Antrag KAL: Schutz und Erhalt der Rheinbrücke
| Vorlage: | 23213 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadtrat Michael Kunz (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 1. Juli 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2009 72 12 öffentlich Schutz und Erhalt der Rheinbrücke 1. Die Stadt installiert direkt vor dem östlichen Brückenkopf der Rheinbrücke eine fest installierte Blitzanlage auf der rechten Spur (LKW-Spur). 2. Die Stadtverwaltung vereinbart mit den zuständigen Behörden eine elektronisch geregelte Sperrung der Außen-Fahrspuren außerhalb der Rush-hour. 3. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, einen Sanierungs- plan inklusive Verkehrslenkung für die bestehende Rheinbrücke vorzulegen, der ei- nen Zustand ohne zweite Rheinbrücke annimmt. 4. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, den Bau einer Er- satzbrücke (mit zwei sich statisch unabhängig tragenden Fahrbahnen) für die heutige Brücke zwischen Maxau und Maximiliansau alternativ zu einer Sanierung zu prüfen. 5. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, das von der Stadt beauftragte PTV-Gutachten zu Rheinbrücke und Nordtangente als Grundlage weite- rer Verkehrsplanungen zu übernehmen. 6. Die Stadtverwaltung stellt die Ergebnisse zu den Antragspunkten 1 bis 5 in der NT-Kommission und anschließend der Öffentlichkeit vor. Da eine Sanierung der Rheinbrücke immer mit Verkehrsproblemen, mit (Teil-) Sper- rungen und hohen Kosten verbunden ist, sollte es Bestreben der Stadt und der zu- Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ständigen Straßenbehörden sein, die Rheinbrücke möglichst lange in gutem Zustand zu erhalten. Es ist bekannt, dass im wesentlichen zu schnell über die Brücke fahrender Schwer- lastverkehr (voll beladene LKW, Tanklastwagen...) für die Schäden an den Schweiß- nähten der Brücke verantwortlich ist. Den Medien konnte entnommen werden, dass Ende August 2007 bei zwei Stichproben direkt auf der Brücke jeweils innerhalb einer halben Stunde über 30 zu schnell fahrende LKWs gemessen wurden. Die Stadt Karlsruhe sollte eine Geschwindigkeitsüberwachung installieren und paral- lel mit der Stadt Wörth Kontakt aufnehmen mit dem Ziel einer gleichen Anlage auf Pfälzer Seite. Dieser Verkehr ist zudem ausschließlich auf den Außen-Fahrspuren unterwegs. Aufgrund der Statik sind dort Belastungen besonders schädigend. In schwächeren Verkehrsphasen sollten daher die Außenspuren geschont werden. Unabhängig davon müssen die zuständigen Behörden a) bei Planungen die neuesten und belastbarsten Zahlen heranziehen (hier das von der Stadt beauftragte PTV-Gutachten mit drei Szenarien) b) immer mit dem z. B. unfallbedingten Ausfall einer Brücke rechnen. Für diesen Fall muss ein Sanierungsplan existieren und dabei auch die Optionen „Teilsperrung“ und „Vollsperrung“ der bestehenden Brücke berücksichtigen. c) die Frage klären, ob eine neue, ersetzende Brücke – mit zwei sich statisch unab- hängig tragenden Fahrbahnen – am Standort der alten nicht die langfristig bessere Lösung gegenüber einer Reparatur der alten ist. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Michael Kunz Margot Döring Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. September 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 01.07.2009 eingegangen: 01.07.2009 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 72 12 öffentlich Dezernat 6 Schutz und Erhalt der Rheinbrücke - Kurzfassung - Die aufgeworfenen Fragen betreffen vorrangig das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bau- lastträger der Rheinbrücke. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Folgenden Stellung genommen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die aufgeführten Fragen betreffen vorrangig den Baulastträger Bund. Das Regierungspräsi- dium Karlsruhe teilt hierzu Folgendes mit: Zu 1: Die Installation von Überwachungsanlagen trägt sicherlich zu einer Einhaltung der vorhan- denen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei, was sich positiv auf den Erhalt der Brücke auswirkt. Sinnvoll sind Geschwindigkeitskontrollen, die eine dauerhafte Einhaltung der Geschwindig- keit auf der Rheinbrücke bewirken. Dies bedeutet, dass vor jeder Brückenauffahrt und in der Mitte der Brücke die Einhaltung der Geschwindigkeit überwacht wird, damit Brems- und Be- schleunigungsvorgänge nicht auf der Brücke stattfinden. In Gesprächen mit Vertretern von Rheinland-Pfalz und dem RP wurde dieser Sachverhalt mehrmals