Anfrage GRÜNE: Energieausweise für öffentlich genutzte Gebäude der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 23230 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 27. August 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2009 86 26 öffentlich Energieausweise für öffentlich genutzte Gebäude der Stadt Karlsruhe 1. Sind zwischenzeitlich alle öffentlichen Gebäude mit mehr als 1.000 m² Netto- grundfläche im Eigentum der Stadt Karlsruhe, auf die die Energieausweis- pflicht zutrifft, mit einem Energieausweis ausgestattet? 2. Handelt es sich bei den Energieausweisen für die öffentlichen Gebäude der Stadt Karlsruhe um bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise, und weshalb hat sich die Stadtverwaltung für die gewählte Form entschieden? 3. Hat die Stadtverwaltung, wie im Energiebericht 2007 angekündigt, nach Er- stellung der Energieausweise die Gebäude identifiziert, die aufgrund des er- mittelten Energiekennwertes im Vergleich zu ähnlichen Gebäudetypen negativ auffallen und diese Gebäude dann einer näheren Analyse unterzogen? 4. Sind hierbei Synergieeffekte ausgemacht worden, die zu Kostenreduzierun- gen bei den Investitionen führen, wodurch die Wirtschaftlichkeit einer Maß- nahme verbessert werden kann (z.B. flächendeckende Ertüchtigung veralteter Regelungen). 5. Hat die Gebäudewirtschaft entsprechend dem § 20 der Energieeinsparverord- nung Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Ei- genschaften des kommunalen Gebäudebestandes nach der Ausstellung der Energieausweise empfohlen? 6. Wann wird der Energiebericht für 2008 fertig gestellt sein, um eine nach Ge- bäuden aufgeschlüsselte Übersicht über Energieverbrauch und Energieeffizi- enz zu geben? 7. Wird der noch fertig zu stellende Energiebericht für 2008 einen Zeitplan zur energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestands enthalten? 8. Sieht die Stadtverwaltung in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage kurzfris- tig Möglichkeiten, die Ausgaben für Energie ohne bauliche Maßnahmen zu senken und wenn ja welche? Seite 2 _________________________________________________________________________________ Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wurde in Deutschland für Bestandsgebäude bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf der Energieausweis eingeführt. Für Neubauten und umfassende Baumaßnahmen bestehender Gebäude gab es bereits nach der Wärmeschutzverordnung 1994 bzw. der EnEV 2002/2004 die Pflicht zur Erstellung eines Wärmebedarfsausweises bzw. eines Energiebedarfs- ausweises. Eigentümer von Nichtwohngebäuden sind seit dem 01.07.2009 verpflichtet, durch einen Energieausweis Transparenz über den Energiebedarf bzw. -verbrauch ihrer Immobilie zu schaffen. Energieausweise können hier wahlweise auf der Grundlage des Energiebedarfs oder -verbrauchs ausgestellt werden. Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV 2007 eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche. Die Stadt Karlsruhe als Gebäudeeignerin hat hier auch eine Vorbildfunktion zu erfül- len. Zudem lässt sich anhand der Energieausweise eine Priorisierung für die energe- tische Sanierung des stadteigenen Gebäudebestandes erarbeiten, wie im Energiebe- richt 2007 angekündigt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. September 2009 Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 27.08.2009 eingegangen: 27.08.2009 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 86 26 öffentlich Dez. 6 Energieausweise für öffentlich genutzte Gebäude der Stadt Karlsruhe 1. Sind zwischenzeitlich alle öffentlichen Gebäude mit mehr als 1.000 m² Netto- grundfläche im Eigentum der Stadt Karlsruhe, auf die die Energieausweispflicht zu- trifft, mit einem Energieausweis ausgestattet? Für insgesamt 145 Gebäude im Eigentum der Stadt Karlsruhe (Schulen, Schulturnhallen, Verwaltungsgebäude etc.) besteht Ausweispflicht. 81 Ausweise wurden bislang vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft digital erstellt, davon inzwischen 30 Ausweise ge- druckt und vor Ort ausgehängt, weitere 51 folgen bis zum 31.10.2009. In der Datenend- bearbeitung befinden sich derzeit noch 64 Energieausweise. Das Aushängen eines sol- chen Energieausweises wurde kurz vor Ferienbeginn exemplarisch in der Walter-Eucken- Schule demonstriert, worüber anschließend in der Stadtzeitung auch entsprechend berich- tet wurde. 