Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Wolfartsweier
| Vorlage: | 23249 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 60 5 f öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Wolfartsweier Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 5 f Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wolfartsweier Herrn Ortschaftsrat Jürgen Morlock zum Ortsvorsteher und Frau Ortschaftsrätin Christine Jahn zur Stellvertreterin. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 22.07.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 1 GemO werden nach der Wahl der Ortschaftsräte die Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherinnen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus der Mitte der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger und Bürgerinnen und ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. Folgt der Gemeinderat dem Vorschlag des Ortschaftsrats nicht, hat der Gemeinderat die Möglichkeit, mit der Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder, weitere Bewerber oder Bewerberinnen aus der Mitte des Ortschaftsrats in die Wahl einzubeziehen. In diesem Fall ist der Ortschaftsrat vorher zu hören. Der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin ist zum Ehrenbeamten bzw. zur Ehrenbeamtin zu ernennen. Gehört er/sie nicht dem Ortschaftsrat an, hat er/sie kein Stimmrecht. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats ge- koppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvorsteher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Ortschaftsrat Jürgen Morlock für das Amt des Ortsvorstehers und Frau Ortschaftsrätin Christine Jahn für das Amt der Stellvertreterin vorzuschlagen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier zu ent- sprechen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wolfartsweier Herrn Ortschaftsrat Jürgen Morlock zum Ortsvorsteher, Frau Ortschaftsrätin Christine Jahn zur Stellvertreterin. Hauptamt - Sitzungsdienste - 23. September 2009