Projektiertes Sanierungsgebiet "Westliche Kriegsstraße": Vorbereitende Untersuchungen
| Vorlage: | 23212 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2009 70 10 öffentlich Dez. 6 Projektiertes Sanierungsgebiet „Westliche Kriegsstraße“: Vorbereitende Untersuchungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2009 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das projektierte Sanierungsgebiet „Westliche Kriegsstraße“. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Handlungsbedarf Im westlichen Teil der Kriegsstraße zwischen Steinhäuserstraße, Weinbrennerplatz und Kühler Krug sind insbesondere städtebauliche Missstände erkennbar, welche Sanierungs- maßnahmen bedingen. Hier ergibt sich im öffentlichen Raum städtebaulicher Handlungsbe- darf wie z. B. im Bereich des Weinbrennerplatzes, die Neuordnung des Grünsteifens und der Parkplätze auf dem Mittelstreifen an der Kriegsstraße. Auch die Neugestaltung des Platzes am Kühlen Krug, bedingt durch den von der VBK beabsichtigten Rückbau der Wendeschlei- fe und Verlegung der Haltestelle, eröffnen Gestaltungsspielraum in diesem Bereich. Der mögliche Rückbau der Unterführung im Bereich Kühler Krug ist ebenfalls zu prüfen. Des Weiteren ist im Rahmen der Voruntersuchung der bauliche Zustand bzw. Modernisie- rungsbedarf im Bereich der Bebauung an der westlichen Kriegsstraße zu erheben. Ein Schwerpunkt des projektierten Sanierungsgebietes wird aber der Umbau der Kriegsstra- ße, insbesondere mit Blick auf die Minderung der Lärmbelastung und die im Rahmen dieses Umbaus erforderlichen Folgemaßnahmen, sein. Die Kriegsstraße ist in diesem Bereich einer der „Hot Spots“ im Lärmaktionsplan. Vorbereitende Untersuchungen Nach § 141 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsge- bietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Ziel ist es, Beurteilungsgrundlagen zu erarbeiten über die Notwendigkeit der Sanierung und hier insbe- sondere der städtebaulichen Verhältnisse und die im Rahmen eines Sanierungsgebietes anzustrebenden allgemeinen Ziele bei der Durchführbarkeit der Sanierung zu ermitteln. Die Vorbereitung der Sanierung wird durch den Beschluss des Gemeinderates über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung eingeleitet. Das projektierte Untersuchungsgebiet wird derzeit begrenzt im Osten durch die Steinhäuserstraße, im Nordosten durch die Kriegsstra- ße bzw. in westlicher Fortsetzung durch eine Grundstückstiefe nördlich der Kriegsstraße. Im Nordwesten umfasst sie den Bereich Kühler Krug. Die westliche Begrenzung liegt vor dem Brückenbereich Südtangente bzw. im südlichen Bereich wird das Untersuchungsgebiet durch die Bebauung südlich der Kriegsstraße (eine Grundstückstiefe) und durch den südli- chen Weinbrennerplatz begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Die Voruntersuchung wird voraussichtlich ein noch zu beauftragendes Ing.-Büro durchführen (u. a. Ermittlung des Zustandes der Gebäude im Gebiet, Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse und Erarbeitung eines detaillierten Maßnahmenkataloges). Weiteres Vorgehen Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll das weitere Vorgehen und der Handlungsbedarf dem Gemeinderat vorgelegt werden, um einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme des Gebietes in ein Sanierungsprogramm (vorgesehen: Landessanierungspro- gramm) zu stellen. Für einen folgenden Doppelhaushalt wären sodann Haushaltsmittel für erste Investitionsmaßnahmen im Gebiet aufzunehmen. Maßnahmen der Deckensanierung und Brückenneugestaltung im Bereich des Kühlen Krugs, die bereits in 2010 vorgesehen sind und alle Maßnahmen der VBK, wie Rückbau der Wen- deschleife und neue Gleisführung, Verlegung der Haltestelle, sind im Rahmen der Städte- bauförderung ohnehin nicht förderfähig. Von den VBK wird ein eigener Förderantrag gestellt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das projektierte Sanierungsgebiet. Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. September 2009
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