Anfrage Die Linke: Bürgerentscheide demokratischer machen
| Vorlage: | 23231 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom 31. August 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2009 87 27 öffentlich Bürgerentscheide demokratischer machen 1. Wird sich die Stadt bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Bedingungen für erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Baden-Württemberg demokratiefreundlicher gestaltet werden, etwa wie in Bayern? 2. Wird die Stadt beim Städtetag anregen, für eine bundesweit gleiche Regelung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, mit niedrigeren Stimmen-Quoren wie z. B. in Bayern, aktiv zu werden? Für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind die Hürden für erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sehr hoch. Das zeigt ein Vergleich z. B. mit Bayern. Baden-Württemberg Bayern (vergleichbare Städte) § 21 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid § 21(3) Es (Bürgerbegehren) muss von mindestens 10 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein, höchstens jedoch in Gemeinden ....mit mehr als 200 000 Einwohnern von 20 000 Bürgern. Artikel 18.a) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid § 18.a) (6) Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden ... bis zu 500.000 Einwohnern von mindestens 5 v.H. der Gemeindebürger unterschrieben sein. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 ___________________________________________________________________ Baden-Württemberg Bayern (vergleichbare Städte) Bürgerentscheid § 21(6) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bürgerentscheid § 18 a (12) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden ... mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 v. H. der Stimmberechtigten beträgt. Das heißt, die Bürger/innen sind, besonders in Baden-Württemberg, erheblich benachteiligt, was Bürgerbegehren und Bürgerentscheide betrifft. Sie haben ein Recht auf mehr Demokratie. Die Stadt Karlsruhe hat eine bedeutende Demokratische Geschichte (Badische Revolution usw.). Sie ist die Residenz des Bundesverfassungsgerichts. Umso mehr hat die Stadt Karlsruhe eine besondere Verpflichtung sich dafür einzusetzen, dass die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide fairer und demokratischer werden. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. September 2009
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 31.08.2009 eingegangen: 31.08.2009 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 87 27 öffentlich Dez. 1 Bürgerentscheide demokratischer machen Selbstverständlich ist es stets ein großes Anliegen der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse zu kommunalen Angelegenheiten einzubinden. Ebenso begrüßt und un- terstützt die Verwaltung die in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geregelte Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Das Land Baden-Württemberg befindet sich jedoch „in guter Gesellschaft“ mit vielen anderen Bundesländern, was Einleitungs- und Entscheidungsquoren für Bürgerentscheide angeht. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit, bei der Landesregierung oder beim Städtetag für eine Änderung der derzeit geltenden Regelungen der baden-württembergischen Gemeindeord- nung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid initiativ zu werden. Es steht den im Landtag vertretenen Fraktionen frei, entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen, um so der jeweils vertretenen politischen Ansicht zur Umsetzung zu verhelfen. Dass die Regelungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid fair und demokratisch sind, steht nach Ansicht der Stadtverwaltung außer Zweifel.