2. Handelt es sich bei den Energieausweisen für die öffentlichen Gebäude der Stadt Karlsruhe um bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise, und weshalb hat sich die Stadtverwaltung für die gewählte Form entschieden? Bei den oben angesprochenen Energieausweisen handelt es sich um verbrauchsorientier- te Ausweise, zu deren Erstellung die Stadt KA auf Verbrauchs-Daten zugreifen kann, die auch die Basis für die Erstellung der Energieberichte bilden. Bei größeren Sanierungen oder technischen Ertüchtigungen werden bedarfsorientierte Ausweise erstellt. Der bedarfsorientierte Ausweis erfordert eine umfassende Ermittlung aller Flächen, Bauteile und deren Konstruktionen. Ebenso müssen alle relevanten Daten der technischen Anlagen erfasst werden. Der Aufwand und die Kosten für die Erstellung ist sehr hoch, deshalb wird nur bei größe- ren Sanierungen oder Umbauten ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt. 3. Hat die Stadtverwaltung, wie im Energiebericht 2007 angekündigt, nach Erstel- lung der Energieausweise die Gebäude identifiziert, die aufgrund des ermittelten Energiekennwertes im Vergleich zu ähnlichen Gebäudetypen negativ auffallen und diese Gebäude dann einer näheren Analyse unterzogen? 4. Sind hierbei Synergieeffekte ausgemacht worden, die zu Kostenreduzierungen bei den Investitionen führen, wodurch die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ver- bessert werden kann (z. B. flächendeckende Ertüchtigung veralteter Regelungen). Diese näheren Analysen konnten bislang noch nicht durchgeführt und folglich Synergieef- fekte auch noch nicht ausgemacht werden. Zum einen ist die Erstellung (s. o.) noch nicht ganz abgeschlossen und zum anderen liegen derzeit die Schwerpunkte der Aktivitäten in der Aufstellung von Leitlinien für Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen, welche in Kür- Seite 2 ze den zuständigen Gremien (BA, AUG und GR) vorgestellt werden sollen. Spätestens bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes bilden aber Analysen und ggf. Synergie- effekte eine Grundvoraussetzung für entsprechende energetische Maßnahmen. 5. Hat die Gebäudewirtschaft entsprechend dem § 20 der Energieeinsparverordnung Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des kommunalen Gebäudebestandes nach der Ausstellung der Energieausweise empfohlen? Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat sich beim Aushängen der Energieaus- weise - ähnlich wie andere größere Kommunen (z. B. Frankfurt und Stuttgart) - nicht nur für die vorgeschriebene reine Dateninformation entschieden, sondern auch noch Hinweise zur Einsparung von Energie und Wasser für die jeweiligen Gebäudenutzer hinzugefügt. Die aus einer oben beschriebenen Analyse resultierenden Unterhaltungs- oder Investiti- onsmaßnahmen werden dann jedoch nicht ausgehängt, sondern haushaltsrelevant erfasst bzw. weiterbehandelt. 6. Wann wird der Energiebericht für 2008 fertig gestellt sein, um eine nach Gebäu- den aufgeschlüsselte Übersicht über Energieverbrauch und Energieeffizienz zu ge- ben? 7. Wird der noch fertig zu stellende Energiebericht für 2008 einen Zeitplan zur ener- getischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestands enthalten? Der GR hat einer Veröffentlichung der Energieberichte im Turnus von 2 Jahren zuge- stimmt. Nach dem Energiebericht 2007 wird es für 2009 eine Fortschreibung geben, die in 2010 vorgestellt wird. Hierbei ist auch wieder eine aufgeschlüsselte Übersicht zum Ener- gieverbrauch nach Gebäuden - wie bei den zurückliegenden Berichten mit Ausnahme des Jahres 2007 - ebenso vorgesehen wie ein Zeitplan für weitere energetische Sanierungen, die allerdings immer mit dem aktuellen Haushaltsplan korrespondieren müssen. 8. Sieht die Stadtverwaltung in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage kurzfristig Möglichkeiten, die Ausgaben für Energie ohne bauliche Maßnahmen zu senken und wenn ja welche? Das Thema Sparen ohne zu Investieren durch Informieren und Sensibilisieren ist im Ener- giebericht enthalten und hat das Ziel eines verbrauchsminimierenden Nutzerverhaltens, welches durch Energie-Broschüren zusätzlich unterstützt wird. Dazu gehören ständige Kontrollen von Verbrauchswerten, u. a. zur Überprüfung von Nutzungs- und Absen- kungsbetriebszeiten. Außer dem Nutzerverhalten können Anlagen-Einstellungen wie bei- spielsweise Temperaturen o. Ä. verändert werden, was jedoch nicht zu Lasten des Wohl- befindens (angemessene Raumtemperatur, gute Luftqualität und ausreichende Ausleuch- tung) geschehen soll. Ergänzt werden kann dies noch durch entsprechende organisatori- sche Überlegungen der Gebäudenutzer.