Neubau der Albschleuse hier: Vorstellung der Projektplanung

Vorlage: 23193
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 22.09.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV zu TOP 1 ö. 22.09.2009
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 1 öffentlich Neubau der Albschleuse hier: Vorstellung der Projektplanung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Kenntnisnahme der o.g. Maßnahme gebeten. Die Vorstellung des Projektes erfolgt durch das Tiefbauamt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Veranlassung Die Alb quert unmittelbar vor ihrer Mündung in den Rhein beim Karlsruher Ölhafen den Rheinhochwasserdamm XXVII. Bei Rheinhochwasser wird das Bauwerk ge- schlossen. Die Alb - nach Zufluss des gereinigten Abwassers aus dem Klärwerk Karlsruhe - wird dann über das so genannte Albwehr (Balkenwehr) in den Albkanal Richtung Eggenstein-Leopoldshafen abgeschlagen. Diese Wasserableitung findet darüber hinaus schon bei leicht erhöhten Albabflüssen statt. Grund dafür ist die mangelnde hydraulische Leistungsfähigkeit der bestehenden Albschleuse. Zwei Fischsterben von 1966 und 1974 in Eggenstein sowie die Nährstoffproblematik im Kleinen Bodensee werden diesem Zustand zugeschrieben. Die Alb zählt zu den Gewässern aus dem Wanderfisch-Wiedereinbürgerungsprogramm der Landesver- waltung. Die Albschleuse ist das Eingangstor zur Alb. Im Zuge von Fischzählungen im Bereich der Albschleuse nach Einbau einer Reuse wurde festgestellt, dass die Albschleuse aufgrund der dort extrem hohen Fließgeschwindigkeiten ein Fischwan- derhindernis darstellt. Wegen dieser „Schlüsselbarriere“ Albschleuse können die im Oberlauf bereits erzielten Verbesserungen ihre Wirkung nicht voll entfalten. Ohne die Beseitigung dieses Fischaufstiegshindernisses bliebe die Alb den Wanderfischen weitgehend versperrt. 2. Geplante Maßnahme und Wirkungen Die neue Albschleuse wird auf folgende Planungsziele ausgerichtet: · Hydraulische Erweiterung von bisher 18 cbm/s auf 60 cbm/s zur sicheren Ableitung des Alb- und Klärwerkwassers bei minimierter Überschreitungshäufigkeit der Wehr- kante des Albwehrs und somit Reduzierung der Belastung der Eggensteiner Ge- wäser. · Beseitigung des Wanderfischhindernisses durch geringere fischverträgliche Strö- mungsgeschwindigkeiten im Bereich der Schleuse, Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Zum Erreichen der oben genannten Ziele wird ein Neubau der Alb- schleuse mit tieferer Sohllage und größerer Bauwerksbreite notwendig. Die neuen Hauptabmessungen sind: - Breite: 8 m, - Länge: 14,0 m, - lichte Höhe: 4,10 m - max. Fließgeschwindigkeit bei Mittelwasser der Alb ca. 1,0 m/s. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei geöffneter Albschleuse kann das Albwasser an statistisch 295 Tagen im Jahr ohne Überfall am Balkenwehr ungehindert in den Rhein abfließen. Nur bei geschlos- sener Albschleuse wegen Hochwasser des Rheins wird das Wasser der Alb wie bis- her über den Albkanalabfließen. In diesem Fall sind jedoch wegen des insgesamt hohen Abflussniveaus hohe Verdünnungseffekte zu erwarten. Der Neubau der Alb- schleuse ergänzt die in unmittelbarer Nähe auf Eggensteiner Gemarkung im Bau befindliche Life-Maßnahme EL 24/C6. Über ein neues Einlassbauwerk wird dort zu- künftig Frischwasser aus dem Rhein dem Albkanal, dem Eggensteiner Altrhein und dem Krieger See zugeführt. Mit den zukünftig geringeren Abschlägen der Alb über das Balkenwehrwird sich die Wasserqualität im Albkanal Richtung Eggenstein deut- lich verbessern. Im Vorfeld wurde vom Institut für Umweltstudien IUS Weibel & Ness eine Vorprüfung nach dem UVP Gesetz und eine FHH Erheblichkeitsanalyse in enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Dar- über hinaus erfolgte eine Stellungnahme zum Artenschutz. Die Prüfung ergab, dass keine nennenswerten negativen Beeinträchtigungen durch das Projekt entstehen. Verzögerungen im Zuge der wasser und umweltrechtlichen Genehmigungen sind nicht zu erwarten. 3. Träger des Vorhabens Träger des Vorhabens sind das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Bau- werks und die Stadt Karlsruhe in ihrer Zuständigkeit für Gewässer II. Ordnung und Betreiber desKlärwerks. Für den Bau und Betrieb der Anlage soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab- geschlossen werden.