Anfrage CDU: Pausenaufsicht auf Schulhöfen

Vorlage: 23222
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 29.09.2009

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Pausenaufsicht
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 6. Juli 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2009 81 21 öffentlich Pausenaufsicht auf Schulhöfen 1. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen Schülerinnen oder Schüler die Unterstützung einer Aufsichtsperson benötigt hätten, sie aber nicht wussten, wer der richtige Ansprechpartner auf dem Schulhof ist? 2. Wie wird insgesamt sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Lehrerinnen und Lehrer für die Aufsicht in der jeweiligen Pause zuständig sind? 3. a) Ist denkbar, dass die Karlsruher Schulen mit Signalwesten ausgestattet werden, die die jeweiligen Aufsichtspersonen in den Pausen tragen, so dass sie für alle Kinder klar erkennbar und unterscheidbar sind? b) Sind der Stadtverwaltung Schulen bekannt, die diese oder eine vergleichbare Maßnahme bereits umgesetzt haben? Wenn ja, welche Erfahrungen haben diese Schulen gemacht? Wenn nein, wäre eine Modellversuch in Karlsruhe denkbar? c) Mit welchen Kosten wäre bei einer flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit Signalwesten zu rechnen? Eltern haben wiederholt berichtet, dass es an unterschiedlichen Schulen Probleme beim Erkennen der Pausenaufsicht gegeben habe. Da nicht allen Schülerinnen und Schülern sämtliche Lehrerinnen und Lehrer einer Schule bekannt sein können, hätten vor allem kleinere Kinder Schwierigkeiten, die jeweilige Pausenaufsicht zu erkennen bzw. diese von älteren Schülerinnen und Schülern zu unterscheiden. So wäre in einigen Fällen die Unterstützung durch eine Aufsichtsperson erforderlich gewesen, die betreffenden Kinder wussten aber nicht, wer der richtige Ansprechpartner ist. Sachverhalt / Begründung: Würden die Lehrerinnen und Lehrer, die für die Aufsicht zuständig sind, beispielsweise mit entsprechenden Westen ausgestattet werden, wäre eine klare Unterscheidung möglich. Gerade auch in Notfällen wäre dies sehr hilfreich. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christiane Staab Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Rainer Weinbrecht Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. September 2009

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 06.07.2009 eingegangen: 07.07.2009 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 81 21 öffentlich Dez. 3 Pausenaufsicht auf Schulhöfen Das Bürgermeisteramt nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Zu 1. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen Schülerinnen oder Schüler, die Unter- stützung einer Aufsichtsperson benötigt hätten, sie aber nicht wussten, wer der richtige Ansprechpartner auf dem Schulhof ist? Die Verwaltung hat keine eigenen Erkenntnisse, dass Schülerinnen oder Schüler die Aufsichtsper- sonen nicht als solche erkennen. Zu 2. Wie wird insgesamt sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Lehre- rinnen und Lehrer für die Aufsicht in der jeweiligen Pause zuständig sind? Die Schulleitung erstellt gemäß § 41 Absatz 1 Schulgesetz Aufsichtspläne. Bei längeren Pausen sind so viele Lehrkräfte einzuteilen, dass keine ständig aufsichtsfreien Zonen im Pausenhof ent- stehen können. Aber auch nicht zur Aufsicht eingeteilte Lehrkräfte müssen erforderlichenfalls ein- greifen, wenn sich dies aus der konkreten Situation ergibt. Somit sind grundsätzlich alle Lehrerin- nen und Lehrer, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, für die Schülerinnen und Schüler an- sprechbar. Zu 3. a) Ist denkbar, dass die Karlsruher Schulen mit Signalwesten ausgestattet werden, die die jeweiligen Aufsichtspersonen in den Pausen tragen, so dass sie für alle Kinder klar erkennbar und unterscheidbar sind? Diese Thematik wurde mit den geschäftsführenden Schulleitungen erörtert. Nach überein- stimmender Einschätzung dürfte die Akzeptanz von „Signalwesten“ für die Pausenaufsicht in den Kollegien äußerst gering sein. Diese Auffassung teilt auch der örtliche Personalrat beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe. b) Sind der Stadtverwaltung Schulen bekannt, die diese oder eine vergleichbare Maßnahme bereits umgesetzt haben? Wenn ja, welche Erfahrungen haben diese Schulen gemacht? Wenn nein, wäre ein Modellversuch in Karlsruhe denkbar? Dem Bürgermeisteramt ist bekannt, dass an Karlsruher Schulen Schülerinnen und Schüler z. B. als Streitschlichter in den Hofpausen eingesetzt werden, die durch Armbinden, Schärpen oder ähnliche Erkennungszeichen deutlich erkennbar sind. Hierfür sind Schüler der Sekundar- stufe, aber auch Dritt- oder Viertklässler geeignet. Die Erfahrungen der Schulen mit derartigen Maßnahmen waren sehr positiv. Seite 2 c) Mit welchen Kosten wäre bei einer flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit Signalwesten zu rechnen? Die Kosten für die genannten Erkennungszeichen belaufen sich auf max. 5 - 10 Euro im Einzelfall und wurden entweder über die Schulsozialarbeit oder das Schulbudget finanziert. Bei 10 Erkennungszeichen je Schule und 90 Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe müsste bei einer flächendeckenden Ausstattung mit einem Gesamtbetrag zwischen 4.500,-- und 9.000,-- Euro gerechnet werden. Das Bürgermeisteramt wird die Thematik in den regelmäßigen Besprechungen mit den Schullei- tungen im Sinne der Fragesteller behandeln.