Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach - Bereich A", Karlsruhe-Durlach hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorlage: 23365
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.10.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 07.10.2009

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 07.10.2009 3 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach - Bereich A", Karlsruhe-Durlach hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 28.09.2006 1 Zustimmung (einstimmig) Ortschaftsrat Durlach 07.10.2009 3 Gemeinderat 20.10.2009 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat, die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Hanggebiet Durlach - Bereich A“ Karlsruhe-Durlach zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die im Bereich des Hanggebietes Durlach festzustellenden Nachverdichtungsten- denzen, die die städtebauliche Struktur in diesem Bereich negativ verändert haben, gaben Anlass, dem entgegenzusteuern, um den bestehenden Charakter des Hang- gebietes Durlach als hanglagiges Villengebiet zu erhalten. Zu diesem Zweck fasste der Planungsausschuss am 28.09.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau- ungsplan „Hanggebiet Durlach“. Die im Plangebiet durchgeführte Analyse führte zu dem Ergebnis, dass im Geltungs- bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Hanggebiet Durlach insgesamt 19 Be- bauungspläne, davon 7 einfache und 12 qualifizierte Bebauungspläne, und Bereiche ohne Bebauungsplan vorhanden sind. Dies führt zu einer uneinheitlichen und un- übersichtlichen Rechtslage, die eine Vereinheitlichung im Hinblick auf Art und Maß der im Hanggebiet Durlach zulässigen Bebauung erfordert. Um eine weitgehend einheitliche Änderung aller im Geltungsbereich liegenden Be- bauungspläne herbeizuführen, wurde der Aufstellungsbeschluss für den Gesamtbe- reich Hanggebiet Durlach einschließlich des Bereichs Turmberg gefasst. Zunächst war beabsichtigt, das Gesamtgebiet mit einem einheitlichen, einfachen Bebauungs- plan zu überplanen. Die Regelungen der bisherigen Bebauungspläne sollten dabei erhalten bleiben, sofern der neue Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Das Be- bauungsplanverfahren sollte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchge- führt werden. Im weiteren Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss hat sich im Zuge der durch- geführten vorgezogenen Bürgerbeteiligung ergeben, dass eine Überplanung des Gesamtareals mit nur einem Bebauungsplan nicht umsetzbar ist. Aufgrund der er- heblichen Divergenz der vorhandenen Bebauung in einzelnen Bereichen zeigte sich, dass eine Abschnittsbildung erforderlich ist. Beabsichtigt ist deshalb die Aufstellung von insgesamt 5 Einzelbebauungsplänen, von denen der vorliegende Bebauungs- plan den ersten Abschnitt (Bereich A) bildet. Im Plangebiet des Bereichs A gelten bisher die Bebauungspläne 393 und 473 der Stadt Karlsruhe. Diese weisen derzeit Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Regelungsdefizite auf, weil sich - aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen - das Verhältnis von überbauter Fläche und umbautem Raum zur Grundstücksfläche nachteilig verändert hat. Auch sind Grundstücksteilungen nicht mehr genehmi- gungspflichtig, so dass das Erfordernis besteht, eine Mindestgrundstücksgröße fest- zusetzen, um den Gebietscharakter zu erhalten. Außerdem werden maximale Grund- und Geschossflächenzahlen festgesetzt. Dies gilt insbesondere im Bereich der vorhandenen Villenstruktur auf den teilweise in steiler Hanglage befindlichen Grundstücken. Um der zunehmenden baulichen Verdichtung im Bereich A entgegenzutreten und dennoch den Regelungseingriff so gering als möglich zu halten, enthält der Bebau- ungsplan nur ein Mindestmaß an Regelungen. Im Plangebiet gelten die Bebauungspläne Nr. 393, Hanggebiet Durlach zwischen Rittnert- und Reichardtstraße, Abschnitt Guggelensberg vom 29.06.1973 und Nr. 473 Hanggebiet Durlach - Abschnitt Guggelensberg a) Im unteren alten Berg und b) Rittnertstraße 75 bis 89 vom 27.02.1976 als qualifizierte Bebauungspläne; des wei- teren umfasst das Plangebiet bisherige Innenbereichsflächen im Sinne des § 34 BauGB. Die geltenden Bebauungspläne Nr. 393 und Nr. 473 werden hinsichtlich der mit dem vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen geändert, die sonstigen Festsetzungen gelten weiter. Von den getroffenen Festsetzungen sind die als Bereich  gekennzeichneten Bau- grundstücke für Gemeinbedarf/Jugenderziehung und Erwachsenenbildung auszu- nehmen. Auf diesen Grundstücken reichen die bisherigen Festsetzungen aus, um einer unerwünschten Verdichtung entgegenzuwirken. Für die Bebauung in den bereits überplanten Gebieten galt bisher teilweise eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8. In den übrigen Bereichen waren die Flächen je nach Geschossigkeit absolut festgesetzt mit einer Grundfläche von 150 bis 200 m² und einer Geschossfläche von 250 bis 350 m². Für Einzelhäuser waren maximal 2 Geschosse, für Reihen- und Doppelhäuser 1 Ge- schoss zulässig, je Gebäude maximal 2 Wohneinheiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die bestehende Nutzungsart ist eine reine Wohnnutzung. Daran ändert der vorlie- gende Bebauungsplan nichts. Das in den Bebauungsplänen, soweit vorhanden, be- reits vorgegebene Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert, für die noch nicht überplanten Flächen wird eine Grundflächenzahl von 0,25 und eine Geschossflä- chenzahl von 0,5 festgelegt. Die auf dem Guggelensberg vorhandenen besonders großen Grundstücke weisen eine Fläche von etwa 1.000 m² bis 2.000 m² auf, im weiteren Umkreis liegt die Grundstücksgröße noch immer zwischen 500 m² und 1.000 m². Um weitere Teilun- gen und eine daraus resultierende Verdichtung zu verhindern, wird die Mindestgröße der Grundstücke in Anpassung an den Bestand je nach Lage auf 1.000 m² bzw. 500 m² festgesetzt. Um den aufgelockerten Charakter der Bebauung zu gewährleisten, werden Abstandsflächen festgeschrieben, die über das in der Landesbauordnung vorhandene Maß hinausgehen. Um den Charakter als Villengebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung wei- terhin zu gewährleisten, aber auch Einliegerwohnungen zu ermöglichen, werden 2 Wohneinheiten je Gebäude und je 500 m² Grundstücksfläche festgesetzt. Ausge- nommen davon ist der Bereich , der die bereits vorhandene stark verdichtete Struktur unangetastet lässt. Der vorliegende Bebauungsplan ändert lediglich die bereits vorhandenen Bebau- ungspläne geringfügig, diese werden geändert und ergänzt, ohne dabei die Grund- züge der bisherigen Planung zu berühren. Die Überplanung der Gebiete nach § 34 BauGB wird aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung entwickelt, auch der insoweit bereits vorhandene Zulässigkeitsmaßstab wird nicht wesentlich verän- dert. Deshalb ist das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch- zuführen, von einer Umweltprüfung konnte gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet ist nicht nachteilig von den geplanten Festsetzungen betroffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 I. Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der früh- zeitigen Bürgerbeteiligung Am 14.02.2007 fand eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Unter Berücksichtigung der Äußerungen der betroffenen Bürger in der frühzei- tigen Beteiligung wurde die Planung insoweit umgestellt, als das im Aufstellungsbe- schluss bezeichnete Gesamtareal in mehrere Teilbereiche untergliedert wurde. Im Rahmen der durchgeführten Behördenbeteiligung wurden der Nachbarschafts- verband Karlsruhe, die Immissionsschutzbehörde, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die Bürgergemeinschaft Durlach und Aue, der BUND, der Landesnatur- schutzverband Baden-Württemberg, die Naturschutzbehörde sowie die Wasser- und Abfallrechtsbehörde beteiligt. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Be- lange hat das Verfahren einen Stand erreicht, den der Vorentwurf des Bebauungs- plans „Hanggebiet Durlach - Bereich A“, Karlsruhe-Durlach vom 30.01.2007 in der Fassung vom 02.08.2009 wiedergibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fas- sen: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hanggebiet Durlach - Be- reich A“, Karlsruhe-Durlach, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bau- vorschriften vom 30.01.2007 in der Fassung vom 02.08.2009 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen.

  • TOP 3, BPlan_Vorentwurf_Bereich_A
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