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, das hierüber einen Schluss- bericht erstellt hat. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Auf- schluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Lei- terin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wurde der Jahresabschluss 2007 der Stadt Karlsru- he wie folgt festgestellt: Einsetzen aus der Vorbemerkung von < bis > Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95b Abs. 2 GemO unver- züglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hin- zuweisen.“ - Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Oktober 2009