Anfrage CDU: Parksituation Blattwiesenstrasse/Alter Graben

Vorlage: 23363
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.10.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 07.10.2009

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6, ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU Fraktion vom 08.09.2009 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 07.10.09 6 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Parksituation Blattwiesenstrasse/Alter Graben Mich haben Bürger aus obigem Bereich kontaktiert, weil dort täglich und vor allem am Wochenende LKW-Fahrzeuge und Wohnmobile abgestellt sind, Diese führen zu Behinderungen für die Anwohner, die die Strasse nicht mehr einsehen können, wenn sie aus ihren Hofeinfahrten heraus wollen. Diese Anwohner müssen regelmäßig mit einer zweiten Person auf der anderen Straßenseite herausgelotst werden. Ich habe diese Strasse in den vergangenen Wochen mehrmals besucht und festgestellt, dass dort regelmäßig die gleichen Fahrzeuge parken. 2-3 Wohnmobile, ein LKW von Pfeiffer u. May, sowie eine große Zugmaschine mit Hamburger Kennzeichen. Es ist in diesen Strassen genug Platz zum Parken, allerdings stehen diese großen Fahrzeuge meistens ungünstig, um eine Hofeinfahrt gut verlassen zu können. Wäre es möglich, die Bereiche rechts und links von Hofeinfahrten mit einer Streifenkennzeichnung frei von parkenden Fahrzeugen zu halten? Ich bitte um Prüfung und Vorschläge. gez. Doris Böhler-Friess CDU Fraktion

  • TOP 7 Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion vom: 08.09.09 eingegangen: 16.09.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 07.10.09 7 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Parksituation Blattwiesenstr./Alter Graben Bürgerservice und Sicherheit hat die Situation vor Ort geprüft. Die vorgefundene Parksituation entspricht den Verhältnissen, wie sie in vielen Straßen im Stadtgebiet vorgefunden werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Insofern kann bis unmittelbar an die Ein- bzw. Ausfahrt heran geparkt werden. Gemäß § 10 der Straßenverkehrsordnung hat sich der aus einem Grundstück ausfahrende Ver- kehrsteilnehmer so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlos- sen ist. Erforderlichenfalls hat er sich nach geltender Rechtslage auch einweisen zu lassen. Inso- fern bietet das Gesetz keine Grundlage für uns, um tätig werden zu können. Im Einzelfall wird Bürgerservice und Sicherheit aber gerne auf Antrag des jeweiligen Grundstücks- eigentümers eine entsprechende Markierung durch das Tiefbauamt anbringen lassen. Das Tief- bauamt erhebt hierfür Kosten in Höhe von ca. 150 - 200 Euro, die dann vom Antragssteller zu tra- gen sind.