Regionalverband Mittlerer Oberrhein: Wahl der vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu bestellenden Mitglieder der Verbandsversammlung

Vorlage: 23310
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 29.09.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Regionalverband-Anlagen-ö
    Extrahierter Text

    Anlage A CDU Oberbürgermeister Heinz Fenrich Erste Bürgermeisterin Margret Mergen Stadtrat Tilmann Pfannkuch Stadtrat Thorsten Ehlgötz Stadtrat Ingo Wellenreuther MdB Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz Bürgermeister Wolfram Jäger Stadträtin Christiane Staab Stadträtin Bettina Maier-Augenstein Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dr. Thomas Müller Stadtrat Sven Maier Stadtrat Dr. Albert Käuflein Anlage B GRÜNE/SPD Stadträtin Bettina Lisbach Stadträtin Anne Segor Stadtrat Manfred Schubnell Stadtrat Johannes Honné Stadträtin Gisela Fischer Stadtrat Michael Zeh Stadtrat Dr. Heinrich Maul Regina Schmidt-Kühner Bernhard Schmid Stadträtin Yvette Melchien Stadtrat Alexander Geiger Natascha Roth Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl Johannes Stober, MdL Stadträtin Dr. Ute Leidig Werner Stichs Stadträtin Doris Baitinger Stadträtin Elke Ernemann Anlage C FDP/KAL/GfK Stadträtin Rita Fromm Bürgermeister Michael Obert Stadtrat Thomas Kalesse Karl-Heinz Spengler Sabine Speck Stadtrat Tom Høyem Stadtrat Dr. Eberhard Fischer Stadtrat Thomas Hock Stadtrat Lüppo Cramer Stadtrat Karl-Heinz Jooß Anlage D FW/Die Linke Stadtrat Niko Fostiropoulos Lars Erhan Dragmanli, Brauerstr. 17, 76137 Karlsruhe Stadträtin Sabine Zürn Stadtrat Eduardo Mossuto

  • Regionalverband
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 52 2 öffentlich Dez. 1 Regionalverband Mittlerer Oberrhein; Wahl der vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu bestellenden Mitglieder der Verbands- versammlung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 2 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat lässt die eingereichten Wahlvorschläge zu und wählt 23 Mitglieder der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. (Beschluss mit vollständigem Wortlaut s. S. 3). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein endet mit Ablauf des Monats September 2009. Die neue Verbandsversammlung wird 80 Mitglieder umfassen. Davon haben der Stadtkreis Baden-Baden 4 der Stadtkreis Karlsruhe 23 der Landkreis Karlsruhe 35 der Landkreis Rastatt 18 Mitglieder zu bestellen. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Landesamt bekannt ge- gebene Einwohnerzahl von 288 538 zum 30.06.2008 bzw. die öffentliche Bekanntmachung des Verbandsvorsitzenden im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 26.06.2009. Wählbar in die Verbandsversammlung ist jede Person, die am Wahltag die Wählbarkeit in den Landtag bestitz, seit mindestens drei Monaten im Verbandsbereich wohnt und dort ihren Hauptwohnsitz hat. Landräte von Landkreisen in der Region sowie Bürgermeister und Bei- geordnete von Gemeinden in der Region sind auch dann wählbar, wenn sie nicht in der Re- gion wohnen. Die Anknüpfung an die Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Landtag bedeu- tet, dass wählbar ist, wer Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aus den in § 9 Abs. 2 des Landtagswahlgeset- zes genannten Gründen ausgeschlossen ist. Mitglieder der Verbandsversammlung können nicht sein: 1. Beamte und Arbeitnehmer des Regionalverbandes und 2. Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde und der obersten Rechtsauf- sichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt, soweit die Arbeitnehmer nicht vorwiegend körperliche Arbeit verrichten. Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung ist in den §§ 35 und 36 Landesplanungsgesetz geregelt. Hiernach werden die Vertreter der Stadt in der Verbands- versammlung vom Gemeinderat einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters auf Grund von Wahlvorschlägen der Wahlberechtigten unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Bei mehreren Wahlvorschlägen, ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Dabei hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er nur auf einen der eingereichten und vom Gemeinderat zugelassenen Wahlvorschläge abgeben kann. Jeder Wahlvorschlag kann bis doppelt soviele Namen enthalten wie Mitglieder zu wählen sind. Die Verbindung von Wahlvorschlägen sowie das Kumulieren und Panaschieren sind unzulässig. Wahlbe- rechtigte Bewerber sind von der Teilnahme an der Wahl nicht ausgeschlossen. Die Vertei- lung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt im Verhältnis der auf jeden Wahlvor- schlag entfallenen Gesamtstimmen nach dem d’Hondtschen System entsprechend den Bestimmungen für die Wahl des Gemeinderates nach dem Kommunalwahlgesetz. Für die einzelnen Bewerber ist dabei die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag maßge- bend. Bei gleichem Zahlenwert entscheidet das Los. Die nicht gewählten Bewerber sind in der Reihenfolge der Benennung Ersatzleute für die Mitglieder ihres Wahlvorschlages. Über die Zulassung der Wahlvorschläge hat der Gemeinderat zu entscheiden. Er stellt auch das Wahlergebnis fest. Es wurden die aus den Anlagen A bis D ersichtlichen Wahlvorschläge eingereicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat lässt die eingereichten Wahlvorschläge (Anlage A bis D) zu. 2. Der Gemeinderat wählt auf der Grundlage der von ihm zugelassenen Wahlvor- schläge folgende unter a) benannte 23 Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein und stellt dieses Wahlergebnis fest. Er stellt ferner fest, dass folgende unter b) benannte nicht gewählte Bewerber in der Reihenfolge der Benennung Ersatzleute für die Mitglieder ihres Wahlvorschlages sind: a) Mitglieder der Verbandsversammlung b) Ersatzleute OB Fenrich, Heinz Meier-Augenstein, Bettina EB Mergen, Margret Hofmann, Detlef Pfannkuch, Tilman Dr. Müller, Thomas Ehlgötz, Thorsten Maier, Sven Wellenreuther, Ingo Dr. Käuflein, Albert Luczak-Schwarz, Gabriele BM Jäger, Wolfram Staab, Christiane Lisbach, Bettina Melchien, Yvette Segor, Anne Geiger, Alexander Schubnell, Manfred Roth, Natascha Honné, Johannes Dr. Polle-Holl, Dorothea Fischer, Gisela Stober, Johannes MdL Zeh, Michael Dr. Leidig, Ute Dr. Maul, Heinrich Stichs, Werner Schmidt-Kühner, Regina Baitinger, Doris Schmid, Bernhard Ernemann, Elke Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Fromm, Rita Høyem, Tom BM Obert, Michael Dr. Fischer, Eberhard Kalesse, Thomas Hock, Thomas Spengler, Karl-Heinz Cramer, Lüppo Speck, Sabine Jooß, Karl-Heinz Fostiropoulos, Niko Dragmanli, Lars Erhan Zürn, Sabine Mossuto, Eduardo Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. September 2009