Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Durlach

Vorlage: 23244
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 29.09.2009

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ortsvorsteherin_Durlach
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 55 5 a öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Stadtteil Durlach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 5 a Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Durlach Frau Alexandra Ries zur Ortsvorsteherin, Herrn Ortschaftsrat Hans Pfalzgraf zum 1. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Gerhard Stolz zum 2. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Klaus Scheuermann zum 3. Stellvertreter. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 22.07.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 GemO kann in Ortschaften mit örtlicher Verwaltung durch die Hauptsat- zung die Bestellung eines Gemeindebeamten oder einer Gemeindebeamtin durch den Ge- meinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin bzw. zum hauptamtlichen Ortsvorsteher vorgesehen werden. § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht die Bestellung einer hauptamtlichen Ortsvorsteherin bzw. eines haupt- amtlichen Ortsvorstehers in Durlach vor. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats ge- koppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvorsteher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Außer dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin sind gem. § 71 Abs. 1 GemO ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus der Mitte des Ortschaftsrats zu wählen. Der Ortschaftsrat Durlach hat beschlossen, dem Gemeinderat Frau Alexandra Ries für das Amt der Ortsvorsteherin, Herrn Ortschaftsrat Hans Pfalzgraf für das Amt des 1. Stellvertreters, Herrn Ortschaftsrat Gerhard Stolz für das Amt des 2. Stellvertreters und Herrn Ortschaftsrat Klaus Scheuermann für das Amt des 3. Stellvertreters vorzuschlagen. Die zur Wahl als hauptamtliche Ortsvorsteherin Vorgesehene erfüllt die Vo- raussetzungen des § 71 Abs. 2 GemO, da sie Gemeindebeamtin ist. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrats Durlach zu entsprechen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Durlach Frau Alexandra Ries zur Ortsvorsteherin, Herrn Ortschaftsrat Hans Pfalzgraf zum 1. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Gerhard Stolz zum 2. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Klaus Scheuermann zum 3. Stellvertreter. Hauptamt - Sitzungsdienste - 23. September 2009