Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Grötzingen
| Vorlage: | 23245 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 56 5 b öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Grötzingen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 5 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Grötzingen Herrn Thomas Tritsch zum Ortsvorsteher, Herrn Ortschaftsrat Kurt Fischer zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger zur 2. Stellvertreterin. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 22.07.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 GemO kann in Ortschaften mit örtlicher Verwaltung durch die Hauptsat- zung die Bestellung eines Gemeindebeamten oder einer Gemeindebeamtin durch den Ge- meinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bzw. zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin vorgesehen werden. § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht die Bestellung eines hauptamtlichen Ortsvorstehers bzw. einer haupt- amtlichen Ortsvorsteherin in Grötzingen vor. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats ge- koppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvorsteher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Außer dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin sind gem. § 71 Abs. 1 GemO ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus der Mitte des Ortschaftsrats zu wählen. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Thomas Tritsch für das Amt des Ortsvorstehers, Herrn Ortschaftsrat Kurt Fischer für das Amt des 1. Stellvertreters und Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger für das Amt der 2. Stellvertreterin vorzuschlagen. Der zur Wahl als hauptamtlicher Ortsvorsteher Vorgesehene erfüllt die Vo- raussetzungen des § 71 Abs. 2 GemO, da er Gemeindebeamter ist. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrats Grötzingen zu entspre- chen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Grötzingen Herrn Thomas Tritsch zum Ortsvorsteher, Herrn Ortschaftsrat Kurt Fischer zum 1. Stellvertreter, Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger zur 2. Stellvertreterin. Hauptamt - Sitzungsdienste - 23. September 2009