Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: a) Jugendhilfeausschuss
| Vorlage: | 23251 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 62 6 a öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in ge- meinderätliche Ausschüsse und Gremien: Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 6 a Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss In Vollzug der §§ 3 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 14.09.2004, bestellt der Ge- meinderat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Männer und Frauen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stell- vertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Nach § 39 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabenge- biete zur dauernden Erledigung übertragen. Durch § 3 in Verbindung mit § 10 der Haupt- satzung der Stadt Karlsruhe wurde festgelegt, dass der Jugendhilfeausschuss als be- schließender Ausschuss gebildet wird und für die Angelegenheiten der Kinder- und Ju- gendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe -, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg und der Satzung für das Ju- gendamt der Stadt Karlsruhe zuständig ist. Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sind die beschließenden Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. In der Satzung für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschuss wie folgt festgelegt: Stimmberechtigte Mitglieder a) der Oberbürgermeister als Vorsitzender b) 11 Mitglieder des Gemeinderats c) 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer oder Frauen aller Bevölke- rungskreise d) 5 Männer oder Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der Jugendverbände e) 5 Männer oder Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der freien Wohlfahrtspflege, wobei Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem die- ser Verbände angehören, angemessen zu berücksichtigen sind. Beratende Mitglieder a) der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde b) der/die Vorsitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe c) ein/-e Vertreter/-in des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe d) ein vom Staatlichen Gesundheitsamt Karlsruhe benannte/-r Arzt/Ärztin e) ein/-e Vertreter/-in der Karlsruher Schulen f) ein/-e Vormundschafts-, Jugend- oder Familienrichter/-in g) ein/-e Vertreter/-in der Polizei h) ein/-e Vertreter/-in der Agentur für Arbeit i) je ein/-e Vertreter/-in der Evangelischen und Katholischen Kirche und der Jüdi- schen Kultusgemeinde j) ein/-e Vertreter/-in der Gewerkschaften 2. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder Die stimmberechtigten Mitglieder – ausgenommen der Vorsitzende – werden nach § 2 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg vom Gemeinderat gewählt. Die Wahl der 11 Mitglieder des Gemeinderats, die stimmberechtigte Mitglieder des Ju- gendhilfeausschusses sind, ist bereits in heutiger Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1 erfolgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für die Wahl der drei in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen aller Bevölke- rungskreise wurden das Stadtamt Durlach, der Kinderschutzbund e. V. Karlsruhe sowie die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) um Besetzungsvor- schläge gebeten, die schriftlich und telefonisch mitgeteilt wurden. Der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe wurde um Benennung von Besetzungsvor- schlägen für die 5 Vertreter und Vertreterinnen der Jugendverbände ersucht und teilte diese per E-Mail mit. Für die Benennung der 5 Vertreterinnen oder Vertreter der freien Wohlfahrtspflege wur- den insgesamt 38 Institutionen angeschrieben, um so, neben den Vorschlägen der Ver- bände der freien Wohlfahrtspflege, auch die Vorschläge der Träger der freien Jugendhil- fe, die keinem dieser Verbände angehören, angemessen berücksichtigen zu können. Von den 38 angeschriebenen Institutionen haben insgesamt 26 folgende Vorschläge - teils schriftlich, teils per E-Mail - zur Besetzung eingereicht: Institution Name Vertreter Name Stellvertreter Arbeiterwohlfahrt Kreis- verband Karlsruhe-Stadt e. V. Gustav Holzwarth Barbara Mehnert Caritasverband Karlsruhe e. V. Hans-Gerd Köhler Christian Pflaum Dachverband der freien Kindergärten Karlsruhe e. V. Peer Giemsch Mirja Kinnunen Der Paritätische Ulrike Sinner Gregor Kieser Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Jörg Biermann Juliane Freiesleben Diakonisches Werk Karls- ruhe Arvid Schaub Elisabeth Förter-Barth Elterninitiative Hort an der Gartenschule e. V. Cordula Stenger ------ Elterninitiative Südend- schule e. V. Nicole Ballreich-Jung Bettina Mussgnug Evang. Stadtmission Karlsruhe Vorschlag des Diakoni- schen Werks wird mitver- treten GESIMA, Gesellschaft für sozialpädagogische Inten- sivmaßnahmen Harald Krüger ------ Hardtstiftung Vorschlag des Diakoni- schen Werkes wird mit- vertreten Heimstiftung Karlsruhe Josef Braun Oliver Freesemann IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauenso- zialarbeit Karlsruhe