Wahl gemeinderätlicher Ausschussmitglieder, Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräten sowie Mitglieder sonstiger Beiräte und Gremien
| Vorlage: | 23261 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 4 - 51 + 89 (s. Anlagen) 1 öffentlich Dez. 1 Wahl gemeinderätlicher Ausschussmitglieder, Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräten sowie Mitglieder sonstiger Beiräte und Gremien Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 1 Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Ausschüsse, Aufsichtsräte und sonstigen Gremien entsprechend den Vorlagen Nr. 4 - 25, 27 - 30, 34 und 35 sowie 37 - 51 und 89. 2. Für die Besetzung der Aufsichtsräte und des Verwaltungsrats für das Badische Konservatorium gem. den Vorlagen Nr. 26, 31 - 33 und 36 lässt der Gemeinderat die eingereichten Wahlvorschläge zu und wählt die in den Wahlvorschlägen auf- geführten Mitglieder gem. den Einzelvorlagen. Der Gemeinderat stellt die Wahlergebnisse fest. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach jeder Gemeinderatswahl sind der Ältestenrat (Vorlage Nr. 4) und die gemeinderätli- chen Ausschüsse (Vorlagen Nr. 5 - 18) neu zu bilden. Neu zu bilden sind außerdem die Auf- sichts-, Stiftungs- und Verwaltungsräte (Vorlagen Nr. 19 - 37), die Beiräte und Kommissio- nen (Vorlagen Nr. 38 - 48 sowie 89) und die sonstigen Gremien (Vorlagen Nr. 49 - 51). Die Besetzung der Gremien erfolgt entweder einvernehmlich in freier Absprache zwischen den Mitgliedern des Gemeinderates oder, sofern eine Einigung nicht zustande kommt, durch förmliche Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Wahlvor- schlägen. Die Bildung von Zählgemeinschaften ist möglich. Eine einvernehmliche Ausschussbesetzung kann für die Vorlagen Nr. 4 - 25, 27 - 30, 34 und 35 sowie 37 - 51 und 89 erfolgen. Für die Besetzung der Aufsichtsräte der KASIG (Vorlage Nr. 26), des Städtischen Klinikums (Vorlage Nr. 31), des Medizinischen Versorgungszentrums am Städtischen Klinikum (Vorla- ge Nr. 32), der VOLKSWOHNUNG (Vorlage Nr. 33) und des Verwaltungsrats für das Badi- sche Konservatorium (Vorlage Nr. 36) sind aus der Mitte des Gemeinderates Wahlvorschlä- ge eingereicht worden. Über deren Zulassung hat der Gemeinderat zu entscheiden. Die Verhältniswahl erfolgt unter Bindung an die Wahlvorschläge. Jeder Stadtrat, jede Stadträtin hat eine Stimme. Die Sitzverteilung erfolgt entsprechend dem Ergebnis dieser Wahl gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen unter Zugrundelegung von d’Hondt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Der Gemeinderat stellt das Wahlergebnis fest. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Ausschüsse, Aufsichtsräte und sonstigen Gremien entsprechend den Vorlagen Nr. 4 - 25, 27 - 30, 34 und 35 sowie 37 - 51 und 89. 2. Für die Besetzung der Aufsichtsräte und des Verwaltungsrats für das Badische Konservatorium gem. den Vorlagen Nr. 26, 31 - 33 und 36 lässt der Gemeinderat die eingereichten Wahlvorschläge zu und wählt die in den Wahlvorschlägen auf- geführten Mitglieder gem. den Einzelvorlagen. Der Gemeinderat stellt die Wahlergebnisse fest. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2009. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates Dez. 1 Zentraler Juristischer Dienst Hauptamt