erörtert. Rheinland-Pfalz führt Geschwindigkeitskontrollen mit stationären Anlagen im ganzen Land nur bei Örtlichkeiten mit hohen Unfallzahlen durch und lehnt daher die Installation stationärer Geschwindigkeitsanlagen ab. Diese Aussage hat auch das vom Oberbürgermeister einge- schaltete Innenministerium Baden-Württemberg so bestätigt erhalten, wie Innenminister Heribert Rech in seinem Schreiben vom 31.07.2009 mitteilt. Messungen mit stationären Anlagen könnten daher nur auf baden-württembergischer Lan- desseite erfolgen. Dafür wären folgende Maßnahmen notwendig: - Installation von insgesamt drei Systemmasten auf dem Mittelstreifen 1. Systemmast unmittelbar vor der östlichen Zufahrt mit Messung von jeweils drei Fahrspuren in westlicher Richtung (von Karlsruhe kommend) und östlicher Richtung (von Wörth kommend) 2. Systemmast auf der Brücke in westlicher Richtung vor der Landesgrenze mit Mes- sung von drei Fahrspuren in westlicher Richtung 3. Systemmast auf der Brücke in östlicher Richtung nach der Landesgrenze mit Mes- sung von drei Fahrspuren in östlicher Richtung - Anbringen von Hinweisschildern „Radarkontrolle auf der gesamten Brücke“ auf beiden Seiten der Brücke. Den Verkehrsteilnehmern wäre es jedoch nicht vermittelbar, warum nur auf baden- württembergischer Landesseite Geschwindigkeitskontrollen zum Erhalt der Rheinbrücke aufgebaut werden, während auf Pfälzer Seite keine Messungen erfolgen. Die Stadt beab- sichtigt daher diese Maßnahmen nicht umzusetzen. Zu 2: Aus brückenbautechnischer Sicht ist die vorgeschlagene temporäre Sperrung der jeweils ersten Fahrstreifen wirkungslos, da sich die unter Ziffer 1 beschriebene Tragwerksbean- spruchung insgesamt damit nicht reduzieren lässt. Außerdem ist das Tragwerk im Bereich der heute mittleren Fahrspuren in betriebsfestigkeitsrelevanter Hinsicht durch die frühere Nutzung dieser Fahrspuren als Schwerlastverkehrsspuren bereits deutlich vorbelastet. Zu 3: Der Bund ist Baulastträger und damit Eigentümer der Brücke. Das Land, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, führt allein in Auftragsverwaltung des Bundes sämtliche Erhaltungsmaßnahmen am Bauwerk durch. Die damit verbundenen, verkehrslenkenden Maßnahmen werden mit den Interessen der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Es ist technisch nicht möglich, die Brücke „vorbeugend“, anhand eines Sanierungsplanes, instand zu setzen, da im Einzelnen nicht vorherzusagen ist, wann und wo genau Schäden auftreten werden. Zu 4: Zum Bau einer zusätzlichen Rheinquerung gibt es in verkehrlicher Hinsicht aus Sicht des Regierungspräsidiums keine Alternative. Ob eine zweite Rheinquerung aus einem oder zwei getrennten Überbauen bestehen wird, hängt maßgeblich von der vorzusehenden Stützwei- ten und der daraus resultierenden Tragwerkskonstruktion ab. Alle Überbauquerschnitte wer- den so konzipiert, dass auch bei turnusmäßigen Instandsetzungsarbeiten eine vierstreifige Verkehrsführung möglich sein wird. Zu 5: Die verkehrslenkenden Planungen zur bestehenden wie auch zur zweiten Rheinbrücke wer- den in enger Abstimmung von den Straßenbauverwaltungen der Länder Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz betrieben. Beide haben bereits 1997 den erfahrenen Ver- kehrsgutachter, das Büro Modus Consult aus Ulm, mit der Untersuchung der Verkehrsumle- gungen zur zweiten Rheinbrücke beauftragt. Dieses Verkehrsgutachten wurde in den ver- gangenen Jahren laufend, unter Einbeziehung der sich ändernden Sieldungsstrukturen fort- geschrieben. Modus Consult hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den Flächennut- zungsplänen den Verwaltungsgemeinschaften von Kandel und Hagenbach sowie der Stadt Wörth eine Einwohnerzunahme von 5 - 8 % unterstellt. Ergänzt um die geplanten weiteren gewerblichen Entwicklungen wurde eine Verkehrszunahme des rheinquerenden Verkehrs von 18 % bis zum Jahre 2025 ermittelt. PTV geht von einer Stagnation bzw. einem leichten Rückgang der Einwohnerzahlen auf der westlichen Rheinseite und einer nur geringen Zunahme (+1,8 %) im Raum Karlsruhe aus. Danach ergibt sich in der Folge, dass PTV einen geringeren rheinquerenden Verkehr erwar- tet. Da die Straßenbauverwaltung jedoch von einer weiteren Verkehrszunahme im rheinqueren- den Verkehr ausgeht, wird sie weiterhin die Prognoseergebnisse des Büros Modus Consult Ulm ihren Planungen zu Grunde legen. Zu 6: In der nächsten Sitzung der Nordtangenten-Kommission können die o. g. Punkte nochmals vorgetragen und ggf. auch öffentlich gemacht werden.