e. V. Ingrid Weniger Evelin Steinke-Leitz Karlsruher Verein zur För- derung junger Menschen e. V. Norbert Krumm Melanie Reveriego Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Institution Name Vertreter Name Stellvertreter KinderSpielHaus e. V. Holger Roolf ------- Kind und Beruf e. V. Waltraud Weegmann Tina Weil Mütterzentrum Karlsruhe e. V. Eva Postweiler Marcel Riegel Netzwerk Mensch gGmbH Margit Kraft Michael Paul PME Familienservice Gerlinde Ruzicka-Porbs ------ Pro Liberis gGmbH Peer Giemsch ------ Reha Südwest gGmbH Vorschlag des Paritäti- schen wird mitvertreten Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Jürgen Ganter Gernot Foshag Sozialpädagogische Alter- nativen e. V. Vorschlag des Paritäti- schen wird mitvertreten Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Vorschlag des Paritäti- schen wird mitvertreten WERKRAUM: Karlsruhe e. V. Jürgen Sihler Sarah Habitzreither Zwergen(t)raum e. V. Daniela Schloeßer Nina Fix Die Verwaltung schlägt vor, die 5 ordentlichen Sitze wie bisher an die von den Wohl- fahrtsverbänden vorgeschlagenen Vertreter zu vergeben. Die Stellvertretungen werden mit Vorschlägen der freien Verbände, die nicht einem Wohlfahrtsverband angehören (nach der Anzahl und Größe der Einrichtungen), besetzt. Ausnahme hiervon bilden die Vorschläge des Paritätischen und des Diakonischen Werks, da für diese Vorschläge mehrere freie Verbände votierten. Folgende Vorschläge der Verbände der freien Jugendhilfe wurden deshalb als stellvertre- tende Mitglieder ausgewählt: 1. Jürgen Ganter (Sozialdienst kath. Frauen e. V., in Absprache mit dem Cari- tasverband e. V.) 2. Peer Giemsch (Dachverband der freien Kindergärten Karlsruhe e. V., 14 Einrichtungen) 3. Waltraud Weegmann (Kind und Beruf e. V., 3 Einrichtungen) 3. Benennung der beratenden Mitglieder Die beratenden Mitglieder – ausgenommen der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde sowie der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe, die Kraft gesetzli- cher Vorschriften bzw. Satzung Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind – werden vom Oberbürgermeister auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Stellen berufen. Dazu wurden die betreffenden Institutionen aufgefordert Vorschläge zur Besetzung zu unterbreiten und teilten schriftlich und per Mail die unter Nr. 4 B aufgeführten Vorschläge mit. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4. Besetzungsvorschlag der Verwaltung Zusammenfassend schlägt die Verwaltung für die Neubildung des Jugendhilfeausschus- ses folgende Besetzung vor: A Stimmberechtigte Mitglieder 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer/Frauen aller Bevölkerungskreise Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Stadtamt Durlach Roswitha Henkel Martin Pötzsche Deutscher Kinder- schutzbund Ortsver- band Karlsruhe e. V. Dr. Helga Lange-Garritsen Rosel Schumacher-Schlüter Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenor- ganisationen AKF Elisabeth Siol Dr. Ulrike Ullmann 5 Männer/Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der Jugendverbände Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Christian Klinger Hubert Resch Philipp Wendy Winfried Kaupp Wolfgang Grimberg Dr. Henning Kahlert Jan Sobiesiak Christian Wehrle Sevinc Sönmez Michael Obreiter 5 Männer/Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der freien Wohlfahrtspflege Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Karlsru- he-Stadt e. V. Gustav Holzwarth Dachverband der freien Kindergärten e. V. Caritasverband Karls- ruhe e. V. Hans-Gerd Köhler Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Jürgen Ganter Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Jörg Biermann Kind und Beruf e. V. Waltraud Weegmann Diakonisches Werk Karlsruhe Arvid Schaub Elisabeth Förter-Barth Der Paritätische Ulrike Sinner Gregor Kieser Ergänzende Erläuterungen Seite 6 B Beratende Mitglieder (nachrichtlich) Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Gesundheitsamt Dr. med. Tomke van den Hooven Dipl.-Med. Kathrin Weidlich Staatliches Schulamt Karls- ruhe Diana Grust Bärbel Raquet Vormundschafts- oder Ju- gendrichter Klaus Kögele Christa Horn-Scholz Polizeipräsidium Karlsruhe Hans-Peter Pott Ulrich Herzog Evang. Dekanat Karlsruhe Lothar Stängle Andrea Weiß Kath. Dekanat Karlsruhe Alexander Sester Reinhart Fritz Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe Dr. Igor Kats Roman Marhulis Agentur für Arbeit Karlsruhe Joachim Wagner Waldemar Jonait ver.di – Vereinigte Dienst- leistungsgewerkschaft Thorsten Dossow Michaela Kräutter Beirat für Menschen mit Behinderungen Gudrun Heupel-Streit Kann erst nach der Sitzung am 09.10.09 benannt werden Beschluss: Antrag an den Gemeinderat In Vollzug der §§ 3 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 14.09.2004 bestellt der Gemein- derat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Männer und Frauen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stell- vertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Hauptamt - Sitzungsdienste - 22. September 2009